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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Terminvorschau für September
31.08.2022, Halle (Saale) – 025/2022
- Landgericht Halle
Betäubungsmittelhandel in Halle
Tag, Uhrzeit
01.09.22, 14:00 , 06.09.22, 09:00 , 09.09.22, 10:30
Raum 90
17 KLs 8/22
Dem im Februar 2000 geborenen Angeklagten C. und dem im Dezember 1998 geborenen Angeklagten K. wird vorgeworfen, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben; dem Angeklagten C. durch eine Straftat, dem Angeklagten K. durch zwei Straftaten.
Der Angeklagte K soll im Dezember 2021 in Halle an den gesondert verfolgten S. gewinnbringend ca. 2.160 Gramm Marihuana verkauft haben (1.). An einem nicht mehr genau zu ermittelnden Tag sollen sich die Angeklagten dann entschlossen haben, arbeitsteilig handelnd Drogen gewinnbringend zu verkaufen. Es soll vorgesehen gewesen sein, dass der Angeklagte K die Verkaufsgeschäfte und Verhandlungen übernimmt und die Lieferung durch den Angeklagten C. erfolgt. Im März 2022 soll der Angeklagte K. über Snapchat den Verkauf von 500 Gramm Marihuana sowie von 500 Gramm Amphetamin in Halle abgesprochen haben. Zum vereinbarten Zeitpunkt soll der Angeklagte C. erschienen sein. Er soll 481 Gramm Marihuana und ca. 10 Gramm Kokain mit sich geführt haben. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung sollen u.a. ca. 2.100 EUR Bargeld, Utensilien zur Portionierung, Vakuumtüten und eine Feinwaage aufgefunden worden sein. Zudem sollen ca. 4.500 Gramm Marihuana, ca. 68 Gramm Kokain und ca. 930 Gramm Amphetamin sichergestellt worden sein. In der Wohnung des Angeklagten K. sollen weitere ca. 3.800 EUR Bargeld sichergestellt werden (2.).
Der Angeklagte K. bestreitet mit Drogen Handel getrieben zu haben. Der Angeklagte C. hat bislang keine Angaben gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten jeweils eine Freiheitsstrafe eine nicht unter einem Jahr.
Räuberischer Diebstahl u.a. in Halle
Tag, Uhrzeit
01.09.22, 09:00 , 08.09.22, 09:00 , 21.09.22, 09:00 , 27.09.22 09:00
Raum 187
3 KLs 19/21
Dem im Januar 1986 geborenen Angeklagten werden sieben Straftaten vorgeworfen: Urkundenfälschung, Beleidigung, Erschleichen von Leistungen in zwei Fällen, Sachbeschädigung, räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung sowie besonders schwerer Diebstahl.
Der Angeklagte soll im Mai 2020 in der S-Bahn von Halle nach Brehna einen manipulierten Fahrschein benutzt haben, um sich das Fahrentgelt zu sparen. Einen Tag später soll der Angeklagte in Halle zwei Zugbegleiter sowie zwei herbeigerufene Polizeibeamte ohne ersichtlichen Grund beleidigt haben. Im Mai und Juli 2020 soll der Angeklagte S-Bahn gefahren sein, ohne im Besitz gültiger Fahrausweise zu sein. Ebenfalls im Mai 2020 soll sich der Angeklagte in der Psychiatrie in Halle befunden und dort mit einem Stuhl ein Fenster beschädigt und kurz darauf einem Mann dessen Mobiltelefon entwendet haben. Der Mann soll dem Angeklagten nachgelaufen sein, woraufhin der Angeklagte dem Mann zwei gezielte Faustschläge versetzt haben soll. Schließlich soll der Angeklagte im September 2020 Tabakwaren in einem Supermarkt in Halle entwendet haben.
