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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Terminvorschau für September

30.08.2021, Halle (Saale) – 21/2021

  • Landgericht Halle

Verstoß gegen Tierschutzgesetz in Großkayna

Sexueller Missbrauch von Kindern u.a. in Wettin-Löbejün und Könnern

Tag, Uhrzeit
01.09.21, 09:00 ; 02.09.21, 09:00 ; 07.09.21, 09:00 ; 14.09.21, 09:00 ; 20.09.21, 09:00

Raum 187

3 KLs 14/20

Dem im Februar 1984 geborenen Angeklagten werden insgesamt 40 Straftaten vorgeworfen: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen unter 16 Jahren in 25 Fällen, davon in 3 Fällen tateinheitlich mit sexuellem Missbrauch von Kindern, dabei in zwei Fällen schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, sowie sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen unter 18 Jahren in 14 Fällen und Vergewaltigung.

Der Angeklagte soll eine eheähnliche Beziehung mit einer Frau geführt haben und dabei auch Erziehungsaufgaben im Hinblick auf die Tochter der Frau sowie deren andere drei Kinder wahrgenommen haben. Zwischen Mai 2011 und Juni 2019 soll er sich an der Tochter der Frau vergangen haben.

Der Angeklagte hat sämtliche gegen ihn erhobenen Tatvorwürfe bestritten. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Sexueller Missbrauch von Kindern u.a. in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
02.09.21, 09:00 ; 06.09.21, 09:00 ; 09.09.21, 09:00 ; 13.09.21, 09:00 ; 16.09.21, 09:00

Raum 123

14 KLs 17/19

Dem im Juni 1971 geborenen Angeklagten werden insgesamt 12 Straftaten vorgeworfen, darunter sexueller Missbrauch von Kindern in zwei Fällen, versuchter sexueller Missbrauch von Kindern in acht Fällen sowie sexueller Missbrauch von Jugendlichen, wobei es in einen Fall beim Versuch geblieben sein soll.

Der Angeklagte soll zwischen August 2016 und März 2019 in seiner Wohnung in Halle regelmäßig Besuch von Kindern empfangen haben, denen er Nahrungsmittel und Getränke angeboten haben und ihnen ermöglicht haben soll, mit elektronischen Geräten, insbesondere einer Playstation, zu spielen. Dabei soll es zu sexuellen Handlungen sowie versuchten sexuellen Handlungen zwischen dem Angeklagten und den Kindern gekommen sein.

Der Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe. Sexueller Missbrauch von Kindern von Kindern wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Betäubungsmittelhandel u.a. in Sangerhausen

Tag, Uhrzeit
03.09.21, 09:00 ; 07.09.21, 09:00 ; 10.09.21, 09:00 ; 15.09.21, 09:00

Raum 90

6 KLs 8/21

Dem im Mai 1985 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, in vier Fällen unerlaubt Handel mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge getrieben zu haben, tateinheitlich mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln. Dabei soll der Angeklagte in zwei Fällen Gegenstände mit sich geführt haben, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind.

Der Angeklagte soll im Juli 2020 in seiner Wohnung in Sangerhausen neben Bargeld in szenetypischer Stückelung, einer Feinwaage, sowie einem Vakuumiergerät diverse Betäubungsmittel zum gewinnbringenden Weiterverkauf (u.a. 85 Ecstasytabletten, ca. 680 g Marihuana und 12,8 g Methamphetamin), ein Cuttermesser, Tierabwehrsprays, einen Elektroschocker, eine Machete, Messer und zwei Luftdruckwaffen aufbewahrt haben. Nur einen geringen Teil der Betäubungsmittel soll der Angeklagte zum Eigenkonsum vorgesehen haben. Im September 2020 soll der Angeklagte in seiner Garage in Sangerhausen u.a. 700 Ecstasytabletten und ca. 350 g Haschisch zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt haben. Im November 2020 soll der Angeklagte in seiner Wohnung in Sangerhausen erneut diverse Betäubungsmittel (u.a. 27,5 Ecstasytabletten und ca. 20 g Methamphetamin) sowie insgesamt ca. 6.500 EUR Bargeld aufbewahrt haben. Schließlich soll der Angeklagte im März 2021 in seiner Wohnung in Sangerhausen und einer weiteren Wohnung neben diversen Betäubungsmitteln (u.a. ca. 182 g Marihuana) einen Baseballschläger aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat gegenüber dem Haftrichter angegeben, er betreibe keinen Handel mit Betäubungsmitteln. Die Drogen würden allein seinem Eigenbedarf dienen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Sexueller Missbrauch von Kindern u.a. in Naumburg

Tag, Uhrzeit
07.09.21, 09:00 ; 08.09.21, 09:00 ; 14.09.21, 09:00 ; 15.09.21, 09:00

Raum 123

14 KLs 5/20

Dem im November 1984 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern in vier Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen vorgeworfen.

