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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau für April

31.03.2022, Halle (Saale) – 012/2022

  • Landgericht Halle

Gewerbsmäßige Hehlerei in Sülzetal und Halle

Tag, Uhrzeit
05.04.22, 09:30 ; 11.04.22, 09:30 ; 19.04.22, 09:30 ; 28.04.22, 09:30 ; 02.05.22, 09:30 ; 16.05.22, 09:30 ; 30.05.22, 09:30 ; 09.06.22, 09:30 ; 13.06.22, 09:30 ; 20.06.22, 09:30

Raum 123

10a KLs 4/18

Dem im November 1973 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßige Hehlerei in sechs Fällen vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im Februar 2015 mit zwei gesondert verfolgten Männern zusammengeschlossen haben, um die Fahrzeugidentität hochwertiger Betonmischer und Sattelauflieger, die aus Straftaten stammten, zu verändern und diese gewinnbringend an Abnehmer im Ausland weiterzuverkaufen. Sie sollen hierfür eine Halle mit LKW-Zufahrt in Sülzetal gemietet haben. Der Angeklagte soll die technischen und optischen Veränderungen der Fahrzeuge vorgenommen haben, indem er u.a. die Fahrzeugidentifikationsnummern ausgefräst und neue Ziffern eingestanzt haben soll.

So sollen sich die gesondert Verfolgten im Februar und März 2015 zwei Betonmischer im Gesamtwert von ca. 175.000 EUR verschafft haben. An diesen soll der Angeklagte technische und optische Veränderungen vorgenommen haben. Im April sollen sich die gesondert Verfolgten einen Sattelauflieger verschafft haben, an dem der Angeklagte ebenfalls technische und optische Veränderungen vorgenommen haben soll. Die Betonmischer und der Sattelauflieger sollen, noch bevor sie das deutsche Bundesgebiet verlassen konnten, sichergestellt worden sein.

Spätestens im November 2015 soll sich der Angeklagte mit einer weiteren gesondert verfolgten Person zusammengeschlossen haben, um in der Folgezeit die Fahrzeugidentität von Personen- und Lastkraftwagen, die aus Straftaten stammten, zu verändern und diese gewinnbringend an Abnehmer im Ausland weiterzuverkaufen. Der Angeklagte soll die technischen und optischen Veränderungen der Fahrzeuge in einer Halle in Halle (Saale) vorgenommen haben. So sollen sich der Angeklagte und der gesondert Verfolgte im März und April 2016 einen Pkw und eine Sattelzugmaschine verschafft haben, an denen der Angeklagte erneut technische und optische Veränderungen vorgenommen haben soll. Beide Fahrzeuge sollen, noch bevor er das deutsche Bundesgebiet verlassen konnte, sichergestellt worden sein.

Der Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Für gewerbsmäßige Hehlerei droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Sicherungsverfahren nach schwerem Raub in Halle

Tag, Uhrzeit
06.04.22, 10:30 ; 19.04.22, 13:00 ; 22.04.22, 09:00

Raum 187

4 KLs 2/22

Dem im Juni 2000 geborenen Angeklagten wird durch eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren schwerer Raub zur Last gelegt.

Der Beschuldigte soll sich im Juni 2021 mit einem ca. 20 cm langen Messer in einen Supermarkt in Halle begeben haben. Im Markt soll er zielgerichtet zu der an der Kasse sitzenden Mitarbeiterin gelaufen sein. Er soll sich hinter die Kasse begeben und mehrfach mit dem Messer Stichbewegungen in Richtung der Frau angedeutet und dabei "Geld, Geld" gefordert haben. Die Frau soll die Kasse geöffnet haben. Daraus soll der Beschuldigte ca. 500 EUR entnommen haben. Anschließend soll er aus dem Markt gerannt sein.

Der Beschuldigte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.

Das Verfahren wurde bereits unter dem Az.: 4 KLs 13/21 am Landgericht Halle verhandelt. Mit Urteil vom 31.01.2022 wurde dieses Verfahren gegen den Beschuldigten wegen eines Verfahrenshindernisses (dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten) eingestellt.

