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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Terminvorschau für Januar

21.12.2021, Halle (Saale) – 026/2021

  • Landgericht Halle

Schwere räuberische Erpressung und schwerer Raub in Teuchern

Tag, Uhrzeit
17.01.21, 09:00 ; 19.01.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 20/21

Dem im Juni 1996 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit schwerem Raub vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im August 2021 zu einer Tank- und Raststation auf der BAB 9 in Teuchern begeben und das Ladengeschäft mit einem Luftgewehr betreten haben. Anschließend soll er die Mitarbeiterin unter Vorhalten der Waffe zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert haben. Die Mitarbeiterin soll dem Angeklagten das Bargeld der zwei Kassen, insgesamt ca. 1.000 EUR, in den Rucksack des Angeklagten übergeben haben. Der Angeklagte soll sie dabei unterstützt und selbst Tabakwaren im Wert von 97,00 EUR aus dem Regel hinter der Kasse in seine Tasche gesteckt haben.

Der Angeklagte hat sich bei der Polizei selbstständig gemeldet und sich letztlich zur gesamten Tat geständig eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Braunsbedra

Tag, Uhrzeit
11.01.22, 09:00 ; 18.01.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 23/21

Dem im Juli 1983 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge getrieben zu haben und dabei sonstige Gegenstände mit sich geführt zu haben, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind; in Tateinheit dazu mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln.

Der Angeklagte soll im Juli 2021 zum Zweck des späteren gewinnbringenden Verkaufs in seinem Rucksack verschiedene Betäubungsmittel (ca. 5,5 g Cannabis-Harz, 16,8 g Cannabis sowie 22,4 g MDMA) verwahrt haben. Die Drogen sollen im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle am Bahnhof Braunsbedra, OT Krumpa festgestellt worden sein. Zudem soll der Angeklagte zur Absicherung seiner Drogengeschäfte im Rucksack zwei Messer mit einer Klingenlänge von 7 cm und 4,5 cm mitgeführt haben.

Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten sollen weitere - für den gewinnbringenden Weiterkauf aufbewahrte - Betäubungsmittel (ca. 67 g Cannabis und ca. 6,5 g MDMA) sichergestellt worden sein, wobei ein geringer Teil des Ecstasy für den eigenen Konsum gedacht gewesen sein soll.

Der Angeklagte hat sich eingelassen, die Messer habe er für seine Arbeitstätigkeit benötigt.  Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Sangerhausen u.a.

Tag, Uhrzeit
12.01.22, 09:30 ; 13.01.22, 09:30 ; 18.01.22, 09:30 ; 19.01.22, 09:30 ; 27.01.22, 09:30 ; 03.02.22, 09:30 ; 10.02.22, 09:30 ; 11.02.22, 09:30 ; 22.02.22, 09:30

Raum 187

3 KLs 18/21

Dem im Juli 1997 geborenen Angeklagten B. und dem im Mai 1983 geborenen Angeklagten S. wird vorgeworfen, teils gemeinschaftlich handelnd, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und tateinheitlich dazu unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Dem im April 1982 geborenen Angeklagten D. wird vorgeworfen, Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geleistet zu haben und tateinheitlich dazu unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben.

Der Angeklagte B. soll im Juni 2021 einer Vertrauensperson der Polizei die Lieferung von 10 Kilogramm Cannabis für 50.000 EUR und 200 Gramm Kokain für 10.000 EUR über seinen Lieferanten, den Angeklagten S., angeboten haben. Im Rahmen eines vom Angeklagten B. vermittelten Treffens des Angeklagten S. mit der Vertrauensperson der Polizei in Sangerhausen soll die Lieferung von 10 Kilogramm Marihuana für 52.500 EUR sowie von 300 Gramm Kokain für 9.000 EUR für Juli 2021 vereinbart worden sein.

