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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau Februar 2019

31.01.2019, Halle (Saale) – 2

  • Landgericht Halle

Bestechung und Bestechlichkeit im

Mansfelder Land

 

Tag, Uhrzeit

01.02.19, 09:00

; 08.02.19, 09:00 ; 19.02.19,

09:00 ; 01.03.19,

09:00 ; 05.03.19,

09:00 ; 26.03.19,

09:00 ; 01.04.19,

09:00

 

Raum 96

 

13 KLs 14/18

 

Der

Angeklagte S. ist im Dezember 1970 geboren, der Angeklagte E. im April 1979,

der Angeklagte H. im Mai 1959.

 

Den

Angeklagten wird Bestechlichkeit bzw. Bestechung zur Last gelegt.

 

Der

Angeklagte S. soll seit 2007 Landrat und Verwaltungsleiter des Landkreises

Mansfeld-Südharz gewesen sein und ein Interesse daran gehabt haben, im Jahre

2014 wieder gewählt zu werden. Der Angeklagte E. soll als Geschäftsführer einer

Consulting-, Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft im Jahre 2012 beim

Landkreis Mansfeld-Südharz die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen

Genehmigung für die Errichtung von 15 Windkraftanlagen beantragt haben.

 

Der

Angeklagte H. soll örtlicher Repräsentant der Gesellschaft des E. und

gleichzeitig Inhaber einer Werbeagentur gewesen sein.

 

Aufgrund

einer gemeinsam getroffenen Absprache soll der H. mit seiner Werbeagentur die

Wiederwahlkampagne des S. unterstützt haben und dafür im Gegenzug Unterstützung

und vertrauliche Informationen im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren

erhalten haben.

 

In

der Folge sollen H. und E. Rechnungen eines weiteren Unternehmens für die

Entwicklung eines Wahlkampfkonzeptes für den S. in Höhe von rund 8.000,00 Euro

beglichen haben. Der S. soll im Gegenzug angeordnet haben, dass bis Mitte April

2014 dem Unternehmen des E. ein positiver Bescheid zu erteilen sei. In der

Folge seien über Scheinrechnungen von dem Unternehmen des E. weitere 3.500,00

Euro für die Wahlkampfkampagne des S. gezahlt worden.

 

Bei

der Landratswahl im Jahre 2014 unterlag der S. dann seiner Mitbewerberin in der

Stichwahl. Der Antrag des Unternehmens des E. auf Erteilung der begehrten

Genehmigung wurde im August 2014 abgelehnt.

 

Die

Angeklagten S. und H. haben sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Der E. hat

die Zahlungen bestätigt, bestreitet jedoch einen Zusammenhang mit einer die

Genehmigung begünstigenden Wahlkampffinanzierung.

 

Im

Fall einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und zehn

Jahren.

 

Sexueller Missbrauch der eigenen

Kinder in Wettin-Löbejün

 

Tag, Uhrzeit

01.02.19, 09:30

; 06.02.19, 09:30 ; 25.02.19,

09:30 ; 27.02.19,

09:30 ; 28.02.19,

09:30

 

Raum 187

 

4 KLs 11/18

 

Dem

im Januar 1974 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung, Beischlaf zwischen

Verwandten und sexueller Missbrauch von Kindern in insgesamt 486 Fällen zur

Last gelegt.

 

Er

soll sich zwischen August 2008 und August 2018 in Wettin-Löbejün zunächst an

seiner im September 2001 geborenen Tochter sowie ab 2016 an seinem im Oktober

2005 geborenen Sohn vergangen haben.

 

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe vollständig eingeräumt.

 

Ihm

droht eines Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren.

 

Steuerhinterziehung in

Bitterfeld-Wolfen

 

Tag, Uhrzeit

07.02.19, 09:30

; 08.02.19, 09:00 ; 18.02.19,

09:30

 

Raum 169

 

2 KLs 5/17

 

Dem

im Juni 1955 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in 16 Fällen zur

Last gelegt. Er soll als Geschäftsführer eines in Bitterfeld-Wolfen ansässigen,

in der Rechtsform einer GmbH geführten Unternehmens der Lebensmittebranche in

den Jahren 2008 bis 2012  zugunsten des

Unternehmens Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer in Höhe von mehr als

300.000,00 Euro sowie zu seinen eigenen Gunsten Einkommenssteuer in Höhe von

rund 350.000,00 Euro hinterzogen haben, indem er seiner Pflicht zur Abgabe von

Steuererklärungen nicht nachgekommen sei.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen im Wesentlichen dahingehend eingelassen,

dass er stets bemüht gewesen sei, die von ihm erkannten Unzulänglichkeiten in

der Buchführung zu beseitigen.

 

Über

das Vermögen des Unternehmens ist im April 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet

worden.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 7 Monaten

und 15 Jahren.

 

Das

Verfahren sollte zunächst im März 2018 beginnen, die Termine wurden aber aus

organisatorischen Gründen aufgehoben.

 

Schwerer sexueller Missbrauch eines

Kindes in Leuna

 

Tag, Uhrzeit

12.02.19, 09:30

; 13.02.19, 09:30 ; 15.02.19,

09:30 ; 18.02.19,

09:30

 

Raum 187

 

4 KLs 10/18

 

Dem

im Oktober 1973 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch eines

Kindes in Tateinheit mit Besitz kinderpornographischer Schriften zur Last

gelegt.

