Kontakt
Landgericht Halle
Pressesprecherin:
Ri`inLG Dr. Adina Kessler-Jensch
Telefon: +49 345 2203326
Fax: +49 345 2203379
E-Mail: presse.lg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Terminvorschau Februar 2019
31.01.2019, Halle (Saale) – 2
- Landgericht Halle
Bestechung und Bestechlichkeit im
Mansfelder Land
Tag, Uhrzeit
01.02.19, 09:00
; 08.02.19, 09:00 ; 19.02.19,
09:00 ; 01.03.19,
09:00 ; 05.03.19,
09:00 ; 26.03.19,
09:00 ; 01.04.19,
09:00
Raum 96
13 KLs 14/18
Der
Angeklagte S. ist im Dezember 1970 geboren, der Angeklagte E. im April 1979,
der Angeklagte H. im Mai 1959.
Den
Angeklagten wird Bestechlichkeit bzw. Bestechung zur Last gelegt.
Der
Angeklagte S. soll seit 2007 Landrat und Verwaltungsleiter des Landkreises
Mansfeld-Südharz gewesen sein und ein Interesse daran gehabt haben, im Jahre
2014 wieder gewählt zu werden. Der Angeklagte E. soll als Geschäftsführer einer
Consulting-, Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft im Jahre 2012 beim
Landkreis Mansfeld-Südharz die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung für die Errichtung von 15 Windkraftanlagen beantragt haben.
Der
Angeklagte H. soll örtlicher Repräsentant der Gesellschaft des E. und
gleichzeitig Inhaber einer Werbeagentur gewesen sein.
Aufgrund
einer gemeinsam getroffenen Absprache soll der H. mit seiner Werbeagentur die
Wiederwahlkampagne des S. unterstützt haben und dafür im Gegenzug Unterstützung
und vertrauliche Informationen im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren
erhalten haben.
In
der Folge sollen H. und E. Rechnungen eines weiteren Unternehmens für die
Entwicklung eines Wahlkampfkonzeptes für den S. in Höhe von rund 8.000,00 Euro
beglichen haben. Der S. soll im Gegenzug angeordnet haben, dass bis Mitte April
2014 dem Unternehmen des E. ein positiver Bescheid zu erteilen sei. In der
Folge seien über Scheinrechnungen von dem Unternehmen des E. weitere 3.500,00
Euro für die Wahlkampfkampagne des S. gezahlt worden.
Bei
der Landratswahl im Jahre 2014 unterlag der S. dann seiner Mitbewerberin in der
Stichwahl. Der Antrag des Unternehmens des E. auf Erteilung der begehrten
Genehmigung wurde im August 2014 abgelehnt.
Die
Angeklagten S. und H. haben sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Der E. hat
die Zahlungen bestätigt, bestreitet jedoch einen Zusammenhang mit einer die
Genehmigung begünstigenden Wahlkampffinanzierung.
Im
Fall einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und zehn
Jahren.
Sexueller Missbrauch der eigenen
Kinder in Wettin-Löbejün
Tag, Uhrzeit
01.02.19, 09:30
; 06.02.19, 09:30 ; 25.02.19,
09:30 ; 27.02.19,
09:30 ; 28.02.19,
09:30
Raum 187
4 KLs 11/18
Dem
im Januar 1974 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung, Beischlaf zwischen
Verwandten und sexueller Missbrauch von Kindern in insgesamt 486 Fällen zur
Last gelegt.
Er
soll sich zwischen August 2008 und August 2018 in Wettin-Löbejün zunächst an
seiner im September 2001 geborenen Tochter sowie ab 2016 an seinem im Oktober
2005 geborenen Sohn vergangen haben.
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe vollständig eingeräumt.
Ihm
droht eines Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren.
Steuerhinterziehung in
Bitterfeld-Wolfen
Tag, Uhrzeit
07.02.19, 09:30
; 08.02.19, 09:00 ; 18.02.19,
09:30
Raum 169
2 KLs 5/17
Dem
im Juni 1955 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in 16 Fällen zur
Last gelegt. Er soll als Geschäftsführer eines in Bitterfeld-Wolfen ansässigen,
in der Rechtsform einer GmbH geführten Unternehmens der Lebensmittebranche in
den Jahren 2008 bis 2012 zugunsten des
Unternehmens Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer in Höhe von mehr als
300.000,00 Euro sowie zu seinen eigenen Gunsten Einkommenssteuer in Höhe von
rund 350.000,00 Euro hinterzogen haben, indem er seiner Pflicht zur Abgabe von
Steuererklärungen nicht nachgekommen sei.
Der
Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen im Wesentlichen dahingehend eingelassen,
dass er stets bemüht gewesen sei, die von ihm erkannten Unzulänglichkeiten in
der Buchführung zu beseitigen.
Über
das Vermögen des Unternehmens ist im April 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet
worden.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 7 Monaten
und 15 Jahren.
Das
Verfahren sollte zunächst im März 2018 beginnen, die Termine wurden aber aus
organisatorischen Gründen aufgehoben.
