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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Terminvorschau für Oktober

29.09.2021, Halle (Saale) – 022/2021

  • Landgericht Halle

Betäubungsmittelhandel in Hohenmölsen

Tag, Uhrzeit
05.10.21, 09:00 ; 18.10.21, 09:00

Raum 96

13 KLs 12/21

Dem im Januar 1978 geborenen Angeklagten werden gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmittel in insgesamt acht Fällen, davon in vier Fällen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Der Angeklagte soll zwischen Januar 2020 und Mai 2020 von drei gesondert verfolgten Personen Cannabis (3x 100 Gramm zum Preis von je 700 EUR) und Cannabisöl (5x 2 Gramm zum Preis von je 200 EUR) gekauft haben, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen und sich so eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang sowie gewisser Dauer zu verschaffen und zugleich seinen Eigenkonsum zu finanzieren. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten im Mai 2020 sollen ca. 6 Gramm Methamphetamin und 50 Gramm Cannabis sowie ein Baseballschläger und Manöverpatronen aufgefunden worden sein.

Der Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Gefährliche Körperverletzung u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
08.10.21, 09:00 ; 21.10.21, 09:00 ; 04.11.21, 09:00 ; 16.11.21, 09:00 ; 25.11.21, 09:00 ; 01.12.21, 09:00

Raum 141

5 KLs 20/21

Dem im November 1974 geborenen Angeklagten werden insgesamt 10 Straftaten vorgeworfen, und zwar Körperverletzung bzw. gefährliche Körperverletzung in sieben Fällen, Nötigung, versuchte Freiheitsberaubung und schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. 

Der Angeklagte soll zwischen August 2019 und April 2021 wiederholt ihm teilweise unbekannte Personen geschlagen und zum Teil mit Gegenständen verletzt haben. Außerdem soll er eine ihm bekannte Frau in deren Wohnung geschlagen, dieser Gegenstände weggenommen und versucht haben, die Frau in der Wohnung einzuschließen. Am darauffolgenden Tag soll er der Frau in deren Wohnung an den Haaren gezogen und die Frau mit der flachen Hand und mit der Faust geschlagen haben. Zudem soll er einem Mann, der ein Teil seines Fahrrades vom Angeklagten zurückverlangt haben soll, das der Angeklagte zuvor entwendet haben soll, mit einem Gegenstand gegen den Kopf geschlagen haben. Anschließend soll er sich auf den Mann gesetzt und mit der Faust auf dessen geschlagen haben.

Der Angeklagte hat sich lediglich teilweise zu den Tatvorwürfen eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt war. Statt bzw. neben einer Strafe kommt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Betäubungsmittelhandel u.a. in Allstedt u.a.

Tag, Uhrzeit
11.10.21, 09:00 ; 13.10.21, 09:00 ; 22.10.21, 09:00 ; 01.11.21, 09:00 ; 02.11.21, 09:00

Raum 123

10a KLs 6/21

Dem im Januar 1991 geborenen Angeklagten werden insgesamt 6 Straftaten vorgeworfen: (1 und 5) gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, (2) versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, verkehrswidriger Geschwindigkeitsüberschreitung und Gefährdung des Straßenverkehrs, (3) Verstoß gegen das Waffengesetz in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis, (4) unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln und (6) bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Der Angeklagte soll u.a. im Januar 2020 mit einem PKW eine öffentliche Straße in Allstedt befahren haben. Am Fahrzeug sollen sich Kennzeichen befunden haben, die nicht zu diesem Fahrzeug gehörten. Zudem soll für das Fahrzeug die erforderliche Pflichtversicherung nicht bestanden haben. Im Fahrzeug sollen sich diverse Klemmtütchen mit Betäubungsmitteln (ca. 3,5 Gramm Methamphetamin und 2,6 Gramm Marihuana) sowie ein Teleskopschlagstock befunden haben. Im März soll sich der Angeklagte einer Kontrolle durch die Polizei durch Flucht mit seinem Fahrzeug mit zum Teil sehr hohen Geschwindigkeiten und riskanten Fahrmanövern entzogen haben. Im April 2020 soll der Angeklagte erneut ein Fahrzeug geführt haben, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen und ein Butterflymesser mit sich geführt haben. Im Mai 2020 soll der Angeklagte einem gesondert verfolgten Mann Klemmtüten, eine Feinwaage und mind. 0,13 Gramm Methamphetamin übergeben haben. Im Juli 2020 soll der Angeklagte erneut ein Fahrzeug mit anderen Kennzeichen und ohne Pflichtversicherung geführt haben, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen. In einem Rucksack soll er ca. 1,3 Gramm Methamphetamin und ein Messer mit sich geführt haben. Unter seiner Meldeanschrift in Niederschmon soll der Angeklagte im März 2021 ca. 132 Gramm Amphetamin und eine geladene CO2-Waffe aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betrug und gefährliche Körperverletzung in Eisleben