Der Angeklagte hat sich bislang nicht eingelassen. Nach einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten soll davon auszugehen sein, dass der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung jedenfalls bei dem Tatvorwurf der Sachbeschädigung und des räuberischen Diebstahls nicht schuldfähig war, so dass statt einer Strafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.
Besonders schwerer Diebstahl u.a. in Halle
Tag, Uhrzeit
02.09.22, 09:00 , 06.09.22, 09:00 , 13.09.22, 09:00 , 20.09.22, 09:00 , 30.09.22, 09:00 , 07.10.22, 09:00 , 11.10.22, 09:00
Raum 96
13 KLs 4/22
Dem im Januar 1997 geborenen Angeklagten werden 16 Straftaten vorgeworfen, davon u.a. besonders schwerer Diebstahl in sechs Fällen, zehn vollendete und zwei versuchte Diebstähle mit Waffen, Verstoß gegen das Waffengesetz in zwei Fällen sowie versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl.
Der Angeklagte soll sich zwischen September 2021 und Dezember 2021 in Halle wiederholt Zugang zu Kellern verschafft und dort aus verschlossenen Kellerabteilen werthaltige Gegenstände entwendet haben. Zudem soll der Angeklagte Fahrräder und E-Scooter, die angeschlossen auf der Straße gestanden haben sollen, entwendet haben, indem er die Vorhängeschlösser mittels eines unbekannten Gegenstandes zerstörte. Darüber hinaus soll der Angeklagte versucht haben, sich Zugang zu einem Wohnhaus zu verschaffen, wobei er von der Tatausführung abgehalten worden sein soll, als der Eigentümer nach Hause kam. In einem Fall soll der Angeklagte ein Springmesser und in einem weiteren Fall ein Butterflymesser mit sich geführt haben, obwohl er gewusst haben soll, dass es sich jeweils um einen verbotenen Gegenstand handelte.
Der Angeklagte hat sich umfangreich zu den Tatvorwürfen eingelassen und einige Taten eingeräumt. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Betäubungsmittelhandel in Merseburg
Tag, Uhrzeit
05.09.22, 09:00 , 06.09.22, 09:00 , 23.09.22, 09:00 , 29.09.22, 09:00
Raum 187
3 KLs 12/21
Dem im Dezember 1982 geborenen Angeklagten K. werden 80 Straftaten vorgeworfen, davon unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in 78 Fällen, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz sowie gemeinschaftlich handelnd mit dem im Januar 1994 geborenen Angeklagten P. bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Der Angeklagte K. soll im Zeitraum Juli 2017 bis Juli 2020 an den gesondert verfolgten G. mindestens jede zweite Woche jeweils mindestens ein Gramm Methamphetamin für 60 EUR verkauft haben. Im August 2020 soll der Angeklagte K. in der Wohnung seiner Lebensgefährtin zwei pyrotechnische Erzeugnisse, für deren Umgang er keine Erlaubnis besessen haben soll, sowie 19 Zigaretten mit einem Tabak-Cannabis-Gemisch aufbewahrt haben. In der Wohnung des Angeklagten P. sollen die beiden Angeklagten ca. 370 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt haben. Zur Absicherung ihres Drogenhandels sollen sie eine Schreckschusspistole bereitgelegt haben.
Der Angeklagte K. hat sich nicht eingelassen. Der Angeklagte P. hat Angaben zu aufgefunden „Tickerlisten“ gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten jeweils eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Betäubungsmittelhandel in Weißenfels
Tag, Uhrzeit
06.09.22, 09:00 , 28.09.22, 10:00 , 10.10.22, 13:00 , 24.10.22, 13:00 , 26.10.22, 09:00 , 01.11.22, 09:00
Raum 196
16 KLs 8/22
Der im August 1977 geborenen Angeklagten H. werden 22 Straftaten, dem im Mai 1980 geborenen Angeklagten B. werden 11 Straftaten zur Last gelegt. Der Angeklagten H. wird u.a. unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 8 Fällen sowie bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, dem Angeklagten B. u.a. unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.
