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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Weitere Termine im Januar

20.01.2022, Halle (Saale) – 003/2022

  • Landgericht Halle

Schwere räuberische Erpressung in Mücheln

Tag, Uhrzeit
20.01.22, 09:00 ; 01.02.22, 09:00 ; 02.02.22, 09:00 ; 03.02.22, 09:00 ; 11.02.22, 09:00 ; 23.02.22, 09:00 ; 25.02.22, 09:00 ; Raum 123

10a KLs 11/21

Dem im Juli 1945 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis in fünf Fällen vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im April 2021 maskiert mit einem Mund-Nasen-Schutz eine Bankfiliale in Mücheln betreten und sich zum dortigen Bankschalter begeben haben. Dort soll er mit einem pistolenähnlichen Gegenstand, welcher seinem äußeren Erscheinungsbild nach einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich gesehen haben soll, auf Kopfhöhe auf die Bankmitarbeiterin gezielt haben. Während er den Pistolenlauf weiterhin auf den Kopf der Zeugin gerichtet haben soll, soll er einen Stoffbeutel über den Tresen gereicht haben. Er soll der Zeugin gesagt haben, dass ihr nichts geschehen werde, wenn sie ruhig bleibe. Die Zeugin soll daraufhin insgesamt ca. 110.000 EUR an den Angeklagten übergeben haben.

Zudem soll der Angeklagte in fünf Fällen mit einem PKW öffentliche Straßen befahren haben, obwohl er gewusst haben soll, dass er die zum Führen des Kraftfahrzeugs erforderliche Fahrerlaubnis nicht gehabt habe: Im April 2021 in Nürnberg, im Mai 2021 in Hainichen und Rossau und im Juni sowie Juli 2021 in Halle (Saale).

Der Angeklagte hat zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Später hat er die Tat bestritten. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

Körperverletzung u.a. in Merseburg

Tag, Uhrzeit
24.01.22, 09:00 ; 27.01.22, 09:00 ; 10.02.22, 09:00 ; 15.02.22, 09:00

Raum 123

14 KLs 22/21

Gegen den im Juni 1991 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklagen vor.

Mit der ersten Anklage werden dem Angeklagten 3 Straftaten vorgeworfen: Versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung (1.), Diebstahl (2.) und Bedrohung (3.).

Der Angeklagte soll sich an einem Abend im Juni 2021 in einer Bar in Merseburg zunächst mit drei weiteren Gästen (zwei Männern und einer Frau) unterhalten haben und sodann grundlos einen der Männer gegen den Brustkorb geschlagen haben, wodurch dieser auf den Boden gefallen und nach Luft gerungen haben soll. Anschließend soll er die Frau beleidigt und ihr ein Glas mit unbekannter Flüssigkeit ins Gesicht geschüttet haben. Der zweite Mann soll versucht haben, den Angeklagten anzusprechen, woraufhin dieser mit seiner rechten Faust ausgeholt und in Richtung des Kopfes des Mannes geschlagen haben soll. Der Mann soll es geschafft haben, dem Schlag auszuweichen, und soll sich mit der Frau zu deren Fahrzeug begeben haben. Der Angeklagte soll einen Stuhl aus Stahl in Richtung der Frau geworfen haben. In der Folge sollen die Frau und der Mann das am Straßenrand geparkte Fahrzeug verriegelt haben. Der Angeklagte soll mehrfach mit der Faust gegen den Kofferraum geschlagen und hierdurch Dellen verursacht haben. Nachdem die Geschädigten mit dem Fahrzeug geflüchtet sein sollen, soll der Angeklagte die Tasche des Mannes mit ca. 1.800 EUR Bargeld, einem Handy, dem Personalausweis und der EC-Karte an sich genommen haben. Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte den Geschädigten auf Instagram gedroht haben. Der Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen.

Mit der weiteren Anklage wird dem Angeklagten Körperverletzung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen vorgeworfen. Der Angeklagte soll im August 2021 grundlos in der ehemals gemeinsamen Wohnung seine Ex-Freundin angegriffen und ihr vielfach mit der Faust und der Hand auf den Kopf und den Rücken geschlagen haben. Dem hinzukommenden 4jährigen Kind soll er ebenfalls auf den Kopf geschlagen haben.

Der Angeklagte hat sich weitgehend geständig eingelassen.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten.

Besonders schwerer sexueller Übergriff und Körperverletzung in Halle

Tag
24.01.22, ; 26.01.22, ; 31.01.22, ; 02.02.22

Raum 96

13 KLs 21/21

Diese mit Pressemitteilung vom 21.12.2021 mitgeteilten Termine sind aufgehoben.

Zur Erinnerung:

Dem im Januar 1999 geborenen Angeklagten wird besonders schwerer sexueller Übergriff in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im Oktober 2020 zu einer Wohnung in Halle begeben haben, wo er mit einer Frau zur Durchführung einer erotischen Massage und Geschlechtsverkehr verabredet gewesen sein soll. Nach Öffnen der Tür soll der Angeklagte die Wohnung betreten und sich erkundigt haben, ob der Geschlechtsverkehr ohne Verwendung eines Kondoms durchgeführt werden könne, was die Frau verneint haben soll. Hierüber verärgert soll der Angeklagte die Frau an den Brüsten ergriffen und fest zugedrückt haben. In der Folge soll der Angeklagte mit der Faust auf die Frau eingeschlagen und sie an den Haaren auf das Bett gezogen. Dort soll er sich mit seinem Knie auf die Brust der Frau gekniet haben. Dabei soll der Angeklagte ein mitgeführtes Taschenmesser hervorgeholt und der Frau vorgehalten haben. Schließlich soll sich die Frau befreit haben und aus der Wohnung geflüchtet sein.

Der Angeklagte bestreitet die Tat. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

 

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