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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Terminvorschau November

29.10.2021, Halle (Saale) – 022/2021

  • Landgericht Halle

Steuerhinterziehung in Dessau-Roßlau

Tag, Uhrzeit
03.11.21, 13:30 ; 09.11.21, 13:30 ; 18.11.21, 09:30 ; 23.11.21, 13:30 ; 30.11.21, 13:30 ; 08.12.21, 13:30 ; 16.12.21, 09:30 ; 21.12.21, 09:30 ; 11.01.22, 13:30 ; 17.01.22, 09:30 ; 27.01.22, 13:30

Raum 169

2 KLs 3/20

Dem im November 1977 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in vier Fällen und versuchte Steuerhinterziehung in einem Fall vorgeworfen.

Der Angeklagte soll für die Kalenderjahre 2010 bis 2012, 2014 und 2015 seiner Verpflichtung, sich wahrheitsgemäß zu seinen steuerlichen Verhältnissen zu erklären, nicht nachgekommen sein. Er soll seinem Privatvermögen zugeflossene "verdeckte Gewinnausschüttungen", welche ihm aufgrund seiner Gesellschafterstellung bei einer GmbH gewährt worden sein sollen, nicht steuerlich erklärt haben. Insgesamt soll der Angeklagte Steuern und Solidaritätsbeiträge in Höhe von ca. 570.000 EUR hinterzogen haben.

Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger erklären, dass es sich nicht um verdeckte Gewinnausschüttungen, sondern einen Vorschuss auf den Kaufpreis gehandelt habe. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Untreue in Halle

Tag, Uhrzeit
03.11.21, 14:00 ; 10.11.21, 14:00 ; 17.11.21, 14:00 ; 24.11.21, 14:00 ; 01.12.21, 14:00 ; 15.12.21, 14:00 ; 22.12.21, 14:00 ; 12.01.21, 14:00 ; 19.01.22, 14:00 ; 26.01.22, 14:00 ; 02.02.22, 14:00 ; 09.02.22, 14:00 ; 16.02.22, 14:00 ; 23.02.22, 14:00

Raum 78

8c Ns 158/18

Das Amtsgericht Halle (Saale) verurteilte den Angeklagten am 04.09.2018 wegen Untreue in 94 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll der Angeklagte, der geschiedene Ehemann einer Nichte der Geschädigten Ingeborg B. sein. Zwischen dem Angeklagten und den Eheleuten B. soll auch nach der erfolgten Scheidung von der Nichte ein gutes Verhältnis bestanden haben. Dies soll im Laufe der Zeit dazu geführt haben, dass die Eheleute B. dem Angeklagten Verfügungsberechtigungen für ihre Konten einräumten. So soll der Angeklagte als gerichtlich bestellter Betreuer des Fritz B. eingesetzt worden sein und mit notariell beurkundeter Vollmacht der Ingeborg B. bevollmächtigt worden sein, diese in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. In den Jahren 2010 bis 2014 soll der Angeklagte zu Lasten der Konten der Geschädigten Eheleute B. ohne deren Einwilligung und Kenntnis diverse Abbuchungen oder Zahlungen vorgenommen haben, die nicht dem Ehepaar, sondern ihm persönlich (ca. 35.000 EUR) oder seinem Sohn (ca. 7.000 EUR) zu Gute gekommen sein sollen.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Halle (Saale) hat der Angeklagte - wie auch bereits im Ermittlungsverfahren - von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und sich nicht zur Sache eingelassen.

Gegen das Urteil legte der Angeklagte das Rechtsmittel der Berufung ein. Die Berufung führt grundsätzlich zu einer neuen Hauptverhandlung der Sache vor dem Landgericht, in der nicht das angefochtene Urteil überprüft, sondern über alle Tat- und Rechtsfragen nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung neu entschieden wird. Eine höhere Strafe als die vom Amtsgericht ausgesprochene kann nicht verhängt werden.

