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(LG HAL) Weiterer Prozessauftakt im April
26.04.2022, Halle (Saale) – 013/2022
- Landgericht Halle
Betäubungsmittelhandel in Halle (Saale)
Tag, Uhrzeit
27.04.22, 09:00; 28.04.22, 08:30; 17.05.2022, 09:00; 18.05.22, 09:00; 20.05.22, 09:00
Raum 187
3 KLs 4/22
Dem im März 1987 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.
Der Angeklagte soll im November 2021 telefonisch mit dem gesondert verfolgten J. eine Betäubungsmittellieferung vereinbart haben. Am nächsten Tag soll sich daraufhin der ebenfalls gesondert verfolgte M. als Kurier des J. zu dem Angeklagten in Halle begeben haben. Der Angeklagte soll dem Kurier insgesamt 4.935 Gramm Marihuana übergeben haben. Zur Absicherung der Drogengeschäfte soll der Angeklagte mehrere Dosen Pfefferspray, einen Baseballschläger sowie drei feststehende Messer mit einer Klingenlänge von 19 bis 21 cm verwahrt haben.
Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
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