Die Angeklagte H. soll zwischen Oktober 2019 und Juni 2020 zweimal 20 Gramm und fünfmal 30 Gramm Methamphetamin in Leipzig erworben und dieses gewinnbringend weiterverkauft haben. Im Mai 2020 soll die Angeklagte H. weitere 30 Gramm Methamphetamin in Leipzig erworben und dies – neben geringeren Mengen Marihuana, Kokain und Ecstasy - in ihrer Wohnung in Weißenfels zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt haben. Zur Absicherung der Drogengeschäfte soll die Angeklagte H. ein Einhandmesser im Sofa versteckt haben. Im Februar und März 2022 sollen die Angeklagten einem 15jährigen einmal 2 Gramm und einmal 0,5 Gramm Marihuana überlassen haben.
An einem nicht genau zu ermittelnden Tag sollen sich die Angeklagten dann entschlossen haben, sich gemeinsam auf Dauer durch den Verkauf von Betäubungsmitteln eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Im März 2022 sollen sie aus diesem Grund bei ihrem Lieferanten 500 Gramm Methamphetamin bestellt haben, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen. Bei der Durchsuchung der Wohnung der Angeklagten H. sollen neben ca. 500 Gramm Methamphetamin, diverse Klemmtüten, eine Feinwaage sowie weitere geringere Mengen Betäubungsmittel, die zum Teil dem Eigenkonsum bestimmt gewesen sein sollen, aufgefunden worden sein.
Zudem soll die Angeklagte H. in acht Fällen einen Pkw auf öffentlichen Straßen geführt haben, obwohl ihr die erforderliche Fahrerlaubnis entzogen worden sein soll. Ebenso soll der Angeklagte B., obwohl er nie im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sein soll, Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr geführt haben.
Die Angeklagten haben sich weitgehend geständig eingelassen. Dem Angeklagten B. droht eine Freiheitstrafe nicht unter einem Jahr, der Angeklagten H. droht Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Sicherungsverfahren nach Körperverletzung u.a. in Halle
Tag, Uhrzeit
08.09.22, 09:00 , 12.09.22, 09:00 , 16.09.22, 09:00 , 19.09.22. 09:00
Raum 90
6 KLs 6/22
Gegen den im November 1985 geborenen Beschuldigten liegen drei Antragsschriften im Sicherungsverfahren vor.
Mit der ersten Antragsschrift werden dem Beschuldigten Körperverletzung in zwei Fällen, in einem Fall davon in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen. Der Beschuldigte soll im August 2021 in Halle zwei Frauen vor einem Supermarkt beleidigt haben. Anschließend soll er einer Frau gegen den Rucksack getreten und die andere Frau in den Rücken getreten haben. Diese Taten bestreitet der Beschuldigte.
Mit einer weiteren Antragsschrift wird dem Beschuldigten Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall gefährliche Körperverletzung sowie Sachbeschädigung vorgeworfen. Der Beschuldigten soll im Februar 2022 einem Mann in Halle mehrfach mit der Faust auf den Kopf und mit einer Getränkedose gegen den Kopf geschlagen haben. Ebenfalls im Februar soll der Beschuldigte eine Frau mit der Stirn gegen ihre rechte Kopfseite gestoßen haben. Durch den Stoß soll die Frau gegen einen Ampelpfosten gestoßen und rücklings auf den Fußweg gefallen sein, wobei sie mit dem Kopf auf den Boden aufgeschlagen sein soll. Am selben Tag soll der Beschuldigte eine Glasflasche gegen eine Fensterscheibe geworfen haben, wodurch ein Sachschaden entstanden sein soll. Zu diesem Vorwurf hat sich der Beschuldigte bislang nicht eingelassen.
Mit weiterer Antragsschrift wird dem Beschuldigten gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Beschuldigte soll im Juli 2021 einen Mann in Halle unvermittelt in den Rücken getreten und anschließend zweimal gegen den Kopf geschlagen haben. Zu diesem Vorwurf hat sich der Beschuldigte bislang nicht eingelassen.