Gefährliche Körperverletzung und versuchter Totschlag in Halle

Tag, Uhrzeit
04.11.21, 09:30 ; 05.11.21, 09:30 ; 11.11.21, 09:30 ; 12.11.21, 09:30 ; 15.11.21, 09:30 ; 18.11.21, 09:30 ; 19.11.21, 09:30 ; 26.11.21, 09:30

Raum 187

4 KLs 11/20

Dem im September 2002 geborenen Angeklagten B., dem im Januar 2001 geborenen Angeklagten S. und dem im Februar 1998 geborenen Angeklagten G. werden gefährliche Körperverletzung, dem Angeklagten L. B. wird zudem versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Die Angeklagten sollen im Mai 2020 in Halle an einer Straßenbahnhaltestelle mit zwei ihnen unbekannten Männern zunächst eine verbale Auseinandersetzung provoziert haben. In deren Folge soll einer der Männer dem Angeklagten S. mit der rechten Hand einmal gegen die Wange getippt haben. Der Angeklagte G soll dem Mann darauf mehrfach gegen den Körper gestoßen und diesem einen Fußtritt in die linke Seite versetzt haben. Der Angeklagte S. soll den Angeklagten G. hierbei durch seine Anwesenheit unterstützt haben.

Der Angeklagte B. soll sich zeitgleich dem anderen Mann zugewandt haben. Er soll diesem wiederholt Tritte gegen den Körper versetzt haben, wodurch der Mann stützte und eine blutende Wunde am rechten Knie erlitt. Als der Mann am Boden lag, soll er diesem mehrfach wuchtige Fußtritte in das Gesicht und gegen den Kopf bis zur Bewusstlosigkeit des Mannes versetzt haben, wobei er die Tötung des Mannes zumindest billigend in Kauf genommen haben soll. Der Mann erlitt  mehrfach stumpfe Gewalteinwirkungen gegen den Kopf, eine Fraktur des Bodens der Augenhöhlen beidseits, eine Nasenbeinfraktur und Zahnabbrüche.

Die Angeklagten haben sich im Rahmen der Ermittlungen nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Dem Angeklagten G. droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Der Angeklagte S. war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu 10 Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt. Dem Angeklagten B., der zur Tatzeit Jugendlicher war, drohen im Falle einer Verurteilung Sanktionen nach Jugendstrafrecht bis hin zu einer Jugendstrafe von bis zu 10 Jahre. Die Verhandlung ist gleichwohl öffentlich.

Sexueller Missbrauch von Kindern in Halle

Tag, Uhrzeit
05.11.21, 09:00 ; 12.11.21, 09:00 ; 15.11.21, 09:00 ; 19.11.21, 09:00 ; 22.11.21, 09:00 ; 24.11.21, 09:00

Raum 123

14 KLs 7/20

Dem im Mai 1991 geborenen Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller Missbrauch von Kindern in drei Fällen zur Last gelegt. Er soll sich zwischen Januar 2016 und März 2017 an drei unterschiedlichen Tagen an drei Mädchen aus befreundeten Familien vergangen haben. Die Mädchen seien im Februar 2008, im Dezember 2009 und im Januar 2010 geboren.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Der Prozess sollte ursprünglich ab dem 04.01.2021 verhandelt werden, vgl. PM vom 22.12.2020, wurde dann allerdings ausgesetzt, weil der Angeklagte, der sich inzwischen in Untersuchungshaft befindet, zum ersten Verhandlungstag nicht erschienen war.

Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
08.11.21, 09:00 ; 26.11.21, 09:00 ; 07.12.21, 09:00

Raum 96

13 KLs 15/21

Dem April 1996 geborenen Angeklagten wird Betäubungsmittelhandel in 78 Fällen vorgeworfen; davon in 41 Fällen gewerbsmäßige unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren, in 34 Fällen gewerbsmäßiger unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln und in zwei Fällen Bestimmen einer Person unter 18 Jahren zum Betäubungsmittelhandel durch eine Person über 21 Jahren.

