Menu
menu

Kontakt

Landgericht Halle
Pressesprecherin:
Ri`inLG Dr. Adina Kessler-Jensch
Telefon: +49 345 2203326
Fax: +49 345 2203379 
E-Mail: presse.lg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle

Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Terminvorschau Dezember

29.11.2021, Halle (Saale) – 025/2021

  • Landgericht Halle

Versuchter schwerer Raub, Erpressung u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
01.12.21, 09:30 ; 02.12.21, 09:30 ; 06.12.21, 09:30 ; 10.12.21, 09:30 ; 16.12.21, 09:30 ; 17.12.21, 09:30 ; 10.01.22, 09:30

Raum 187

3 KLs 15/21

Gegen den im April 1996 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor. Mit der ersten Anklageschrift wird dem Angeklagten versuchter schwerer Raub sowie Erpressung in Tateinheit mit Raub vorgeworfen, mit der weiteren Anklageschrift Raub.

Der Angeklagte soll im Juni 2020 in Halle einen ihm bekannten Mann mit einem Messer sowie einem Teleskopschlagstock bedroht und zur Herausgabe des Bargeldes sowie der mitgeführten Gegenstände aufgefordert haben. Der Mann soll die Herausgabe verweigert und geflüchtet sein. Der Angeklagte soll die Verfolgung aufgenommen und mit dem Messer in Richtung des Mannes gestochen haben, der gestürzt war. Zeugen sollen den Angeklagten von dem Mann abgehalten haben, so dass dieser seine Flucht fortsetzen konnte.

Im August 2020 soll der Angeklagte zusammen zwei gesondert verfolgten Männern in Halle drei Männern unter Anwendung von Gewalt mehrere Gegenstände weggenommen haben.

Im Dezember 2020 soll der Angeklagte einen anderen Mann in der Straßenbahn in Halle bedroht und diesen zur Herausgabe seines Bargeldes aufgefordert haben. Der Mann soll dem Angeklagten daraufhin 10 EUR übergeben haben. Unter Ausnutzung der andauernden Drohung soll der Angeklagte dem Mann weitere 20 EUR aus der Tasche genommen haben.

Der Angeklagte hat sich jeweils nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
01.12.21, 09:00 ; 08.12.21, 09:00 ; 13.12.21, 09:00 ; 15.12.21, 09:00 ; 20.12.21, 09:00

Raum 123

14 KLs 17/21

Dem im August 1964 geborenen Angeklagten werden 7 Straftaten vorgeworfen: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in vier Fällen, sexueller Missbrauch von Kindern in zwei Fällen, in einem Fall davon schwerer sexueller Missbrauch, in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in zwei Fällen sowie Besitz kinderpornografischer Schriften in Tateinheit mit Besitz jugendpornografischer Schriften.

Der Angeklagte soll zwischen 1998 und 2018 sexuelle Handlungen an seiner im Jahr 1985 geborenen Tochter und seiner im Jahr 2015 geborenen Enkelin vorgenommen haben und von den Taten teilweise Aufnahmen gefertigt haben. Zudem soll der Angeklagte kinder- und jugendpornografische Fotos und Videos aus dem Internet geladen haben.

Der Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Für schwere Sexualdelikte, wie hier der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern, beträgt die Verjährungsfrist 20 Jahre. Die Verjährung ruht bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers.

Bedrohung, Körperverletzung u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
07.12.21, 09:30 ; 08.12.21, 09:30 ; 09.12.21, 09:30 ; 13.12.21, 09:30 ; 14.12.21, 09:30 ; 20.12.21, 09:30 ; 21.12.21, 09:30

Raum 187

3 KLs 11/20

Dem März 1990 geborenen Angeklagten werden 6 Straftaten vorgeworfen: Beleidigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Raub, Bedrohung, versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl sowie Körperverletzung in zwei Fällen, in einem Fall davon in Tateinheit mit Beleidigung.

Der Angeklagte soll zwischen Oktober 2018 und Juni 2019 in Halle andere Personen beleidigt, bedroht und verletzt haben, Polizeibeamten Widerstand geleistet haben und versucht haben, in eine Wohnung einzubrechen.

Der Angeklagte hat sich jeweils nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Neben einer Freiheitsstrafe kommt auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Körperverletzung u.a. in Naumburg

Tag, Uhrzeit
13.12.21, 08:30 ; 20.12.21, 08:30

Raum 141

5 KLs 29/21

Dem im November 1979 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Juli 2020 eine Frau, die mit dem Fahrrad an ihm vorbeifuhr, anlasslos umgeschubst und sodann auf die am Boden liegende Frau eingeschlagen haben. Die Frau soll einen Nasenbeinbruch und Prellungen erlitten haben. Anschließend soll er den herbeigerufenen Polizeibeamten Widerstand geleistet haben.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Neben einer Freiheitsstrafe kommt auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Vergewaltigung in Halle

Tag, Uhrzeit
16.12.21, 10:00

Raum 123

10a KLs 9/21

Mit Anklagschrift vom 03.09.2020 wird dem im Juni 1996 geborenen Angeklagten Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll in der Nacht auf den 01.03.2020 nach einer Feier mit einer Frau in deren Wohnung gegangen und dort mit ihr zunächst einvernehmlich sexuell verkehrt haben. Als die Frau ihn dann aber aufgefordert habe, er möge aufhören, sei er dieser Aufforderung nicht gefolgt. In gleicher Weise sei er am nächsten Morgen vorgegangen. Dabei soll er die Frau auch ins Gesicht geschlagen und ihr ein Büschel Haare ausgerissen haben.

Die 5. große Strafkammer des Landgerichts Halle verurteilte den Angeklagten am 25.01.2021 wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde und sprach ihn im Übrigen frei (Az. 5 KLs 15/20).

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft änderte der Bundesgerichtshof den Schuldspruch des Landgerichts dahingehend, dass der Angeklagte der Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig ist und hob den Strafausspruch auf. Im Umfang der Aufhebung wurde die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen (BGH, Urteil vom 22.09.2021, 6 StR 229/21).

Die 10. große Strafkammer des Landgerichts hat nunmehr über den Strafausspruch zu entscheiden.

Impressum:
Landgericht Halle
Pressestelle
Hansering 13
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 220-3374
Fax: 0345 220-3134
Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

Weiterführende Links