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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau April 2019

28.03.2019, Halle (Saale) – 11

  • Landgericht Halle

Versuchte Brandstiftung in Großörner

 

Tag, Uhrzeit

02.04.19, 09:00

; 05.04.19, 09:00 ; 17.04.19,

09:00

 

Raum 123

 

10a KLs 4/19

 

Dem

im November 1982 geborenen Angeklagten wird versuchte schwere Brandstiftung zur

Last gelegt.

 

Er

soll am 02.10.2018 gegen 20:15 Uhr aufgrund persönlicher Probleme versucht

haben, die von ihm genutzte Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Großörner

(Mansfeld) dadurch in Brand zu setzen, dass er einen Sessel und Papier

entzündet und alsdann zu Fuß die Wohnung verlassen habe.

 

Nachdem

das Feuer bereits den Sessel und auch die Gardine des Wohnzimmers erfasst habe,

habe es durch die herbeigerufenen Einsatzkräfte der Feuerwehr gelöscht werden

können, bevor der Brand auf wesentliche Gebäudeteile habe übergreifen können.

 

Der

Angeklagte hat sich nicht zum Vorwurf eingelassen.

 

Da der

Angeklagte aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustande verminderter

Schuldfähigkeit gehandelt habe, kommt neben einer Freiheitsstrafe auch die

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

 

Versuchter Totschlag in Halle

 

Tag, Uhrzeit

02.04.19, 08:30

; 04.04.19, 08:30 ; 09.04.19,

08:30 ; 11.04.19,

08:30

 

Raum 141

 

1 Ks 2/19

 

Dem

im August 1978 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit

mit gefährlicher Körperverletzung zu Last gelegt.

 

Er

soll am Morgen des 13.11.2018 vor einer Schule in Halle auf seine seit April

2018 von ihm getrennt lebende Ehefrau getroffen sein, die gerade die gemeinsame

Tochter in die Schule gebracht habe. Der Angeklagte soll der Frau daraufhin mit

einem Klappmesser mit einer Klingenlänge von 10 cm einen Stich in die Brust

versetzt haben und dann, als die Geschädigte infolge dieses Stiches am Boden

lag, noch mindestens sieben Mal von oben in den Bauch- und Brustbereich sowie

in den Rücken der Frau gestochen haben.

 

Die

Frau soll lebensgefährliche Verletzungen davongetragen haben und nur durch eine

Notoperation gerettet worden sein.

 

Der

Angeklagte hat sich nicht zum Tatvorwurf eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren und

neun Monaten.

 

Versuchter Totschlag in Halle

 

Tag, Uhrzeit

03.04.19, 08:30

; 10.04.19, 08:30 ; 16.04.19,

08:30

 

Raum 141

 

1 Ks 1/19

 

Dem

im August 1986 geborenen Angeklagten werden gefährliche Körperverletzung sowie

versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last

gelegt.

 

Er

soll im Mai 2018 in der Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin in der Asylunterkunft

in Halle im Zuge eines Streites mit einem Messer mehrfach auf die Frau

eingestochen haben, wodurch diese Verletzungen an einem Finger und am

Oberkörper davongetragen habe.

 

Alsdann

soll der Angeklagte einen anderen Bewohner mit dem Messer angegriffen haben,

der daraufhin auf den Balkon geflohen und von dort am Gitter der Außenfassade

nach unten geklettert sei. Während dessen soll der Angeklagte gezielt aber

erfolglos zwei Klappstühle nach ihm geworfen und dabei seinen Tod billigend in

Kauf genommen haben. Durch das Klettern an der Außenfassade habe der Mann

Verletzungen am Rücken erlitten.

 

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren

und 9 Monaten.

 

Unerlaubte Werbung (Schneeballsystem)

in Landsberg

 

Tag, Uhrzeit

04.04.19, 09:00

; 11.04.19, 09:00 ; 17.04.19,

09:00 ; 06.05.19,

09:00 ; 15.05.19,

09:00 ; 23.05.19,

09:00 ; 06.06.19,

09:00 ; 13.06.19,

09:00 ; 19.06.19,

09:00 ; 24.06.19,

09:00 ; 15.07.19,

09:00 ; 19.07.19,

09:00 ; 15.08.19,

09:00

 

Raum 96

 

13 KLs 25/18

 

Dem

im Dezember 1973 geborenen Angeklagten wird strafbare Werbung nach dem Gesetz

gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Last gelegt.

