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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Terminvorschau für Januar

22.12.2020, Halle (Saale) – 032/2020

  • Landgericht Halle

Sexueller Missbrauch von Kindern in Halle

Tag, Uhrzeit
04.01.21, 09:00 ; 07.01.21, 09:00 ; 25.01.21, 09:00 ; 26.01.21, 09:00 ; 29.01.21, 09:00

Raum 123

14 KLs 7/20

Dem im Mai 1991 geborenen Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller Missbrauch von Kindern in drei Fällen zur Last gelegt. Er soll sich zwischen Januar 2016 und März 2017 an drei unterschiedlichen Tagen an drei Mädchen aus befreundeten Familien vergangen haben. Die Mädchen seien im Februar 2008, im Dezember 2009 und im Januar 2010 geboren.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Magdeburg und Sangerhausen

Tag, Uhrzeit
07.01.21, 09:30 ; 11.01.21, 09:30 ; 14.01.21, 13:00

Raum 169

16 KLs 12/20

Dem im Juni geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll im April 2020 auf einer Fahrt von Magdeburg nach Sangerhausen rund 1 kg Cannabis mit sich geführt haben, um dieses gewinnbringend zu verkaufen. Die Drogen wurden im Zuge einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle in Sangerhausen durch die Polizei entdeckt.

Im Juli 2020 soll er in der Wohnung seines Bruders in Magdeburg 7,5 kg Cannabis aufbewahrt haben, um auch dieses gewinnbringend zu verkaufen. Dabei soll er zur Absicherung seiner Drogengeschäfte ein Jagdmesser mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern griffbereit aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Vergewaltigung in Halle

Tag, Uhrzeit
07.01.21, 09:00

Raum 141

5 KLs 15/20

Dem im Juni 1996 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll in der Nacht auf den 01.03.2020 nach einer Feier mit einer Frau in deren Wohnung gegangen und dort mit ihr zunächst einvernehmlich sexuell verkehrt haben. Als die Frau ihn dann aber aufgefordert habe, er möge aufhören, sei er dieser Aufforderung nicht gefolgt. In gleicher Weise sei er am nächsten Morgen vorgegangen. Dabei soll er die Frau auch ins Gesicht geschlagen und ihr ein Büschel Haare ausgerissen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Vergewaltigung und Körperverletzung in Halle

Tag, Uhrzeit
08.01.21, 09:30 ; 11.01.21, 11:00 ; 18.01.21, 13:00 ; 22.01.21, 09:30 ; 29.01.21, 09:30

Raum 187

3 KLs 5/20

Dem im Oktober 1960 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung und Vergewaltigung zur Last gelegt.

Er soll am 16.12.2019 in seiner Wohnung in Halle seiner damaligen Verlobten mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Am nächsten Morgen soll er sich an ihr vergangen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
12.01.21, 09:30 ; 20.01.21, 09:30 ; 27.01.21, 14:00 ; 17.02.21, 09:30 ; 03.03.21, 09:30

Raum 187

3 KLs 24/20

Dem im März 1996 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur Last gelegt.

Er soll im März 2020 in seiner Wohnung in Halle rund 130 Gramm Cannabis aufbewahrt haben, um dieses gewinnbringend zu veräußern. Zur Absicherung seiner Drogengeschäfte soll er zwei Messer griffbereit aufbewahrt haben. Im August 2020 soll er in derselben Wohnung erneut zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs 82 Ecstasy-Tabletten aufbewahrt haben. Auch zu diesem Zeitpunkt sollen Messer griffbereit deponiert worden sein.

Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe weitgehend in Abrede gestellt und im übrigen von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Sexueller Missbrauch eines Kindes in Hettstedt

Tag, Uhrzeit
12.01.21, 09:00 ; 13.01.21, 09:00 ; 14.01.21, 09:00

Raum 123

14 KLs 10/20

Dem im November 1992 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt.

Er soll sich im Juni 2019 in seinem Haus in Hettstedt an seiner im Mai 2010 geborenen Nichte vergangen haben.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Räuberische Erpressung in Halle

Tag, Uhrzeit
12.01.21, 09:30 ; 15.01.21, 09:00 ; 19.01.21, 09:30

Raum 169

16 11/19

Dem im August 1993 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt.

Er soll im Dezember 2018 in Halle einen Mann in dessen Wohnung aufgesucht und zunächst vorgegeben haben, sexuelle Dienste in Anspruch nehmen zu wollen. In der Wohnung soll er den Mann dann mit einem Messer bedroht sowie mit Fäusten ins Gesicht und mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen haben und ihn so gezwungen haben, seine Geldbörse mit rund 600,00 Euro sowie sein Mobiltelefon herauszugeben.

