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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle

Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Verhandlunen in Strafsachen im April

28.03.2012, Halle (Saale) – 6

  • Landgericht Halle

 

 

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Tag         Uhrzeit

03.04.12  09:30

17.04.12  09:30

     

Raum 108

Str. der OdF 1

 

 

 

3 KLs 1/12

 

Dem

im März 1983 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Handel mit

Betäubungsmitteln sowie gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit

Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.

 

Er

soll zwischen Juni und Dezember 2010 in der Wohnung eines Bekannten in

Weißenfels eine Cannabisaufzucht betrieben und das daraus gewonnene Marihuana

in Weißenfels und Umgebung verkauft haben. Am 18.12.2010 wurden vier

Cannabispflanzen vorgefunden.

 

Am

18.10.2010 soll er in dem Mehrfamilienhaus, in dem sich die Cannabisaufzucht

befand, einen Mann durch Drohung mit einer Schreckschusswaffe gezwungen

haben, den Hausflur zu verlassen. Dabei soll er auch Schüsse mit der

Schreckschusspistole abgegeben haben, die bei dem Geschädigten ein Knalltraume

hervorgerufen haben sollen.

 

Es

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Der

Angeklagte hat die Tatvorwürfe im Ermittlungsverfahren einräumt.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

03.04.12  09:00

     

Raum 202

Str. der OdF 1

 

 

 

4 KLs 5/11

 

Dem

im Dezember 1948 geborenen Angeklagten wird

sexueller Missbrauch eines Jugendlichen in sieben Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll  zwischen September 2009 und

Januar 2010 in seiner Wohnung Merseburg wiederholt einen 14-jährigen

Jungen  sexuell missbraucht und ihn

dafür mit  Geld und Zigaretten entlohnt

haben.

 

Jede

einzelne Tat ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit

Geldstrafe bedroht, im Falle einer Verurteilung wegen aller Taten wäre aus

den Einzelstrafen eine Gesamtstrafe zu bilden.

 

Der

Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Handlungen  teilweise eingeräumt, sich aber dahingehend

eingelassen, dass er gedacht habe, der Geschädigte sei mindestens

16 Jahre alt.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

11.04.12  09:00

12.04.12  09:00

     

Raum 109

(am 12.04.: 103)

Str. der OdF 1

 

 

 

13 KLs  1/12

 

Dem

im Oktober 1965 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch einer  Schutzbefohlenen in insgesamt 132 Fällen

zur Last gelegt, dabei teilweise in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines

Kindes.

 

Er

soll sich zwischen 1999 und 2010 in Halle regelmäßig an der im November 1992

geborenen Tochter seiner Lebensgefährtin vergangen haben.

 

Es

droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.

 

Der

Angeklagte hat die Tatvorwürfe im Ermittlungsverfahren bestritten. Es sind 10

Zeugen geladen.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

12.04.12  09:00

20.04.12  09:00

16.05.12  08:20

29.05.12  09:00

   

Raum 202

Str. der OdF 1

 

(am 16.05.

Raum X 0.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16)

 

 

 

4 KLs 1/11

 

Dem

im Januar 1977 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung sowie schwerer

sexueller Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt.

 

Er

soll im Dezember 2009 oder Januar 2010 im Keller des von ihm bewohnten Hauses

in Halle ein  im August 1993 geborenes

Mädchen vergewaltigt haben. Im Juni 2010 soll er sich dann an deren im März

1998 geborener Schwester vergangen haben.

 

Es

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren.

 

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe im Ermittlungsverfahren von sich gewiesen.     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

18.04.12  09:00

23.04.12  09:00

26.04.12  09:00

15.05.12  09:00

16.05.12  09:00

     

Raum X 0.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16

 

 

 

8 KLs 3/12

 

Dem

im November 1986 geborenen Angeklagten wird

Geiselnahme zur Last gelegt.

 

Er

soll im September 2011 in Halle gemeinsam mit zwei unbekannten Mittätern

eine  Frau aus seinem Bekanntenkreis entführt

haben, um diese durch Drohungen zur Rückzahlung von Geld zu zwingen, weil er

glaubte, sie das Geld zuvor seiner Ehefrau gestohlen habe.

Dabei

soll der Angeklagte zusammen mit seinen Mittätern die Geschädigte in die

Passendorfer Wiesen gelockt und dort gezwungen haben, eine Grube auszuheben.

Dann soll er sie gefesselt und geknebelt und gezwungen haben, sich in die

Grube zu knien, wo er sie mit einem Messer bedroht habe. Während der ganzen

Zeit soll er die Geschädigte immer wieder bedrängt haben, ihm zu sagen, wo

sich der Betrag von 6.000,00 Euro befinde, der seiner Ehefrau zuvor gestohlen

worden sei. Als die Geschädigte bis zuletzt beteuerte, nichts von dem

Verbleib des Geldes zu wissen, sollen der Angeklagte und seine Mittäter von

ihr abgelassen haben, ihr aber gedroht haben, ihre Kinder zu töten, wenn sie

jemandem von dem Geschehen erzählen würde.