Der Beschuldigte soll aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Die Kammer hat u.a. zu prüfen, ob von dem Beschuldigten die Gefahr der Begehung weiterer schwerer Straftaten ausgeht und er deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist. Ein derartiges Verfahren wird als Sicherungsverfahren bezeichnet (§§ 413 ff. StPO).

Hinweis: Die Kammer hat zudem beschlossen, dass die Hauptverhandlung ohne den Beschuldigten stattfinden soll, da sein Erscheinen vor Gericht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unangebracht sei. So habe sich der Beschuldigte gegen den Transport zum Gericht u.a. körperlich gewehrt, sei impulsiv und aggressiv aufgetreten und habe die Verhandlungen in prozessordnungswidriger Weise gestört.

Vergewaltigung in Halle

Tag, Uhrzeit
07.04.22, 09:00 ; 21.04.22, 09:00 ; 28.04.22, 09:00 ; 13.05.22, 09:00

Raum 187

3 KLs 6/21

Dem im Dezember 1993 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung vorgeworfen. Der Angeklagte soll im August 2020 eine ihm bekannte Frau in eine Wohnung in Halle gelockt und sich dort an der Frau vergangen haben.

Der Angeklagte bestreitet, die Frau vergewaltigt zu haben. Er habe mit der Frau etwa ein Jahr eine Beziehung geführt. In dieser Beziehung habe es mehrfach einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gegeben, so auch am Tattag.

Im Fall eine Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen u.a. im Saalekreis

Tag, Uhrzeit
08.04.22, 09:00 ; 11.04.22, 09:00 ; 13.04.22, 09:00 ; 20.04.22, 09:00 ; 25.04.22, 09:00 ; 26.04.22, 09:00

Raum 90

17 KLs 4/22

Dem im Mai 1968 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern in 14 Fällen vorgeworfen.

Der Angeklagte soll zwischen November 2019 und Juni 2020 im Saalekreis bei mehreren Mädchen, die ihm zur Erziehung und Betreuung anvertraut gewesen sein sollen, sexuelle Handlungen in Form von Berührungen und Streicheln der jeweils bekleideten Mädchen, vorgenommen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Weitere Angaben zum Tatort und den Tatumständen, die zu einer Individualisierung insbesondere auch der betroffenen Mädchen führen könnten, sind derzeit aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht möglich.

Betäubungsmittelhandel in Zeitz

Tag, Uhrzeit
12.04.22, 09:00 ; 14.04.22, 09:00 ; 26.04.22, 09:00

Raum 123

10a KLs 1/22

Dem im August 1999 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Der Angeklagte soll über sechs Monate regen Handel mit Cannabis betrieben haben, um sich eine nicht nur vorrübergehende Einnahmequelle von erheblichem Umfang zu verschaffen. Er soll im Oktober 2021 ohne festen Wohnsitz gewesen und sich bei einem gesondert verfolgten Mann in Zeitz einquartiert haben. In dieser Wohnung soll der Angeklagte im Oktober 2021 ca. 600 Gramm Marihuana, eine Feinwaage, eine mit Stahlkugeln geladene Gaspistole sowie Bargeld in Höhe von ca. 330 EUR aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Mord u.a. in Eisleben

Tag, Uhrzeit
19.04.22, 08:30 ; 22.04.22, 08:30 ; 05.05.22, 08:30 ; 09.05.22, 08:30 ; 16.05.22, 08:30

Raum 141

1 Ks 1/22

Dem im Februar 1996 geborenen Angeklagten wird Mord in Tateinheit mit versuchtem Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich, nachdem er Opfer eines tätlichen Übergriffs geworden sein soll, entschlossen haben, das spätere Opfer zu töten, um sich für dessen Mitwirkung an der Vortat zu rächen. Mit zwei Messern mit einer Klingenlänge von 8 und 9 cm bewaffnet soll er sich im Oktober 2021 zur Wohnung des Mannes in Eisleben begeben haben. Als dieser auf das Klopfen des Angeklagten hin die Wohnungstür geöffnet haben soll, soll der Angeklagte mehrfach gezielt und wuchtig auf den Mann eingestochen haben. Der Mann soll insgesamt mindestens 43 Messerstiche erlitten haben, die zu seinem sofortigen Tod geführt haben sollen. Anschließend soll der Angeklagte einen zufällig ebenfalls in der Wohnung anwesenden Mann angegriffen und durch Messerstiche verletzt haben. Dieser Mann soll daraufhin vom Tatort geflüchtet sein.