Der Angeklagte soll in Halle zwischen Oktober 2018 und Januar 2020 Handel mit Cannabis betrieben haben. Dabei soll er die Drogen an seine Abnehmer meist in abgepackten Tütchen verkauft haben, wobei er stets 10,00 EUR pro Gramm verlangt haben soll. Er soll beabsichtigt haben, sich aus dem gewinnbringenden Verkauf der Drogen eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen, im so seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Untreue u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
09.11.21, 09:00 ; 11.11.21, 09:00 ; 17.11.21, 09:00 ; 18.11.21, 09:00 ; 23.11.21, 09:00 ; 25.11.21, 09:00 ; 30.11.21, 09:00

Raum 96

11 KLs 5/21

Dem im November 1966 geborenen Angeklagten werden Untreue in drei Fällen, versuchter Betrug, Insolvenzverschleppung und Bankrott vorgeworfen.

Der Angeklagte soll zwischen März 2011 und Juni 2016 in Halle in einer Aktiengesellschaft tätig gewesen sein. Geschäftszweck der Aktiengesellschaft soll u.a. die Vermittlung, Unterhaltung und Organisation von Kundenkartensystemen (primär ein Bonus-Karten-System) gewesen sein. Der Kapitalbedarf sollte über den Verkauf "stiller Beteiligungen" an die Tochtergesellschaft, einer GmbH, generiert werden. Die Einbindung von Geschäftsbanken soll dabei nicht gewünscht gewesen sein, sodass die Beteiligungen im nicht kontrollierten grauen Kapitalmarkt vertrieben worden sein sollen. Das Beteiligungskaptal der Tochtergesellschaft an die Aktiengesellschaft soll zweckgebunden zur Entwicklung des Bonuskartensystems gewesen sein. Dieses zweckgebundene Beteiligungskapital der Aktiengesellschaft soll der Angeklagte zweckwidrig für andere Geschäftstätigkeiten verwendet haben (Taten 1 bis 3). Zudem soll der Angeklagte die Kapitalgeber der Tochtergesellschaft nicht über geänderte Umstände und insbesondere negative Entwicklungen bei der Entwicklung des Bonuskartensystems informiert haben (Tat 4).

Der Aktiengesellschaft sowie der Tochtergesellschaft soll der wirtschaftliche Erfolg versagt geblieben sein, sodass über das Vermögen der Aktiengesellschaft schließlich das Insolvenzverfahren eröffnet worden sein soll. Als Vorstand der Aktiengesellschaft soll der Angeklagte trotz Bestehens einer Insolvenzantragspflicht den Eröffnungsantrag nicht gestellt haben (Tat 5) und zudem Geschäftsunterlagen und sonstige Unterlagen der Aktiengesellschaft gegenüber dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern der Gesellschaft verheimlicht haben (Tat 6).

Der Angeklagte hat zu den Vorwürfen über seinen Verteidiger Stellung genommen. Er habe niemanden schädigen wollen und sehe keine Schuld bei sich. Die Umstände des Niedergangs der Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaft seien als Scheitern eines Unternehmers zu begreifen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Zeitz

Tag, Uhrzeit
15.11.21, 09:00 ; 24.11.21, 09:00 ; 01.12.21, 09:00 ; 02.12.21, 09:00

Raum 96

13 KLs 18/21

Dem im Dezember 1978 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, in fünf Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und in einem Fall unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben, in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz.

Der Angeklagte soll März 2020 bis Mai 2021 in Zeitz einen regen Handel mit Betäubungsmitteln, vornehmlich Methamphetamin und Marihuana im mehrstelligen Kilogrammbereich, betrieben haben. Dabei soll ihn spätestens seit Anfang April 2020 der gesondert verfolgte S. (Az.: 3 KLs 13/21) an den gesondert verfolgten A. (Az.: 6 KLs 12/21) sowie den gesondert verfolgten K. (Az. 16 KLs 13/21) unterstützt haben. Zur Kommunikation, insbesondere für die konkreten Absprachen der Betäubungsmittelgeschäfte und deren Abwicklung, sollen sie sogenannte Krypto-Handys der Firma "EncoChat" genutzt haben.