 

Er

soll es zwischen März 2014 und Januar 2017 von Landsberg aus unternommen haben,

Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten zu

veranlassen, in dem er ihnen versprochen habe, sie würden besondere Vorteile

erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen (§

16 Abs. 2 UWG).

 

Über

eine von ihm mitbetriebene Werbeplattform soll er Verbrauchern sog. Creditpacks

verkauft haben, die den Verbrauchern Ansprüche auf Beteiligung an einem durch

Werbeeinnahmen gespeisten Pool vermitteln sollten, sofern sie ihrer

Verpflichtung nachkommen würden, täglich mindestens 10 eingeblendete

Werbebanner anzuklicken. Dadurch sei der Eindruck erweckt worden, das

Geschäftsmodell erziele nicht nur Einnahmen aus dem Verkauf von

"Creditpacks", sondern darüber hinaus auch Werbeeinnahmen, was

tatsächlich nicht der Fall gewesen sei. Tatsächlich habe das Geschäftsmodell im

Sinne eines Schneeballsystems die an die beteiligten Verbraucher zunächst

ausgeschütteten Provisionen lediglich durch den Verkauf weiterer

"Creditpacks" finanziert, so dass in absehbarer Weise durch die sich

systembedingt abzeichnende Marktverengung der Zusammenbruch des Systems

absehbar gewesen sei.

 

Der

Angeklagte soll auf diese Weise über 100.000,00 US-Dollar vereinnahmt haben.

 

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt und die Auffassung vertreten,

bei dem Geschäftsmodell habe es sich nicht um ein Schneeballsystem gehandelt.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder

eine Geldstrafe.

 

Betäubungsmittelhandel in Allstedt

 

Tag, Uhrzeit

04.04.19, 09:00

 

Raum 123

 

10a KLs 16/18

 

Dem

im Mai 1993 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln

in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.

 

Er

soll im Juli 2018 in Allstedt zum Zwecke des späteren Weiterverkaufs 11 Gramm

Methamphetamin aufbewahrt haben, darüber hinaus zur Absicherung seiner

Drogengeschäfte zwei Schreckschuss-, Reizstoff- und Signal-Kurzwaffen.

 

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt. Es droht eine

Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Sicherungsverfahren wegen

Körperverletzung in Halle

 

Tag, Uhrzeit

05.04.19, 09:00

; 15.04.19, 09:00 ; 23.04.19,

09:00 ; 25.04.19,

09:

 

Raum 141

 

1 Ks 4/19

 

Dem

im Mai 1995 geborenen Beschuldigten wird gefährliche Körperverletzung zur Last

gelegt.

 

Er

soll am 21.05.2018 in Halle mit einem 21 cm langen Küchenmesser gezielt und mit

Verletzungsabsicht auf den neuen Lebensgefährten seiner vormaligen Partnerin

sowie dessen Begleiter eingestochen und diese verletzt haben.

 

Der

Beschuldigte hat angegeben, er sei durch die beiden Männer bedroht worden und

habe sich nur gewehrt.

 

Der

Beschuldigte soll sich wegen einer psychischen Erkrankung im Zustande der

Schuldunfähigkeit befunden haben, so dass statt einer Bestrafung die

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.

 

Das

Verfahren hatte unter dem Geschäftszeichen 10a KLs 18/18 am 05.03.2019 vor der

10. Großen Strafkammer begonnen. Da nach der teilweise durchgeführten

Beweisaufnahme allerdings auch ein Tötungsdelikt in Betracht kam, ist das

Verfahren von der insoweit zuständigen Schwurgerichtskammer übernommen worden,

die nunmehr die Beweisaufnahme vollständig selbst durchzuführen hat.

 

Unerlaubte Einfuhr von

Betäubungsmitteln nach Halle

 

Tag, Uhrzeit

09.04.19, 09:00

; 16.04.19, 09:00 ; 03.05.19,

09:00

 

Raum 96

 

13c KLs 2/19

 

Dem

im November 1992 geborenen Angeklagten wird unerlaubte Einfuhr von

Betäubungsmitteln in 13 Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll zwischen Januar 2015 und Januar 2017 wiederholt jeweils zwischen 500 und

1000 Gramm Metamphetamin von Tschechien aus nach Halle transportiert haben und

dieses bei Mittätern in einer Wohnung in der Böckstraße oder in eine andere

Wohnung gebracht haben, wo die Lieferung von Mitgliedern einer auf den

Betäubungsmitteln spezialisierten Bande entgegen genommen worden sei.

