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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Terminvorschau für Mai
28.04.2022, Halle (Saale) – 014/2022
- Landgericht Halle
Sexueller Missbrauch von Kindern in Merseburg
Tag, Uhrzeit
03.05.22, 09:00; 05.05.22, 09:00; 18.05.22, 09:00
Raum 90
17 KLs 2/22
Dem im April 1984 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern in fünf Fällen und in einem Fall schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.
Der Angeklagte soll sich zwischen Mai 2020 und September 2020 in seiner Wohnung in Merseburg an seiner zum Tatzeitpunkt 9-jährigen Nichte vergangen haben.
Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Betäubungsmittelhandel in Sangerhausen, Berga u.a.
Tag, Uhrzeit
06.05.22, 09:00; 12.05.22, 13:00; 13.05.22, 09:00; 20.05.22, 09:00; 03.06.22, 09:00; 07.06.22, 09:00
Raum 90
17 KLs 5/22
Der im Januar 2001 geborenen Angeklagten wird Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen vorgeworfen, in einem Fall davon gemeinschaftlich handelnd als Mitglieder einer Bande mit dem im September 1986 geborenen Angeklagten.
Die Angeklagte soll nach der Verhaftung und Verurteilung ihres Lebensgefährten dessen Betäubungsmittelhandel übernommen haben. Die beiden Angeklagten sollen sich hierbei als Mitglieder einer Bande zusammengeschlossen haben. Hierzu sollen sie sich mit dem gesondert verfolgte R. regelmäßig größere Mengen Betäubungsmittel verschafft haben, die sie im Wohnhaus des Angeklagten in Berga gelagert haben sollen. So sollen dauerhaft etwa 1.000 Ecstasy-Tabletten, 1 Kilogramm Cannabis und 100 Gramm Methamphetamin als Vorrat gelagert worden sein. Teilweise soll die Angeklagte auch allein mit dem gesondert verfolgten R. mit Betäubungsmitteln gehandelt haben.
Im November 2020 soll die Angeklagte in ihrem Pkw insgesamt ca. 900 Gramm Amphetamin, ca. 30 Gramm Methamphetamin und 1.300 EUR Bargeld aufbewahrt haben. Im April 2021 soll die Angeklagte auf einem Parkplatz in Sangerhausen ca. 49 Gramm Methamphetamin zum Preis von 1.600 EUR an eine nicht offen ermittelnde Polizeibeamtin verkauft haben. Im Mai 2021 soll die Angeklagte sodann erneut auf dem Parkplatz in Sangerhausen 1.690 Gramm Methamphetamin an die nicht offen ermittelnde Polizeibeamtin zum Preis von 50.000 EUR verkauft haben. Bei den darauffolgenden Durchsuchungen sollen im Wohnhaus des Angeklagten neben diversen Verpackungsutensilien ca. 100 Gramm Methamphetamin, ca. 360 Gramm Ecstasy-Tabletten, ca. 9 Gramm Kokain und ca. 38 Gramm Cannabis sowie größere Mengen Streckmittel sichergestellt worden sein. Darüber hinaus sollen ca. 28.000 EUR Bargeld sichergestellt worden sein. Auch bei dem gesondert verfolgten R. sollen größere Mengen Betäubungsmittel sichergestellt worden sein, die aus dem Depot in Berga gestammt haben sollen.
Die Angeklagten haben sich nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Besonders schwerer Raub in Merseburg
Tag, Uhrzeit
18.05.22, 09:00; 19.05.22, 09:00; 08.06.22, 09:00; 16.06.22, 09:00; 27.06.22, 09:00; 29.06.22, 09:00
Raum 123
10a KLs 2/22
Dem im November 1999 geborenen Angeklagten G. H. und dem im August 1990 geborenen Angeklagten Q. H. wird besonders schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Dem im Juli 1989 geboren Angeklagten M. H. wird Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen.
Die Angeklagten G. H. und Q. H. sollen, jeweils mit einem Messer in der Hand, im November 2021 auf der Straße in Merseburg einen Mann aufgefordert haben, ihnen sein Handy auszuhändigen. Der Mann soll der Aufforderung nicht nachgekommen sein, sondern soll versucht haben wegzurennen. Einer der beiden Angeklagten soll daraufhin einen Stein geworfen haben, der den Mann am Hinterkopf getroffen haben soll. Der Mann soll daraufhin zu Boden gegangen sein. Einer der beiden Angeklagten soll dem Mann das Handy, in dessen Hülle sich 1.300 EUR Bargeld befunden haben sollen, weggenommen haben und dem Mann dabei ein ca. 12 cm langes Springmesser an den Hals gehalten haben. Sodann soll er dem Mann gegen den Kopf getreten haben. Anschließend sollen mehrere bisher unbekannte Personen, die dem Lager der Angeklagten zuzurechnen seien, den Mann getreten und geschlagen haben. Der Angeklagte M. H. soll den Mann dabei mindestens einmal von hinten festgehalten haben, während die übrigen Täter auf den Mann eingeschlagen haben sollen.