 

Außerdem wird ihm noch versuchte räuberische Erpressung zur Last gelegt. Er soll im Februar 2019 zusammen mit gesondert verfolgten Mittätern einen Lotto-Laden in Halle überfallen haben, dann aber, als ein Mitarbeiter lauthals um Hilfe schrie, ohne Beute geflohen sein.

 

Schließlich werden ihm Beleidigung und Bedrohung, versuchte Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt. Er soll sich während seiner Zeit in Untersuchungshaft im März 2019 in der Universitätsklinik in Halle einer Gastroskopie unterzogen haben und dabei randaliert und die JVA-Bediensteten beleidigt und bedroht haben. Im August 2019 soll er - noch immer in Untersuchungshaft - während eines Toilettenganges einen Spiegel zerschlagen, sich eine lange Glasscherbe an den Hals gesetzt haben und dann nach einem Arzt verlangt haben. Als die JVA-Bediensteten dem nicht nachkamen, soll er diese mit der Glasscherbe bedroht haben.

 

Der Angeklagte hat keine Angaben zur Sache gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Vergewaltigung, schwerer Raub u.a. in Salzatal

Tag, Uhrzeit
14.01.21, 09:00 ; 21.01.21, 09:00 ; 25.01.21, 09:00 ; 26.01.21, 09:00

Raum 96

13c KLs 13/20

Dem im Februar 1980 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt, ferner schwerer Raub, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Nachstellung (§ 238 StGB), Hausfriedensbruch und Besitz kinderpornographischer Schriften.

Anfang 2019 soll sich die damalige Ehefrau des Angeklagten von diesem getrennt haben, sie sei im zuvor gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus in Salzatal wohnen geblieben, der Angeklagte sei ausgezogen.

Zwischen März und Oktober 2019 soll der Angeklagte dann ein mit einer Tracking-App ausgestattetes Smartphone im Pkw seiner Frau deponiert haben, um jederzeit ihren Standort ermitteln zu können. Ferner soll er eine versteckte Kamera in dem Wohnzimmer der Geschädigten installiert haben, von der aus Bilder auf sein Smartphone übertragen worden seien. Im September soll er bei der Geschädigten geklingelt haben und diese, als sie die Tür geöffnet habe, beiseite geschoben und in das Haus eingedrungen sein, wo er das Smartphone der Geschädigten an sich genommen habe. Anfang Oktober 2010 soll er ihr vor dem Haus aufgelauert haben. Als sie abends vor die Tür getreten sei, um zu rauchen, soll er sie maskiert überfallen haben und versucht haben, sie mit Klebeband zu fesseln. Als dies wegen des Widerstandes der Frau misslang, soll er sich an ihr vergangen haben.

Ende Oktober soll er die Geschädigte erneut überfallen und mit einem Schraubenzieher bedroht haben und auf diese Weise einen Schnellhefter mit Protokollen von Aussagen an sich genommen haben, die die Frau in den gegen den Angeklagten angestrengten Gewaltschutzverfahren getätigt hatte.

Auf seinem Smartphone soll er im übrigen kinderpornographische Fotos gespeichert gehabt haben.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe weitgehend bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Mordversuch in Hettstedt

Tag, Uhrzeit
14.01.21, 08:30 ; 15.01.21, 08:30

Raum 141

1 Ks 8/20

Dem im September 1981 geborenen Angeklagten wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Er soll im Juli 2020 versucht haben, seinen gleichaltrigen früheren Freund und Geschäftspartner zu töten, um sich dafür zu rächen, dass dieser ihn - aus seiner Sicht - übervorteilt habe. Dazu soll sich der Angeklagte früh morgens in die Betriebsräume des zuvor gemeinsam betriebenen Unternehmens in Hettstedt eingeschlichen und dort auf seinen früheren Geschäftspartner gewartet haben. Als dieser zur Arbeit erschien, soll er ihn mit einem einer Kreuzhacke und einem Stechbeitel angegriffen und ihm dadurch mehrere Platzwunden und Stichverletzungen zugefügt haben. Entgegen dem Plan des Angeklagten sei es dem Angegriffenen jedoch gelungen, die Flucht zu ergreifen, woraufhin der Angeklagte zunächst vergeblich einen Suizidversuch unternommen und sich dann vom Tatort entfernt habe.

Der Angeklagte hat sich gegenüber den Ermittlungsbehörden nicht zum Tatvorwurf eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis hin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Sexuelle Nötigung in Weißenfels

Tag, Uhrzeit
18.01.21, 09:00 ; 20.01.21, 09:00

Raum 96

13c KLs 15/20

Dem im November 1987 geborenen Angeklagten wird sexuelle Nötigung in Tateinheit mit Diebstahl zur Last gelegt.