Der Beschuldigte soll aufgrund einer psychischen Erkrankung jeweils im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Statt einer Bestrafung kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO wird durchgeführt, wenn ein Beschuldigter wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden kann, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung (hier eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.
Betäubungsmittelhandel u.a. in Halle
Tag, Uhrzeit
13.09.22, 09:00 , 20.09.22, 09:00 , 27.09.22, 09:00 , 04.10.22, 09:00 , 11.10.22, 09:00 , 14.10.22, 09:00 , 07.11.22, 09:00 , 15.11.22, 09:00 , 22.11.22, 09:00 , 29.11.22, 09:00
Raum 123
10a KLs 2/19
Gegen den im Januar 1979 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor.
Mit der ersten Anklageschrift wird dem Angeklagten unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und Verstoß gegen das Waffengesetz, sowie Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen in zwei Fällen vorgeworfen. Der Angeklagte soll im November 2013 mindestens 200 Gramm Methamphetamin in seinem Büro in Halle verwahrt und dieses gewinnbringend für 60 EUR pro Gramm verkauft haben. Im Juli 2014 soll der Angeklagte 75 Gramm Methamphetamin in seinem Büro verwahrt und davon 50 Gramm gewinnbringend weiterverkauft haben. Die verbleibenden 25 Gramm sowie weitere 2,9 Gramm Methamphetamin sollen für den Eigenverbrauch bestimmt gewesen sein. Zur Absicherung seines Drogenhandels soll der Angeklagte im Büro eine Selbstladepistole, drei Schreckschusswaffen nebst Munition und ein Seitengewehr verwahrt haben. In einem Tresor in seinem Büro soll der Angeklagte zudem ein Nachahmungsprodukt eines polnischen Führerscheins sowie einen verfälschten polnischen Personalausweis verwahrt haben.
Mit der weiteren Anklageschrift wird dem Angeklagten Bewaffneter unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Waffenbesitz und unerlaubtem Besitz von Munition vorgeworfen. Der Angeklagte soll im November 2017 8,37 Gramm Kokain in seinem Büro zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt haben. Daneben soll er einen Teleskopschlagstock, einen beidseitig geschliffenen Dolch mit einer Klingenlänge von 220 mm, eine Schreckschusspistole in seinem Büro und im eine Selbstladepistole nebst Magazin mit 14 Patronen und im Hauptbüro weitere 2 Patronen desselben Kalibers verwahrt haben.
Der Angeklagte hat sich zu den vorgeworfenen Taten nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Betäubungsmittelhandel in Köthen
Tag, Uhrzeit
21.09.22, 09:00
Raum 96
13 KLs 9/22
Das Landgericht Halle hat den Angeklagten mit Urteil vom 09.12.2021 wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt (Az.: 16 KLs 13/21). Nach den Feststellungen des Landgerichts veräußerte der Angeklagte an zehn Tagen insgesamt 6,3 Kilogramm Methamphetamin und 5 Kilogramm Marihuana.
Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17.05.2022 den Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist und den Angeklagten im Übrigen freigesprochen. Den Strafausspruch hat der Bundesgerichtshof aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wurde die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen (BGH, Beschluss vom 17.05.2022, 6 StR 151/22).
Die 13. große Strafkammer des Landgerichts hat nunmehr über den Strafausspruch zu entscheiden.
Betäubungsmittelhandel in Klostermansfeld
Tag, Uhrzeit
22.09.22, 09:00 , 30.09.22, 09:00 , 06.10.22, 09:00 , 07.10.22, 09:00 , 13.10.22, 09:00 , 21.10.22, 09:00
Raum 123
10a KLs 4/22
Dem im Oktober 1971 geborenen Angeklagten J. werden fünf Straftaten und dem im Dezember 1984 geborenen Angeklagten B. drei Straftaten zur Last gelegt. Den Angeklagten wird vorgeworfen, in zwei Fällen gemeinschaftlich handelnd mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben (1.-2.). Dem Angeklagten J. wird zudem gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen sowie Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen (3.-5.) Dem Angeklagten B wird zudem unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen (6.).