Der Angeklagte soll zwischen November 2016 und Oktober 2018 in Naumburg an seiner im Dezember 2004 geborenen leiblichen Tochter sexuelle Handlungen vorgenommen haben.

Der Angeklagte hat sich bislang bei seiner polizeilichen Vernehmung und bei seiner Haftbefehlsverkündung vor dem Ermittlungsrichter nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
07.09.21, 13:00 ; 17.09.21, 09:00 ; 24.09.21, 09:00

Raum 90

6 KLs 10/21

Dem im Januar 1999 geborenen Angeklagten F. und dem August 1998 geborenen Angeklagten A. wird vorgeworfen, gemeinschaftlich Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge getrieben zu haben, in Tateinheit mit Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln.

Die Angeklagten sollen im bewussten und gewollten Zusammenwirken in Halle einen umfangreichen Handel mit Betäubungsmitteln verschiedener Art und mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln betrieben haben. Im März 2021 sollen sie in einer vom Angeklagten A. angemieteten Wohnung sowie zwei weiteren Wohnungen Bargeld in Höhe von u.a. ca. 15.400 EUR, diverse Betäubungsmittel (ca. 670 g Cannabis-Blüten, 10 g Methamphetamin, ca. 100 g MDMA, ca. 2,8 g Heroin und ca. 25 g Amphetamin) und Medikamente (28 Tabletten "Tramadol 200 ret -1A-Pharma sowie 220 Tabletten "Tilidin AL comp. 100 mg/8 mg Retardtabletten" bzw. "Tilidin AL comp. 200 mg/16 mg Retardtabletten" aufbewahrt haben.

Die Angeklagten haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Sicherungsverfahren nach räuberischem Diebstahl u.a. in Weißenfels

Tag, Uhrzeit
10.09.21, 09:00 ; 13.09.21, 09:00 ; 21.09.21, 09:00 ; 24.09.21, 09:00 ; 28.09.21, 09:00

Raum 187

3 KLs 9/21

Dem im Juli 1981 geborenen Beschuldigten werden durch zwei Antragsschriften im Sicherungsverfahren räuberischer Diebstahl, gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen sowie Körperverletzung zur Last gelegt.

Der Beschuldigte soll im Juli 2020 in Weißenfels einem ihm unbekannten Mann unvermittelt mit seinem Straßenschuh wuchtig ins Gesicht getreten haben. Des Weiteren soll er den Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen und gegen den Oberkörper sowie die Beine getreten haben. An einem Nachmittag im August 2020 soll er einem Ladendetektiv in einem Discountmarkt in Weißenfels einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben, nachdem dieser ihn aufgefordert hatte, das Probieren von Erdbeeren zu unterlassen.

Im März 2021 soll der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit in Weißenfels in einem Discountmarkt eine Packung Fisch entwendet haben. Ein Praktikant, der beobachtet habe, wie der Beschuldigte den Fisch einsteckte, soll den Beschuldigten daraufhin im Eingangs-/Ausgangsbereich des Marktes angesprochen und die Herausgabe des Fisches gefordert haben. Der Beschuldigte soll dem Mann daraufhin ins Gesicht gespuckt und eine Getränkedose gegen den Kopf geschleudert haben.

Der Beschuldigte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Der Beschuldigte soll aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Die Kammer hat u.a. zu prüfen, ob von dem Beschuldigten die Gefahr der Begehung weiterer schwerer Straftaten ausgeht und er deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist. Ein derartiges Verfahren wird als Sicherungsverfahren bezeichnet (§§ 413 ff. StPO).

Betäubungsmittelhandel in Halle u.a.

Tag, Uhrzeit
13.09.21, 09:00 ; 27.09.21, 09:00

Raum 90

6 KLs 9/21

Dem im September 1997 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßiger, unerlaubter Handel mit Betäubungsmittel in zwei Fällen, in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln bei Tat eins und versuchtem Erwerb von Betäubungsmitteln bei der zweiten Tat vorgeworfen. Darüber hinaus wird ihm bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln zur Last gelegt..

