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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Terminvorschau April 2020
30.03.2020, Halle (Saale) – 9
- Landgericht Halle
Bestechung im Mansfelder Land
Tag, Uhrzeit
04.03.20, 09:30
; 05.03.20, 09:30 ; 09.03.20,
09:30 ; 11.03.20,
09:30 ; 16.03.20,
09:30 ; 30.03.20,
; 01.04.20, ; 03.04.20, ; 06.04.20, ; 08.04.20, ; 17.04.20,
08:00 ; 08.05.20,
09:00 ; 28.05.20,
09:30 ; 03.06.20,
09:30
Raum 169
2 KLs 13/18
Das Verfahren wird voraussichtlich an den oben genanntenTerminen
fortgesetzt, die übrigen Termine sind aufgehoben.
Zur Erinnerung:
Dem
im Mai 1979 geborenen Angeklagten wird Bestechung, Beihilfe zur Untreue und
Betrug zur Last gelegt.
Der
Angeklagte sei faktischer Mitgeschäftsführer eines Küchenstudios in Eisleben
gewesen. Anfang 2009 soll er mit dem damaligen Landrat S. verabredet haben,
dass das Unternehmen des Angeklagten einen
in keiner Planung vorgesehenen Auftrag zur Sanierung der Kantine des
Landratsamtes erhalten solle und der S. im Gegenzug vom Angeklagten noch nicht
näher bezifferte geldwerte Vorteile erhalten solle.
Auf
der Grundlage dieser Vereinbarung soll der S. für den Landkreis das Unternehmen
des Angeklagten mit dem Umbau des Lüftungssystems der Küche beauftragt haben,
wobei der Auftrag auf zwei getrennte Aufträge aufgeteilt worden sei, um nicht
die Grenze von 99.000,00 Euro zu überschreiten, bis zu der der S. eigenhändig
Aufträge vergeben durfte. Der Angeklagte soll dem S. dabei wahrheitswidrig
vorgespiegelt haben, die Arbeiten vollständig und mit seinem Unternehmen
ausführen zu wollen, während er tatsächlich von Anfang an die Absicht gehabt
habe, nur das Abluftsystem umzubauen zu lassen und sich hierfür eines anderen
Unternehmens zu bedienen. Als Gegenleistung für die Auftragserteilung soll der
Angeklagte über sein Unternehmen - durch Scheinrechnungen getarnt - insgesamt
22.957,50 Euro an den S. gezahlt haben, die von Anfang an in das überteuerte
Angebot des Unternehmens eingepreist gewesen seien. Dem Landkreis sei durch die
in Verantwortung des Angeklagten vorgetäuschten oder überhöht abgerechneten
Leistungen ein Schaden von mindestens 100.000,00 Euro netto entstanden.
In
der Folge sei dem Unternehmen des Angeklagten dann auch ein Auftrag für die
neue Geräte-Ausstattung der Küche erteilt worden. Um dem Unternehmen zu Lasten
des Landkreises weitere Mittel zukommen zu lassen, von denen dieses dann
Zahlungen an den S. erbringen sollte, soll der Angeklagte in Absprache mit S.
drei frei erfundene Nachtragsaufträge erhalten haben. Über Scheingeschäfte soll
der S. dann mindestens 26.000,00 Euro erhalten haben.
Der
Angeklagte hat die Tatvorwürfe bestritten.
Im
Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen zwischen einem Jahr und
fünfzehn Jahren.
Vergewaltigung in Schkopau
Tag, Uhrzeit
03.04.20, 09:00
; 07.04.20, 10:00 ; 08.04.20,
09:00 ; 14.04.20,
09:00 ; 17.04.20,
09:00
Raum 187
3 KLs 3/20
Dem
im März 1975 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung sowie Körperverletzung
und Bedrohung zur Last gelegt.
Er
soll sich im November 2019 in dem von seiner getrennt lebenden Ehefrau an dieser
vergangen haben. Im Anschluss daran soll er die Frau gewürgt und damit bedroht
haben, sie und ihre Mutter zu töten, falls sie seine Kinder anfassen oder sehen
wolle.
Der
Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass man einvernehmlichen Geschlechtsverkehr
gehabt habe.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Steuerhinterziehung in Halle
Tag, Uhrzeit
07.04.20, 09:30
; 09.04.20, 09:00 ; 14.04.20,
09:30 ; 16.04.20,
09:30 ; 22.04.20,
09:30 ; 24.04.20,
09:30 ; 28.04.20,
09:30
Raum 169
2 KLs 7/19
Dem
im August 1961 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in 17 Fällen zur
Last gelegt.
