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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau für August

27.07.2022, Halle (Saale) – 023/2022

  • Landgericht Halle

Besonders schwerer sexueller Übergriff und Körperverletzung in Halle

Tag, Uhrzeit
24.01.22, ; 26.01.22, ; 31.01.22, ; 02.02.22, ; 23.08.22, 09:00 ; 24.08.22, 09:00 ; 29.08.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 21/21

Dem im Januar 1999 geborenen Angeklagten wird besonders schwerer sexueller Übergriff in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im Oktober 2020 zu einer Wohnung in Halle begeben haben, wo er mit einer Frau zur Durchführung einer erotischen Massage und zum Geschlechtsverkehr verabredet gewesen sein soll. Nach Öffnen der Tür soll der Angeklagte die Wohnung betreten und sich erkundigt haben, ob der Geschlechtsverkehr ohne Verwendung eines Kondoms durchgeführt werden könne, was die Frau verneint haben soll. Hierüber verärgert soll der Angeklagte die Frau an den Brüsten ergriffen und fest zugedrückt haben. In der Folge soll der Angeklagte mit der Faust auf die Frau eingeschlagen und sie an den Haaren auf das Bett gezogen. Dort soll er sich mit seinem Knie auf die Brust der Frau gekniet haben. Dabei soll der Angeklagte ein mitgeführtes Taschenmesser hervorgeholt und der Frau vorgehalten haben. Schließlich soll sich die Frau befreit haben und aus der Wohnung geflüchtet sein.

Der Angeklagte bestreitet die Tat. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

Das Verfahren war ursprünglich ab dem 24.01.2022 terminiert (vgl. Pressemitteilung des Landgerichts vom 21.12.2021). Die Geschädigte konnte nicht geladen werden, daher wurden die Termine zunächst aufgehoben.

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in Halle

Tag, Uhrzeit
20.04.22, 09:00 ; 21.04.22, ; 28.04.22, ; 02.05.22; 16.08.22, 09:00 ; 17.08.22, 09:00 ; 22.08.22, 09:00 ; 30.08.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 24/21

Dem im Januar 1976 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in 32 Fällen, in zehn Fällen dazu tateinheitlich mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich in Halle zwischen März 2010 bis Juli 2014 an seiner im März 1997 geborenen Stieftochter vergangen haben.

Der Angeklagte hat eingeräumt, mit seiner Stieftochter ein Verhältnis gehabt zu haben, seitdem diese 14 Jahre alt gewesen sei, jedoch jegliche sexuellen Handlungen an der Stieftochter im Kindesalter in Abrede gestellt. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Das Verfahren war ursprünglich ab dem 20.04.2022 terminiert (vgl. Pressemitteilung des Landgerichts vom 31.03.2022). Der Angeklagte erschien zum ersten Verhandlungstag jedoch nicht. Eine Vorführungsersuchen blieb erfolglos. Das Verfahren wurde daher zunächst ausgesetzt, gegen den Angeklagten wurde ein Haftbefehl erlassen, aufgrund dessen der Angeklagte nunmehr in Haft ist.

Betäubungsmittelhandel in Landsberg und Merseburg

Tag, Uhrzeit
11.08.22, 09:30 ; 16.08.22, 09:00 ; 22.08.22, 14:00 ; 08.09.22, 09:00 ; 13.09.22, 09:00

Raum 169

16 KLs 17/21

Dem im Oktober 1999 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur Last gelegt. Er soll im Mai 2021 zusammen mit weiteren Mittätern knapp 5 kg Cannabis an einen Abnehmer verkauft haben.

Im Juni 2021 soll er in seinem Pkw rund 200 Gramm Cannabis und ein Gramm Kokain zum Weiterverkauf aufbewahrt haben, wobei er zur Absicherung seiner Drogengeschäfte einen Teleskopschlagstock griffbereit aufbewahrt haben soll.

Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass die Betäubungsmittel im Auto zum Eigenbedarf vorgesehen gewesen seien und der Schlagstock nicht ihm gehöre.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Sangerhausen

Tag, Uhrzeit
15.08.22, 13:00 ; 25.08.22, 14:00 ; 08.09.22, 14:00 ; 29.09.22, 09:00

Raum 169

16 KLs 16/21

Dem im September 1983 geborenen Angeklagten werden drei Straftaten vorgeworfen: unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln.

Der Angeklagte soll im Mai 2021 im Bereich des Bahnhofs in Sangerhausen von einem unbekannt gebliebenen Betäubungsmittelhändler ca. 300 Gramm Methamphetamin auf Kommissionsbasis erhalten haben. Anschließend soll er beabsichtigt haben, dieses Methamphetamin an eine Person gewinnbringend weiterzuverkaufen, bei der es sich um eine Vertrauensperson der Kriminalpolizei Jena handelte. Kurz zuvor soll der Angeklagte 4 Gramm Methamphetamin zum Preis von 200,00 EUR von einem unbekannten Betäubungsmittelhändler erworben haben. Einen Teil davon soll der Angeklagte selbst konsumiert haben. Die verbleibende Menge von 3,6 Gramm soll im Mai 2021 in der Gartenlaube des Angeklagten in Sangerhausen sichergestellt worden sein. Zudem soll eine Ecstasytablette in der Gartenlaube sichergestellt worden sein.

Der Angeklagte hat sich im Rahmen der polizeilichen Vernehmung geständig eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen u.a. in Salzatal u.a.

