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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Weitere Prozessauftakte im Oktober und November

23.10.2020, Halle (Saale) – 027/2020

  • Landgericht Halle

Bevortehende Verfahren in Strafsachen am Landgericht Halle

Schwerer Raub und Diebstahl in Helbra und Hettstedt

Tag, Uhrzeit
26.10.20, 13:00 ; 27.10.20, 08:30 ; 03.11.20, 08:30 ; 05.11.20, 08:30 ; 13.11.20, 08:30 ; 18.11.20, 08:30 ; 19.11.20, 08:30 ; 26.11.20, 08:30

Raum 141

5 KLs 26/19

Der Angeklagte H ist im April 1967 geboren, die Angeklagte B im Oktober 1980.

Dem H werden schwerer Raub in einem Fall, Diebstahl in 16 Fällen sowie versuchter Betrug in einem Fall zu Last gelegt, der B Diebstahl in fünf Fällen.

Der H soll zwischen Juni 2017 und November 2018 in Helbra und Hettstedt wiederholt - in fünf Fällen zusammen mit der B. - in Gebäude eingebrochen sein, um dort Wertgegenstände zu stehlen. So sei er beispielsweise im Juni 2017 in eine Wohnung eingedrungen und habe dort Sammlermünzen, Uhren und goldene Krawattennadeln im Gesamtwert von ca. 3.000,00 Euro entwendet. Im August 2017 sei er in Helbra in ein Wohnhaus eingedrungen und habe aus dem Kühlschrank Spirituosen im Wert von 50,00 Euro entwendet. Im September habe er ein Seitenfenster einer Garage eingeschlagen und dann aus der Garage vier Elektrosensen im Gesamtwert von ca. 4.500,00 Euro entwendet. Im Januar 2018 sei er gemeinsam mit der B. in eine Buchhandlung eingebrochen und habe Kalender, DVDs und Stifte sowie Bargeld entwendet, im Februar 2018 dann in ein Einfamilienhaus, aus dem die beiden Angeklagten die Waschmaschine entwendet hätten.

Im Dezember 2017 soll der H. dann mit einem gesondert Verfolgten Mittäter maskiert einen Mann in dessen Wohnung in Hettstedt aufgesucht und durch Schläge mit einem Schlagstock sowie durch Tritte gezwungen haben, ihm Bargeld in Höhe von 200,00 Euro sowie einen Laptop und ein Mobiltelefon zu überlassen.

Im Oktober 2018 habe der H. aus einem Einfamilienhaus in Helbra Bargeld (rund 4.000,00) sowie Schmuck im Werte von rund 1.000,00 Euro entwendet haben, im Mai 2019 aus einem parkenden Pkw, dessen Beifahrerscheibe er eingeschlagen habe, eine Geldbörse mit ca. 80,00 Euro Bargeld. Im September 2019 soll er versucht haben, durch Einreichung eines gefälschten Überweisungsträger die Überweisung von insgesamt 13.000,00 Euro von einem fremden Konto auf sein eigenes Konto zu veranlassen, was aber durch die Aufmerksamkeit der Sparkassenmitarbeiter nicht gelungen sei.

Die Angeklagten haben von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen, und zwar für den H. nicht unter fünf Jahren und für die B. nicht unter einem Jahr.

Verstoß gegen Tierschutzgesetz in Großkayna

Tag, Uhrzeit
30.10.20, 09:00 ; 02.11.20, 09:00 ; 10.11.20, 09:00 ; 12.11.20, 09:00 ; 16.11.20, 09:00 ; 17.11.20, 09:00 ; 23.11.20, 09:00 ; 24.11.20, 09:00

Raum 141

5 KLs 21/19

Die Angeklagte J.S. ist im August 1966 geboren, der Angeklagte S.S. im Februar 1966.

Den beiden miteinander verheirateten Angeklagten werden zwei Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Last gelegt, ferner Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB).