Der Angeklagte S. soll die Drogen daraufhin im Juli 2021 in zwei großen Kunststofftaschen verpackt zum Angeklagten D. gebracht haben, der sie vereinbarungsgemäß umverpackt und in seinem Transporter verstaut haben soll. Der Angeklagte D. sollte für diese Fahrt einen Lohn von 1.000 EUR erhalten. Am Folgetag sollen der Angeklagte S. in seinem Pkw und der Angeklagte D. im Transporter mit den Drogen nach Sangerhausen gefahren sein. Dort sollen die beiden Angeklagten vorläufig festgenommen und die Drogen sichergestellt worden sein.  Bei den anschließenden Durchsuchungen der Wohnungen der Angeklagten sollen u.a. Betäubungsmittel in geringeren Mengen, eine Softairpistole, eine Schreckschusspistole, und Bargeld sichergestellt worden sein.

Der Angeklagte S. hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Der Angeklagte B. hat eine Einlassung in Aussicht gestellt und bisher lediglich mitgeteilt, zum Tatvorwurf nicht viel sagen zu können, da er eine Person gar nicht kenne und die anderen lediglich 3-4 Mal gesehen habe. Der Angeklagte D. hat eingeräumt, dass der Angeklagte S. ihn angesprochen habe, ob er bereit sei, für ihn Betäubungsmittel zu transportieren. Hierfür habe er 1.000 EUR erhalten sollen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Wohnungseinbruchsdiebstahl u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
12.01.22, 09:00 ; 17.01.22, 09:00

Raum 123

10a KLs 7/21

Dem im Oktober 1992 geborenen Angeklagten werden 21 Straftaten vorgeworfen: Wohnungseinbruchsdiebstahl in zwei Fällen sowie Diebstahl im besonders schweren Fall in 19 Fällen wobei es davon in 15 Fällen beim Versuch geblieben sein soll.

Der Angeklagte soll zwischen Juli 2020 und Mai 2021 regelmäßig in dauerhaft genutzte Privatwohnungen, Kleingärten sowie Gebäude in Halle eingedrungen sein, um nach stehlenswerten Gegenstände zu suchen. So soll er im Juli und August 2020 die Wohnungstüren von zwei Wohnung in Halle aufgehebelt und sodann aus den Wohnungen technische Geräte, Bargeld sowie weitere Gegenstände entwendet haben. Zwischen Januar 2021 und Februar 2021 soll der Angeklagte in Kleingartenanlagen in Halle eingedrungen sein, um dort in Lauben und Schuppen einzubrechen, was ihm teilweise gelungen sein soll. Dabei soll er technische Geräte sowie weitere Gegenstände entwendet haben. Zum Teil soll er keine Gegenstände entwendet,  jedoch durch das gewaltsame Öffnen Sachschäden verursacht haben. Der Angeklagte soll sich damit eine Einnahmequelle von einigem Gewicht und einer Dauer verschafft haben, um damit seine Drogensucht zu finanzieren.

Der Angeklagte hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Für den Wohnungseinbruchsdiebstahl droht eine Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Sicherungsverfahren - Totschlag in Rottleberode

Tag, Uhrzeit
12.01.22, 09:00 ; 19.01.22, 09:00 ; 26.01.22, 09:00 ; 27.01.22, 09:00

Raum 141

1 Ks 4/21

Dem im November 1979 geborenen Beschuldigten werden zwei Straftaten vorgeworfen: 1. Totschlag und 2. versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte.

Der Beschuldigte soll im Juni 2021 in Rottleberode zu einem in seiner Nachbarschaft lebenden Mann gelaufen sein und diesem auf dessen Hof mit einem 1,63 m großen und 6,2 Kilogramm schweren Pressluftmeißel mindestens zweimal wuchtig auf den Kopf geschlagen haben. Der Mann soll hierdurch ein schweres offenes Schädel-Hirn-Trauma, Frakturen des Schädels und massive Hirnblutungen erlitten haben. An diesen Folgen soll der Mann nach zwischenzeitlicher medizinischer Behandlung im September 2021 verstorben sein, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.