Er
sei zwischen Juni 2010 und Oktober 2010 Geschäftsführer und zu 90 % Gesellschafter
eines in Halle ansässigen und in der Rechtsform einer GmbH geführten
Unternehmens gewesen.
Für
die Jahre 2009 bis 2010 soll er unrichtige Erklärungen zur Körperschaftssteuer,
zur Gewerbesteuer, zur Umsatzsteuer und zur Einkommenssteuer abgegeben haben.
So soll er beispielsweise verdeckte Gewinnausschüttungen ebenso verschwiegen
haben wie tatsächlich erzielte Einkünfte haben. Auf diese Weise habe er für das
Unternehmen steuerliche Vorteile in Höhe von mehr als 210.000,00 Euro und für
sich selbst in Höhe von rund 44.000,00 Euro bewirkt.
Der
Angeklagte hat sich im Wesentlichen damit verteidigt, dass seine Angaben
zutreffend gewesen seien, da die Aktivitäten des Unternehmens im maßgeblichen
Zeitraum bereits in die Russische Föderation verlagert gewesen seien, wo dass
ab 2009 in Deutschland keine Verpflichtung mehr zur Abgabe von
Steuererklärungen bestanden habe. Die Staatsanwaltschaft hält dies aus
rechtlichen wie tatsächlichen Gründen für unzutreffend.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe, die rein rechnerisch
bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe betragen könnte.
Betäubungsmittelhandel in Weißenfels
und anderen Orten
Tag, Uhrzeit
14.04.20, 09:00
; 16.04.20, 09:00 ; 24.04.20,
09:00 ; 15.05.20,
09:00 ; 04.06.20,
09:00
Raum 96
13c KLs 1/20
Der
Angeklagte O. ist im März 1967 geboren, der Angeklagte M. im Februar 1969.
Dem
O. wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in drei Fällen sowie Fahren
ohne Fahrerlaubnis in 11 Fällen zur Last gelegt, dem M. Beihilfe hierzu sowie
unerlaubter Waffenbesitz.
Der
O. soll über Jahre hinweg in Weißenfels, Magdeburg und Naumburg mit Amphetamin-
und Methamphetamin-Gemischen ghandelt haben, die er selbst in großen Mengen
hergestellt habe. Der M. habe ihm dabei bei Transport und Lagerung sowie als
Fahrer geholfen.
So
soll der O. am 20.08.2019 einem Kurier einen Tüte mit rund 500 Gramm
Methamphetamin übergeben haben, die dieser Kurier an eine Käuferin nach
Weißenfels überbringen sollte. Der M. soll hierfür in Kenntnis der Umstände
seinen Pkw zur Verfügung gestellt haben. Das Fahrzeug sei dann einer
Polizeikontrolle unterzogen worden, in deren Rahmen das Rauschgift
sichergestellt wurde.
Im
Oktober soll der O. dann einem anderen Kunden rund 5 Kg Amphetaminpaste
verkauft haben, wobei ihm erneut der M. geholfen haben soll.
Ab
Oktober 2019 sollen die beiden Angeklagten zusammen mit zwei Mittätern in einer
Wohnung in Magdeburg Methamphetamin-Gemisch hergestellt haben, um es später
weiter zu verkaufen. Bei einer polizeilichen Durchsuchung am 01.11.2019 seien
mehr las 5 Kilo verkaufsfertigen Ampetamin-Koffein-Gemischs sichergestellt
worden, außerdem rund 7 kg eines Amphetamingemisches , welches noch weiter zu
verarbeiten war.
Ferner
soll der O. zwischen Juli und Oktober 2019 wiederholt ohne Fahrerlaubnis den
Pkw des M. benutzt haben, den dieser ihm in Kenntnis der Umstände überlassen
haben soll.
Der
O. hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen, der M. hat sie in Abrede
gestellt.
Im
Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen, die rechnerisch bis zu 15
Jahren reichen können.
Betäubungsmittelhandel in Eisleben
Tag, Uhrzeit
15.04.20, 09:00
; 16.04.20, 09:00 ; 27.04.20,
09:00 ; 28.04.20,
09:00
Raum 187
3 KLs 28/18
Dem
im Januar 1984 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit
Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll im Dezember 2017 von seiner Wohnung
in Eisleben aus unerlaubt mit Crystal, Kokain und Marihuana gehandelt haben,
wobei er einen Softballschläger und drei Elektroschocker bereit gehalten habe,
um seine Drogengeschäfte abzusichern.