Die Angeklagte J.S. war seit Februar 2015 Geschäftsführerin eines Unternehmens in Großkayna, dessen Gegenstand die Aufzucht und der Verkauf von Schweinen war. Der S.S. war Alleingesellschafter und bis zum Februar 2015 auch Allein-Geschäftsführer des Unternehmens. Auch nachdem seine Ehefrau als Geschäftsführerin bestellt worden war, soll er der Anklage zufolge das operative Geschäft als sog. "faktischer Geschäftsführer" geleitet haben.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, es im Februar und März 2018 unterlassen zu haben, die von ihnen gehaltenen Schweine art- und bedürfnisgerecht zu pflegen und unterzubringen. Entgegen den geltenden Vorschriften sollen die Schweine keinen Zugang zu einem physisch und temperaturmäßig angenehmen Liegebereich gehabt haben, de mit einem funktionsfähigen Ableitungssystem ausgestattet und sauber ist und so viel Platz bietet, dass alle Tiere gleichzeitig nebeneinander liegen können. Bei Kontrollen im Februar und März 2018 habe das zuständige Veterinäramt festgestellt, dass die Gülle in den Schweinebuchten 1-3 cm über dem Rost und damit im Aufenthalts- und Liegebereich von mehr als 600 Schweinen stand, Diese Tierhaltung sei nicht artgerecht, denn der Ammoniak der Gülle reize die Haut der Tiere, wodurch es zu Hautentzündungen komme. Außerdem leide die Luftqualität, was die Atemwege der Tiere reize.

Im November 2019 sei bei Kontrollen festgestellt worden, dass zahlreiche Ferkel in schlechtem Gesundheits-, Pflege- und Ernährungszustand waren, zwischen den lebenden Ferkeln hätten hunderte tote Ferkel gelegen.

Zu diesen Vorwürfen haben sich die Angeklagten nicht eingelassen.

Ferner sollen sie als Geschäftsführerin bzw. faktischer Geschäftsführer eines anderen Schweinezuchtunternehmens in Großkayna entgegen der Düngeverordnung Gülle und Gärreste auf die an das Betriebsgelände des Unternehmens angrenzenden Grünland- und Ackerflächen ausgebracht haben, wodurch Stickstoff, Phosphor und Kalium in den Boden eingedrungen sei, was zu einer völligen Übersättigung des Bodens mit dem Flüssigkeitsgemisch und zu einer gestörten Sauerstoff-Bodenluftversorgung geführt habe, wodurch die Pflanzen auf den Flächen abgestorben seien. Außerdem sei das Grundwasser erheblich verunreinigt worden.

Diese Vorwürfe stellen die Angeklagten in Abrede und verweisen darauf, es handele sich um das Fehlverhalten eines Mitarbeiters des Unternehmens.

Im Falle einer Verurteilung kommen Geldstrafen, aber auch Freiheitsstrafen in Betracht.

Betäubungsmittelhandel in Naumburg

Tag, Uhrzeit
02.11.20, 09:30 ; 04.11.20, 09:30 ; 10.11.20, 09:30

Raum 169

16 KLs 7/20

Dem am 11.11.1995 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last gelegt.

Er soll im Mai 2020 in seiner Wohnung in Naumburg einen Rucksack mit mehreren Tüten mit Marihuana aufbewahrt haben, um diese gewinnbringend weiter zu verkaufen. Zur Absicherung seiner Drogengeschäfte soll er ein Faustmesser mit einer Klingenlänge von 3,5 cm griffbereit aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat eingeräumt, dass die vorgefundenen Drogen ihm gehören.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Versuchter schwerer Bandendiebstahl in Weißenfels

Tag, Uhrzeit
02.11.20, 09:15 ; 12.11.20, 09:15 ; 16.11.20, 09:15 ; 18.11.20, 09:15 ; 25.11.20, 09:15 ; 26.11.20, 09:15

Raum 96

13c KLs 14/20

Der Angeklagte S.F. ist im April 1982 geboren, der Angeklagte A.K. im Juli 1981, der Angeklagte A.A. im März 1981.