 

Mitglieder

dieser Bande sind am 18.05.2017 vom Landgericht Halle zu Freiheitsstrafen bis

zu neun Jahren verurteilt worden (13 KLs 34/16), die Verurteilungen sind

inzwischen rechtskräftig.

 

Der

Angeklagte hat die Tatvorwürfe vollständig eingeräumt.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.

 

NICHT ÖFFENTLICHE SITZUNG wegen sex.

Missbrauchs in Halle

 

Tag, Uhrzeit

11.04.19, 09:00

; 16.04.19, 09:00

 

Raum

 

14 KLs 1/19

 

Dem

im Januar 2002 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes

bzw. Vergewaltigung in insgesamt fünf Fällen zur Last gelegt. Er soll sich

zwischen Januar 2017 und November 2018 an seiner Freundin sowie an einem

12-jährigen befreundeten Mädchen vergangen haben.

 

Da

der Angeklagte zur mutmaßlichen Tatzeit Jugendlicher war, findet das gesamte

Verfahren einschließlich der Urteilsverkündung in nicht-öffentlicher Sitzung

statt.

 

Betäubungsmittelhandel in

Sangerhausen

 

Tag, Uhrzeit

12.04.19, 09:00

; 26.04.19, 09:00 ; 07.05.19,

09:00

 

Raum 96

 

13c KLs 1/19

 

Dem

im September 1996 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit

Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll im März 2018 in seiner Wohnung in Sangerhausen zum Zwecke des

Weiterverkaufs verschiedene Betäubungsmittel aufbewahrt haben, darunter

Methamphetamin, Ecstasy, Marihuana und Cannabis. Zur Absicherung seiner

Drogengeschäfte soll er einen Teleskopschlagstock bereitgelegt haben.

 

Im

Juli 2018 soll er in der Wohnung erneut Marihuana aufbewahrt haben.

 

Der

Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als fünf

Jahren.

 

Schwere räuberische Erpressung in

Merseburg

 

Tag, Uhrzeit

12.04.19, 09:00

; 24.04.19, 09:00 ; 30.04.19,

09:00

 

Raum 123

 

14 KLs 10/18

 

Der

Angeklagte S. ist im Dezember 1997 geboren, der Angeklagte D. im März 1976.

 

Den

Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt.

 

Sie

sollen in der Nacht auf den 17.06.2017 in Merseburg einen Fahrradfahrer

überfallen haben. Durch Drohungen mit einem Messer sollen sie ihn dann

gezwungen haben, ihnen 70,00 Euro Bargeld sowie das Fahrrad im Wert von 60,00

Euro zu überlassen.

 

Die

Angeklagten haben sich nicht zum Vorwurf eingelassen.

 

Es

drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren. Der Angeklagten S. war zur

Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von

Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu 10 Jahren Jugendstrafe in Betracht

kommt.

 

Die

Verhandlung ist gleichwohl öffentlich.

 

Erpresserischer Menschenraub in Halle

 

Tag, Uhrzeit

15.04.19, 09:00

; 02.05.19, 09:00 ; 09.05.19,

09:00

 

Raum 96

 

13c KLs 3/19

 

Der

Angeklagte Ay. A ist im Januar 1988 geboren, der Angeklagte Ah. A. im Januar

1997. Die beiden Angeklagten sind Brüder.

 

Ihnen

wird erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit schwerer räuberischer

Erpressung zur Last gelegt.

 

Sie

sollen im April 2018 in einer von ihnen betriebenen Shisha-Bar in Halle einen

ihnen bekannten Mann festgehalten und damit bedroht haben, man werde ihn

umbringen lassen, wenn er ihnen nicht seinen Pkw BMW oder 25.000,00 Euro

überlasse. Für mehr als eine Stunde sei der Pkw-Besitzer in der Bar bei

verschlossener Tür eingesperrt und bedroht worden. Unter dem Eindruck dieser

Drohungen habe er den Angeklagten dann seinen Pkw überlassen und einen

Kaufvertrag unterschrieben.

 

Der

Angeklagte Ay. A hat die Vorwürfe in Abrede gestellt, der Ah. A. hat von seinem

Schweigerecht Gebrauch gemacht.

 

Im

Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.

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