Der
Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass die bei ihm aufgefundenen
Betäubungsmittel und Utensilien seine seien.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Diebstahl und Körperverletzung in
Halle
Tag, Uhrzeit
15.04.20, 13:00
; 20.04.20, 09:30 ; 27.04.20,
09:30 ; 29.04.20,
09:30 ; 30.04.20,
09:30
Raum 169
16 KLs 16/18
Gegen
den im Mai 1993 geborenen Angeklagten liegen mehrere Anklagen vor, mit dem ihm
wiederholter Diebstahl alkoholischer Getränke aus Lebensmittelläden in Halle
zur Last gelegt wird.
Daneben
wird ihm auch gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll im Juli
2016 in der Neustädter Passage in Halle im Zuge einer heftigen
Auseinandersetzung einen anderen Mann, der bereits auf dem Boden gelegen habe,
ohne Rechtfertigungsgrund und mit gezielter Verletzungsabsicht von oben mit
Wuchte mit dem beschuhten Fuß auf den Kopf getreten habe. Der Geschädigte soll
durch den Tritt eine offene blutende Verletzung der Kopfhaut und -schwarte mit
klaffender Hautzerreißung davon getragen haben, außerdem einen Nasenbeinbruch
und den Bruch eines Schneidezahnes. Lebensgefahr habe nicht bestanden.
Im
Januar 2017 soll er in stark alkoholisiertem Zustand einen Rettungssanitäter
während eines Noteinsatzes angegriffen und getreten haben.
Das
Verfahren war zunächst vor dem Amtsgericht (Schöffengericht) begonnen worden.
Die psychiatrische Begutachtung habe aber ergeben, dass bei dem Angeklagten
eine psychische Erkrankung vorliege, die zur Aufhebung oder Minderung der
Schuldfähigkeit führen könnte, die aber statt einer Bestrafung die Unterbringung
in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlich machen könnte. Über eine
solche Unterbringung kann nur einer Strafkammer des Landgerichts entscheiden.
Räuberische Erpressung und
gefährliche Körperverletzung in Halle
Tag, Uhrzeit
24.04.20, 09:00
; 08.05.20, 09:00 ; 14.05.20,
09:00 ; 02.06.20,
09:00
Raum 123
14 KLs 16/19
Der
Angeklagte H. ist im Januar 1999 geboren, der Angeklagte B. im Januar 2000.
Den
Angeklagten wird gemeinschaftlich begangene räuberische Erpressung in
Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt, dem H. darüber
hinaus ein Fall der gefährlichen Körperverletzung.
Die
beiden Angeklagten sollen am 16.04.2019 in Halle einen Mann mit einem
Klappmesser bedroht, ihn geschlagen und getreten haben und ihn so gezwungen
haben, ihnen 30,00 Euro und sein Mobiltelefon herauszugeben.
Der
H. soll dem Geschädigten danach mit dem Klappmessereinen gezielten Stich in die
linke Gesäßhälfte zugefügt haben.
Der
H. hat keine Angaben zur Sache gemacht, der B. hat die Vorwürfe bestritten.
Im
Falle einer Verurteilung kommt im Hinblick darauf, dass die Angeklagten zur
Tatzeit Heranwachsende waren, die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht,
das Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren vorsieht.
Diebstahl und Betäubungsmittelhandel
in Halle
Tag, Uhrzeit
30.04.20, 09:00
; 07.05.20, 09:00 ; 12.05.20,
09:00
Raum 123
10a KLs 21/19
Dem
im März 1989 geborenen Angeklagten werden Einbruchsdiebstahl sowie unerlaubter
Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt.
Er
soll im Februar 2019 in eine Erdgeschosswohnung in Halle eingebrochen und dort
eine Spiegelreflexkammer, ein Mobiltelefon, neun Armbanduhren und Schmuck sowie
Laptops mit einem Gesamtwert von etwa 8.000,00 Euro entwendet haben.
Im
März 2019 soll er in Halle als Fahrradfahrer einer Polizeikontrolle unterzogen
worden sein, wobei bei ihm zwei mit Metamphetamin gefüllte Folienbeutel
aufgefunden worden seien, welcher er gewinnbringend habe weiterverkaufen
wollen. Außerdem habe er zu Absicherung seiner Drogengeschäfte ein Klappmesser
bei sich geführt.
Der
Angeklagte hat sich geständig eingelassen.
Es
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, wenn nicht das Gericht
unter Würdigung der Gesamtumstände von einem minder schweren Fall ausgeht.
