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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Terminvorschau für Februar
28.01.2022, Halle (Saale) – 004/2022
- Landgericht Halle
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Halle
Tag, Uhrzeit
01.02.22, 09:30 ; 02.02.22, 09:30 ; 07.02.22, 10:00 ; 08.02.22, 09:30 ; 21.02.22, 10:00
Raum 187
4 KLs 10/20
Dem im Juli 1994 geborenen Angeklagter wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen.
Der Angeklagte soll sich im Mai 2020 in Halle an der im Oktober 2010 geborenen Tochter seiner Bekannten vergangen haben. Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern u.a. in Naumburg u.a.
Tag, Uhrzeit
03.02.22, 09:00 ; 09.02.22, 09:00 ; 10.02.22, 09:00
Raum 141
5 KLs 22/21
Dem im April 1986 geborenen Angeklagten werden acht Straftaten vorgeworfen: Sexueller Missbrauch von Kindern in sieben Fällen, in drei Fällen davon schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, sowie sexueller Missbrauch von Jugendlichen in einem Fall.
Der Angeklagte soll sich im Zeitraum von Frühjahr/Sommer 2011 bis Ende 2016 in Naumburg und Nentershausen an der im September 2002 geborenen Schwester seiner Ehefrau vergangen haben. Der Angeklagte hat die Taten durch seinen Verteidiger bestreiten lassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Vergewaltigung u.a. in Halle
Tag, Uhrzeit
04.02.22, 09:00 ; 10.02.22, 09:00 ; 23.02.22, 09:00 ; 25.02.22, 09:00
Raum 96
13 KLs 25/21
Dem im Mai 1987 geborenen Angeklagten werden sieben Straftaten vorgeworfen: Vergewaltigung, Nötigung in zwei Fällen, davon in einem Fall versuchte Nötigung in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz, Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Körperverletzung in drei Fällen.
Der Angeklagte soll im Zeitraum zwischen April 2010 und April 2021 mehrfach den Geschlechtsverkehr mit seiner Frau gegen deren Willen vollzogen, diese bedroht und körperlich misshandelt haben. Der Angeklagte hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich nicht zur Sache einzulassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Steuerhinterziehung in Dessau-Roßlau
Tag, Uhrzeit
07.02.22, 09:30 ; 21.02.22, 09:30 ; 02.03.22, 09:30 ; 07.03.22, 09:30 ; 11.03.22, 09:00 ; 14.03.22, 09:30 ; 18.03.22, 09:00 ; 22.03.22, 09:30 ; 29.03.22, 09:30
Raum 169
19 KLs 3/22
Gegen die im Juni 1972 geborene Angeklagte liegen drei Anklagen vor.
Mit der ersten Anklage wird der Angeklagten Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall in zwei Fällen vorgeworfen. Die Angeklagte soll im Zeitraum Oktober 2009 bis Januar 2012 Vorstand eines mittelständischen Unternehmens in Dessau-Roßlau gewesen sein. Als Vorstand im Geschäftsbereich Finanzen des Unternehmens soll sie unter anderem zur wahrheitsgemäßen Erklärung zu den Jahresumsätzen der Gesellschaft verpflichtet gewesen sein.
