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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Terminvorschau für Februar

26.01.2021, Halle (Saale) – 002/2021

  • Landgericht Halle

Bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in Lutherstadt Eisleben

Tag, Uhrzeit
28.01.21, 09:30

Raum 187

3 KLs 16/20

Dem im November 1996 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben und dabei Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, mit sich geführt zu haben.

Der Angeklagte soll am 12.04.2020 in Lutherstadt Eisleben in seiner Wohnung und in seinem PKW 2,75 Cannabis und Metamphetamin bis zum beabsichtigten Weiterverkauf an erwerbsinteressierte Dritte aufbewahrt haben. In unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln und direkt zugriffsbereit soll der Angeklagte zur Absicherung seiner Betäubungsmittelgeschäfte ein Einhandmesser und einen Baseballschläger aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat sich teilweise geständig eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Nötigung und Körperverletzung in Naumburg

Tag, Uhrzeit
01.02.21, 13:00 ; 18.02.21, 09:30 ; 23.02.21, 09:30 ; 01.03.21, 13:00 ; 09.03.21, 09:30

Raum 187

3 KLs 23/20

Dem im Januar 1990 geborenen Angeklagten wird Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt.

Er soll im Mai 2019 im Stadtgebiet von Naumburg mit seinem Fahrrad eine andere Fahrradfahrerin zunächst verfolgt und dann beim Überholen durch einen Stoß gegen die Schulter zum Stürzen gebracht haben. Als Grund hat der Angeklagte angegeben, die Frau habe sich abfällig über den von ihm geführten Hund geäußert.

Der Angeklagte soll bei der Tatbegehung wegen einer psychischen Erkrankung und wegen Alkoholeinflusses nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sein. Neben einer Bestrafung kommt daher auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Sexueller Missbrauch von Kindern in Nemsdorf-Göhrendorf

Tag, Uhrzeit
03.02.21, 09:00 ; 04.02.21, 09:00 ; 15.02.21, 09:00 ; 16.02.21, 09:00

Raum 123

14 KLs 1/20

Dem im Dezember 1979 geborenen Angeklagten werden sexueller Missbrauch von Kindern in drei Fällen und Vergewaltigung vorgeworfen.

Er soll sich zwischen August 2018 und Januar 2019 in Nemsdorf-Göhrendorf drei Mal an seiner Nichte vergangen haben.

In einem weiteren Fall soll er sich nach einer Karnevalsfeier im November 2018 an einer Freundin der Nichte vergangen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Die Nichte des Angeklagten ist für den ersten Verhandlungstag als Zeugin geladen (9.45 Uhr). Während der Vernehmung ist mit einem Ausschluss der Öffentlichkeit zu rechnen.

Räuberische Erpressung in Sangerhausen

Tag, Uhrzeit
08.02.21, 09:00 ; 11.02.21, 09:00

Raum 123

10a KLs 14/20

Dem im September 1996 geborenen Angeklagten wird gemeinschaftliche begangene schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt.

Er soll im März 2018 mit einem wegen dieser Tat bereits vom Amtsgericht Sangerhausen rechtskräftig verurteilten Mittäter entsprechend eines auf seine Initiative gefassten Tatplanes in einer Spielothek in Sangerhausen mit einer Pistole von einer Angestellten insgesamt 2.250 EUR erbeutet haben.

Der Mittäter hat im Verfahren vor dem Amtsgericht Sangerhausen den hier Angeklagten belastet.

Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht eingelassen.

Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Versuchter Totschlag in Eisleben

Tag, Uhrzeit
11.02.21, 09:00 ; 17.02.21, 09:00 ; 24.02.21, 09:00

Raum 141

1 Ks 13/20

Dem im Januar 1983 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in zwei Fällen zur Last gelegt.

Er soll im August 2020 im Wohnhaus seiner Eltern in Eisleben seine Tante gegen die Wand des Treppenhauses gedrückt und mit beiden Händen am Hals gewürgt haben, indem er mit beiden Daumen auf den Kehlkopf gedrückt habe.

Rund 1 1/2 Stunden später soll er in Eisleben einen Mann von hinten angegriffen und ihn so kräftig gewürgt haben, dass diesem schwarz vor Augen wurde und er keine Luft mehr bekam. Nur mit vereinten Kräften sei es drei Frauen gelungen, den Angeklagten von dem Geschädigten wegzuziehen.

Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung nur eingeschränkt schuldfähig. Neben einer Strafe kommt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Steuerhinterziehung in Bitterfeld-Wolfen

Tag, Uhrzeit
16.02.21, 09:00

Raum 96

13 KLs 5/20

Das Landgericht Halle hat den im Oktober 1962 geborenen Angeklagten mit Urteil vom 6. Dezember 2019 wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, wovon sechs Monate wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als vollstreckt gelten (2 KLs 6/17).

