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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Terminvorschau für Juni
27.05.2020, Halle (Saale) – 17
- Landgericht Halle
Vergewaltigung in Halle
Tag, Uhrzeit
04.06.20, 09:00
; 05.06.20, 09:00 ; 15.06.20,
13:30 ; 16.06.20,
09:00
Raum 187
4 KLs 21/19
Dem
im Januar 1996 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in zwei Fällen zur
Last gelegt.
Er
soll sich zwischen März und Mai 2019 in Halle zweimal an einer 16-jährigen Frau
vergangen haben, die er über einen WhatsApp Chat kennengelernt hatte.
Der Angeklagte
hat sich dahingehend eingelassen, dass seine Handlungen nicht gegen den Willen
der jungen Frau gewesen seien.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Diebstähle in Naumburg und Weißenfels
Tag, Uhrzeit
08.06.20, 09:00
; 15.06.20, 09:00 ; 07.07.20,
09:00 ; 14.07.20,
09:00
Raum 123
10a KLs 2/20
Dem
im August 1998 geborenen Angeklagten werden schwerer räuberischer Diebstahl, schwerer
Raub, Bedrohung und Diebstahl sowie Verstöße gegen das Waffen- und das
Betäubungsmittelgesetz in insgesamt sieben Fällen zur Last gelegt.
In
der Nacht zum 18.12.2019 soll er gemeinsam mit einem gesondert verfolgten
Mittäter in Weißenfels in eine Wohnung eingebrochen sein. Als die Schwester der
Wohnungsinhaberin zurückgekehrt sei, hätten die Einbrecher sie mit einer
Schreckschusspistole bedroht und dann zwei Spielkonsolen entwendet.
Im
Oktober 2019 soll er aus einem Tattoo-Studio in Naumburg einen Ohrring und
Pfefferspray entwendet haben, wobei er zuvor die im Studio arbeitende
Angestellte mit dem Pfefferspray bedroht habe.
Im
November 2019 soll er aus einem Drogeriemarkt in Weißenfels Waren im Werte von
knapp 200,00 Euro entwendet haben, zwei Tage später aus einem anderen
Drogeriemarkt Waren im Werte von knapp 300,00 Euro.
Im
Dezember 2019 soll er einen Sicherheitsmitarbeiter des Migrationsamtes in
Naumburg mit einer Schreckschusspistole bedroht und versucht haben, einen
Schuss abzugeben, was aber misslungen sei.
Ebenfalls
im Dezember soll er aus einem Supermarkt in Weißenfels 11 Flaschen Whiskey im
Werte von knapp 200,00 Euro entwendet haben.
Bei
seiner Festnahme am 23.12.2019 soll er in seinem Pkw unerlaubte Waffen sowie
Cannabis und Metamphetamin bei sich geführt haben.
Der
Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er sich an die meisten Taten
nicht genau erinnern könne. Bei den Ladendiebstählen habe er unter dem Einfluss
von Drogen gestanden.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf
Jahren.
Sexueller Missbrauch von Kindern in
Halle
Tag, Uhrzeit
09.06.20, 09:00
; 22.06.20, 09:00 ; 26.06.20,
09:00 ; 29.06.20,
09:00 ; 03.07.20,
09:00
Raum 123
14 KLs 6/20
Dem
im Mai 1979 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern zur
Last gelegt.
Er
soll sich zwischen Dezember 2017 und Dezember 2019 in Halle in 15 Fällen an
seiner im April 2008 geborenen Tochter sowie an deren gleichaltrigen
Freundinnen vergangen haben.
Der
Angeklagte hat die Taten weitgehend eingeräumt mit Ausnahme der Taten zum
Nachteil seiner Tochter.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten
und 15 Jahren.
Beihilfebetrug und Untreue in
Elsteraue/Tröglitz
Tag, Uhrzeit
10.06.20, 09:00
; 11.06.20, 09:00 ; 01.07.20,
13:30 ; 06.07.20,
13:30
Raum 169
2 KLs 11/19
Dem
im Dezember 1971 geborenen Angeklagten wird Betrug in 143 Fällen sowie Untreue
in zwei Fällen zur Last gelegt.
Zwischen
Januar 2015 und Januar 2019 soll er für seine beihilfeberechtigte Ehefrau
manipulierte Rezeptkopien bei der Beihilfestelle eingereicht und auf diese Weise unberechtigte
Beihilfezahlungen in Höhe von mehr als 500.000,00 Euro veranlasst haben.