So soll der Angeklagte im März 2020 6 Kilogramm Marihuana zum Preis von 24.000 EUR verkauft haben. Im April 2020 soll er 20 Kilogramm Methamphetamin gelagert und davon zunächst 4 Kilogramm zum Preis von 50.000 EUR, später weitere 5 Kilogramm zum Preis von 60.000 EUR verkauft haben. Weiter soll er im April 2020 1 Kilogramm Methamphetamin zum Preis von 19.000 EUR sowie weitere 500 Gramm Methamphetamin zum Preis von 11.500 EUR an den gesondert verfolgten A. verkauft haben. Im April und Mai soll der Angeklagte weitere 2,5 Kilogramm Methamphetamin verwahrt haben, von denen er 1,5 Kilogramm zum Preis von 28.500 EUR an den gesondert verfolgten A. und 500 Gramm zum Preis von 11.500 EUR an den gesondert verfolgten K. veräußert haben soll. Im Mai soll der Angeklagte 0,16 Gramm Marihuana und ca. 10 Gramm Cannabismaterial sowie einen Karton 250 Pistolen-Patronen im Kaliber 9 mm Browning verwahrt haben.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Betäubungsmittelhandel in Köthen

Tag, Uhrzeit
16.11.21, 09:30 ; 19.11.21, 09:00 ; 24.11.21, 09:30 ; 29.11.21, 09:30

Raum 169

16 KLs 13/21

Dem im Juli 1989 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, in 15 Fällen mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben und in einem Fall Betäubungsmittel besessen zu haben, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Anfang des Jahres 2017 bis Mai 2021 am Handel mit Betäubungsmitteln, vornehmlich Methamphetamin und Marihuana, zum Teil im Kilogrammbereich, beteiligt gewesen sein. Aus dem gewinnbringenden Verkauf soll er sich eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschafft haben und soll aus den dadurch erzielten Einnahme vollständig seinen Lebensunterhalt finanziert haben.

So soll der Angeklagte zwischen Anfang des Jahres 2017 bis Mai 2020 an den gesondert verfolgten R. etwa aller drei Monate, jedenfalls an 12 nicht mehr konkret feststellbaren Tagen, jeweils 1 Kilogramm Methamphetamin zum Preis von 26 bis 30 EUR pro Gramm verkauft haben. Zudem soll er an 5 dieser nicht mehr konkret feststellbaren Tage jeweils mindestens 1 Kilogramm Marihuana zum Preis von 5.000 bis 5.500 EUR verkauft haben. Im Mai 2020 soll er 500 Gramm Methamphetamin zum Preis von 11.500 EUR zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben haben. Im Februar 2021 soll der Angeklagte mit dem gesondert verfolgten S. von der gesondert verfolgten P. 700 Gramm Marihuana erworben haben. Außerdem soll der Angeklagte und der gesondert verfolgte S. im Februar 2021 von einer bislang unbekannten Person aus dem Bereich Zeitz 1 Kilogramm Methamphetamin zum Preis von 19.000 EUR erworben haben.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Verleumdung, Volksverhetzung u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
22.11.21, 09:00 ; 30.11.21, 09:00 ; 14.12.21, 09:00 ; 17.12.21, 09:00

Raum 78

8c Ns 123/20

Das Amtsgericht Halle (Saale) verurteilte den Angeklagte am 14.09.2020 wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens in zwei Fällen (Taten 1 und 2), wegen Beleidigung in drei Fällen (Taten 3, 4 und 6), wegen übler Nachrede (Tat 5), wegen Volksverhetzung in zwei Fällen (Taten 7 und 8) und wegen Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen (Tat 9) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll der Angeklagte im Oktober 2016 und März 2017 in dem Wissen, dass die Aussagen nicht von den vorgeblichen Personen stammten, vermeintliche Zitate von bundesweit bekannten Politiker veröffentlicht haben, um die Politiker zu diskreditieren (Taten 1 und 2), im Juli 2017 Teilnehmer einer Demonstration beleidigt haben (Tat 3), im Januar 2019 auf einem von ihm betriebenen Internet-Blog eine andere Person beleidigt haben (Tat 4), im Mai 2019 auf einer von ihm betriebenen Internetseite eine nicht erweislich wahre Tatsache über eine andere Person behauptet oder verbreitet haben, welche geeignet war, den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und die Person beleidigt haben (Taten 5 und 6) und auf seiner Internetseite ab Oktober und November 2018 volksverhetzende Aufkleber (Taten 7 und 8) und seit Oktober 2019 Aufkleber mit der Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen vertrieben haben.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Halle (Saale) hat der Angeklagte sich zu Vorwürfen geäußert. Er sieht sich hinsichtlich aller Anklagevorwürfe als unschuldig und seine jeweiligen Äußerungen durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Zudem beruft er sich betreffend die Taten 3 und 4 auf sein "Recht des Gegenschlages" und bestreitet betreffend die Taten 5 und 6 seine Urheberschaft. 

