Menu
menu

Kontakt

Landgericht Halle
Pressesprecherin:
Ri`inLG Dr. Adina Kessler-Jensch
Telefon: +49 345 2203326
Fax: +49 345 2203379 
E-Mail: presse.lg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle

Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Prozessauftakte im November / Dezember

25.11.2020, Halle (Saale) – 030/2020

  • Landgericht Halle

Bevorstehende Verhandlungen in Strafsachen am Landgericht Halle:

Betäubungsmittelhandel, Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung in Nebra

Tag, Uhrzeit
26.11.20, 09:30 ; 14.12.20, 13:00 ; 18.12.20, 09:00 ; 21.12.20, 09:30 ; 22.12.20, 13:00 ; 11.01.21, 13:00 ; 13.01.21, 09:30

Raum 169

2 KLs 14/20

Dem im April 1989 geborenen Angeklagten werden ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, drei Fälle des Betruges in Tateinheit mit Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie Steuerhinterziehung in drei Fällen zur Last gelegt.

Der Angeklagte soll im Juni 2020 in einem von ihm bewohnten Haus in Nebra an verschiedenen Stellen unerlaubt Marihuana und Methamphetamin aufbewahrt haben.

Zwischen April 2019 und November 2019 soll er gemeinsam mit gesondert verfolgten Gehilfen Wildunfälle fingiert haben, indem bei Mücheln, Burgscheidungen und Albersroda Rehe auf unbekannt gebliebene Weise auf der Straße fixiert und dann von dem Angeklagten mit einem Pkw totgefahren worden seien. DiZwischen April 2019 und November 2019 soll er gemeinsam mit gesondert verfolgten Gehilfen Wildunfälle fingiert haben, indem bei Mücheln, Burgscheidungen und Albersroda Rehe auf unbekannt gebliebene Weise auf der Straße fixiert und dann von dem Angeklagten mit einem Pkw totgefahren worden sei-en. Die Schäden seien dann den Versicherungen gemeldet worden, von denen der Angeklagte daraufhin Zahlungen von mehr als 20.000,00 Euro erhalten habe.

Zwischen März 2018 und April 2020 soll der Angeklagte von seinem Grundstück in Wennungen aus über Ebay-Kleinanzeigen monatlich rund 50 Mopeds verkauft haben, die er zuvor aus Ungarn eingeführt habe. Dabei soll er es unterlassen haben, ein Gewerbe anzumelden und die Umsätze vollständig dem Finanzamt mitzuteilen. Auf diese Weise soll er Steuern in Höhe von rund 260.000,00 Euro hinterzogen haben.

Zu den Vorwürfen im Zusammenhang mit den Drogen hat der Angeklagte angegeben, diese habe er einer Person, die er nicht benennen wolle, entwendet. Zu den Vorwürfen der fingierten Wildunfälle und der Steuerhinterziehung hat er keine Angaben gemacht.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe, die rechnerisch 15 Jahre erreichen kann.

Abrechnungsbetrug in Halle

Tag, Uhrzeit
27.11.20, 09:30 ; 30.11.20, 09:00 ; 09.12.20, 09:30 ; 14.12.20, 09:00 ; 18.12.20, 09:30 ; 11.01.21, 09:00 ; 13.01.21, 09:00 ; 27.01.21

Raum 96

13 KLs 3/20

Der Angeklagte K ist im September 1970 geboren, der Angeklagte E. im Juli 1979, der Angeklagte L. im November 1968.

Den Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 28 Fällen zur Last gelegt.

Sie sollen zwischen Oktober 2014 und Januar 2016 in Halle als Betreiber von Einrichtungen des betreuten Wohnens bzw. eines Krankenpflegedienstes einer Krankenkasse wahrheitswidrig vorgespiegelt haben, abgerechnete Pflegeleistungen seien wie vorgeschrieben durch eine Pflegefachkraft erbracht worden. Zur Herstellung der Abrechnungsfähigkeit der tatsächlich von einer Hilfskraft erbrachten Leistungen sollen sie die Namenskürzel von ebenfalls bei ihnen angestellten Pflegefachkräften nachgemacht haben. Auf diese Weise sollen sie Auszahlungen von insgesamt rund 265.000,00 Euro erzielt haben, zu denen es nicht gekommen wäre, wenn die Krankenkasse gewusst hätte, dass die Leistungen nicht von qualifiziertem Personal erbracht wurden.