Im Oktober 2009 soll die Angeklagte in der Umsatzsteuerjahreserklärung für das Kalenderjahr 2007 beim Finanzamt Dessau-Roßlau höhere abzugsfähige Vorsteuerbeträge erklärt haben, als durch die Buchhaltung der Gesellschaft belegbar gewesen sollen, so dass zu Gunsten der Gesellschaft Umsatzsteuer in Höhe von ca. 13.478 EUR nicht festgesetzt worden sein soll (1.). Im November 2011 soll die Angeklagte im Rahmen der Umsatzsteuererklärung der Gesellschaft für das Jahr 2009 höhere abziehbare Vorsteuerbeträge erklärt haben, als durch die Buchhaltung der Gesellschaft belegbar gewesen sollen, um die Umsatzsteuerlast der Gesellschaft zu mindern. Die Angeklagte soll durch hierdurch bewirkt haben, dass Umsatzsteuer in Höhe von ca. 240.000 EUR zu Gunsten der Gesellschaft nicht festgesetzt und damit verkürzt worden sein sollen (2.). Die Angeklagte hat im Wesentlichen vorgetragen, dass nicht alle steuerrelevanten Buchungen im Buchhaltungsprogramm zu den Kalenderjahren 2007 und 2009 berücksichtigt worden seien. Die Unterlagen der Buchführung seien nicht vollständig und die Taten jedenfalls nicht vorsätzlich begangen. Für die Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Mit der zweiten Anklage wird der Angeklagten Untreue vorgeworfen. Die Angeklagte soll im Dezember 2012 unter vorsätzlichem Missbrauch einer Kontovollmacht über das Konto einer GmbH in Dessau den Ausgleich einer Rechnung einer anderen Gesellschaft veranlasst haben, in deren Vorstand sie gewesen sein soll. Dabei soll sie eigenmächtig und ohne Rücksprache mit der Geschäftsführung der GmbH gehandelt haben. Die Angeklagte hat durch ihren Verteidiger vortragen lassen, sie sei zur Verrechnung berechtigt gewesen. Für Untreue droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Mit der dritten Anklage wird der Angeklagten Verletzung der Insolvenzantragspflicht vorgeworfen. Die Angeklagte soll im Zeitraum von Juli 2011 bis Januar 2012 als Vorstandsvorsitzende im Geschäftsbereich Finanzen eines Unternehmens in Dessau-Roßlau den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für das Unternehmen verspätet gestellt haben. Das Unternehmen soll im Jahre 2011 in wirtschaftlich Schwierigkeiten geraten sein, die zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Jahre 2012 geführt haben sollen. Erst im März 2012 soll der letzte Vorstandsvorsitzende den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt haben. Dieser Antrag sei jedoch verspätet gewesen, vielmehr sei die Angeklagte spätestens ab Juli 2011 zur Antragstellung verpflichtet gewesen. Die Angeklagte hat sich bislang nicht zum Verdacht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Das Landgericht Halle ist in Wirtschaftsstrafsachen auch für den Bezirk des Landgerichts Dessau-Roßlau zuständig.
Sexueller Missbrauch von Kindern u.a. in Bad Dürrenberg und Leuna
Tag, Uhrzeit
08.02.22, 13:00 ; 09.02.22, 09:00 ; 21.02.22, 13:00 ; 24.02.22, 09:00 ; 07.03.22, 12:30 ; 22.03.22, 09:00 ; 31.03.22, 09:00
Raum 187
4 KLs 16/21
Dem im Juli 1991 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern zur Last gelegt, davon in sieben Fällen schwerer sexueller Missbrauch, tateinheitlich dazu im Fall 1. versuchtes und in den Fällen 2. bis 19. vollendetes Herstellen eines kinderpornographischen Inhalts, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt.
Der Angeklagte soll sich im zwischen Dezember 2012 und April 2021 an der im März 2006 geborenen Tochter der Lebensgefährtin seines Onkels sowie drei weiteren, im Jahr 2011 bzw. 2014 geborenen Mädchen vergangen und davon Videoaufnahmen mit seinem Mobiltelefon gefertigt haben. Die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten soll bei Begehung der Taten aufgrund einer paranoiden Schizophrenie erheblich vermindert gewesen sein.
Der Angeklagte hat bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Neben einer Strafe kommt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Betäubungsmittelhandel in Bad Dürrenberg
Tag, Uhrzeit
09.02.22, 09:00 ; 11.02.22, 09:00
Raum 96
13 KLs 19/21
Dem im Februar 1986 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich geführt zu haben, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt gewesen sein sollen, in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Der Angeklagte soll an einem nicht genau zu bestimmenden Tag im Juli 2020 von einer unbekannten Person 50 g Methamphetamin erworben und die Drogen im Keller und der Garage seines Grundstücks verwahrt haben. Von der Menge soll der Angeklagte bis August 2020 mindestens 20 g an Bekannte gewinnbringend weiterveräußert und dabei einen Gewinn von 300 EUR erzielt haben. Die restlichen Drogen soll der Angeklagte bis August 2020 konsumiert haben. Zur Absicherung der Drogenvorräte soll er im Flur seines Wohnhaues griffbereit zwei Teleskopschlagstöcke griffbereit aufbewahrt haben.