Gegen das Urteil legte der Angeklagte das Rechtsmittel der Berufung ein. Die Berufung führt grundsätzlich zu einer neuen Hauptverhandlung der Sache vor dem Landgericht, in der nicht das angefochtene Urteil überprüft, sondern über alle Tat- und Rechtsfragen nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung neu entschieden wird. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten. Eine härtere Bestrafung als die durch das Amtsgericht ausgesprochene ist ausgeschlossen.

Besonders schwerer Raub u.a. in Weißenfels

Tag, Uhrzeit
29.11.21, 09:00 ; 30.11.21, 09:00 ; 07.12.21, 09:00 ; 14.12.21, 09:00 ; 21.12.21, 09:00

Raum 123

14 KLs 12/21

Dem im März 2004 geborenen Angeklagten D., dem im Oktober 2001 geborenen Angeklagten R. und dem im Juni 1998 geborenen Angeklagten G. werden drei Straftaten vorgeworfen: Besonders schwerer Raub in Tateinheit mit Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung (1), versuchte gefährliche Körperverletzung (2) und Sachbeschädigung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung (3).

Die Angeklagten sollen im Januar 2021 in Weißenfels gewaltsam mit einem ca. 80 cm langen Schwert und einer Schreckschusspistole in die Wohnung eines Mannes eingedrungen sein, um Geldwertes zu erlangen. Der Angeklagte D. soll dem Mann in der Wohnung einmal mit dem Schwert auf den Kopf geschlagen haben, wodurch dieser eine Platzwunde am Kopf erlitten haben soll. Anschließend soll der Angeklagte D. die Geldbörse des Mannes mit 300,00 EUR Bargeld, diversen Karten und Urkunden sowie dessen Mobiltelefon an sich genommen haben. Als der Mann flüchtete, soll der Angeklagte G. dem Mann gegen die Schulter geschlagen haben und der Angeklagte R. auf ihn geschossen haben, ohne ihn zu treffen. Der Mann soll zu einem Bekannten in ein Mehrfamilienhaus geflohen sein. In dem Mehrfamilienhaus sollen die Angeklagten erneut gewaltsam eine Zimmertür eingeschlagen und durch ein Loch der zerstörten Tür geschossen haben, ohne den Mann zu verletzen.

Die Angeklagten haben sich nicht zur Sache eingelassen. Dem Angeklagten G. droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Der Angeklagte R. war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu 10 Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt. Dem Angeklagten D., der zur Tatzeit Jugendlicher war, drohen im Falle einer Verurteilung Sanktionen nach Jugendstrafrecht bis hin zu einer Jugendstrafe von bis zu 10 Jahre. Die Verhandlung ist gleichwohl öffentlich.

Sexueller Übergriff in Halle

Tag, Uhrzeit
29.11.21, 09:00 ; 06.12.21, 09:00 ; 08.12.21, 09:00

Raum 96

13 KLs 17/21

Dem im November 1992 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, unter Ausnutzung eines Überraschungsmomentes sexuelle Handlungen an einer anderen Person vorgenommen zu haben und dabei gegen dem Opfer Gewalt angewendet und dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben gedroht zu haben.

Der Angeklagte soll sich im Juli 2021 in Halle nachts einer ihm unbekannten Frau auf der Straße von hinten genähert und diese zu Boden gerissen haben. Anschließend soll er an der Frau sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Als der Angeklagte bemerkt haben soll, dass sich von einem Anwohner benachrichtigte Polizeibeamte näherten, soll er von der weiteren Tatausführung abgelassen haben und versucht haben, zu flüchten.

Der Angeklagte hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich nicht zur Sache einzulassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

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Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Impressum:
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