 

Er

soll sich im November 2016 an dem im Januar 2014 geborenen Sohn einer

befreundeten Familie vergangen haben, als er in deren Haus  in Leuna zu Besuch war.

 

Der

Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er sich wegen der am

fraglichen Tag konsumierten Drogen nicht an die Tat erinnern könne.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

 

Diebstahl und gefährliche

Körperverletzung in Halle

 

Tag, Uhrzeit

20.02.19, 09:30

; 27.02.19, 09:30 ; 01.03.19,

09:00 ; 06.03.19,

09:30

 

Raum 169

 

16 KLs 19/18

 

Dem

im November 1989 geborenen Angeklagten wird Diebstahl mit Waffen in Tateinheit

mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

 

Er

soll im August 2018 in Halle einer Frau in deren Wohnung das Mobiltelefon

entwendet haben. Bei dem sich anschließenden Kampf um das Portemonnaie der Frau

soll er mit einem Messer mehrfach auf die Frau eingestochen haben, dann aber

ohne das Portemonnaie die Wohnung verlassen haben.

 

Der

Angeklagte war im Ermittlungsverfahren im Wesentlichen geständig.

 

Es

droht eine Verurteilung nicht unter sechs Monaten.

 

Tag, Uhrzeit

20.02.19, 13:00

; 21.02.19, 09:30 ; 26.02.19,

09:30 ; 01.03.19,

09:30 ; 05.03.19,

09:30

 

Raum 187

 

3 KLs 8/18

 

Der

Angeklagte G. ist im September 1991 geboren, der Angeklagte R. im Juli 1985.

 

Den

beiden wird schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur

Last gelegt.

 

Sie

sollen am frühen Morgen des 08.12.2017 in eine Wohnung in Halle eingebrochen

sein und unter Einsatz eines Samurai-Schwertes die Portemonnaies der beiden

Bewohner und ein Mobiltelefon entwendet haben. Dabei soll der Angeklagte R.

mehrfach mit dem Schwert gezielte Hiebe in Richtung des einen Bewohners

ausgeführt und ihn an Unterschenkel, Hals und Hüfte getroffen haben, wodurch

dieser schmerzhafte Schnittwunden erlitten habe.

 

Die

Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.

 

Körperverletzungen in Zeitz

 

Tag, Uhrzeit

22.02.19, 09:00

; 11.03.19, 09:00

 

Raum 123

 

10a KLs 20/18

 

Der

im Februar 1981 geborene Angeklagte war vom Landgericht Halle am 15.05.2018

wegen vorsätzlicher Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in

Tateinheit mit Sachbeschädigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr

verurteilt worden; ferner war seine Unterbringung in einem psychiatrischen

Krankenhaus angeordnet worden (5 KLs 2/18, vgl. PM vom 28.03.2018 zum

Prozessauftakt).

 

Die

Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im August 2017 in

Zeitz einem Bekannten in dessen Wohnung eine Bierflasche auf den Kopf

geschlagen und ihm so eine Platzwunde zugefügt hatte. Wenige Tage später hatte

er eine ihm bekannte Frau auf der Straße gepackt und so heftig in einen

Hinterhof gezogen dass diese ihren auf dem Arm getragenen 3-jährigen Sohn

fallen ließ, dieser schlug mit dem Hinterkopf auf und zog sich eine Beule zu.

An einem anderen Tag im August versetzte der Angeklagte auf der Straße grundlos

einem Passanten einen Faustschlag ins Gesicht. Im Oktober 2017 schließlich

schlug er auf einen Mann ein, weil dieser ihm keine Drogen verkaufen wollte.

 

Der

Beschuldigte hatte die Taten teilweise in Abrede gestellt, teilweise

eingeräumt.

 

Die

Kammer war zu dem Ergebnis gelangt, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten

aufgrund einer psychischen Erkrankung vermindert, aber nicht ausgeschlossen

war.

 

Wegen

teils widersprüchlicher Ausführungen zur Schuldfähigkeit in den

Entscheidungsgründen hat der Bundesgerichtshof auf die Revision des Angeklagten

das Urteil "mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen"

aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere

Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Diese Kammer hat nunmehr

den äußeren Handlungsablauf als erwiesen anzusehen, muss aber neue

Feststellungen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten treffen.

 

Bandenmäßiger Drogenhandel in

Eisleben

 

Tag, Uhrzeit

25.02.19, 09:30

; 26.02.19, 09:30 ; 07.03.19,

09:30 ; 13.03.19,

09:30

 

Raum 169

 

16 KLs 26/18

 

Dem

im November 1990 geborenen Angeklagten wird bandenmäßiger unerlaubter Handel

mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt.

 

Er

soll zwischen Juli 2016 und April 2018 Mitglied einer Bande gewesen sein, die

von der Wohnung des Angeklagten in Eisleben aus 

Betäubungsmittel gewinnbringend weiterverkauft haben sollen.

 

Im

Rahmen einer Durchsuchung am 10.04.2018 sollen in der Wohnung rund 800 Gramm

Cannabis gefunden worden sein.

 

Zur

Orientierung: 15 mg Cannabis gelten als eine sogenannte "Konsumeinheit".

 

 

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe abgestritten.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

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