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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Terminvorschau für April

30.03.2021, Halle (Saale) – 007/2021

  • Landgericht Halle

Vergewaltigung, schwerer Raub u.a. in Salzatal

Tag, Uhrzeit
14.01.21, ; 21.01.21, ; 25.01.21, ; 26.01.21, ; 08.04.21, 09:00 ; 15.04.21, 09:00 ; 19.04.21, 09:00

Raum 96

13c KLs 13/20

Dem im Februar 1980 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt, ferner schwerer Raub, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Nachstellung (§ 238 StGB), Hausfriedensbruch und Besitz kinderpornographischer Schriften.

Anfang 2019 soll sich die damalige Ehefrau des Angeklagten von diesem getrennt haben, sie sei im zuvor gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus in Salzatal wohnen geblieben, der Angeklagte sei ausgezogen.

Zwischen März und Oktober 2019 soll der Angeklagte dann ein mit einer Tracking-App ausgestattetes Smartphone im Pkw seiner Frau deponiert haben, um jederzeit ihren Standort ermitteln zu können. Ferner soll er eine versteckte Kamera in dem Wohnzimmer der Geschädigten installiert haben, von der aus Bilder auf sein Smartphone übertragen worden seien. Im September soll er bei der Geschädigten geklingelt haben und diese, als sie die Tür geöffnet habe, beiseite geschoben und in das Haus eingedrungen sein, wo er das Smartphone der Geschädigten an sich genommen habe. Anfang Oktober 2020 soll er ihr vor dem Haus aufgelauert haben. Als sie abends vor die Tür getreten sei, um zu rauchen, soll er sie maskiert überfallen haben und versucht haben, sie mit Klebeband zu fesseln. Als dies wegen des Widerstandes der Frau misslang, soll er sich an ihr vergangen haben.

Ende Oktober soll er die Geschädigte erneut überfallen und mit einem Schraubenzieher bedroht haben und auf diese Weise einen Schnellhefter mit Protokollen von Aussagen an sich genommen haben, die die Frau in den gegen den Angeklagten angestrengten Gewaltschutzverfahren getätigt hatte.

Auf seinem Smartphone soll er im übrigen kinderpornographische Fotos gespeichert gehabt haben.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe weitgehend bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Schwerer Raub und besonders schwerer Diebstahl in Hohenmölsen

Tag, Uhrzeit
01.04.21, 09:00 ; 13.04.21, 09:00 ; 26.04.21, 09:00

Raum 90

6 KLs 2/21

Dem im Februar 1992 geborenen Angeklagten werden schwerer Raub und besonders schwerer Diebstahl vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im September 2020 einer Frau, nachdem er sie gewaltsam auf ein Tagebaugelände bei Zeitz verbracht haben soll, unter Drohung mit einem Messer deren Handy aus der Hand genommen habe, um dieses für sich zu behalten. Zudem soll er im September 2020 auf das Außengelände eines Bauunternehmens in Hohenmölsen gelangt sein, indem er einen Maschendrahtzaun zerschnitt, und dort anschließend Holzpakete entwendet haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Taten eingelassen. Er habe das Handy nicht gewaltsam entwendet. Auf das Gelände des Bauunternehmens sei er zwar bei anderer Gelegenheit, nicht aber an diesem Tag eingebrochen.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

Sexueller Missbrauch eines Kindes in Elsteraue

Tag, Uhrzeit
01.04.21, 09:00 ; 06.04.21, 09:00 ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; , ; ,

Raum 123

14 KLs 6/19

Dem im September 1960 geborenen Angeklagten werden sexueller Missbrauch eines Kindes in drei Fällen zur Last gelegt.

Er soll sich im Mai 2018 in Elsteraue im Zuge von Familienbesuchen dreimal an der damals 6-jährigen Tochter seines Neffen vergangen haben.

Der Angeklagte hat einen "Vorfall" eingeräumt, die Vorwürfe im übrigen aber bestritten.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünfzehn Jahren.

Versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung in Weißenfels

Tag, Uhrzeit
06.04.21, 08:30 ; 07.04.21, 08:30 ; 15.04.21, 08:30 ; 16.04.21, 08:30

Raum 141

1 Ks 5/20

Dem im Dezember 1985 geborenen Angeklagten werden versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll an einem Abend im März 2020 vor einem Haus in Weißenfels eine Auseinandersetzung mit einem Mann gehabt haben. In deren Folge soll der Angeklagte mit seinem Taschenmesser mindestens sieben Mal auf den Rumpf und auf die Beine des Mannes eingestochen haben. Durch die scharfe Gewalteinwirkung am Rücken soll das Schulterblatt des Mannes gebrochen sein. Zudem sollen die Stiche zu gravierenden Verletzungen an Brust, Rücken und Bein geführt haben, darunter mehrere Durchtrennungen von Muskeln und Bändern, eine Eröffnung der Brusthöhle sowie eine Verletzung der hinteren Schienenbeinschlagader.

Der Angeklagte hat die Tat bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Schwere Brandstiftung in Halle

Tag, Uhrzeit
07.04.21, 09:00 ; 09.04.21, 09:00 ; 12.04.21, 09:00 ; 13.04.21, 09:00 ; 19.04.21, 09:00 ; 23.04.21, 09:00 ; 30.04.21, 09:00

Raum 187

4 KLs 14/20

Dem im Juli 1999 geborenen Angeklagten wird schwere Brandstiftung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Juni 2020 in Halle in einem von ihm genutzten Zimmer einer Asylbewerberunterkunft eine Matratze mit einem Feuerzeug angezündet und sodann den Raum verlassen haben. Dabei soll er ein Übergreifen des von ihm entzündeten Feuers auf das gesamte Gebäude zumindest billigend in Kauf genommen haben. Im Zimmer soll sich ein Vollbrand entwickelt haben, der auch die Fensterrahmen als wesentliche Gebäudeteile mit erfasst haben soll, bevor er von der Feuerwehr gelöscht werden konnte. Es sei ein Sachschaden in Höhe von 90.000,00 Euro entstanden

Der Angeklagte hat sich zur Brandlegung geständig eingelassen. Im Falle einer Verurteilung kommt für den Angeklagten, der zur Tatzeit Heranwachsender war, die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht mit Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren.

Totschlag und gefährliche Körperverletzung in Halle

Tag, Uhrzeit
08.04.21, 08:30 ; 13.04.21, 08:30 ; 14.04.21, 08:30 ; 20.04.21, 08:30

Raum

1 Ks 1/21

Dem im August 1999 geborenen Angeklagten wird Totschlag in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im September 2020 in der Wohnung seiner Freundin aufgehalten haben, als zwei Männer klingelten. Der Angeklagte soll die Wohnungstür geöffnet und zwei Männer gesehen haben, von denen einer sichtbar ein gelbes Cuttermesser in der Hand gehabt haben soll. Daraufhin soll es ihm trotz der Gegenwehr der beiden Männer gelungen sein, die Tür wieder zu schließen, Sodann sollen die beiden Männer den Angeklagten aufgefordert haben, vor das Haus zu kommen, wobei sie gegen die Wohnungstür getreten haben sollen. Der Angeklagte habe sich mit einem Küchenmesser bewaffnet und die Wohnungstür geöffnet Einem Mann, der sich bereits zur Treppe gewandt haben soll, soll er linksseitig in den Rumpf gestochen haben. Dem anderen Mann soll er wuchtig mit dem Messer in die Brust gestochen haben, wobei er die Tötung des Mannes zumindest billigend in Kauf genommen haben soll. Der Mann soll einen Herzstich erlitten haben, an dessen Folgen er verstoreben sei.

Der Angeklagte alarmierte selbst die Polizei und hat die Stiche mit dem Messer eingeräumt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Handel mit Betäubungsmitteln in Naumburg

Tag, Uhrzeit
12.04.21, 09:00 ; 14.04.21, 09:00 ; 21.04.21, 09:00

Raum 96

13c KLs 21/20

Dem im Februar 1982 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, in zwei Fällen gewerbsmäßig unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln getrieben zu haben, wobei er dabei eine Schusswaffe bzw. gefährliche Gegenstände mit sich geführt habe,