Darüber
hinaus soll er als Kämmerer der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst
unberechtigte Rückerstattungen von Gewerbesteuer an Unternehmen mit Sitz in der
Verbandsgemeinde veranlasst haben. Durch technische Manipulationen soll er dann
dafür gesorgt haben, dass die Zahlungen nicht an die Unternehmen, sondern auf
seine Privatkonten geleitet wurden. Auf diese Weise soll er unberechtigte
Einnahmen von rund 350.000,00 Euro erzielt haben.
Der
Angeklagte hat sich vollumfänglich geständig eingelassen. Zur Erklärung hat er
vorgebracht, durch die verschiedenen Erkrankungen seiner Ehefrau seien
Aufwendungen entstanden, die nicht alle erstattungsfähig gewesen seien. Die
erzielten Beträge habe er verwendet, um Schulden zu bezahlen, die
Lebenshaltungskosten zu erleichtern und Rücklagen für die Zukunft zu bilden.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr
und fünfzehn Jahren.
Das
Verfahren sollte zunächst Ende März 2020 beginnen, der Beginn wurde aber
pandemiebedingt verschoben.
Schwerer sexueller Missbrauch eines
Kindes in Halle
Tag, Uhrzeit
11.06.20, 09:00
; 12.06.20, 09:00 ; 29.06.20,
09:00 ; 06.07.20,
09:00 ; 13.07.20,
09:00
Raum 187
4 KLs 10/19
Dem
im Juni 1969 geborenen Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller Missbrauch
eines Kindes in 8 Fällen sowie Herstellung kinderpornografischer Schriften in 5
Fällen zur Last gelegt.
Er
soll sich im Zeitraum von 2012 bis Juli 2018 in seiner Wohnung in Halle
mehrfach an der im Oktober 2004 geborenen Tochter seiner Lebensgefährtin
vergangen haben und hiervon Videoaufzeichnungen angefertigt haben.
Der
Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Vergewaltigung in Halle
Tag, Uhrzeit
15.06.20, 09:00
; 25.06.20, 09:00
Raum 96
13c KLs 2/20
Dem
im September 1994 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung zur Last gelegt.
Er
soll sich im Dezember 2019 in Halle an seiner Mutter vergangen haben.
Der
Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Schwere räuberische Erpressung u.a.
in Mücheln
Tag, Uhrzeit
16.06.20, 09:00
; 18.06.20, 09:00 ; 22.06.20,
09:00
Raum 96
13c KLs 3/20
Der
im Dezember 1996 geborene Angeklagte war am 16.11.2018 von einer Strafkammer
des Landgerichts Halle wegen räuberischer Erpressung und gefährlicher
Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs
Monaten verurteilt worden.
Die
Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte und der seinerzeit
Mitangeklagte E. im April 2018 in Mücheln einen ihnen bekannten Mann, den B.,
durch Schläge und Bedrohungen dazu gezwungen hatten, ihnen 1.000,00 Euro zu
überlassen, auf die sie keinen Anspruch gehabt hätten.
Hintergrund
sei gewesen, dass der E. die Vorstellung gehabt habe, er habe gegen den
Geschädigten B. einen Anspruch auf ein "Strafgeld" von 1.000.00 Euro,
weil dieser ihn im Zusammenhang mit Betäubungsmittelgeschäften bei seiner
Verlobten "angeschwärzt" hätte.
Am
Tattag habe der Angeklagte dann den B. zu dem Grundstück gefahren, auf dem sich
der E. mit weiteren Familienangehörigen aufgehalten habe. Aufgabe des
Angeklagten sei es gewesen, bei Bedarf mit körperlicher Gewalt auf den E.
einzuwirken, wofür ihm eine Beteiligung an der Beute in Höhe von mindestens
300,00 Euro in Aussicht gestellt worden sei. Tatsächlich habe er dann auf
Aufforderung des E. den B zweimal mit dem Ellenbogen ins Gesicht geschlagen.
Anschließend habe er einen handgroßen Ziegelstein genommen und damit fünf bis
sechsmal auf den Kopf des Opfers eingeschlagen. Dann habe sich der E. an einen
ebenfalls anwesenden Schwager des B. gewandt und damit gedroht, dass der B
weiter misshandelt werde, wenn der Schwager nicht 2.000,00 Euro zahle.
Nachdem
der Schwager einen Betrag von 1.000,00 Euro gezahlt hätte, hätten sich die
Täter entfernt.