Der Angeklagte hat keine Angaben zu diesem Verfahren gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Betrug in Zeitz
Tag, Uhrzeit
11.02.22, 09:00 ; 22.02.22, 09:00 ; 25.02.22, 09:00 ; 01.03.22, 09:00 ; 04.03.22, 09:00 ; 10.03.22, 09:00 ; 15.03.22, 09:00 ; 17.03.22, 09:00
Raum 96
19 Ns 2/22
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat den Angeklagten mit Urteil vom 15.11.2018 (Az.: 323 Cs 904 Js 10165/17) wegen Betruges im besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt und ihn im Übrigen freigesprochen, nachdem dem Angeklagten zuvor mit Strafbefehl in dieser Sache vorgeworfen worden war, in drei Fällen Subventionsbetrug begangen zu haben.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hat der Angeklagte zu drei Zeitpunkten, beginnend am 25.11.2013 und zuletzt am 09.06.2016, für sein im Frühjahr 2013 in Zeitz für einen Kaufpreis von 1.500 EUR erworbenes und leerstehendes Gebäude, welches im Juni 2013 vom Hochwasser geflutet worden war, unter Vorspiegelung eines erheblichen, durch das Hochwasserereignis 2013 verursachten Sanierungsbedarfs finanzielle Zuschüsse aus dem Programm "Aufbauhilfe Hochwasser 2013" bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragt und in Höhe eines Betrages von 65.766,71 EUR zu Unrecht erhalten, weil er fälschlicherweise behauptet hatte, die Sanierungsmaßnahmen dienten der Beseitigung der bei der Flut entstandenen Schäden.
Auf die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Halle mit Urteil vom 16.06.2020 (Az.: 2 Ns 904 Js 101657/17 (2/19)) das Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht Naumburg das Urteil des Landgerichts mit den Feststellungen mit Urteil vom 15.01.2021 (Az.: 1 Rv 194/20) aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsmittels an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen.
Dies führt grundsätzlich zu einer neuen Hauptverhandlung der Sache vor dem Landgericht, in der nicht das angefochtene Berufungsurteil überprüft, sondern über alle Tat- und Rechtsfragen nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung neu entschieden wird.
Betäubungsmittelhandel in Bad Dürrenberg
Tag, Uhrzeit
17.02.22, 15:00 ; 18.02.22, 09:00 ; 03.03.22, 15:00 ; 23.03.22, 09:30
Raum 169
16 KLs 18/21
Dem im November 1984 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei einen sonstigen Gegenstand mit sich geführt zu haben, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt gewesen sein soll, in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Bei dem Angeklagten sollen im September 2021 im Rahmen einer richterlich angeordneten Durchsuchung in dessen Garage in Bad Dürrenberg insgesamt 26,8 g Methamphetamin sowie 61 unbenutzte Klemmtütchen, eine Feinwaage und Verpackungsmaterial sichergestellt worden sein. Die Betäubungsmittel soll der Angeklagte um gewinnbringenden Weiterverkauf vorrätig gehalten haben. Ein geringer Teil soll zum Eigenkonsum gedacht gewesen sein. In unmittelbarer Zugriffsnähe neben der Couch und dem Couchtisch soll der Angeklagte zur Absicherung seiner Drogengeschäfte griffbereit einen Baseballschläger deponiert haben.
Der Angeklagte hat keine Angaben zur Sache gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Raub und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in Weißenfels
Tag, Uhrzeit
22.02.22, 09:00 ; 28.02.22, 09:00
Raum 96
13 KLs 22/21
Gegen den im September 1990 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklagen vor.