Der Angeklagte M. H. hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebraucht gemacht. Die Angeklagten Q. H. und G. H. haben die Tat bestritten. Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten G. H. und Q. H. eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, dem Angeklagten M. H. eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und 9 Monaten oder Geldstrafe.
Steuerhinterziehung in Naumburg u.a.
Tag, Uhrzeit
23.05.22, 09:30; 09.06.22, 09:30; 16.06.22, 09:30; 05.07.22, 09:30; 26.07.22, 09:30
Raum: 169
19 KLs 7/22
Dem im Februar 1973 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall in 46 Fällen sowie versuchte Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall in einem Fall zur Last gelegt.
Der Angeklagte soll seit dem Jahr 2011 einzelunternehmerisch tätig gewesen und Leistungen erbracht haben, die er steuerlich als Einkommen, Gewinn aus Gewerbebetrieb und als Umsatz zu erklären gewesen seien. Mindestens ab dem Kalenderjahr 2011 soll er vorgesehen haben, dauerhaft Steuern zu hinterziehen und insbesondere seiner Familie aus zweiter Ehe mit Hilfe der gesparten Aufwendungen für geschuldete Steuern ein angenehmes Leben zu ermöglichen.
In den Jahren 2011 bis 2018 soll er wirtschaftlich Berechtigter, faktischer Inhaber und Verfügungsberechtigter zahlreicher Firmen gewesen sein, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Landwirtschaft bzw. der Bauausführung gehabt haben sollen. Über diese Firmen soll der Angeklagte steuerlich relevante Einnahmen und Umsätze erzielt haben, die er jedoch im Zeitraum Mai 2012 bis Februar 2018 gegenüber keinem für ihn zuständigen Finanzamt erklärt haben soll. Soweit er für eine Firma mit dem Schwerpunkt Bauservice gegenüber dem Finanzamt Naumburg Steuererklärungen abgegeben haben soll, sollen diese nicht vollständig gewesen seien. Insgesamt soll der Angeklagte Aufwendungen in Höhe von 1,28 Mio. EUR erspart haben.
Der Angeklagte hat sich teilweise zum Tatvorwurf eingelassen. Soweit ihm Erträge über das Konto eines Zeugen zugeordnet worden seien, so habe er diesem lediglich aus Gutmütigkeit helfen wollen. Für die Einkünfte über Firmen des Schwagers wolle er steuerlich und strafrechtlich die Verantwortung tragen. Darüber hinaus hat sich der Angeklagte nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Subventionsbetrug in Dessau u.a.
Tag, Uhrzeit
24.05.22, 09:30; 25.05.22, 09:00; 15.06.22, 09:30; 06.07.22, 09:30; 07.07.22, 09:30; 12.07.22, 09:30
Raum 169
19 KLs 5/22
Dem im August 1946 geborenen Angeklagten wird Subventionsbetrug in vier Fällen zur Last gelegt.
Er soll in den Jahren 2006 bis 2009 in Dessau tatsächlicher Geschäftsführer eines Firmenverbundes gewesen sein, dessen Unternehmen überwiegend keinerlei wertschöpfende Tätigkeit ausgeübt, sondern ihre Umsätze hauptsächlich über Zuschüsse und Subventionen generiert haben sollen.
Als sich der Firmenverbund Ende 2008 in massiven Zahlungsschwierigkeiten befunden habe, sollen verschiedene Unternehmen des Verbundes auf Antrag des Angeklagten oder verschiedener Mittäter hin Fördermittel in Höhe von rund 450.000,00 Euro für Schulungsmaßnahmen erhalten haben, die tatsächlich nicht oder jedenfalls nicht in dem Bewilligungsbescheid zugrundeliegenden Umfange vorgenommen worden seien.
Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe, die rechnerisch bis zu 15 Jahren reichen könnte.
Die Verfahren gegen frühere Mitangeklagte, die unterschiedliche Funktionen in den Unternehmen des Verbundes ausgeübt hatten, sind gegen Auflagen eingestellt worden.
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