Er soll im Juni 2020 eine 17-jährige Frau, die sich auf dem Heimweg von ihrer Arbeitsstelle befand, von hinten umklammert und dann versucht haben, sie davon zu tragen. Als dies aufgrund der Gegenwehr der Frau misslungen sei, soll er sie an verschiedenen Stellen ihres Körpers in sexuell motivierter Weise angefasst und dann, als er gemerkt habe, dass er aufgrund der Gegenwehr nicht zu seinem Ziel kommen würde, ihr noch die Handtasche mit Bargeld und Mobiltelefon entrissen haben.

Der Angeklagte soll bei der Tatbegehung wegen einer krankhaften seelischen Störung nicht oder jedenfalls nicht voll schuldfähig gewesen sein, so dass statt oder neben einer Strafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.

Betäubungsmittelhandel in Weißenfels (Indoorplantage)

Tag, Uhrzeit
19.01.21, 09:30 ; 27.01.21, 09:30 ; 15.02.21, 09:30 ; 16.02.21, 09:30 ; 22.02.21, 09:30

Raum 187

3 KLs 19/20

Der Angeklagte M.L. ist im Dezember 1972 geboren, der Angeklagte R.L. im April 1973. Sie haben unterschiedliche Nachnamen.

Den beiden wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt.

Die Angeklagten sollen seit 2018 auf einem Grundstück in Weißenfels eine professionelle Cannabisindoorplantage betrieben haben. So sollen sie in einem Gebäude insgesamt sechs Pflanzfelder betrieben und die Anlage zur Ertragssteigerung mit technischem Gerät wie Lüfter, LED-Lampen, Vorschaltgeräten und Kohlefilter ausgestattet haben. Nach der Ernte sollen sie die Cannabispflanzen in einem Trockenschrank und einem Trockengitter getrocknet und dann in luftdichte Behälter verpackt und schließlich verkauft haben.

Zu den sechs angeklagten Taten kommt es, weil die Anklage davon ausgeht, dass die Angeklagten zwischen dem 20.12.2018 und März 2020 im Abstand von 8 bis 12 Wochen jeweils 108 Cannabispflanzen angepflanzt und daraus jeweils mindestens 5,7 kg Cannabis erzielt haben, das sie mit einem Verkaufserlös von jeweils mindestens 28.500,00 Euro verkauft haben sollen. Über diese fünf Taten hinaus wird ihnen zur Last gelegt, auch im März 2020 wieder 108 Cannabispflanzen angepflanzt zu haben, die im Rahmen einer richterlich angeordneten Durchsuchung des Gebäudes vorgefunden wurden.

Der M.L. hat sich weitgehend geständig eingelassen und angegeben, er habe die Drogen zunächst zur Linderung der Symptome seiner Lebensgefährtin angebaut, die unter schweren Depressionen gelitten habe. Erst später sei er dazu übergegangen, einen Teil der Ernten auch zu verkaufen. Auch der R.L. hat sich geständig eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen zwischen einem und 15 Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
19.01.21, 09:00 ; 20.01.21, 09:00 ; 21.01.21, 09:00

Raum 123

10a KLs 7/20

Dem im Mai 1996 geborenen Angeklagten wird unerlaubtere Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt.

Er soll im August 2018 in seiner Wohnung in der Schlosserstraße in Halle in zwei Anbauzelten Cannabispflanzen angebaut haben, um deren Erträge gewinnbringend weiterverkaufen zu können. In der Wohnung seien insgesamt knapp 400 Gramm Marihuana aufgefunden worden. Ferner soll er zur Absicherung seiner Drogengeschäfte ein Butterflymesser und einen Stockdegen griffbereit aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat sich bislang zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

Für den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Räuberischer Diebstahl in Schönburg

Tag, Uhrzeit
29.01.21, 09:00 ; 05.02.21, 09:00 ; 15.02.21, 09:00 ; 22.02.21, 09:00

Raum 96

13c KLs 16/20

Der Angeklagte M. ist im Mai 1989 geboren, der Angeklagte G. im November 1983, der Angeklagte A. im Juli 1971.

Den drei Angeklagten wird räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Sie sollen am frühen Morgen des 03.04.2020 in Schönburg in ein Wohnhaus eingebrochen sein und dort im Keller nach stehlenswerten Gegenständen gesucht haben. Durch die Geräusche soll der Bewohner des Hauses aufgewacht und in Richtung Keller gegangen sein, um nachzusehen. Auf dem Weg dorthin seien ihm die Angeklagten entgegengekommen. Einen von ihnen habe er daraufhin festgehalten, woraufhin die beiden anderen sich auf den Hausbewohner gestürzt und ihn mit Schlägen und Tritten misshandelt haben sollen. Einer der Angeklagten soll dem Bewohner auch Stichverletzungen im Bauchraum zugefügt haben, die eine Notoperation erforderlich gemacht hätten. Die Angeklagten sollen mehrere Modellbausätze sowie einen Fotoapparat und Werkzeug erbeutet haben.

Einer der Angeklagten (M.) hat sich geständig eingelassen, die beiden anderen haben zu den Vorwürfen geschwiegen.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

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