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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Weitere Prozessauftakte in Strafsachen im Februar
17.02.2019, Halle (Saale) – 3
- Landgericht Halle
Schwerer Raub in Halle
Tag, Uhrzeit
18.02.19, 08:30
; 21.02.19, 08:30
Raum 141
5 KLs 1/19
Dem
im Januar 1993 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub in Tateinheit mit
gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll im September 2018 in Halle vor einem Wettlokal mit einem Messer auf einen
Passanten eingestochen und ihm dann das Portemonnaie weggenommen haben. Der
Geschädigte habe aufgrund der Verletzungen stationär im Krankenhaus behandelt
werden müssen.
Der
Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen,
dass er den Geschädigten lediglich geschlagen habe und im übrigen das
Portemonnaie nur mitgenommen, um den Ausweis des Geschädigten an sich zu
nehmen, weil er noch wegen eines Drogengeschäftes mit dem Geschädigten habe reden
wollen.
Im
Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Körperverletzung und versuchter
Totschlag in Hettstedt, Magdeburg und Sangerhausen
Tag, Uhrzeit
22.02.19, 09:00
; 05.03.19, 09:00 ; 07.03.19,
09:00 ; 12.03.19,
09:00
Raum 141
1 Ks 6/18
Dem
im Januar 1995 geborenen Angeklagten wird -
teils gefährliche - Körperverletzung in drei Fällen zur Last gelegt,
dabei in einem Falle in Tateinheit mit versuchtem Totschlag.
Der
Angeklagte soll am späten Abend des 17.01.2018 in Hettstedt nach einem kurzen
Wortwechsel einen Passanten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, wodurch
dieser eine Nasenbeinfraktur erlitten habe.
Am
frühen Morgen des 10.02.2018 soll der Angeklagte vor einem Spätverkauf in
Magdeburg im Zuge einer Auseinandersetzung einem Mann eine Bierflasche auf den
Kopf geschlagen haben und dem dadurch zu Boden gegangenen Geschädigten noch
zweimal auf den Kopf getreten haben.
Am
Morgen des 28.08.2018 soll er in einer Wohnung in Sangerhausen im Zuge einer
Auseinandersetzung einem anderen Mann mit einem Küchenmesser (Klingenlänge 12
cm) gezielt in den Hals gestochen haben, so dass der Geschädigte nach Einsatz
eines Rettungshubschraubers nur durch eine sofortige Notoperation habe gerettet
werden können.
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
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