Der Angeklagte soll im Jahr 2019 über eine Darknet-Handelsplattform 5 g Kokain zum Preis von 255 EUR bestellt haben, die ihm per Post zugestellt worden sein sollen. Um den 14.08.2020 soll der Angeklagte bei einer namentlich nicht bekannten Person 5 g Kokain bestellt haben. Die Lieferung soll am 14.08.2020 auf dem Postamt in Kleve durch die Polizei sichergestellt worden sein.

Zudem soll der Angeklagte im März 2021 in seiner Wohnung in Halle in verschiedenen Gefäßen und zum Teil bereits in verkaufsfertigen Verpackungen portioniert insgesamt ca. 185 g Cannabis, zudem ca. 37 g MDMA (Ecstasy) und ca. 3 g Kokain sowie eine Feinwaage, Verpackungsmaterial, 720 EUR Bargeld in szenetypischer Stückelung und zwei Mobiltelefone

gelagert haben. Daneben soll der Angeklagte griffbereit einen Teleskopschlagstock sowie einen funktionsfähigen Elektroschocker gelagert haben, die ihm jeweils zur Absicherung der Drogengeschäfte gedient haben sollen.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Schwere räuberische Erpressung in Merseburg

Tag, Uhrzeit
14.09.21, 09:00 ; 16.09.21, 09:00 ; 20.09.21, 09:00

Raum 96

13 KLs 13/21

Dem im Juli 1999 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im April 2021 maskiert den Verkaufsraum einer Tankstelle in Merseburg betreten und unter Vorhalt eines schwarzen pistolenähnlichen Gegenstandes, einer Softair-/ Schreckschusswaffe, die Herausgabe von Bargeld gefordert haben. Die Angestellte soll daraufhin aus Angst aus der Kasse der Tankstelle Bargeld in Höhe von insgesamt ca. 420 EUR übergeben haben.

Der Angeklagte hat die Tat gestanden, ohne Details zu nennen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Naumburg u.a.

Tag, Uhrzeit
16.09.21, 09:00 ; 17.09.21, 09:00 ; 22.09.21, 09:00 ; 27.09.21, 09:00 ; 01.10.21, 09:00 ; 05.10.21, 09:00 ; 18.10.21, 09:00 ; 19.10.21, 09:00

Raum 187

3 KLs 13/21

Dem im Februar 1989 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, in drei Fällen gemeinschaftlich handelnd mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und in fünf Fällen Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geleistet zu haben, dies in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Anfang des Jahres 2020 bis März 2021 in Naumburg und anderenorts am Handel mit Betäubungsmitteln, vornehmlich Methamphetamin, Marihuana und Ecstasy, zum Teil im Kilogrammbereich, beteiligt gewesen sein. Zur Kommunikation soll der Angeklagte ein sogenanntes Krypto-Handy der Firma "EncroChat" genutzt haben. So soll der Angeklagte im April und Juni 2020 mehrfach gegen Bezahlung Methamphetamin transportiert haben (einmal 1 kg Methamphetamin, wofür er mindestens 500 EUR erhalten haben soll, einmal 500 g Methamphetamin, wofür er mindestens 250 EUR erhalten haben soll, einmal 1,5 kg Methamphetamin wofür er mindestens 750 EUR erhalten haben soll und einmal 1 kg, wofür er mindestens 500 EUR erhalten haben soll). Zudem soll der Angeklagte beim Verpacken und beim Transport von größeren Drogenlieferungen geholfen haben. Daneben soll der Angeklagte selbst Betäubungsmittel (u.a. 500 g Methamphetamin, 700 g Marihuana) verkauft haben.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Gefährliche Körperverletzung u.a. in Hettstedt

Tag, Uhrzeit
20.09.21, 09:30 ; 22.09.21, 09:30 ; 13.10.21, 09:30 ; 19.10.21, 09:30 ; 20.10.21, 09:30

Raum 169

16 KLs 6/21

Gegen den im April 1984 geborenen Angeklagten liegen insgesamt drei Anklagen vor. Darin werden dem Angeklagten unter anderem gefährliche Körperverletzung, Bedrohungen, Sachbeschädigungen, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, vollendeter und versuchter Diebstahl und Diebstahl im besonders schweren Fall, Hausfriedensbruch sowie Beleidigung, Betrug und versuchte räuberische Erpressung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll u.a. im Februar 2019 in einem Mehrfamilienhaus in Hettstedt andere Personen beleidigt und ein Vorhängeschloss beschädigt sowie anschließend entwendet haben. Außerdem soll er in dem Mehrfamilienhaus einen Mann mit einem Klappmesser bedroht haben. Des Weiteren soll er Polizeibeamte, die eine Gefährderansprache durchführen wollten, mit einem Metallgegenstand angegriffen haben.