Der Angeklagte hat sich eingelassen, von mehreren Personen geschlagen worden zu sein. Er sei aufgefordert worden, Drogen zu verkaufen und an Diebstählen teilzunehmen. An die ihm zur Last gelegte Tat könne er sich nicht mehr erinnern, da er erhebliche Mengen Crystal genommen habe. Im Fall einer Verurteilung droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in Halle

Tag, Uhrzeit
20.04.22, 09:00 ; 21.04.22, 09:00 ; 28.04.22, 09:00 ; 02.05.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 24/21

Dem im Januar 1976 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in 32 Fällen, in zehn Fällen dazu tateinheitlich mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich in Halle zwischen März 2010 bis Juli 2014 an seiner im März 1997 geborenen Stieftochter vergangen haben.

Der Angeklagte hat eingeräumt, mit seiner Stieftochter ein Verhältnis gehabt zu haben, seitdem diese 14 Jahre alt gewesen sei, jedoch jegliche sexuellen Handlungen an der Stieftochter im Kindesalter in Abrede gestellt. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Schwere Brandstiftung in Naumburg

Tag, Uhrzeit
21.04.22, 09:00 ; 22.04.22, 09:00 ; 27.04.22, 09:00

Raum 90

6 KLs 2/22

Der im August 1991 geborenen Angeklagten wird schwere Brandstiftung vorgeworfen.

Die Angeklagte soll im Oktober 2021 Patientin im Klinikum Burgenlandkreis in Naumburg gewesen sein. In Suizidabsicht soll sie das Bett in ihrem Patientenzimmer, in dem sich auch eine weitere Patientin befunden haben soll, in Brand gesetzt haben. Das Bett soll dadurch verbannt und das Zimmer verrußt und verqualmt worden sein. Insgesamt soll ein Schaden von über 116.000 EUR entstanden sein.

Die Angeklagte hat eingeräumt, das Bett in ihrem Patientenzimmer mit einem Feuerzeug und einer Zeitung in Brand gesetzt zu haben. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Aufgrund einer psychischen Erkrankung soll die unter Betreuung stehende Angeklagte vermindert schuldfähig gewesen sein.

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen u.a. in Zeitz u.a.

Tag, Uhrzeit
21.04.22, 09:00 ; 22.04.22, 09:00 ; 05.05.22, 09:00 ; 09.05.22, 09:00 ; 10.05.22, 09:00

Raum 123

14 KLs 25/21

Dem im September 1982 geborenen Angeklagten werden sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen in vier Fällen vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich zwischen Mai 2019 und November 2019 in Zeitz und Theißen an seiner im September 2004 geborenen Stieftochter vergangen haben. Der Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe.

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlen wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Betrug im besonders schweren Fall in Halle

Tag, Uhrzeit
22.04.22, 09:00 ; 27.04.22, 09:00 ; 03.05.22, 09:00 ; 05.05.22, 09:00 ; 10.05.22, 09:00 ; 12.05.22, 09:00 ; 17.05.22, 09:00

Raum 96

11 KLs 9/21

Der im April 1974 geborenen Angeklagten wird Betrug im besonders schweren Fall in 156 Fällen vorgeworfen.

Die Angeklagte soll seit mindestens November 2014 als freiberufliche Hebamme in Halle tätig gewesen sein. Dabei soll sie gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen nur zur Abrechnung solcher Leistungen berechtigt gewesen sein, die im Hebammenvertrag vereinbart waren. Hierzu sollen jedoch nicht die von der Angeklagten angebotenen Gruppenkurse wie Yoga und Schwangerschaftsgymnastik oder Akkupunktur und Massage als Wunschleistungen gezählt haben. Wegegeld soll nicht abrechenbar gewesen sein, wenn sich die Schwangere für den Erhalt der Leistungen eigenständig in die Räumlichkeiten der Hebammenpraxis begibt.

