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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Weitere Prozessauftakte in Strafsachen im Februar

17.02.2019, Halle (Saale) – 3

  • Landgericht Halle

Schwerer Raub in Halle

 

Tag, Uhrzeit

18.02.19, 08:30

; 21.02.19, 08:30

 

Raum 141

 

5 KLs 1/19

 

Dem

im Januar 1993 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub in Tateinheit mit

gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

 

Er

soll im September 2018 in Halle vor einem Wettlokal mit einem Messer auf einen

Passanten eingestochen und ihm dann das Portemonnaie weggenommen haben. Der

Geschädigte habe aufgrund der Verletzungen stationär im Krankenhaus behandelt

werden müssen.

 

Der

Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, 

dass er den Geschädigten lediglich geschlagen habe und im übrigen das

Portemonnaie nur mitgenommen, um den Ausweis des Geschädigten an sich zu

nehmen, weil er noch wegen eines Drogengeschäftes mit dem Geschädigten habe reden

wollen.

 

Im

Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Körperverletzung und versuchter

Totschlag in Hettstedt, Magdeburg und Sangerhausen

 

Tag, Uhrzeit

22.02.19, 09:00

; 05.03.19, 09:00 ; 07.03.19,

09:00 ; 12.03.19,

09:00

 

Raum 141

 

1 Ks 6/18

 

Dem

im Januar 1995 geborenen Angeklagten wird - 

teils gefährliche - Körperverletzung in drei Fällen zur Last gelegt,

dabei in einem Falle in Tateinheit mit versuchtem Totschlag.

 

Der

Angeklagte soll am späten Abend des 17.01.2018 in Hettstedt nach einem kurzen

Wortwechsel einen Passanten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, wodurch

dieser eine Nasenbeinfraktur erlitten habe.

 

Am

frühen Morgen des 10.02.2018 soll der Angeklagte vor einem Spätverkauf in

Magdeburg im Zuge einer Auseinandersetzung einem Mann eine Bierflasche auf den

Kopf geschlagen haben und dem dadurch zu Boden gegangenen Geschädigten noch

zweimal auf den Kopf getreten haben.

 

Am

Morgen des 28.08.2018 soll er in einer Wohnung in Sangerhausen im Zuge einer

Auseinandersetzung einem anderen Mann mit einem Küchenmesser (Klingenlänge 12

cm) gezielt in den Hals gestochen haben, so dass der Geschädigte nach Einsatz

eines Rettungshubschraubers nur durch eine sofortige Notoperation habe gerettet

werden können.

 

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.

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