Die Angeklagten sollen sich entschlossen haben, gemeinschaftlich und arbeitsteilig Drogen im Kilogrammbereich gewinnbringend zu verkaufen. Im November 2021 soll der Angeklagte J. einem nicht öffentlich ermittelnden Polizeibeamten ca. 24,6 Gramm Methamphetamin für 750 EUR verkauft und 0,14 Gramm Kokain als Probe übergeben haben. Bei diesem Treffen soll der Angeklagte J. erklärt haben, 2 Kilogramm Methamphetamin für 20.000 EUR besorgen zu können (1.). Im Januar 2022 bot der Angeklagte J. in der Wohnung des Angeklagten B. in Klostermansfeld an, 1 Kilogramm Kokain zum Preis von 40 – 45.000 EUR zu verkaufen (2.). Im Januar 2022 verkaufte der Angeklagte J. ca. 20 Gramm Marihuana zum Preis von 160 EUR (3.). Ebenfalls im Januar 2022 wurde das Auto des Angeklagte J. durchsucht. Dabei sollen neben kleineren Mengen diverser Betäubungsmittel u.a. ca. 40 Gramm Marihuana aufgefunden worden sein (4.). Bei der Durchsuchung der Gartenparzelle des Angeklagten B. in Klostermansfeld sollen im Januar 2022 diverse Betäubungsmittel, darunter ca. 100 Gramm Marihuana, ca. 900 Gramm Amphetamin-Coffein-Gemisch und 139 Ecstasytabletten, sowie Streckmittel und eine Feinwaage aufgefunden worden sein (5.). Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten B. in Klostermansfeld im Februar 2022 sollen 0,7 Gramm Methamphetamin sowie 2,1 Gramm Cannabis aufgefunden worden sein, die dem Eigenkonsum des Angeklagten B. gedient haben sollen.
Die Angeklagten haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten jeweils eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Verleumdung, Volksverhetzung u.a. in Halle
Tag, Uhrzeit
27.09.22, 09:30 , 04.10.22, 09:30 , 11.10.22, 09:30
Raum 78
18 Ns 2/22
Das Amtsgericht Halle (Saale) verurteilte den Angeklagte am 14.09.2020 wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens in zwei Fällen (Taten 1 und 2), wegen Beleidigung in drei Fällen (Taten 3, 4 und 6), wegen übler Nachrede (Tat 5), wegen Volksverhetzung in zwei Fällen (Taten 7 und 8) und wegen Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen (Tat 9) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll der Angeklagte im Oktober 2016 und März 2017 in dem Wissen, dass die Aussagen nicht von den vorgeblichen Personen stammten, vermeintliche Zitate von bundesweit bekannten Politiker veröffentlicht haben, um die Politiker zu diskreditieren (Taten 1 und 2), im Juli 2017 Teilnehmer einer Demonstration beleidigt haben (Tat 3), im Januar 2019 auf einem von ihm betriebenen Internet-Blog eine andere Person beleidigt haben (Tat 4), im Mai 2019 auf einer von ihm betriebenen Internetseite eine nicht erweislich wahre Tatsache über eine andere Person behauptet oder verbreitet haben, welche geeignet war, den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und die Person beleidigt haben (Taten 5 und 6) und auf seiner Internetseite ab Oktober und November 2018 volksverhetzende Aufkleber (Taten 7 und 8) und seit Oktober 2019 Aufkleber mit der Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen vertrieben haben.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Halle (Saale) hat der Angeklagte sich zu Vorwürfen geäußert. Er sieht sich hinsichtlich aller Anklagevorwürfe als unschuldig und seine jeweiligen Äußerungen durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Zudem beruft er sich betreffend die Taten 3 und 4 auf sein "Recht des Gegenschlages" und bestreitet betreffend die Taten 5 und 6 seine Urheberschaft.