Die Angeklagten haben sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahre.

Das Verfahren beginnt anders als mit PM vom 16.11.2020 angekündigt bereits am 27.11.2020 (nicht erst am 30.11.2020).

Betäubungsmittelhandel in Sangerhausen

Tag, Uhrzeit
01.12.20, 09:30 ; 16.12.20, 09:30 ; 17.12.20, 13:00

Raum 169

16 KLs 11/20

Dem im Januar 1984 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur Last gelegt.

Er soll im April 2020 in Sangerhausen einmal 3 kg und einmal 5 kg Marihuana zum Kilogrammpreis von 3.200,00 bzw. 2.000,00 Euro erworben habe, um das Rauschgift gewinnbringend weiter zu verkaufen.

Der Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Weißenfels

Tag, Uhrzeit
01.12.20, 09:00 ; 02.12.20, 09:00 ; 04.12.20, 09:00 ; 11.12.20, 09:00

Raum 123

10a KLs 10/20

Dem im April 1984 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln sowie unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt.

Bei einer Verkehrskontrolle im Februar 2020 soll er in einem Rucksack 0,11Gramm Methamphetamin sowie 0,61 Gramm Cannabis mit sich geführt haben.

Im Juni 020 soll er im Stadtgebiet von Weißenfels rund 200 Gramm Methamphetamin in einem Rucksack mit sich geführt haben, um dieses an einen Abnehmer zu verkaufen. In seiner Wohnung in Weißenfels soll er weiteres Amphetamin aufbewahrt haben sowie zur Absicherung seiner Drogengeschäfte eine Vielzahl von Messern griffbereit aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem ersten Tatvorwurf gar nicht eingelassen und zum zweiten Tatvorwurf angegeben, die Drogen in seiner Wohnung seien nicht seine, die bewahre er für eine andere, mit dem Vornamen bezeichnete Person auf.

Im Falle eine Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Bad Kösen

Tag, Uhrzeit
03.12.20, 09:00 ; 08.12.20, 09:00 ; 21.12.20, 09:00

Raum 123

10a KLs 8/20

Dem im Oktober 1992 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in 39 Fällen zur Last gelegt.

Er soll zwischen Anfang 2019 und April 2020 in Naumburg (Bad Kösen) mit Cannabis gehandelt haben und dazu in seiner Wohnung in Bad Kösen in einem Aufzuchtzelt aus Cannabissamen diverse Cannabispflanzen herangezogen haben, um das hieraus gewonnene Marihuana später gewinnbringend zu verkaufen. Bei einer Durchsuchung der Wohnung am 28.04.2020sei neben diversen Drogen und weiteren Utensilien wie Verpackungsmaterial auch ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von 86 mm vorgefunden worden, welches der Angeklagte zur Absicherung seiner Drogengeschäfte griffbereit aufbewahrt habe.

Der Angeklagte hat sich vollumfänglich geständig eingelassen.

Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Ebay-Betrug von Halle aus

Tag, Uhrzeit
08.12.20, 09:30

Raum 187

3 KLs 27/18

Dem am 19.12.1971 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 63 Fällen zur Last gelegt. Er soll zwischen April 2015 und Januar 2018 von Halle aus über die Aktionsplattform Ebay sog. HD-Karten bzw. HD+ Karten angeboten haben. Die Kaufinteressenten hätten dann zunächst den Kaufpreis - meist um die 50,00 Euro - auf ein vom Angeklagten angegebenes Konto zu überweisen gehabt, dann aber die angebotene Ware nicht erhalten, was der Angeklagte von Anfang an so geplant gehabt habe (sog. Eingehungsbetrug).

Der Angeklagte hatte im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Die Kammer hat jetzt allerdings nur einen Verhandlungstag angesetzt und keine Zeugen geladen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 15 Jahren.