Tag, Uhrzeit
25.08.22, 09:30 ; 01.09.22, 09:30 ; 05.09.22, 09:30 ; 08.09.22, 09:30 ; 12.09.22, 09:30 ; 15.09.22, 09:30 ; 19.09.22, 09:30 ; 26.09.22, 09:30 ; 04.10.22, 09:30 ; 10.10.22, 09:30 ; 13.10.22, 09:30 ; 17.10.22, 09:30

Raum 96

11 KLs 10/21

Dem im Dezember 1972 geborenen Angeklagten werden insgesamt 381 Straftaten vorgeworfen, davon: Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen (Taten 1. - 291.), Betrug im besonders schweren Fall (Taten 292. - 311.) sowie Steuerhinterziehung (Taten 312. - 381.).

Der Angeklagte soll seit September 2003 alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH im Baugewerbe mit Sitz in Salzatal gewesen sein. Beginnend ab Februar 2012 bis September 2017 soll der Angeklagte vorgeblich selbständige Einzelpersonen als sog. "Nachunternehmer" auf Basis mündlicher Abreden beauftragt haben. Tatsächlich sollen die von den "Nachunternehmern" erbrachten Leistungen als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu bewerten gewesen sein, was der Angeklagte auch erkannt haben soll. Der Angeklagte soll die Mitarbeiter zum Schein als "selbständige Unternehmer" an die GmbH gebunden haben, um Sozialversicherungsabgaben, Beiträge zur Urlaubskasse und Sozialbeiträge zu umgehen. Auf diese Weise soll der Angeklagte mindestens 20 Personen als sog. Nachunternehmer beschäftigt und insgesamt über 738.000 EUR "verdeckten/faktischen Lohns" ausgezahlt haben. Dadurch soll der Angeklagte Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 310.000 EUR vorenthalten haben (Taten 1. - 291.:). Der Betrugsschaden zum Nachteil der Sozialkasse der Bauwirtschaft soll sich auf ca. 35.000 EUR belaufen (Taten 292. - 311.). Zudem sollen hierdurch ca. 289.000 EUR Lohnsteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) hinterzogen worden sein (Taten 312. - 381.).

Der Angeklagte hat sich über seinen Verteidiger eingelassen und bestritten, dass es sich um "Scheinselbständige" gehandelt habe. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe, die rechnerisch bis zu 15 Jahren reichen könnte.

Besonders schwere räuberische Erpressung in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
25.08.22, 09:00 ; 15.09.22, 08:30

Raum 90

6 KLs 8/22

Dem im September 1987 geborenen Angeklagten wird besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Mai 2021 in Halle (Saale) einen Döner-Imbiss betreten und von einem dort arbeitenden Mann die Herausgabe von Geld gefordert haben. Da der Angeklagte eine Corona-Maske getragen haben soll, soll der Mann den Angeklagten nicht verstanden haben. Der Angeklagte soll daraufhin eine Waffe aus dem Hosenbund gezogen und diese dem Mann gegen die Stirn gedrückt haben. Der Mann soll dem Angeklagten insgesamt 560 EUR aus der Kasse gegeben haben. Anschließend soll der Angeklagte den Imbiss verlassen haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Bestechung in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
26.08.22, 09:00

Raum 96

11 KLs 3/22

Die Staatsanwaltschaft hat dem im Juli 1944 geborenen Angeklagten Bestechung in zwei Fällen, in Tatmehrheit mit Steuerhinterziehung in fünf Fällen vorgeworfen (Pressemitteilung des Landgerichts Halle vom 30.06.2021).

Die 2. große Strafkammer des Landgerichts Halle hat den Angeklagten am 15.10.2021 wegen Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt und hiervon zwei Monate als vollstreckt erklärt (Az.: 2 KLs 6/18). Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte S. als Geschäftsführer einer GmbH einen Angestellten des Staatshochbauamtes und späteren Landesbetriebs Bau- und Liegenschaftsmanagements Sachsen-Anhalt bestochen habe.

Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Halle vom 15.10.2021 im Strafausspruch aufgehoben. Die dem Strafausspruch zugrundeliegenden Feststellungen hat der Bundesgerichtshof aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wurde die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen (Az.: 6 StR 104/22).

Die 11. große Strafkammer des Landgerichts hat nunmehr über den Strafausspruch sowie die Kosten des Rechtsmittels zu entscheiden. Nur in dem dafür erforderlichen Umfange findet eine neue Beweisaufnahme statt, nicht mehr zum eigentlichen Tatvorwurf.

Betäubungsmittelhandel in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
31.08.22, 09:00 ; 09.09.22, 09:00 ; 22.09.22, 09:00 ; 05.10.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 6/22

Dem im Dezember 1986 geboren Angeklagten wird bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Der Angeklagte soll zwischen Januar 2021 und Januar 2022 an einen gesondert verfolgten Mann wöchentlich 20 Gramm Methamphetamin für 45 EUR pro Gramm sowie 20 Gramm Marihuana für 7 EUR pro Gramm auf Kommissionsbasis verkauft haben. Im Januar 2022 sollen in der Wohnung des Angeklagten ca. 24 Gramm Methamphetamin und ca. 2,8 Gramm Marihuana sichergestellt worden sein. Zur Absicherung des Drogenhandels soll der Angeklagte im Flur einen Baseballschläger verwahrt haben. Insgesamt soll der Angeklagte so 1.040 Gramm Methamphetamin für 46.800 EUR und 1.040 Gramm Marihuana für 7.280 EUR an den gesondert verfolgten Mann verkauft haben.

Der Angeklagte hat sich bislang zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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