Im Januar 2020 soll der Angeklagte seine ehemalige Lebensgefährtin geschlagen und gegen eine Wand oder einen Gegenstand geschleudert, die Schreibe der Wohnzimmertür zerschlagen und die Frau bedroht haben. Den eintreffenden Beamten gegenüber soll der Angeklagte verbal aggressiv und mit leichten körperlichen Übergriffen entgegengetreten sein. Im Februar 2020 soll er zur Schaffung einer Erwerbsquelle aus der in einem Wartezimmer aufgehängten Jacke einen Geldbeutel, in dem sich u.a. 40 EUR Bargeld befunden haben sollen, entwendet haben. Im März 2020 soll er auf der Suche nach verwertbarem Diebesgut die Damenumkleide und anschließend die Herrenumkleide eines Senioren- und Pflegeheimes in Hettstedt durchsucht haben.

Zwischen Juli 2020 und Oktober 2020 soll er wiederholt in Hettstedt andere Personen beleidigt und bedroht haben, mit einem Taxi gefahren sein, obwohl er von vornherein nicht vorgehabt haben soll, das Entgelt zu zahlen, und in einem Discoutmarkt Ware eingesteckt haben, um sie mitzunehmen, ohne sie zu bezahlen.

Der Angeklagte hat die Taten zum Teil bestritten. Das Gericht hat die einstweilige Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, da dringende Gründe dafür vorlägen, dass der Angeklagte die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen habe und dass im Falle einer Verurteilung seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird.

Tag, Uhrzeit; 23.09.21, 09:00 ; 24.09.21, 09:00 ; 29.09.21, 09:00 ; 30.09.21, 09:00

Raum 141

5 KLs 21/19

Die Angeklagte J.S. ist im August 1966 geboren, der Angeklagte S.S. im Februar 1966.

Den beiden miteinander verheirateten Angeklagten werden zwei Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Last gelegt, ferner Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB).

Die Angeklagte J.S. war seit Februar 2015 Geschäftsführerin eines Unternehmens in Großkayna, dessen Gegenstand die Aufzucht und der Verkauf von Schweinen war. Der S.S. war Alleingesellschafter und bis zum Februar 2015 auch Allein-Geschäftsführer des Unternehmens. Auch nachdem seine Ehefrau als Geschäftsführerin bestellt worden war, soll er der Anklage zufolge das operative Geschäft als sog. "faktischer Geschäftsführer" geleitet haben.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, es im Februar und März 2018 unterlassen zu haben, die von ihnen gehaltenen Schweine art- und bedürfnisgerecht zu pflegen und unterzubringen. Entgegen den geltenden Vorschriften sollen die Schweine keinen Zugang zu einem physisch und temperaturmäßig angenehmen Liegebereich gehabt haben, de mit einem funktionsfähigen Ableitungssystem ausgestattet und sauber ist und so viel Platz bietet, dass alle Tiere gleichzeitig nebeneinander liegen können. Bei Kontrollen im Februar und März 2018 habe das zuständige Veterinäramt festgestellt, dass die Gülle in den Schweinebuchten 1-3 cm über dem Rost und damit im Aufenthalts- und Liegebereich von mehr als 600 Schweinen stand, Diese Tierhaltung sei nicht artgerecht, denn der Ammoniak der Gülle reize die Haut der Tiere, wodurch es zu Hautentzündungen komme. Außerdem leide die Luftqualität, was die Atemwege der Tiere reize.

Im November 2019 sei bei Kontrollen festgestellt worden, dass zahlreiche Ferkel in schlechtem Gesundheits-, Pflege- und Ernährungszustand waren, zwischen den lebenden Ferkeln hätten hunderte tote Ferkel gelegen.

Zu diesen Vorwürfen haben sich die Angeklagten nicht eingelassen.