Tag, Uhrzeit
18.10.21, 09:00 ; 20.10.21, 09:00

Raum 123

14 KLs 1/21

Dem im April 2000 geborenen Angeklagten H. und dem im August 1999 geborenen Angeklagten M. werden Betrug in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Die Angeklagten sollen im September 2019 einen ihnen unbekannten Mann unter dem Vorwand, ein iPhone 10 XS von ihm kaufen zu wollen zum Markt in Eisleben gelockt haben. Der Angeklagte H. soll sich zum vereinbarten Treffpunkt begeben und sich das iPhone aushändigen lassen haben. In diesem Moment soll der Angeklagte M. aus einer Nebenstraße dazugekommen sein und dem Mann absprachegemäß Pfefferspray in die Augen gesprüht haben. Sodann sollen die Angeklagten mit dem iPhone die Flucht ergriffen haben.

Der Angeklagte H. hat die Tat bestritten. Der Angeklagte M. hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Die Angeklagten waren zur Tatzeit Heranwachsende, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu 10 Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt. Die Verhandlung ist gleichwohl öffentlich.

Sexueller Missbrauch von Kindern - NICHT ÖFFENTLICH

Tag, Uhrzeit
21.10.21, 09:30 ; 02.11.21, 09:30 ; 08.11.21, 09:30 ; 17.11.21, 09:30 ; 23.11.21, 09:30 ; 24.11.21, 09:30 ; 29.11.21, 09:30

Raum 123

4 KLs 10/21

Dem im November 2000 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern in fünf Fällen, davon in einem Fall schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen.

Da der Angeklagte zum Teil zur Tatzeit noch Jugendlicher war, ist die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen gem. § 48 JGG nicht öffentlich. Nähere Einzelheiten zu den Tatvorwürfen und zur Einlassung können daher nicht mitgeteilt werden.

Wohnungseinbruchsdiebstähle in Eisleben und Wimmelburg

Tag, Uhrzeit
25.10.21, 08:30 ; 10.11.21, 08:30 ; 11.11.21, 08:30 ; 17.11.21, 08:30 ; 18.11.21, 08:30 ; 26.11.21, 08:30

Raum 141

5 KLs 10/21

Gegen den im Dezember 1980 geborenen Angeklagten liegen insgesamt drei Anklagen vor.

Mit der ersten Anklage werden dem Angeklagten 13 Straftaten vorgeworfen: Diebstahl in sieben Fällen, davon in zwei Fällen besonders schwerer Fall des Diebstahls und in fünf Fällen Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung, Computerbetrug in fünf Fällen sowie Verstoß gegen das Waffengesetz. Um sich eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zur Finanzierung seines Drogenkonsums zu beschaffen soll der Angeklagten zwischen Mai 2020 und Februar 2021 in der Lutherstadt Eisleben und Wimmelburg in Wohnungen und Häuser anderer Menschen eingedrungen sein und dort werthaltige Gegenstände und Bargeld entwendet haben. Mit einer auf diese Weise entwendeten EC-Karte soll der Angeklagte in Sparkassenfilialen mehrfach Geld abgehoben haben. Überdies soll der Angeklagte einen Schlagring in seinem Besitz gehabt haben.

Mit der zweiten Anklage werden dem Angeklagten 6 Straftaten vorgeworfen: besonders schwerer Fall des Diebstahls in fünf Fällen und Computerbetrug. Um sich eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zur Finanzierung seines Drogenkonsums zu beschaffen soll der Angeklagten zwischen September 2020 und Mai 2021 in der Lutherstadt Eisleben und Wimmelburg in Wohnungen, Häuser und Geschäftsräume anderer Menschen eingedrungen sein und dort werthaltige Gegenstände und Bargeld entwendet haben. In einem Fall soll der Angeklagte versucht haben, mit einer entwendeten EC-Karte samt dazugehöriger PIN Geld abzuheben.

Mit der dritten Anklage wird dem Angeklagten Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung in zwei Fällen vorgeworfen. Der Angeklagte soll zwischen Februar 2020 und März 2020 in ein Wohnhaus und eine Wohnung in Eisleben eingebrochen und dort werthaltige Gegenstände und Bargeld entwendet haben.

Der Angeklagte hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Der Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Betäubungsmittelhandel in Sangerhausen

Tag, Uhrzeit
26.10.21, 09:00 ; 27.10.21, 09:00

Raum 123

10a KLs 5/21

Dem im März 1988 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Der Angeklagte soll in seiner Wohnung in Sangerhausen in größerem Umfang Cannabispflanzen herangezogen haben, um das hieraus gewonnene Marihuana später möglichst gewinnbringend weiterzuverkaufen, wobei ein geringer Teil auch seinem Eigenkonsum gedient haben soll. Im November 2020 soll er in der Wohnung insgesamt 1.600 Gramm Cannabis (Cannabispflanzen und Marihuana-Blüten) sowie ein funktionsfähiges Pfefferspray, das ihm auch zur Absicherung seiner Drogengeschäfte gedient haben soll, aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat sich eingelassen, das Marihuana für seinen Konsum angebaut zu haben. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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