Auf
die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom
22.10.2019 das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine
andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Zur Begründung hat
er ausgeführt, für eine Verurteilung wegen räuberischer Erpressung sei nicht
ausreichend festgestellt, dass der Angeklagte nicht nur hinsichtlich der
Körperverletzung, sondern auch hinsichtlich der dadurch erzwungenen Übergabe
des Geldes als Täter und nicht nur als Gehilfe anzusehen sei. Allein die
Aussicht auf eine Beteiligung an der Beute reiche nicht aus, um anzunehmen, der
Angeklagte sei wie der E. als Täter anzusehen und nicht nur als Gehilfe des E.
Sollte
eine Verurteilung lediglich wegen Beihilfe erfolgen, gilt ein reduzierter
Strafrahmen, so dass eine mildere Strafe zu erwarten ist.
Betäubungsmittelhandel in Weißenfels
und anderen Orten
Tag, Uhrzeit
19.06.20, 09:00
; 26.06.20, 09:00 ; 03.07.20,
09:00 ; 06.07.20,
09:00 ; 10.07.20,
09:00
Raum 96
13c KLs 1/20
Der
Angeklagte O. ist im März 1967 geboren, der Angeklagte M. im Februar 1969.
Dem
O. wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in drei Fällen sowie Fahren
ohne Fahrerlaubnis in 11 Fällen zur Last gelegt, dem M. Beihilfe hierzu sowie
unerlaubter Waffenbesitz.
Der
O. soll über Jahre hinweg in Weißenfels, Magdeburg und Naumburg mit Amphetamin-
und Methamphetamin-Gemischen gehandelt haben, die er selbst in großen Mengen
hergestellt habe. Der M. habe ihm dabei bei Transport und Lagerung sowie als
Fahrer geholfen.
So
soll der O. am 20.08.2019 einem Kurier eine Tüte mit rund 500 Gramm
Methamphetamin übergeben haben, die dieser Kurier an eine Käuferin nach
Weißenfels überbringen sollte. Der M. soll hierfür in Kenntnis der Umstände
seinen Pkw zur Verfügung gestellt haben. Das Fahrzeug sei dann einer
Polizeikontrolle unterzogen worden, in deren Rahmen das Rauschgift
sichergestellt wurde.
Im
Oktober soll der O. dann einem anderen Kunden rund 5 kg Amphetaminpaste
verkauft haben, wobei ihm erneut der M. geholfen haben soll.
Ab
Oktober 2019 sollen die beiden Angeklagten zusammen mit zwei Mittätern in einer
Wohnung in Magdeburg Methamphetamin-Gemisch hergestellt haben, um es später
weiter zu verkaufen. Bei einer polizeilichen Durchsuchung am 01.11.2019 seien
mehr als 5 kg verkaufsfertigen Amphetamin-Koffein-Gemischs sichergestellt
worden, außerdem rund 7 kg eines Amphetamingemisches , welches noch weiter zu
verarbeiten war.
Ferner
soll der O. zwischen Juli und Oktober 2019 wiederholt ohne Fahrerlaubnis den
Pkw des M. benutzt haben, den dieser ihm in Kenntnis der Umstände überlassen
haben soll.
Der
O. hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen, der M. hat sie in Abrede
gestellt.
Im
Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen, die rechnerisch bis zu 15
Jahren reichen können.
Als
Verfahrensbeginn war mit Pressemitteilung vom 29.04.2020 versehentlich der
16.06. genannt worden, wofür um Nachsicht gebeten wird.
Sexueller Missbrauch in Frankleben
Tag, Uhrzeit
23.06.20, 09:00
; 24.06.20, 09:00 ; 30.06.20,
09:00
Raum 123
14 KLs 12/19
Dem
im August 1983 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung und Körperverletzung
in insgesamt vier Fällen zur Last gelegt.
Er
soll sich zwischen Oktober 2017 und September 2018 wiederholt in der gemeinsam
bewohnten Wohnung an seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen haben.
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter zwei
Jahren.
Gefährliche Körpververletzugn in
Halle
Tag, Uhrzeit
24.06.20, 09:00
; 09.07.20, 09:00
Raum 141
5 KLs 8/20
Dem
im Januar 1987 geborenen Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung zur Last
gelegt.
Er
soll am frühen Morgen des 13.02.2019 im Hauptbahnhof in Halle eine Frau, die
sich auf dem Weg zur Arbeit befand, zunächst verfolgt und angesprochen haben
und dann grundlos mit einem Holzstuhl auf sie eingeschlagen haben. Die Frau
soll Prellungen und eine Schürfwunde davongetragen haben.
Der
Angeklagte hat sich geständig eingelassen.
Wegen
einer psychischen Erkrankung kommt statt oder neben einer Strafe auch die
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
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