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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Weitere Prozessauftakte im November

18.11.2021, Halle (Saale) – 024/2021

  • Landgericht Halle

Vergewaltigung in Petersberg

Tag, Uhrzeit
23.11.21, 09:00 ; 25.11.21, 09:00 ; 09.12.21, 09:00 ; 10.12.21, 09:00 ; 16.12.21, 09:00 ; 22.12.21, 09:00 ; 10.01.22, 09:00

Raum 123

14 KLs 21/21

Dem im Juli 1998 geborenen Angeklagten werden zwei Straftaten vorgeworfen: Vergewaltigung und Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung sowie Herstellen von jugendpornographischen Inhalten.

Der Angeklagte soll ein ihm bekanntes, im Jahr 2007 geborenes Mädchen, an zwei Tagen in seiner Wohnung in Peterberg vergewaltigt haben.

Der Angeklagte hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich nicht zur Sache einzulassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Freyburg u.a.

Tag, Uhrzeit
24.11.21, 09:00 ; 01.12.21, 09:00 ; 14.12.21, 09:00 ; 17.12.21, 09:00 ; 30.12.21, 09:00 ; 05.01.22, 09:00 ; 11.01.22, 09:00 ; 12.01.22, 09:00 ; 13.01.22, 09:00 ; 17.01.22, 09:00 ; 19.01.22, 09:00 ; 21.01.22, 09:00 ; 26.01.22, 09:00 ; 27.01.22, 09:00

Raum 90

6 KLs 12/21

Dem im März 1996 geborenen Angeklagten insgesamt 11 Straftaten vorgeworfen: Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 8 Fällen, Besitz von Betäubungsmitteln in zwei Fällen sowie Beleidigung.

Der Angeklagte soll seit 2017 in Freyburg u.a. regen Handel mit Betäubungsmitteln, vornehmlich Marihuana und Methamphetamin im mehrstelligen Kilogrammbereich getrieben haben. Aus dem gewinnbringenden Verkauf soll er sich eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschafft haben und soll aus den dadurch erzielten Einnahme vollständig seinen Lebensunterhalt finanziert haben. Zur Kommunikation, insbesondere für die konkreten Absprachen der Betäubungsmittelgeschäfte und deren Abwicklung, sollen sie sogenannte Krypto-Handys der Firma "EncoChat" genutzt haben.

So soll der Angeklagte u.a. zwischen Juni und August 2017 einmal 4 kg Marihuana zum Preis von 10.000 EUR und 2 kg zum Preis von 5.000 EUR, im August 2019 500 g Cannabis um Preis von 2.500 EUR verkauft haben, im April 2020 einmal 1 kg Methamphetamin zum Preis von 19.000 EUR, weitere 500 g Methamphetamin zum Preis von 11.500 EUR, weitere 1,5 kg Methamphetamin zum Preis von 28.500 EUR sowie 1 kg Methamphetamin zum Preis von 19.000 EUR erworben haben. Im April 2020 soll der Angeklagte 4,5 g Marihuana und ca. 8.000 EUR Bargeld in seiner Wohnung aufbewahrt haben. Im Nachgang der Durchsuchung soll er die Polizeibeamten im Internet beleidigt haben. Zudem soll der Angeklagte zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt bis Juli 2020 eine größere Menge Betäubungsmittel nach Sachsen versandt haben.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Betrug u.a. in Halle u.a.

Tag, Uhrzeit
24.11.21, 08:00 ; 03.12.21, 08:00 ; 21.12.21, 08:30 ; 27.12.21, 08:30 ; 13.01.22, 08:30 ; 21.01.22, 08:30 ; 02.02.22, 08:30 ; 18.02.22, 08:30

Raum 141

5 KLs 24/21

Dem im Dezember 1982 geborenen Angeklagten werden insgesamt 30 Straftaten im Zeitraum zwischen November 2020 und Mai 2021 vorgeworfen, u.a. gewerbsmäßiger Betrug, Unterschlagung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung, Diebstahl und Urkundenfälschung.

Der Angeklagte soll zwischen November 2020 und Mai 2021 in Halle u.a. mehrfach betrügerisch Pkw erlangt haben. Dabei soll sich der Angeklagte auf Verkaufsangebote zu Pkw bei eBay-Kleinanzeigen gemeldet, einen Besichtigungstermin vereinbart und einen Kaufvertrag mit den Geschädigten abgeschlossen haben, wobei er die privaten Verkäufer vor Ort mit einer fingierten, vermeintlich ausgelösten Online-Überweisung per Mobiltelefon getäuscht haben soll. Im Besitz der Fahrzeuge, Schlüssel und Fahrzeugpapiere soll der Angeklagte dann die Fahrzeuge an ahnungslose Personen weiterverkauft haben.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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