Gegen das Urteil legte der Angeklagte das Rechtsmittel der Berufung ein. Die Berufung führt grundsätzlich zu einer neuen Hauptverhandlung der Sache vor dem Landgericht, in der nicht das angefochtene Urteil überprüft, sondern über alle Tat- und Rechtsfragen nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung neu entschieden wird. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten. Eine härtere Bestrafung als die durch das Amtsgericht ausgesprochene ist ausgeschlossen.
Hinweis:
Die 18. Strafkammer hat durch sitzungspolizeiliche Anordnung für dieses Verfahren u.a. festgelegt, dass "Medienvertreter einschließlich Fotografen und Mitglieder von Kamerateams nur zugelassen werden, wenn sie als solche beim hiesigen Landgericht akkreditiert sind und zumindest drei Werktage vor dem jeweiligen Verhandlungstermin dem Pressesprecher des Landgerichts mitgeteilt haben, ob sie einen Sitzplatz im Verhandlungssaal benötigen. Sollten sich mehr Medienvertreter melden, als Sitzplätze zur Verfügung stehen, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen."
Alle an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung interessierten Medienvertreter, Fotografen und Kamerateams werden daher gebeten, sich bis zum 21.09.2022, 10:00 Uhr unter der bekannten E-Mail-Adresse (presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de)
unter Angabe folgender Daten:
- Name, Vorname,
- Medium (Zeitung, Sender (bitte auch Redaktion), Agentur, Frei, …),
- Telefonnummer (gern mobil),
- E-Mail-Adresse,
- Sitz im Saal benötigt? (ja/nein),
- Kamerateam? (ja/nein),
- Fotograf? (ja/nein)
zu akkreditieren.
Erpressung u.a. in Halle
Tag, Uhrzeit
28.09.22, 09:00 , 06.10.22, 09:00 , 12.10.22, 09:00 , 18.10.22, 09:00 , 19.10.22, 09:00
Raum 96
13 KLs 7/22
Dem im Dezember 1996 geborenen Angeklagten wird Erpressung in drei Fällen, davon in zwei Fällen besonders schwere räuberische Erpressung sowie besonders schwerer Raub vorgeworfen.
Der Angeklagte soll im Juni 2020 in Halle gemeinsam mit dem gesondert verfolgten H. von einem Mann die Herausgabe von 300 EUR verlangt und ihm dabei gedroht haben, ihm andernfalls "einen Stich" zu versetzen. Als der Mann die Herausgabe verweigert haben soll, soll der gesondert verfolgte H. dem Mann ein Pfefferspray vorgehalten und diesen zunächst aufgefordert haben, mitzukommen. Kurz darauf soll der gesondert verfolgte H. unter Vorhalt eines Messers erneut die Herausgabe von Bargeld verlangt haben, was der Mann mangels Besitzes von Bargeld verneint haben soll. Aus Angst vor den angedrohten Tätlichkeiten soll der Mann dann sein Handy sowie 18 EUR an den Angeklagten und den gesondert verfolgten H. übergeben haben (1.).
Im November 2021 soll der Angeklagte in Halle-Neustadt von einem Mann dessen Handy gefordert und diesem gedroht haben, ihn "sonst abzustechen". Der Mann soll dem Angeklagten daraufhin sein Handy übergeben haben. Anschließend soll der Angeklagte von dem Mann die PIN-Nummer gefordert und diesen dabei mit Faust geschlagen haben. Der Mann soll dem Angeklagten daraufhin die PIN des Telefons mitgeteilt haben. Der Angeklagte soll mit dem Handy und dem Fahrrad des Mannes entfernt haben (2.).
