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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Weitere Termine in Strafsachen

10.03.2022, Halle (Saale) – 08/2022

  • Landgericht Halle

Sexueller Missbrauch u.a. im Burgenlandkreis

Tag, Uhrzeit
14.03.22, 09:00 ; 22.03.22, 09:00

Raum 90

17 KLs 1/22

Dem im September 1978 geborenen Angeklagten werden 42 Straftaten vorgeworfen, darunter versuchter sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Kindern und Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder-, sowie jugendpornografischer Inhalte.

Der Angeklagte soll zwischen März 2017 und Mai 2018 über WhatsApp zu drei zwischen 2003 und 2006 geborenen Jungen Kontakt gehabt und diesen pornografische Inhalte übermittelt haben. Mit einem Jungen soll er sich zudem getroffen haben, wobei es zu sexuellen Handlungen gekommen sein soll. Darüber hinaus soll der Angeklagte weiteren Personen über WhatsApp kinder- und jugendpornografischer Inhalte übermittelt haben. Überdies soll der Angeklagte eine Vielzahl von kinder- und jugendpornografischen Inhalten besessen haben.

Der Angeklagte hat im Rahmen des Ermittlungsverfahrens von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Für den sexuellen Missbrauch von Kindern droht jeweils eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
28.03.22, 09:00 ; 29.03.22, 09:00 ; 05.04.22, 09:00

Raum 90

6 KLs 1/22

Der im Januar 1990 geborenen Angeklagten werden zwei Straftaten vorgeworfen. Sie soll (1.) mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben haben und Betäubungsmittel unerlaubt erworben haben sowie (2.) mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben und dabei sonstige Gegenstände mit sich geführt haben, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, sowie Betäubungsmittel unerlaubt besessen haben.

Die Angeklagte soll im Zeitraum Mai 2021 bis Juni 2021 regen Handel mit Betäubungsmitteln, vornehmlich Methamphetamin, MDMA und Amphetamin, betrieben haben. Ein geringer Teil des erworbenen bzw. verwahrten Amphetamin soll dabei für den eigenen Konsum der Angeklagten gedacht gewesen sein.

So soll die Angeklagte Mitte Mai 2021 in Brehna von einer bislang unbekannten Person 50 Gramm Methamphetamin zum Preis von 35 EUR pro Gramm erworben haben. Aus diesem Vorrat soll die Angeklagte Ende Mai an eine gesondert verfolgte Frau 10 Gramm Methamphetamin zum Preis von 50 EUR pro Gramm verkauft haben (1.).

Im Juni soll die Angeklagte insgesamt ca. 44 Gramm Methamphetamin, ca. 4 Gramm Amphetamin-Coffein-Gemisch, 0,86 Gramm Cannabis und 0,48 Gramm MDMA in ihrer Wohnung aufbewahrt haben. Zur Absicherung der Drogengeschäfte soll die Angeklagte einen Baseballschläger, einen Teleskopschlagstock und ein Springmesser griffbereit verwahrt haben (2.).

Die Angeklagte hat eingeräumt, dass sich in ihrer Wohnung Betäubungsmittel befänden. Diese würden auch einer weiteren, gesondert verfolgten Person gehören. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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