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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Beginn von Strafverhandlungen im Mai

21.05.2012, Halle (Saale) – 9

  • Landgericht Halle

 

 

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Tag         Uhrzeit

22.05.12  09:30

23.05.12  09:30

12.06.12  09:30

19.06.12  09:30

20.06.12  09:30

21.06.12  09:30

26.06.12  09:30

28.06.12  09:30

03.07.12  11:00

05.07.12  09:30

06.08.12  09:30

08.08.12  09:30

10.08.12  09:30

    

Raum 206

Str. der OdF 1

 

 

 

2 KLs 5/11 Wirtschaftsstrafsache

 

Die

Angeklagte H. ist im September 1969 geboren, der Angeklagte Y. im September

1974, der Angeklagte L. im Juni 1968, die Angeklagte K. im Dezember 1976.

 

Den

vier Angeklagten wird strafbare Werbung in zwei Fällen zur Last gelegt.

 

Sie

sollen zwischen April 2006 und März 2009 in Halle, Leipzig, Chemnitz und

anderen Orten nach der Methode eines Schneeballsystems sogenannte

Vertriebsmitarbeiter angeworben haben, die vor allem ein sogenanntes

Persönlichkeits­bildungsseminar eines mit dem Unternehmen der Angeklagten

verbundenen Bildungsunternehmens absetzen sollten. Dabei sollen den so

Geworbenen für die Anwerbung weiterer Vertriebsmitarbeiter beträchtliche

Provisionen in Aussicht gestellt worden sein. Interessenten sollen dann auf

sog. Präsentationsveranstaltungen durch psychologisch und rhetorisch

geschulte Moderatoren zur Unterschrift von Seminarverträgen bewegt worden

sein. Die Strafbarkeit eines solchen Schneeballsystems hat ihren Grund

letztlich in der rasch zunehmenden Marktverengung.

Die

Angeklagte H. soll das System als Firmenchefin aufgebaut und die Finanzen

zentral verwaltet haben. Zwischen Ende April 2006 und Oktober 2006 soll die

H. die zunächst der Firma P. ausgeübte Tätigkeit durch eine andere Firma

fortgesetzt haben, bis sie Ende Juli/Anfang August 2006 wieder auf die alte,

zuvor bestehende Firmenstruktur zurückgegriffen haben soll - daher die

Aufteilung in zwei Tatvorwürfe.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der

Angeklagte K. soll an dem System als Inhaber des Bildungsinstitutes

mitgewirkt haben, welches trotz der formalen Trennung über das

Unternehmen  der H. buchhalterisch mitverwaltet

worden sein soll. Der Angeklagte L. soll als Manager und stellvertretender

Firmenchef beteiligt gewesen sein, die Angeklagte K. schließlich als

Vertriebsmitarbeiterin in der Position einer Moderatorin.

 

Jede

der beiden Taten kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit

Geldstrafe bestraft werden - es droht also als Höchststrafe eine

Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 11 Monaten.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

31.05.12  09:00

06.06.12  09:00

  

Raum 109

Str. der OdF 1

 

 

 

6 KLs 3/12

 

Dem

im November 1984 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes

in acht Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll sich zwischen Dezember 2009 und Januar 2010 in Merseburg wiederholt an

einem 13-jährigen, intelligenzgeminderten Mädchen vergangen haben.

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten.

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten

und 15 Jahren.

 

Bislang

gibt es keine Nebenklage.    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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