Hinweise
zu Film- und Fotoaufnahmen
im
Zusammenhang mit der Berichterstattung über Gerichtsverfahren
Vertretern der Medien, die sich
-
durch einen gültigen Presseausweis oder
-
durch ein Auftragsschreiben der Redaktion eines Presseorganes,
das unterschrieben ist, den Aussteller erkennen lässt und gegebenenfalls die
Möglichkeit einer telefonischen Rückfrage eröffnet,
ausweisen
können, ist die Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen in folgendem Umfange gestattet:
1.
Bei
Sitzungen in den Räumen des Landgerichtsgebäudes am Hansering sind Aufnahmen in
folgendem Umfange zugelassen:
a) Im Sitzungssaal:
Zu Beginn eines jeden Sitzungstages bis zum Aufruf der Sache durch den
Vorsitzenden oder den von ihm ersuchten Justizbediensteten (Protokollkraft,
Wachtmeister etc.)
b) Im sonstigen Gebäude:
In dem Bereich des Landgerichtsgebäudes, der sich auf derselben Etage
befindet wie
der Sitzungssaal, und von dem aus die Eingangstür des Sitzungssaales ohne
technische Hilfsmittel zu sehen ist,
soweit der ordnungsgemäße Sitzungsverlauf nicht beeinträchtigt wird und
insbesondere die Verfahrensbeteiligten und die Zuschauer auf ihrem Weg zum
Sitzungssaal und vom Sitzungssaal nach draußen nicht behindert werden.
Anordnungen der Wachtmeister ist
in jedem Falle Folge zu leisten.
Einzelfallanordnungen des/der Vorsitzenden haben Vorrang.
2.
Im Übrigen sind Film- und Fotoaufnahmen ohne Einzelgenehmigung nicht gestattet. Eine Einzelgenehmigung erteilt für die in 1a) und
b) genannten Bereiche der jeweilige Vorsitzende, im Übrigen die Pressestelle
des Landgerichts oder die Wachtmeisterei. Die Erteilung der Einzelgenehmigung
kann formlos erfolgen.
Die vorstehenden Regeln gelten
grundsätzlich auch vor dem Hintergrund der herrschenden CoV-19-Pandemie.
Zu beachten sind aber die
hierzu ergangenen besonderen Vorschriften.
Hierzu
heißt es in Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung:
§
1
Veranstaltungen,
Versammlungen,
Zusammenkünfte
und Ansammlungen
(1)
Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Versammlungen unter freiem
Himmel und in geschlossen Räumen, Aufzüge, Zusammenkünfte und Ansammlungen mit
mehr als zwei Personen dürfen nicht stattfinden.
(2)
Ausgenommen sind Veranstaltungen,
die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der
Daseinsfür- und -versorge zu dienen bestimmt sind. Dies betrifft insbesondere
Veranstaltungen (?) , der Gerichte (?)
(?)
(4)
Bei den nach Absatz 2 und 3 vom Verbot ausgenommenen Veranstaltungen,
Ansammlungen und Zusammenkünften hat der Veranstalter oder die Veranstalterin Folgendes
sicherzustellen:
1.
zwischen den Teilnehmenden wird ein Mindestabstand
von 1,5 Metern eingehalten und
2.
die anwesenden Personen werden in einer Anwesenheitsliste erfasst, die mindestens die folgenden Angaben enthalten
muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer; die
Anwesenheitsliste ist vom Veranstalter oder der Veranstalterin für die Dauer
von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und dem zuständigen
Gesundheitsamt auf Verlangen vollständig auszuhändigen,
3.
Personen mit erkennbaren
Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen sind
auszuschließen;
4.
Abfrage der Teilnehmenden, ob diese innerhalb der letzten
14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder ob sie in Kontakt zu
Rückkehrern standen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten; diese Personen
sind auszuschließen, soweit sie eine der Fragen mit ja beantworten:
5.
aktive und geeignete Information der Teilnehmenden über allgemeine Schutzmaßnahmen wie
Händehygiene, Abstand halten und Husten-und Nies-Etikette.
Dabei
gilt, dass im Sitzungssaal Maßnahmen nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 bis 5 der Entscheidung
des Vorsitzenden im Rahmen seiner sitzungspolizeilichen Befugnisse vorbehalten
sind.
Pressevertreter werden
daher gebeten, den Mindestabstand zu den übrigen Beteiligten einzuhalten und
auch im Übrigen die in § 1 Abs. 4 der Verordnung angesprochenen Verhaltensregeln
zu respektieren.
Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de