Ebenfalls im November 2021 soll der Angeklagte von einem Mann in Halle unter einem Vorwand dessen Handy erlangt haben. Als der Mann das Handy zurückgefordert haben soll, soll der Angeklagte dem Mann mit einem Schraubendreher gedroht haben. Außerdem soll er dem Mann unter Vorhalt eines Pfeffersprays aufgefordert haben, ihm seine Kopfhörer zu übergeben, was der Mann unter dem Eindruck des gegen ihn gerichteten Pfefferspray auch getan haben soll (3.).
Im Januar 2022 soll der Angeklagte gemeinsam mit dem gesondert verfolgten H. einen Mann in Halle mit einem Schlagstock ergriffen haben. Dann sollen sie die Taschen des Mannes durchsucht und dem Mann den Geldbeutel und das Handy entwendet haben. Anschließend soll der gesondert verfolgte H. unter Vorhalt eines pistolenähnlichen Gegenstandes den Mann aufgefordert haben, die PIN der Sparkassenkarte mitzuteilen. Der Mann soll aus Angst vor weiteren Tätlichkeiten die PIN mitgeteilt und sich mit dem Angeklagten und dem gesondert verfolgten H. zum Geldautomaten einer Sparkassenfiliale begeben haben. Dort sollen der Angeklagte und der gesondert verfolgte H. festgestellt haben, dass sich kein Geld auf dem Konto befindet und sich mit dem Handy des Mannes entfernt haben (4.).
Der Angeklagte hat sich zu den ihm vorgeworfenen Taten bislang nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Gefährliche Körperverletzung, versuchter Totschlag u.a in Hettstedt u.a.
Tag, Uhrzeit
28.09.22, 09:00 , 29.09.22, 09:00 , 05.10.22, 09:00 , 06.10.22, 09:00 , 20.10.22, 09:00 , 09.11.22, 09:00 , 10.11.22, 09:00
Raum 141
1 Ks 6/21
Dem im Januar 1988 geborenen Angeklagten werden sieben Straftaten vorgeworfen: Gefährliche Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Totschlag, Diebstahl im besonders schweren Fall und versuchter Diebstahl im besonders schweren Fall, Sachbeschädigung und räuberische Erpressung.
Der Angeklagte soll im November 2020 mit einem gesondert verfolgen Mann die Fenster einer Arztpraxis in Hettstedt aufgehebelt und aus der Praxis Inventar im Wert von ca. 45.900 EUR entwendet haben (1.). Im Februar 2021 soll er einen Mann mit einem Metallstuhl geschlagen und anschließend gemeinsam mit einer weiteren Person getreten und geschlagen haben (2.). Im März 2021 soll der Angeklagte gemeinsam mit einer weiteren Person die Tür- und Fensterscheiben eines Einfamilienhauses in Hettstedt beschädigt haben (3.). Ebenfalls im März 2021 soll er einem Mann mit einer Brechstange ins Gesicht geschlagen haben (4.). Im April 2021 soll der Angeklagte in Hettstedt mit einem weiteren Mann versucht haben, von einem Lagerplatz einen Bagger zu entwenden. Der Bagger soll nur wegen eines Bedienfehlers auf dem Gelände geblieben sein (5.). Aus Verärgerung, dass der Bagger nicht entwendet werden konnte, soll der Angeklagte mit einer Holzlatte auf den Mann eingeschlagen haben, wobei er so fest zugeschlagen haben soll, dass die Latte in mehrere Teile zerbrochen sein soll (6.). Im Juli 2021 soll der Angeklagte einem Mann gedroht und diesen aufgefordert haben, 3.000 EUR in monatlichen Raten zu je 250,00 EUR an ihn zu zahlen. Der Mann soll daraufhin 250,00 EUR am Bankautomaten abgehoben und dem Angeklagten übergeben haben.
Der Angeklagte hat sich zu allen Sachverhalten nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
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