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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Verurteilung eines Merseburgers wegen Totschlages rechtskräftig

08.05.2020, Halle (Saale) – 14

  • Landgericht Halle

Die Verurteilung eines Merseburgers

wegen Totschlages ist rechtskräftig.Die Schwurgerichtskammer des

Landgerichts Halle hatte den im August 1967 geborenen Angeklagten am 06.06.2019

wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und 6 Monaten

verurteilt (1 Ks 5/19).Die Kammer hatte es nach vier

Verhandlungstagen als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Dezember 2018

in dem von ihm und seiner Mutter gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus in

Merseburg seine 76-jährige Mutter dadurch getötet hatte, dass er ihr mit einem

Hammer mehrere Schläge auf den Kopf zugefügt und ihr anschließend zwei

Plastiktüten über den Kopf gezogen hatte. Die Frau sei unmittelbar infolge der

Gewalteinwirkung verstorben. Ihre Leiche sei erst im Februar 2019 in stark

verwestem Zustande im Keller des Hauses aufgefunden worden, nachdem eine

Nachbarin die Polizei gerufen hatte, weil noch immer die

Weihnachtsbaumbeleuchtung brannte.Die gegen diese Verurteilung vom

Angeklagten eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom

23.04.2020 ohne weitere Begründung verworfen (4 StR 516/19). Damit ist das

Urteil rechtskräftig.

 

 

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