Auf die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20. August 2020 den Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, das Landgericht hätte prüfen müssen, ob eine Einzelstrafe aus einem zuvor ergangenen Urteil des Amtsgericht bei der Gesamtstrafenbildung mit einzubeziehen sei. Die weitergehende Revision hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen

(1 StR 239/20).

Die nunmehr zuständige Wirtschaftsstrafkammer hat lediglich eine Gesamtstrafe zu bilden und die hierfür erforderlichen Feststellungen zu treffen.

Handel mit Betäubungsmitteln in Querfurt

Tag, Uhrzeit
17.02.21, 09:00 ; 19.02.21, 09:00

Raum 96

13c KLs 12/20

Dem im Januar 1990 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Besitz von Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll im August 2018 Marihuana, Cannabissamen und halluzinogene Pilzen besessen haben und in einer Indoor-Aufzuchtanlage im Keller sowie im Garten mehrere Cannabispflanzen angebaut haben. Der Angeklagte soll beabsichtigt haben, das vorrätig gehaltene Cannabis sowie das noch zu gewinnende Cannabis aus den angebauten Pflanzen gewinnbringend weiter zu verkaufen. Zur Absicherung seiner Drogengeschäfte soll er in seinem Zimmer ein Klappmesser mit einer 8 cm langen Klinge sowie einen Baseballschläger und in der Gartenlaube Dekosäbel sowie ein Luftgewehr griffbereit aufbewahrt haben. Ein Teil des aufgefundenen Cannabis sowie die halluzinogenen Pilze sollen dem Eigenkonsum gedient haben.

Der Angeklagte hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Steuerhinterziehung in Halle und Leipzig

Tag, Uhrzeit
22.02.21, 13:00 ; 26.02.21, 09:00 ; 03.03.21, 09:30 ; 08.03.21, 09:30 ; 15.03.21, 13:00 ; 18.03.21, 09:30

Raum 169

2 KLs 1/20

Dem im August 1971 geborenen Angeklagten werden Umsatzsteuerhinterziehung in 5 Fällen, Einkommenssteuerhinterziehung in 6 Fällen, davon in einem Fall im Versuch, und Nichtabgabe der Gewebesteuererklärung in 5 Fällen, begangen zwischen Dezember 2009 und März 2014, vorgeworfen.

Der Angeklagte ist als Kaufmann und Gewerbetreibender u.a. in der Imbiss-Branche, im Handel mit gastronomischen Artikeln, als Vermieter und im Dienstleistungsbereich tätig.

In dem Wissen, dass durch seine Handlungen Umsatzsteuern zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt nicht festgesetzt werden, soll er es in den Kalenderjahren 2008 sowie 2010 bis 2012 unterlassen haben, die Umsatzsteuerjahreserklärungen beim Finanzamt Halle einzureichen. Im Jahr 2009 soll er die Steuererklärungen unvollständig und damit unrichtig eingereicht haben, obgleich seine zu unterschiedlichen Tarifen korrespondierenden Umsätze die von ihm vorangemeldeten Umsätze in erheblichem Umfang überschritten haben sollen. Daneben habe er es in den Jahren 2008 sowie 2010 bis 2012 unterlassen, die jeweils zum 31.12. des Folgejahres fälligen Einkommenssteuererklärungen einzureichen. Die für die das Kalenderjahr 2009 eingereichte Einkommenssteuererklärung sei hinsichtlich des Erklärten unrichtig gewesen. Außerdem habe er für eine Gewerbeeinheit in Leipzig die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen beim Finanzamt Leipzig nicht eingereicht, wodurch er einen nicht gerechtfertigten steuerlichen Vorteil erlangt habe. Überdies habe es der Angeklagte in Kenntnis seiner Pflicht und um zum eigenen Vorteil Gewerbesteuer zu hinterziehen, unterlassen, für die Kalenderjahre 2008 sowie 2010 bis 2012 die gem. § 14a S. 1 GewStG gebotene Erklärung zum Fälligkeitszeitpunkt 31.12. des auf das Kalenderjahr jeweils nachfolgendes Jahres bei dem Finanzamt in Halle einzureichen. Soweit er für das Jahr 2009 eine Erklärung zur Gewerbesteuer beim Finanzamt eingereicht habe, habe er Gewinne aus Gewerbebetrieb nicht vollständig erklärt.

Der Angeklagte hat Stellungnahmen abgegeben, mit denen er unter anderem die Methodik der Steuerschätzungen gerügt hat.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten.

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