Schwerer sexueller Missbrauch eines
Kindes in Leuna
Tag, Uhrzeit
12.02.19, 09:30
; 13.02.19, 09:30 ; 15.02.19,
09:30 ; 18.02.19,
09:30
Raum 187
4 KLs 10/18
Dem
im Oktober 1973 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch eines
Kindes in Tateinheit mit Besitz kinderpornographischer Schriften zur Last
gelegt.
Er
soll sich im November 2016 an dem im Januar 2014 geborenen Sohn einer
befreundeten Familie vergangen haben, als er in deren Haus in Leuna zu Besuch war.
Der
Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er sich wegen der am
fraglichen Tag konsumierten Drogen nicht an die Tat erinnern könne.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Diebstahl und gefährliche
Körperverletzung in Halle
Tag, Uhrzeit
20.02.19, 09:30
; 27.02.19, 09:30 ; 01.03.19,
09:00 ; 06.03.19,
09:30
Raum 169
16 KLs 19/18
Dem
im November 1989 geborenen Angeklagten wird Diebstahl mit Waffen in Tateinheit
mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll im August 2018 in Halle einer Frau in deren Wohnung das Mobiltelefon
entwendet haben. Bei dem sich anschließenden Kampf um das Portemonnaie der Frau
soll er mit einem Messer mehrfach auf die Frau eingestochen haben, dann aber
ohne das Portemonnaie die Wohnung verlassen haben.
Der
Angeklagte war im Ermittlungsverfahren im Wesentlichen geständig.
Es
droht eine Verurteilung nicht unter sechs Monaten.
Tag, Uhrzeit
20.02.19, 13:00
; 21.02.19, 09:30 ; 26.02.19,
09:30 ; 01.03.19,
09:30 ; 05.03.19,
09:30
Raum 187
3 KLs 8/18
Der
Angeklagte G. ist im September 1991 geboren, der Angeklagte R. im Juli 1985.
Den
beiden wird schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur
Last gelegt.
Sie
sollen am frühen Morgen des 08.12.2017 in eine Wohnung in Halle eingebrochen
sein und unter Einsatz eines Samurai-Schwertes die Portemonnaies der beiden
Bewohner und ein Mobiltelefon entwendet haben. Dabei soll der Angeklagte R.
mehrfach mit dem Schwert gezielte Hiebe in Richtung des einen Bewohners
ausgeführt und ihn an Unterschenkel, Hals und Hüfte getroffen haben, wodurch
dieser schmerzhafte Schnittwunden erlitten habe.
Die
Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.
Körperverletzungen in Zeitz
Tag, Uhrzeit
22.02.19, 09:00
; 11.03.19, 09:00
Raum 123
10a KLs 20/18
Der
im Februar 1981 geborene Angeklagte war vom Landgericht Halle am 15.05.2018
wegen vorsätzlicher Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in
Tateinheit mit Sachbeschädigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr
verurteilt worden; ferner war seine Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus angeordnet worden (5 KLs 2/18, vgl. PM vom 28.03.2018 zum
Prozessauftakt).
Die
Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im August 2017 in
Zeitz einem Bekannten in dessen Wohnung eine Bierflasche auf den Kopf
geschlagen und ihm so eine Platzwunde zugefügt hatte. Wenige Tage später hatte
er eine ihm bekannte Frau auf der Straße gepackt und so heftig in einen
Hinterhof gezogen dass diese ihren auf dem Arm getragenen 3-jährigen Sohn
fallen ließ, dieser schlug mit dem Hinterkopf auf und zog sich eine Beule zu.
An einem anderen Tag im August versetzte der Angeklagte auf der Straße grundlos
einem Passanten einen Faustschlag ins Gesicht. Im Oktober 2017 schließlich
schlug er auf einen Mann ein, weil dieser ihm keine Drogen verkaufen wollte.
Der
Beschuldigte hatte die Taten teilweise in Abrede gestellt, teilweise
eingeräumt.
Die
Kammer war zu dem Ergebnis gelangt, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten
aufgrund einer psychischen Erkrankung vermindert, aber nicht ausgeschlossen
war.
Wegen
teils widersprüchlicher Ausführungen zur Schuldfähigkeit in den
Entscheidungsgründen hat der Bundesgerichtshof auf die Revision des Angeklagten
das Urteil "mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen"
aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere
Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Diese Kammer hat nunmehr
den äußeren Handlungsablauf als erwiesen anzusehen, muss aber neue
Feststellungen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten treffen.
Bandenmäßiger Drogenhandel in
Eisleben
Tag, Uhrzeit
25.02.19, 09:30
; 26.02.19, 09:30 ; 07.03.19,
09:30 ; 13.03.19,
09:30
Raum 169
16 KLs 26/18
Dem
im November 1990 geborenen Angeklagten wird bandenmäßiger unerlaubter Handel
mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt.
Er
soll zwischen Juli 2016 und April 2018 Mitglied einer Bande gewesen sein, die
von der Wohnung des Angeklagten in Eisleben aus
Betäubungsmittel gewinnbringend weiterverkauft haben sollen.
Im
Rahmen einer Durchsuchung am 10.04.2018 sollen in der Wohnung rund 800 Gramm
Cannabis gefunden worden sein.
Zur
Orientierung: 15 mg Cannabis gelten als eine sogenannte "Konsumeinheit".
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe abgestritten.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de