Den Angeklagten wird versuchter bandenmäßiger Einbruchsdiebstahl zur Last gelegt.

Die Angeklagten sollen Anfang Mai 2020 versucht haben, den Geldautomaten einer Bankfiliale in Weißenfels mit einem hydraulischen Spreizer und weiteren Werkzeugen zu öffnen, was aber misslang. Infolge des dabei ausgelösten Alarms wurden die Angeklagten in unmittelbarer Tatortnähe festgenommen.

Die Angeklagten haben sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter neun Monaten

Einbruchsdiebstahl in Halle

Tag, Uhrzeit
03.11.20, 09:00 ; 05.11.20, 09:00 ; 11.11.20, 09:00

Raum 96

13c KLs 10/20

Dem am 05.11.1972 geborenen Angeklagten wird versuchter schwerer Diebstahl zur Last gelegt. Er soll im September 2018 in Halle einen Pkw aufgebrochen und versucht haben, diesen in Gang zu setzen, um ihn zu entwenden. Hieran sei er durch Passanten gehindert worden.

Die Anklage war zunächst zum Amtsgericht erhoben worden. Das Verfahren wurde dann von einer Strafkammer des Landgerichts übernommen, weil wegen einer psychischen Erkrankung des Angeklagten neben oder statt einer Strafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, worüber nur eine Strafkammer des Landgerichts entscheiden kann.

Sexueller Missbrauch von drei Mädchen in Hettstedt

Tag, Uhrzeit
05.11.20, 09:30 ; 06.11.20, 09:30 ; 09.11.20, 09:30 ; 10.11.20, 09:30 ; 16.11.20, 09:30 ; 17.11.20, 09:30

Raum 187

4 KLs 20/19

Dem im September 1976 geborenen Angeklagten wird - teils versuchter - sexueller Missbrauch von Kindern in zwei Fällen zur Last gelegt.

Er soll sich im August 2019 in einem Gebüsch in der Nähe eines Einkaufsmarktes in Hettstedt an drei Mädchen vergangen haben, die im Juli 2006, im November 2005 und im Januar 2007 geboren sind.

Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

Es droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Diebstahl und Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
09.11.20, 09:00 ; 18.11.20, 09:00

Raum 90

6 KLs 12/20

Dem im September 1992 geborenen Angeklagten werden schwerer Diebstahl sowie unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt.

Er soll im Mai 2020 in Halle das Lenkradschloss eines fremden Motorrollers gewaltsam aufgebrochen und den Roller fortbewegt haben, um ihn fortan für sich zu verwenden. Am Folgetag soll er im Stadtgebiet von Halle sieben Päckchen mit Cannabis mit sich geführt haben, um diese gewinnbringend weiter zu verkaufen. Bei der anschließenden Durchsuchung eines von ihm genutzten Zimmers seien weitere Drogen gefunden worden.

Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
10.11.20, 13:00 ; 19.11.20, 09:30 ; 24.11.20, 09:30 ; 30.11.20, 09:30 ; 04.12.20, 09:30

Raum 187

3 KLs 17/20

Dem im September 1979 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Verstößen gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.

Er soll im Mai 2020 in seiner Wohnung in Halle ein Amphetamin-Coffein-Gemisch sowie Cannabis und Methamphetamin aufbewahrt haben, um die Drogen gewinnbringend zu verkaufen. Zur Absicherung seiner Drogengeschäfte soll er eine Vielzahl von Messern und Samuraischwertern sowie einen Wurfstern und ein Luftdruckgewehr in seiner Wohnung aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Sexueller Missbrauch eines Kindes in Wansleben

Tag, Uhrzeit
12.11.20, 09:30 ; 13.11.20, 09:30 ; 20.11.20, 09:30 ; 23.11.20, 09:30

Raum 187

4 KLs 9/20

Dem im März 1987 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in neun Fällen zur Last gelegt.