Dennoch soll die Angeklagten die von ihr als Hebamme gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen nicht abrechnungsfähige Teilnahme von Schwangeren an den von ihr angebotenen Gruppenkursen oder nicht erstattungsfähige Leistungen wie Akkupunktur oder Massagen abgerechnet haben. Dabei soll sie gegenüber den Krankenkassen unzutreffend behauptet haben, jeweils individuelle Leistungen gegenüber der jeweiligen Schwangeren als sog. Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Wehen, erbracht zu haben. Ferner soll sie Wegegeld abgerechnet haben, obwohl die Kurse ausschließlich in den Praxisräumen der Angeklagten stattgefunden haben sollen.

Insgesamt soll die Angeklagte bei 28 Schwangeren derartige Leistungen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet haben. Durch die unberechtigten Abrechnungen soll ein Schaden in Höhe von mindestens 36.000 EUR entstanden sein.

Die Angeklagte hat eingeräumt, dass in den verfahrensgegenständlichen Fällen Wegegeld auch gegenüber den Kostenträgern der Schwangeren berechnet worden seien, bei denen es an den fraglichen, in den Rechnungen aufgeführten Tagen nicht zu einem Hausbesuch gekommen sei. Dem liege jedoch ein Versehen bei der Übertragung der Information zugrunde. Die von ihr erbrachten Leistungen seien im Übrigen wie geschehen abrechenbar. Das Vergütungsverzeichnis enthalte keine Vorgaben, in welchem situativen Kontext der Hilfen erbracht werden müssten, um abrechnungsfähig zu sein. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Gefährliche Körperverletzung, versuchter Totschlag u.a in Hettstedt u.a.

Tag, Uhrzeit
26.04.22, 08:30 ; 27.04.22, 11:00 ; 10.05.22, 08:30 ; 12.05.22, 08:30 ; 17.05.22, 08:30

Raum 141

1 Ks 6/21

Dem im Januar 1988 geborenen Angeklagten werden sieben Straftaten vorgeworfen: Gefährliche Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Totschlag, Diebstahl im besonders schweren Fall und versuchter Diebstahl im besonders schweren Fall, Sachbeschädigung und räuberische Erpressung.

Der Angeklagte soll im November 2020 mit einem gesondert verfolgen Mann die Fenster einer Arztpraxis in Hettstedt aufgehebelt und aus der Praxis Inventar im Wert von ca. 45.900 EUR entwendet haben (1.). Im Februar 2021 soll er einen Mann mit einem Metallstuhl geschlagen und anschließend gemeinsam mit einer weiteren Person getreten und geschlagen haben (2.). Im März 2021 soll der Angeklagte gemeinsam mit einer weiteren Person die Tür- und Fensterscheiben eines Einfamilienhauses in Hettstedt beschädigt haben (3.). Ebenfalls im März 2021 soll er einem Mann mit einer Brechstange ins Gesicht geschlagen haben (4.). Im April 2021 soll der Angeklagte in Hettstedt mit einem weiteren Mann versucht haben, von einem Lagerplatz einen Bagger zu entwenden. Der Bagger soll nur wegen eines Bedienfehlers auf dem Gelände geblieben sein (5.). Aus Verärgerung, dass der Bagger nicht entwendet werden konnte, soll der Angeklagte mit einer Holzlatte auf den Mann eingeschlagen haben, wobei er so fest zugeschlagen haben soll, dass die Latte in mehrere Teile zerbrochen sein soll (6.). Im Juli 2021 soll der Angeklagte einem Mann gedroht und diesen aufgefordert haben, 3.000 EUR in monatlichen Raten zu je 250,00 EUR an ihn zu zahlen. Der Mann soll daraufhin 250,00 EUR am Bankautomaten abgehoben und dem Angeklagten übergeben haben. 

Der Angeklagte hat sich zu allen Sachverhalten nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

 

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