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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Terminvorschau für August

29.07.2021, Halle (Saale) – 019/2021

  • Landgericht Halle

Vergewaltigung und Körperverletzung in Halle

Tag, Uhrzeit
10.08.21, 09:00 ; 11.08.21, 09:00 ; 18.08.21, 09:00 ; 19.08.21, 09:00 ; 23.08.21, 09:00

Raum 187

3 KLs 21/20

Dem im Januar 1992 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung in drei Fällen davon in zwei Fällen unter Anwendung von Gewalt gegenüber dem Opfer und im Fall 1 dazu tateinheitlich mit Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im September 2019 in einer Wohnung in Halle eine auf der Couch sitzende Frau an der Schulter gepackt, hochgezogen und gegen deren Willen ins Schlafzimmer der Wohnung gezogen haben. Dort soll er die Tür des Schlafzimmers abgeschlossen und sich mehrfach an der Frau vergangen haben.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Betäubungsmittelhandel u.a. in Halle u.a.

Tag, Uhrzeit
16.08.21, 09:30 ; 23.08.21, 09:30 ; 01.09.21, 09:30 ; 20.09.21, 09:30 ; 20.09.21, 09:30 ; 21.09.21, 09:00 ; 27.09.21, 09:20 ; 28.09.21, 09:00 ; 04.10.21, 09:30 ; 05.10.21, 09:00 ; 18.10.21, 09:30 ; 19.10.21, 09:00 ; 01.11.21, 09:30 ; 02.11.21, 09:00 ; 08.11.21, 09:30 ; 09.11.21, 09:00 ; 15.11.21, 09:30 ; 16.11.21, 09:00 ; 22.11.21, 09:30 ; 23.11.21, 09:00 ; 29.11.21, 09:30 ; 29.11.21, 09:30 ; 29.11.21, 09:30 ; 29.11.21, 09:30 ; 29.11.21, 09:30 ; 29.11.21, 09:30 ; 29.11.21, 09:30 ; 29.11.21, 09:30 30.11.21, 09:00; 06.12.21, 09:30; 07.12.21, 09:00; 13.12.21, 09:30; 14.12.21, 09:00; 20.12.21, 09:30; 21.12.21, 09:00; 03.01.22, 09:30; 04.01.22, 09:00; 10.01.22, 09:30; 11.01.22, 09:00; 17.01.22, 09:30; 18.01.22, 09:00; 24.01.22, 09:30; 25.01.22, 09:00

Raum: Justizzentrum Saal X 0.1 und LG Halle Raum 53

1 Ks 3/21

Dem im Februar 1979 geborenen H., werden 17 Straftaten, dem im Dezember 1948 geborenen B. werden 6 Straftaten, der im Dezember 1984 geborenen J. W. werden 5 Straftaten und dem im Juni 1984 geborenen F. W. werden 20 Straftaten vorgeworfen.

Die Angeklagten sollen sich mit dem Ziel der fortgesetzten, gemeinschaftlichen und arbeitsteiligen Begehung von schwerwiegenden Delikten im Bereich des organisierten, umfangreichen Betäubungsmittelhandels zusammengeschlossen haben. Um sich eine fortlaufende Einnahmequelle von großem Umfang und längerer Dauer zu erschließen, sollen sich die Angeklagten regelmäßig, mindestens jedoch zwischen November 2019 und November 2020 in Halle und andernorts größere Mengen Betäubungsmittel (u.a. 22 kg Kokain, 100 kg Cannabis) zum zeitnahen Weiterverkauf verschafft haben. Dabei sollen die Angeklagten zum Teil Gegenstände mit sich geführt haben, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind. Die Handelsgeschäfte der Angeklagten sollen über sog. "Kryptohandys" der niederländischen Firma "EncroChat" abgewickelt worden sein.

Unabhängig von den gemeinschaftlichen Handlungen als Bande sollen die Angeklagten zudem über einen längeren Zeitraum eigene Handelsaktivitäten mit größeren Drogenmengen entfaltet haben, wobei teilweise ein anderes Bandenmitglied beteiligt gewesen sein soll. Ziel soll auch dabei die Schaffung einer dauerhaften Einnahmequelle von großem Umfang gewesen sein. Die Angeklagten H. und F. W. sollen darüber hinaus unerlaubten Umgang mit Kriegswaffen gehabt haben. Der Angeklagte H. soll überdies mit dem gesondert verfolgten H. die Ermordung eines Konkurrenten im Betäubungsmittelgeschäft verabredet haben.

Die Angeklagten haben sich weder gegenüber der Polizei noch beim Haftrichter zur Sache eingelassen.

Der erste Verhandlungstag am 16.08.2021 wird im Justizzentrum Halle, Saal X 0.1 stattfinden!

Betäubungsmittelhandel in Zeitz

Tag, Uhrzeit
19.08.21, 09:00 ; 26.08.21, 09:00 ; 31.08.21, 09:00

Raum 123

10a KLs 1/21

Dem im Oktober 1975 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im November 2016 in einem Aktenschrank im Aufenthaltsraum des Geschäftsgebäudes einer Autovermietung in Zeitz eine Kunststofftüte mit 493 g Metamfetamin aufbewahrt haben, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Der Angeklagte hat eingeräumt, dass es sich bei der Substanz in der Kunststofftüte um Metamfetamin handele und dass er dieses in den Schrank gelegt habe. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Diebstahl u.a. in Schraplau u.a.