Er soll sich zwischen April und Juli 2020 in seiner Wohnung in Wansleben an einem im August 2007 geborenen Mädchen vergangen haben, das ihn dort besuchte.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe eingeräumt und angegeben, zwischen ihm und dem Mädchen habe eine Art Liebesverhältnis bestanden.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Tag, Uhrzeit
18.11.20, 09:00 ; 20.11.20, 09:00 ; 24.11.20, 09:30 ; 25.11.20, 09:30 ; 08.12.20, 09:30 ; 09.12.20, 09:30

Raum 169

16 KLs 4/20

Gegen den im September 1987 geborenen Angeklagten liegen insgesamt 11 Anklageschriften vor.

Ihm werden - teils versuchter - Diebstahl in 5 Fällen sowie unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in 4 Fällen, ferner versuchte räuberische Erpressung, Sachbeschädigung und Körperverletzung zur Last gelegt.

Er soll im März 2018 in eine Kindertagesstätte in Halle eingebrochen sein, um etwas zu stehlen, wozu es aber nicht gekommen sei, weil er durch einen Mitarbeiter gestört worden sei. Direkt danach soll er versucht haben, in ein benachbartes Haus einzubrechen, was aber durch einen Bewohner unterbunden worden sei. Aus einem Hausflur soll er dann Leergut im Werte von 15,00 Euro entwendet haben. Im August und September 2018 sowie im Juni, Oktober und November 2019 soll er ohne die erforderliche Erlaubnis Amphetamin bzw. Methamphetamin mit sich geführt haben. Ebenfalls im September 2018 soll er erneut versucht haben, durch Aufdrücken der Wohnungstür in eine Wohnung einzubrechen, um etwas zu stehlen, was aber durch den Wohnungsinhaber unterbunden worden sei. Im November 2018 soll er an einer Straßenbahnhaltestelle in Halle eine Passantin gestoßen und bedroht haben, um diese zu bewegen, ihm Geld zu überlassen, wozu es aber nicht gekommen sei. Im Juli 2019 soll er bei dem Versuch, in einen Keller einzudringen, das Türschloss beschädigt haben. Ebenfalls im September 2019 soll er sich mit einem Schraubenzieher Zutritt zur Dachkammer eines Hauses verschafft haben, aus der er eine Modelleisenbahn entwendet habe. Im Oktober 2019 soll er im Treppenhaus eines Hauses grundlos eine Frau geschlagen und ihr so ein Hämatom am Oberschenkel zugefügt haben. Im November 2019 sei er mittels eines Kuhfußes in eine Wohnung eingebrochen um etwas zu stehlen, sei dann aber geflohen als die Bewohner ihn bemerkten.

Der Angeklagte hat zu den Tatvorwürfen geschwiegen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe, die rechnerisch bis zu 15 Jahren reichen könnte.

Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
20.11.20, 09:00 ; 23.11.20, 09:00 ; 27.11.20, 09:00 ; 01.12.20, 09:00

Raum 90

6 KLs 11/20

Der Angeklagte B. ist im Juni 1993 geboren, der Angeklagte H. im August 1987, der Angeklagte K. im Dezember 1992.

Den Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt.

Sie sollen zwischen April und Juni 2020 in alle in unterschiedlicher Tatbeteiligung in Halle Betäubungsmittel verkauft haben, insbesondere Cannabis und Amphetamin.

In einer Wohnung des B. in Halle sollen sie neben dem Rauschgift auch die zum Verkauf erforderlichen Verpackungs- und Aufbewahrungsutensilien wie Tüten und Feinwaagen aufbewahrt haben. Ferner sollen sie zur Absicherung ihrer Drogengeschäfte einen Baseballschläger griffbereit aufbewahrt haben.

Die Angeklagten haben sich zu den Vorwürfen bislang nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.

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