Mit der ersten Anklage wird dem Angeklagten Raub vorgeworfen. Der Angeklagte soll im Juli 2020 in Weißenfels einen Imbiss betreten haben und der dortigen Mitarbeiterin gesagt haben, dass sie beiseite gehen solle, da er sonst ein Messer ziehen würde. Als die Mitarbeiterin zurückgetreten sein soll, soll der Angeklagte einen 50 EUR Schein und mehrere 10 EUR Scheine aus der Geldkassette genommen und den Imbiss verlassen haben. Der Angeklagte bestreitet seine Täterschaft. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Das Verfahren wurde zunächst am Amtsgericht Weißenfels angeklagt. In der Hauptverhandlung soll die Mitarbeiterin ausgesagt haben, der Angeklagte habe bei Ausführung der Tat ein Messer in der Hand gehalten, sodass gegebenenfalls ein besonders schwerer Raub vorliegen könne. Das Amtsgericht hat die Sache daher wegen der nunmehr höheren Straferwartung an das Landgericht verwiesen. Für den besonders schweren Raub droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren
Mit der zweiten Anklage wird dem Angeklagten wird dem Angeklagten unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Der Angeklagte soll im Oktober 2020 in Weißenfels in seinem Rucksack ca. 18 g Cannabis transportiert haben. Für den Besitz von Betäubungsmitteln droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Körperverletzung mit Todesfolge u.a. in Halle
Tag, Uhrzeit
22.02.22, 09:00 ; 03.03.22, 09:00 ; 09.03.22, 09:00 ; 15.03.22, 09:00
Raum 123
10a Ks 1/21
Das Landgericht Halle hatte den Angeklagten mit Urteil vom 14.04.2021 wegen Körperverletzung mit Todesfolge und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt (1 Ks 1/21).
Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass im September 2020 zwei Männer an der Wohnungstür des Angeklagten in Halle geklingelt und diesen aufforderten hätten, mit ihnen vor das Haus zu kommen, um "etwas zu klären". Der Angeklagte habe daraufhin die Tür geschlossen, was die Männer zunächst zu verhindern versucht hätten. Die zwei Männer hätten anschließend heftig an die Wohnungstür geklopft und gegen die Tür getreten. Der Angeklagte habe aus der Küche ein langes Messer geholt und mit dem Messer in der Hand die Tür geöffnet. Einer der Männer habe einen Schraubenzieher gehalten, der andere ein Messer, bei dem die Klinge nicht ausgefahren gewesen sei. Der Angeklagte sei über die Schwelle der Wohnung getreten und habe mit dem Messer einem der Männer in den Oberbauch und im Anschluss den anderen Mann in den Rücken gestochen. Einer der Männer sei später an den Folgen des Stichs verstorben. Das Landgericht hatte eine Rechtfertigung durch Notwehr verneint.
Mit Beschluss vom 06.10.2021 (Az. 6 StR 348/21) hat der Bundesgerichtshof auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Halle mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Schwurgerichtskammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Der Bundesgerichtshof war der Auffassung, es lägen möglicherweise doch die Voraussetzungen einer Notwehr vor. Sollte dies zutreffen, hätte sich der Angeklagte nicht strafbar gemacht.
Nunmehr ist die Beweisaufnahme zu wiederholen, alsdann ist erneut zu entscheiden.
Besonders schwerer Fall des Diebstahls u.a. in Schkopau u.a.