Die

Ermittlungen wurden aufgenommen, als sich der Bruder der Geschädigten bei der

Polizei nach den Möglichkeiten von Polizeischutz für Gewaltopfer erkundigt

habe und dann im weiteren Verlauf aus Versehen mitgeteilt habe, dass es sich

um seine Schwester handele.

 

Es

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Der

Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Tat in Abrede gestellt.     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bitte beachten sie noch die

nachstehenden Hinweise zur Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen.

 

 

 

 

 

 

 

Im Auftrag

 

gez. Ehm

 

Vorsitzender Richter am Landgericht

? Pressesprecher -

 

Diese Mitteilung wird

elektronisch versandt und ist daher nicht unterschrieben.

 

 

 

 

Hinweise zu Film- und Fotoaufnahmen

 

im Zusammenhang mit der Berichterstattung

über Gerichtsverfahren

 

 

 

Vertretern der Medien, die sich

 

-         

durch einen gültigen Presseausweis oder

 

-         

durch ein Auftragsschreiben der Redaktion eines Presseorganes,

das unterschrieben ist, den Aussteller erkennen lässt und gegebenenfalls die

Möglichkeit einertelefonischen Rückfrage eröffnet,

 

ausweisen können, ist die

Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen in folgendem Umfange gestattet:

 

I. Landgerichtsgebäude Straße der OdF 1

 

 

 

1.

 

Bei Sitzungen in den Räumen

des Landgerichtsgebäudes in der Straße der ODF 1 sind Aufnahmen in folgendem

Umfange zugelassen:

 

 

 

a) Im Sitzungssaal:

 

Bis

zum Aufruf der Sache durch den Vorsitzenden oder den von ihm ersuchten

Justizbediensteten (Protokollkraft, Wachtmeister etc.)

 

 

 

b) Im sonstigen Gebäude:

 

In

dem Bereich des Landgerichtsgebäudes, der sich auf derselben Etage befindet

wieder Sitzungssaal, und von dem aus die Eingangstür des Sitzungssaales ohne

technische Hilfsmittel zu sehen ist,

 

 

 

soweit

der ordnungsgemäße Sitzungsverlauf nicht beeinträchtigt wird und insbesondere

die Verfahrensbeteiligten und die Zuschauer auf ihrem Weg zum Sitzungssaal und

vom Sitzungssaal nach draußen nicht behindert werden. Anordnungen der

Wachtmeister ist in jedem Falle Folge zu leisten.

 

 

 

Einzelfallanordnungen des/der Vorsitzenden haben Vorrang.

 

 

 

2.

 

Im Übrigen sind Film- und

Fotoaufnahmen ohne Einzelgenehmigung nicht gestattet.

 

 

 

II. Justizzentrum Halle

 

1.

 

Bei

Sitzungen in den Räumen des Justizzentrums Halle sind Aufnahmen zugelassen:

 

 

 

a) Im Sitzungssaal:

 

Bis

zum Aufruf der Sache durch den Vorsitzenden oder den von ihm ersuchten

Justizbediensteten (Protokollkraft, Wachtmeister etc.)

 

 

 

b) Im Sitzungssaaltrakt:

 

In den Fluren unmittelbar vor den jeweiligen

Sitzungssälen, soweit

der ordnungsgemäße Sitzungsverlauf nicht beeinträchtigt wird und insbesondere

die Verfahrensbeteiligten und die Zuschauer auf ihrem Weg zum Sitzungssaal und

vom Sitzungssaal nach draußen nicht behindert werden. Anordnungen der

Wachtmeister ist in jedem Falle Folge zu leisten.

 

Einzelfallanordnungen

des/der Vorsitzenden haben Vorrang.

 

 

 

c) Im sonstigen Gebäude:

 

In den im Zugangsbereich zum Sitzungssaaltrakt

gelegenen öffentlich zugänglichen Fluren, soweit die Zugangsmöglichkeiten zum

Sitzungssaaltrakt oder der allgemeine Dienstbetrieb einschließlich der

Bewegungsmöglichkeiten der Besucher des Justizzentrums nicht beeinträchtigt

werden.

 

Den Anordnungen der Wachtmeister und anderem

Aufsichtspersonal des Justizzentrums ist unbedingt Folge zu leisten. Der

Präsident des Amtsgerichts Halle (Saale) als Hausrechtsinhaber behält sich

Einzelfallregelungen vor.

 

 

 

2.

 

Im Übrigen sind Film- und

Fotoaufnahmen ohne Einzelgenehmigung nicht gestattet.

 

 

 

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

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