Sexueller Missbrauch von Kindern in Zeitz

Tag, Uhrzeit
09.12.20, 09:00 ; 10.12.20, 09:00

Raum 123

14 KLs 12/20

Der im Juni 1995 geborene Angeklagte war mit Urteil des Landgerichts Halle vom 03.09.2019 (4 KLs 4/19) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Übergriff und in einem Fall in Tateinheit mit sexueller Nötigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im April 2018 ein ihm bekanntes sechs Jahre altes Mädchen unter einem Vorwand auf ein Abbruchgelände in Zeitz gelockt und sich dort sexuell an ihm vergangen hatte. Ferner war die Kammer davon überzeugt, dass er im November 2018 in Zeitz ein ihm unbekanntes, acht Jahre altes Mädchen in eine leer stehende Ruine gelockt und sich dort sexuell an ihm vergangen hatte. Die Kammer hatte entschieden, dass zwar die Begehungsvariante des § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB (Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben) vorliege, die in § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB vorgesehene Begehungsvariante des Ausnutzens einer schutzlosen Lage dagegen nicht erfüllt sei, weil es an einer schutzlosen Lage und an einer darauf beruhenden Willensbeugung des Kindes fehle, was mit der herrschenden strafrechtlichen Kommentarliteratur aber für eine Verurteilung erforderlich sei.

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 02.07.2020 das Urteil des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, die herrschende Kommentarliteratur, der sich die Kammer angeschlossen hatte, sei unzutreffend, nach der Neufassung des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB sei ein subjektives Element, also die Kenntnis des Opfers von der Schutzlosigkeit, für eine Verurteilung nach dieser Strafvorschrift nicht erforderlich. Das Urteil ist auf den Internetseiten des Bundesgerichtshofs abrufbar (Az.:4 StR 678/19).

Nunmehr ist die Beweisaufnahme zu wiederholen, alsdann ist erneut zu entscheiden. Sollte die jetzt zuständige Kammer zu dem Ergebnis kommen, dass neben der Tatvariante des § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB auch die Voraussetzungen von Nr. 3 dieser Vorschrift erfüllt sind, käme innerhalb des gleich bleibenden Strafrahmens (Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren) eine schwerere Strafe als die zunächst ausgesprochene in Betracht.

Räuberischer Diebstahl in Hettstedt

Tag, Uhrzeit
15.12.20, 09:00 ; 16.12.20, 09:00 ; 17.12.20, 09:00

Raum 123

10a KLs 6/20

Dem im Mai 1979 geborenen Angeklagten wird räuberischer Diebstahl in zwei Fällen zur Last gelegt, in einem Falle in Tateinheit mit Körperverletzung.

Er soll am frühen Morgen des 07.08.2019 in Hettstedt aus einem zum Entladen abgestellten Lieferwagen eine Geldbörse entwendet haben. Als der Eigentümer der Börse ihn darauf ansprach, soll der Angeklagte ihm mit der Fasut gegen das Auge geschlagen und ihm einen Tritt gegen den Kopf zugefügt haben, wodurch der Geschädigte eine blutende Verletzung davongetragen habe.

Am 23.08.2019 soll er aus einem Einkaufsmarkt mehrere Packungen Tabakwaren entwendet haben. Als er nach dem Passieren der Kassenzone durch zwei Mitarbeiterinnen des Marktes gestellt wurde, soll er eine Mitarbeiterin beiseite geschoben und beiden Mitarbeiterinnen gedroht haben, er werde sie mit einer Bierflasche schlagen.

Der Angeklagte hat sich u den Vorwürfen nicht eingelassen. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Vergewaltigung in Halle

Tag, Uhrzeit
28.12.20, 09:30 ; 29.12.20, 09:30 ; 04.01.21, 09:30 ; 05.01.21, 09:30 ; 11.01.21, 09:30 ; 29.01.21, 09:30

Raum 187

3 KLs 5/20

Dem im Oktober 1960 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung sowie Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll in der gemeinsamen Wohnung in Halle seine Verlobte zunächst am 16.12.2019 mit der Faust ins Gesicht geschlagen und am nächsten Morgen dann vergewaltigt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

 

 

Impressum:
Landgericht Halle
Pressestelle
Hansering 13
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 220-3374
Fax: 0345 220-3379
Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

Weiterführende Links