Ferner sollen sie als Geschäftsführerin bzw. faktischer Geschäftsführer eines anderen Schweinezuchtunternehmens in Großkayna entgegen der Düngeverordnung Gülle und Gärreste auf die an das Betriebsgelände des Unternehmens angrenzenden Grünland- und Ackerflächen ausgebracht haben, wodurch Stickstoff, Phosphor und Kalium in den Boden eingedrungen sei, was zu einer völligen Übersättigung des Bodens mit dem Flüssigkeitsgemisch und zu einer gestörten Sauerstoff-Bodenluftversorgung geführt habe, wodurch die Pflanzen auf den Flächen abgestorben seien. Außerdem sei das Grundwasser erheblich verunreinigt worden.

Diese Vorwürfe stellen die Angeklagten in Abrede und verweisen darauf, es handele sich um das Fehlverhalten eines Mitarbeiters des Unternehmens.

Im Falle einer Verurteilung kommen Geldstrafen, aber auch Freiheitsstrafen in Betracht.

Hinweis: Das Verfahren war ursprünglich für Oktober 2020 terminiert, wurde jedoch aufgrund der Corona-Pandemie verschoben.

Besonders schwerer Raub in Braunsbedra

Tag, Uhrzeit
23.09.21, 09:30 ; 29.09.21, 09:30 ; 30.09.21, 09:30 ; 04.10.21, 09:30

Raum 169

16 KLs 10/21

Dem im Januar 1990 geborenen Angeklagten P. und dem ebenfalls im Januar 1990 geborenen Angeklagten K. wird besonders schwerer Raub in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.

Die Angeklagten sollen im September 2019 die Wohnung eines ihnen bekannten Mannes in Braunsbedra aufgesucht und sich unter Vorhalt einer Pistole Zugang zur Wohnung verschafft haben. Im Wohnzimmer soll der Angeklagte K. dem Mann mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Anschließend soll der Angeklagte K. diverse Parfümflaschen und das Mobiltelefon des Mannes an sich genommen haben, um diese Gegenstände für sich zu behalten. Sodann soll der Angeklagte K. den Mann zur Öffnung seiner um den Hals hängenden Gürteltasche aufgefordert haben, wobei er dem Mann einen Schraubendreher an den Hals gehalten haben soll, um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Der Mann soll daraufhin aus Angst seine Gürteltasche geöffnet und dem Angeklagten K. Bargeld in Höhe von 800 EUR gegeben haben, worauf es die Angeklagten auch abgesehen haben sollen. Beim Verlassen der Wohnung sollen die Angeklagten zudem den an der Wohnungstür hängenden Schlüssel mitgenommen haben.

Im Dezember 2020 sollen die Angeklagten gemeinsam mit einem bisher unbekannten Mittäter den Mann in der Wohnung einer Frau in Frankleben erneut aufgesucht haben. Dort soll der unbekannte Mittäter eine Waffe in der Hand gehalten haben, während die drei mehrere Minuten auf den Mann einschlugen und eintraten. Der Mann soll ein Schädel-Hirn-Trauma 1. Grades und zahlreiche Riss-/Quetschwunden erlitten haben. Sodann sollen die Angeklagten den Mann aufgefordert haben, die gegen die Angeklagten gerichtete Strafanzeige wegen der Tat im September 2019 zurückzuziehen. Dann sollen die Angeklagten dem Mann ca. 350 bis 400 EUR Bargeld abgenommen haben, um es zu behalten.

Hintergrund des gesamten Geschehens sollen Streitigkeiten im örtlichen Drogenmilieu sein.

Der Angeklagte P. bestreitet den Tatvorwurf bezüglich der Tat vom Dezember 2020. Zur Tat im September 2019 hat er sich nicht eingelassen. Der Angeklagte K. hat erklärt nur einmal bei dem Mann gewesen zu sein, nämlich im Dezember 2020. Da habe er den Mann blutend auf dem Boden aufgefunden. Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten jeweils eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Sexuelle Nötigung u.a. in Hettstedt

Tag, Uhrzeit
30.09.21, 09:00 ; 04.10.21, 09:00 ; 08.10.21, 09:00 ; 11.10.21, 09:00 ; 15.10.21, 09:00

Raum 187

4 KLs 12/20

Dem im März 2020 geborenen Angeklagten werden durch drei Anklagen u.a. sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung, Verstoß gegen das Waffengesetz, Beihilfe zum unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln, unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln und gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln sowie Betrug vorgeworfen.

Da der Angeklagte zur Tatzeit noch Jugendlicher war, ist die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen gem. § 48 JGG nicht öffentlich. Nähere Einzelheiten zu den Tatvorwürfen und zur Einlassung können daher nicht mitgeteilt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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