Der Angeklagte soll im April 2019 in Naumburg eine Plastikdose mit 2,5 g Methamphetamin und ein Tütchen mit 2,3 g Haschisch bei sich gehabt haben. Im November 2019 soll er in einem Abstellraum eines Nebengelasses seines Wohnhauses in Naumburg mehrere Teilmengen von Methamphetamin mit einem Gesamtgewicht von ca. 3,7 g aufbewahrt haben, die überwiegend dem Eigenkonsum dienen sollten. Zugleich soll er in einer Gartenanlage weitere Teilmengen von Methamphetamin, insgesamt ca. 18,5 g, aufbewahrt haben, die er gewinnbringend weiterverkaufen wollte. Zur Absicherung seiner Drogengeschäfte soll er neben die Betäubungsmittel auf dem Tisch ein funktionsfähiges Elektro-Impuls-Gerät und auf den Boden hinter dem Tisch einen selbstgebauten Schlaggegenstand gelegt haben. Zudem soll er in Griffweite einen Dolch liegen gehabt haben. Alle Gegenstände sollen zum Schutz und zur Abwehr von Personen gedient haben, die ohne Bezahlung in den Besitz seiner Betäubungsmittel gelangen wollten.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Sexuelle Nötigung und Körperverletzung in Merseburg

Tag, Uhrzeit
13.04.21, 09:00 ; 14.04.21, 09:00

Raum 123

14 KLs 3/21

Dem im Januar 2000 geborenen Angeklagten wird sexuelle Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Juli 2020 nachts auf einem Feldweg in Merseburg eine Frau angesprochen haben, die sich auf dem Heimweg befand. Er soll die Frau überwältigt und zu Boden gedrückt haben. Trotz der Gegenwehr der Frau soll der Angeklagte die Frau an unbedeckten Intimzonen berührt haben. Als sich ein Mann näherte, der das Verhalten des Angeklagten bemerkt habe, soll der Angeklagte von der Frau abgelassen haben und geflüchtet sein.

Der Angeklagte hat angegeben, zur Tatzeit bei einer anderen Person gewesen zu sein. Im Falle einer Verurteilung kommt für den Angeklagten, der zur Tatzeit Heranwachsender war, die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Erziehungsmaßregeln und wenn diese nicht ausreichen, Zuchtmittel und Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren in Betracht.

Körperverletzung u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
23.04.21, 08:30 ; 05.05.21, 08:30 ; 07.05.21, 08:30 ; 28.05.21, 08:30

Raum 141

5 KLs 4/21

Dem im November 1985 geborenen Angeklagten werden Sachbeschädigung, Körperverletzung in vier Fällen, Bedrohung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen, davon in seinem Fall mit Beleidigung, vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im April 2020 gegen den Außenspiegel eines in Halle geparkten Autos PKW getreten und dadurch einen Schaden in Höhe von 1.755 EUR verursacht haben. Im Juni 2020 soll er versucht haben, einer Frau das Smartphone zu entwenden, mit dem sie telefonierte. Die Frau soll ausgewichen sein, woraufhin er ihr gegen den linken Oberschenkel getreten haben soll. Am selben Tag soll er einer schwangeren Frau in die Beine getreten sei, so dass diese zu Boden stürzte. Daraufhin soll er mehrfach auf sie eingetreten und deren Handtasche durchwühlt haben, ohne Gegenstände zu entwenden. Als eine Frau ihn aufforderte, die Geschädigte in Ruhe zu lassen soll er dieser hochgeholfen, sie umarmt und durch Streicheln im Gesicht getröstet haben. Auf der Fahrt in den Polizeigewahrsam soll er zweimal die Polizeibeamten beschimpft und versucht haben, diese durch einen Kopfstoß zu verletzen. Im Juli 2020 soll er in der Straßenbahn in Halle eine Frau am Arm gepackt und diese gegen die Tür gestoßen und ihr einen Kopfstoß gegeben haben. Ebenfalls im Juli 2020 soll er einer Frau auf dem Marktplatz in Halle gedroht haben, sie umzubringen. Einer anderen Frau, die den Angeklagten aufgefordert haben soll, die Frau in Ruhe zu lassen, soll er dann mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Zudem soll er Polizeibeamte beleidigt und sich der Festnahme widersetzt haben.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe. Möglicherweise war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt wegen einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig, so dass neben einer Strafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Näheres wird ein psychiatrisches Gutachten ergeben.

Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
26.04.21, 09:00 ; 28.04.21, 09:00

Raum 96

13 KLs 6/21

Dem im März 1947 geborenen Angeklagten wird Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Februar 2021 zum Zwecke des späteren möglichst gewinnbringenden Weiterverkaufs in seiner Wohnung in Halle in einer im Flur hängenden Jacke 14 verkaufsfertig portionierte Tütchen mit insgesamt ca. 7 g Methamphetamin sowie in einer im Küchenschrank gelagerten schwarzen Ledertasche zusammen mit einer Feinwaage und diversem Verpackungsmaterial ein Plastikbeutel mit 19 Tütchen mit insgesamt 185 g Methamphetamin aufbewahrt haben.

Der Angeklagte sich bislang nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Wohnungseinbruchsdiebstahl u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
27.04.21, 08:30 ; 30.04.21, 08:30

Raum 141

5 KLs 3/21

Dem im Juli 1982 geborenen Angeklagten werden tateinheitlich Wohnungseinbruchsdiebstahl, räuberischer Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Januar 2020 in Halle durch Aufhebeln der Wohnungseingangstür in die Wohnung einer ihm bekannten Frau eingedrungen und dort einen Hundewelpen und ein Smartphone entwendet haben. Im Hausflur soll er auf die Frau getroffen sein, die ihren Hund erkannt und versucht habe, den Angeklagten am Verlassen des Mehrfamilienhauses zu hindern. Das Smartphone, mit dem sie versuchte, die Polizei zu verständigen, soll der Angeklagte ihr aus der Hand geschlagen haben, wodurch das Smartphone zur Unbrauchbarkeit beschädigt worden sein soll. Sodann soll er die Frau zu Boden geworfen haben, um die Gegenwehr der Frau zu beenden und sich im Besitz der Beute zu erhalten. Da er den Welpen zuvor auf den Boden gesetzt haben soll und dieser deshalb nicht mehr greifbar gewesen sei, soll der Angeklagte stattdessen einen anderen Hund der Frau genommen und mit diesem und dem entwendeten Smartphone das Haus verlassen haben. Die Frau soll den Angeklagten bis vor das Haus gefolgt sein. Dort soll der Angeklagte mit der Faust gegen den Kopf der Frau geschlagen, so dass sie zu Boden ging. Dann soll er ihr dem beschuhten Fuß gegen die rechte Oberseite und den Kopf getreten haben und ihr gedroht haben, dass er sie umbringe, wenn sie nicht aufhöre.

Der Angeklagte hat zunächst bestritten, zur Tatzeit am Tatort gewesen zu sein. Später räumte er ein, am Tatort gewesen zu sein, die Frau jedoch nicht angetroffen zu haben. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Steuerhinterziehung in Dessau-Roßlau

Tag, Uhrzeit
27.04.21, 09:30 ; 18.05.21, 09:30 ; 21.05.21, 09:00 ; 02.06.21, 09:30 ; 08.06.21, 09:30

Raum 169

2 KLs 9/20

Dem im September 1957 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall vorgeworfen.

Der Angeklagte soll Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter einer Immobiliengesellschaft mit Sitz in Österreich gewesen sein. Diese Gesellschaft soll im Jahr 2015 Gesellschafteranteile einer ebenfalls in Österreich ansässigen GmbH übernommen haben, die ihrerseits über werthaltigem Immobilienbesitz im Kernbereich der Stadt Halle verfügte. In diesem Zusammenhang soll es Angeklagte unterlassen haben, die Vereinigung der Gesellschafteranteile gegenüber dem für die Grunderwerbssteuerfestsetzung zuständigen Finanzamt Dessau-Roßlau anzuzeigen, obwohl er die steuerlichen Rahmenbedingungen gekannt haben soll. Insgesamt soll der Angeklagte durch sein Unterlassen zu eignen Gunsten bewirkt haben, dass zwischen Juli und August 2015 Grunderwerbssteuer in Höhe von 150.000 EUR nicht festgesetzt wurden.

Der Angeklagte hat sich zur Tat eingelassen und eine Anzeigepflicht bestritten. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

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