Tag, Uhrzeit
23.08.21, 09:00 ; 27.08.21, 09:00 ; 01.09.21, 09:00 ; 06.09.21, 09:00 ; 08.09.21, 09:00 ; 10.09.21, 09:00

Raum 96

13 KLs 8/21

Gegen den im Dezember 1984 geborenen Angeklagten H. liegen zwei Anklagen, gegen den im November 1991 geborenen Angeklagten A. B. drei Anklagen und gegen den im September 1983 geborenen Angeklagten R. B. eine Anklage vor:

Durch die erste Anklage werden den drei Angeklagten Diebstähle, begangen durch 16 selbständige Straftaten, teilweise gemeinschaftlich handelnd, vorgeworfen, wobei sie in 13 Fällen zur Ausführung in ein Gebäude und in Dienst- oder Geschäftsräume eingebrochen sein sollen und in einem Fall eine Sache gestohlen haben sollen, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist. In zwei Fällen soll es beim Versuch geblieben sein. Dem Angeklagten H. wird darüber hinaus in einem Fall räuberischer Diebstahl vorgeworfen. Die Angeklagten sollen im Zeitraum September 2019 bis Oktober 2020 in Schraplau und anderen Orten zum Teil gewaltsam u.a. in eine Arztpraxis, zwei Werkstätten, zwei Apotheken, einen Einkaufsmarkt, ein Schreibwarengeschäft, in ein Gebäude einer Freiwilligen Feuerwehrund und in ein Gebäude eines Pflegedienstes eingedrungen sein und dort Diebesgut entwendet haben. Die Angeklagten H. und A. B. haben sich umfangreich zu den Taten eingelassen und sind vollumfänglich geständig. Der Angeklagte R. B. hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen geäußert.

Mit weiterer Anklage werden dem Angeklagten H. und dem Angeklagten A. B. gemeinschaftlicher Diebstahl in zwei Fällen, davon in einem Fall versuchter Diebstahl im besonders schweren Fall, vorgeworfen. Dem Angeklagten H. werden darüber hinaus Diebstahl im besonders schweren Fall, Computerbetrug in vierzehn Fällen und Brandstiftung vorgeworfen. Die Angeklagten sollen Ende August 2019 in eine Autowerkstatt in Eisleben eingebrochen sein und sollen dort u.a. eine EC-Karte entwendet haben, mit der der Angeklagte H. im September 2019 mehrfach an verschiedenen Bankautomaten jeweils 200,00 EUR abgehoben haben soll. Im November sollen die Angeklagten H. und A. B. versucht haben, in einem Baumarkt in Eisleben Geld und andere stehlenswerte Sachen zu entwenden. Im Dezember 2019 sollen die Angeklagten H. und A. B. einen Pkw in Sangerhausen entwendet haben, den der Angeklagte H. im Januar 2020 in Brand gesetzt haben soll.

Durch die dritte Anklage werden dem Angeklagten A. B. im Zeitraum Dezember 2019 bis Januar 2020 in Schochwitz und anderen Orten Wohnungseinbruchsdiebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung, Betrug im besonders schweren Fall in zehn Fällen sowie Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung vorgeworfen. Der Angeklagte A. B. soll im Dezember 2019 in ein Einfamilienhaus in Schochwitz eingebrochen und dort u.a. eine EC-Karte mit zugehöriger PIN-Nummer entwendet haben. Mit der EC-Karte soll der Angeklagte anschließend Abhebungen an Geldautomaten sowie Einkäufe getätigt haben. Der Angeklagte A. B. hat den Tatvorwurf eingeräumt.

Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtstrafen, die rechnerisch bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe gehen können.

Besonders schwere räuberische Erpressung in Merseburg

Tag, Uhrzeit
25.08.21, 09:00 ; 26.08.21, 09:00

Raum 187

4 KLs 1/20

Das Landgericht Halle hat den Angeklagten S. sowie zwei weitere ursprünglich Angeklagte mit Urteil vom 30. April 2019 (Az. 14 KLs 10/18) der besonders schweren räuberischen Erpressung schuldigt gesprochen und den Angeklagten S. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte S. als Mittäter mit den zwei weiteren ursprünglich Angeklagten in der Nacht auf den 17. Juni 2017 in Merseburg einen Fahrradfahrer überfallen haben. Durch Drohungen mit einem Messer sollen sie den Fahrradfahrer gezwungen haben, ihnen 70,00 Euro Bargeld sowie das Fahrrad im Wert von 60,00 Euro zu überlassen.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil mit Beschluss vom 19. November 2019 mit den Feststellungen betreffend den Angeklagten S. sowie einen weiteren ursprünglich Angeklagten aufgehoben und im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Verhandelt wird nunmehr allein das Verfahren gegen den Angeklagten S.

Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Der Angeklagten S. war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu 10 Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt. Die Verhandlung ist gleichwohl öffentlich.

 

Fortsetzungstermine in bereits laufenden Verfahren:

 

1 Ks 3/19 Tötung eines Kindes in Naumburg

Das Verfahren begann am 14.07.2021 (vgl. PM 16/2021 vom 30.06.2021). Es wurden folgende weitere Verhandlungstermine anberaumt:

30.07.21 08:30 Uhr

23.08.21 08:30 Uhr

02.09.21 08:30 Uhr

03.09.21 08:30 Uhr (jeweils Raum 141).

 

11 KLs 4/21 Betrug im besonders schweren Fall u.a. in Sangerhausen

Das Verfahren begann am 21.07.2021 (vgl. PM 16/2021 vom 30.06.2021). Es wurden folgende weitere Verhandlungstermine anberaumt:

08.09.21 14:00 Uhr

24.09.21 09:00 Uhr

13.10.21 09:00 Uhr

02.11.21 09:00 Uhr (jeweils Raum 96).

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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