Tag, Uhrzeit
23.02.22, 08:30 ; 02.03.22, 08:30 ; 03.03.22, 08:30
Raum 141
5 KLs 21/21
Dem im März 1980 geborenen Angeklagten werden Diebstahl im besonders schweren Fall in sieben Fällen sowie Computerbetrug in zwei Fällen vorgeworfen
Der Angeklagte soll im Februar 2020 im Merseburg die Seitenschreibe eines Pkw eingeschlagen und aus dem Fahrzeug Gegenstände im Gesamtwert von ca. 300,00 EUR entwendet haben. Im März 2020 soll der Angeklagte den Umkleideraum eines Unternehmens in Schkopau betreten und mit einem Werkzeug mehrere Personalspinde aufgehebelt haben. Aus einem Spind soll der Angeklagte mehrere Gegenstände, darunter eine EC-Karte entwendet haben. Mit dieser EC-Karte soll er anschließend in der Sparkassenfiliale 500,00 EUR und kurz darauf weitere 500,00 EUR abgehoben haben. Im August 2020 soll sich der Angeklagte durch ein geöffnetes Fenster in ein Büro des Gesundheitsamtes in Merseburg eingestiegen sein. Dort soll er aus der Handtasche einer Mitarbeiterin die Geldbörse sowie vom Tisch ein iPhone und eine Schachtel Zigaretten entwendet haben. Anschließend soll der Angeklagte in der Postfiliale Merseburg mit der zuvor entwendeten Geldkarte 540,00 EUR abgehoben haben. Im März 2021 soll ein Fenster eines Kindergartens in Merseburg eingeschlagen haben. Anschließend soll er in das Gebäude gestiegen sein und mehrere Gegenstände im Wert von ca. 300,00 EUR entwendet haben. Im April 2021 soll der Angeklagte das Gelände der Anatomie in Halle betreten und dort die Vorhängeschlösser zweier Spinde auf bislang unbekannte Weise entfernt haben. Aus den Spinden soll der Angeklagte anschließend mehrere Wertgegenstände entwendet haben. Im April 2021 soll der Angeklagte aus einem Büro der Universität Halle mehrere Wertgegenstände entwendet haben.
Der Angeklagte hat bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Für den Diebstahl im besonders schweren Fall des Diebstahls droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren.
Betrug im besonders schweren Fall im Bezirk des Landgerichts Halle
Tag, Uhrzeit
24.02.22, 10:00 ; 03.03.22, 10:00 ; 10.03.22, 10:00 ; 17.03.22, 10:00 ; 24.03.22, 10:00 ; 31.03.22, 10:00 ; 07.04.22, 10:00
Raum 96
11 KLs 8/21
Dem im August 1958 geborenen Angeklagten wird Betrug im besonders schweren Fall in 17 Fällen vorgeworfen.
Der Angeklagte soll als Facharzt mit einer Praxis im Bezirk des Landgerichts Halle sein und als solcher im Zeitraum Januar 2011 bis Juli 2015 zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen gewesen sein. Rechnungen soll er quartalsweise gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KV) gelegt haben, wobei er durch sog. Sammelerklärungen versichert haben soll, die abgerechneten Leistungen auch ordnungsgemäß erbracht zu haben.
Zu einem nicht genau feststellbaren Zeitpunkt vor Januar 2011 soll der Angeklagte dazu übergegangen sein, tatsächlich nicht von ihm erbrachte Leistungen gegenüber der KV abzurechnen, um sich hierdurch eine zusätzliche Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen. Insgesamt soll der Angeklagte zwischen Januar 2011 und Juli 2015 Honorare in Höhe von ca. 1.07 Mio. EUR abgerechnet haben, welche er mangels ordnungsgemäßer Leistungserbringung nicht zu beanspruchen gehabt haben soll. Der Angeklagte soll hierdurch einen Betrag in Höhe von 200.948,97 EUR erlangt haben.
Der Angeklagte hat den Tatvorwurf bestritten. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Gefährliche Körperverletzung in Halle
Tag, Uhrzeit
24.02.22, 08:30 ; 25.02.22, 08:30 ; 04.03.22, 08:30
Raum 141
1 Ks 5/21
Dem im März 1997 geborenen Angeklagten werden gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vorgeworfen.
Der Angeklagte soll im September 2020 einem Mann in Halle mit einem Messer in dessen rechten Arm und Thoraxbereich gestochen haben. Der Geschädigte soll hierdurch erhebliche, aber nicht lebensbedrohliche Verletzungen erlitten haben. Anschließend soll der Angeklagte dem Mann gedroht haben, dass es beim nächsten Mal "Tod" gäbe, was der Mann sehr ernst genommen habe.
Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Tat eingelassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat zunächst beim Amtsgericht Halle (Saale) - Schöffengericht - angeklagt. Das Amtsgericht sah allerdings einen hinreichenden Tatverdacht eines versuchten Totschlages und legte das Verfahren daher dem Landgericht Halle - Schwurgerichtskammer - zur Übernahme vor. Die Kammer hat das Verfahren übernommen. Im Fall einer Verurteilung droht mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
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