Nach der Tat soll sich der Mann in seinem Wohnhaus in Rottleberode verbarrikadiert haben. Nachdem Versuche der Kontaktaufnahme gescheitert sein sollen, sollen Beamte des Sondereinsatzkommandos des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt die Haustür mit einer Kettensäge geöffnet und sich unter ständigem Rufen "Polizei!" in das Haus begeben haben. Der Beschuldigte soll einen Polizeibeamten mit dem Meißel mit voller Wucht gegen den Kopf geschlagen haben, wobei er eine Tötung des Beamten zumindest billigend in Kauf genommen haben soll. Der Polizeibeamte soll eine Schädelprellung mit einer Weichteilschwellung und erhebliche Kopfschmerzen erlitten haben.

Der Beschuldigte hat sich nicht zur Tat eingelassen.

Da der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben soll, kommt statt einer Strafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Ein derartiges Verfahren wird als Sicherungsverfahren bezeichnet (§§ 413 ff StPO).

Steuerhinterziehung in Halle

Tag, Uhrzeit
13.01.22, 09:30 ; 26.01.22, 09:30 ; 10.02.22, 09:30 ; 24.02.22, 09:30 ; 28.02.22, 09:30 ; 03.03.22, 09:30 ; 09.03.22, 09:30 ; 16.03.22, 09:30 ; 24.03.22, 09:30 ; 05.04.22, 09:30

Raum 169

2 KLs 3/19

Dem Angeklagten wird Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall in drei Fällen vorgeworfen.

Der Angeklagte soll zwischen April 2013 und September 2013 alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer gegenüber dem Finanzamt Halle erklärungspflichtigen GmbH sowie alleiniger Geschäftsführer weiterer GmbH gewesen sein. Gegenstand der Unternehmen soll der An- und Verkauf von Grundstücken sowie die Vermietung von Immobilien gewesen sein.

Eine der Gesellschaften soll an den Angeklagten im Jahr 2012 ein Grundstück für 480.000 EUR veräußert haben. Dabei soll der Verkaufswert - entgegen einem damaligen Gutachten - einen Verkaufswert aufgewiesen haben, der nicht unter dem Wert des Ankaufs des Grundstücks im Jahr 2006 in Höhe von 1,5 Mio. EUR gelegen haben soll, was der Angeklagte auch gewusst haben soll. Die Differenz zwischen Veräußerungspreis und tatsächlichem Wert stellt der Anklage zufolge eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, welche hätte versteuert werden müssen.

Im April 20213 soll der Angeklagte für die GmbH die Erklärungen zur Körperschafts- und Gewerbesteuer eingereicht haben. Infolge des Ansatzes der 480.000 EUR Verkaufspreis für die GmbH ein steuerlicher Verlust bei der Körperschaftssteuer (Tat 1) und bei der Gewerbesteuer (Tat 2) entstanden sein. Im Juni 20213 soll der Angeklagte sodann die Einkommenssteuererklärung für sich und seine Ehefrau eingereicht haben. Da das zu versteuernde Einkommen des Angeklagten infolge der verdeckten Gewinnausschüttung tatsächlich höher gewesen sein soll, sollen Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag verkürzt worden sein (Tat 3). Die Summe der verkürzten Steuern soll sich auf ca. 415.000 EUR belaufen.

Der Angeklagte hat sich mehrfach über seine Verteidiger zu den Tatvorwürfen eingelassen und hierbei im Wesentlichen vorgetragen, zumindest vorsatzlos gehandelt zu haben. Er sei im fraglichen Zeitraum steuerlich beraten gewesen. Durch Einholung des Sachverständigengutachtens sei er davon ausgegangen, alles Erforderliche getan zu haben. Auch seinen jederzeit alle relevanten Umstände gegenüber dem Finanzamt offengelegt worden. Für die Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Schwerer Raub in Halle

Tag, Uhrzeit
14.01.22, 09:00 ; 24.01.22, 13:00 ; 28.01.22, 09:00 ; 31.01.22, 09:00

Raum 187

4 KLs 13/21

Dem im Juni 2000 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im Juni 2021 mit einem ca. 20 cm langen Messer in einen Supermarkt in Halle begeben haben. Im Markt soll er zielgerichtet zu der an der Kasse sitzenden Mitarbeiterin gelaufen sein. Er soll sich hinter die Kasse begeben und mehrfach mit dem Messer Stichbewegungen in Richtung der Frau angedeutet und dabei "Geld, Geld" gefordert haben. Die Frau soll die Kasse geöffnet haben. Daraus soll der Angeklagte ca. 500 EUR entnommen haben. Anschließend soll der Angeklagte aus dem Markt gerannt sein.

Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Ein Gutachten zur Frage des Vorliegens einer verminderten Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit wurde in Auftrag gegeben. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
20.01.22, 08:30 ; 28.01.22, 08:30

Raum 141

5 KLs 27/21

Dem im Februar 1997 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, durch zwei Straftaten mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, mit sich geführt zu haben.

Bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten im Juli 2019 sollen u.a. 265 Gramm Cannabisharz, 77 Gramm Cannabisblüten sowie 21 vorportionierte Tütchen mit Cannabis zwischen 0,56 Gramm und 0,75 Gramm aufgefunden worden sein. Die Betäubungsmittel soll der Angeklagte zum beabsichtigen Weiterverkauf vorrätig gehalten haben, um sich daraus eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und gewisser Dauer zu erschließen. Zudem soll der Angeklagte einen mit Stacheldraht umwickelten Baseballschläger zugriffsbereit zur Absicherung der Drogengeschäfte aufbewahrt haben.

Bei einer weiteren richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten im August 2020 sollen erneut u.a. ca. 91 Gramm Cannabis aufgefunden worden sein. Zur Absicherung der Drogengeschäfte soll der Angeklagte im Wohnzimmer griffbereit ein Butterflymesser aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat keine Angaben zur Sache gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Besonders schwerer sexueller Übergriff und Körperverletzung in Halle

Tag, Uhrzeit
24.01.22, 09:00 ; 26.01.22, 09:00 ; 31.01.22, 09:00 ; 02.02.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 21/21

Dem im Januar 1999 geborenen Angeklagten wird besonders schwerer sexueller Übergriff in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im Oktober 2020 zu einer Wohnung in Halle begeben haben, wo er mit einer Frau zur Durchführung einer erotischen Massage und Geschlechtsverkehr verabredet gewesen sein soll. Nach Öffnen der Tür soll der Angeklagte die Wohnung betreten und sich erkundigt haben, ob der Geschlechtsverkehr ohne Verwendung eines Kondoms durchgeführt werden könne, was die Frau verneint haben soll. Hierüber verärgert soll der Angeklagte die Frau an den Brüsten ergriffen und fest zugedrückt haben. In der Folge soll der Angeklagte mit der Faust auf die Frau eingeschlagen und sie an den Haaren auf das Bett gezogen. Dort soll er sich mit seinem Knie auf die Brust der Frau gekniet haben. Dabei soll der Angeklagte ein mitgeführtes Taschenmesser hervorgeholt und der Frau vorgehalten haben. Schließlich soll sich die Frau befreit haben und aus der Wohnung geflüchtet sein.

Der Angeklagte bestreitet die Tat. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

Versuchter Raub und Körperverletzung in Halle

Tag, Uhrzeit
27.01.22, 09:00 ; 28.01.22, 09:00 ; 03.02.22, 09:00 ; 21.02.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 9/21

Dem im November 1989 geborenen Angeklagten wird Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Raub vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Mai 2019 auf dem Bahnhofsvorplatz des Hauptbahnhofs Halle einen Mann an der Jacke festgehalten und diesem mit dem Handrücken gegen die linke Kopfseite geschlagen haben. Dabei soll der Angeklagte beabsichtigt haben, dem Mann dessen Tasche zu entreißen. Dies soll dem Angeklagten jedoch nicht gelungen sein, weil der Mann die Tasche festgehalten haben soll.

Der Angeklagte hat über seine Verteidigerin mitteilen lassen, dass er die Tat nicht bestreite, er sich allerding nicht an die Details erinnern könne, da er zum Zeitpunkt der Tat unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden habe. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Der Angeklagte könnte mit zumindest erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit gehandelt haben könnte. Neben einer Strafe kommt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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