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Urteil wegen Mordes eines Kindes in Querfurt rechtskräftig

28.12.2021, Halle (Saale) – 027/2021

  • Landgericht Halle

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte den im März 1990 geborenen Angeklagten K. am 21.05.2021 u.a. wegen Mordes, schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes, Vergewaltigung, schwerem sexuellen Übergriff, sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen, Herstellen kinderpornografischer Schriften und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt (Az.: 1 Ks 10/20).

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte K. zwischen Juni 2020 und Juli 2020 in der jedenfalls vorübergehend gemeinsam mit der Angeklagten F. bewohnten Wohnung in Querfurt an dem 2-jährigen Sohn der F. vergangen hatte. Dabei habe er das Kind wiederholt aus einer sadistischen Grundeinstellung und aus sexuellen Beweggründen heraus zur Nachtzeit im Kinderzimmer aufgesucht und auf grausame Weise in einer Weise gequält, von der er sich sexuelle Befriedigung versprochen habe. Einige dieser Taten habe er mit dem Mobiltelefon gefilmt. Nachdem er am 10.07.2020 das Kind erneut gequält habe, habe er den Jungen aus niedrigen Beweggründen getötet.

Die von dem Angeklagten K. gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof nunmehr durch Beschluss vom 15.12.2021 verworfen (Az.: 6 StR 517/21). Damit ist das Urteil seit dem 16.12.2021 rechtskräftig.

Die in dem Verfahren ebenfalls Angeklagte F. wurde von der Schwurgerichtskammer am 21.05.2021 wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagte F. hatte keine Revision gegen das Urteil eingelegt. Das Urteil gegen den Angeklagte F. ist daher bereits seit dem 29.05.2021 rechtskräftig.

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