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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau für November

27.10.2022, Halle (Saale) – 029/2022

  • Landgericht Halle

Betrug im besonders schweren Fall in Halle

Tag, Uhrzeit
22.04.22, 09:00 ; 27.04.22, 09:00 ; 03.05.22, 09:00 ; 05.05.22, ; 10.05.22, ; 12.05.22, ; 17.05.22, ; 09.11.22, 09:00 ; 16.11.22, 09:00 ; 30.11.22, 09:00 ; 14.12.22, 09:00

Raum 96

11 KLs 9/21

Gegen die im April 1974 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor. Mit beiden Anklageschriften wird der Angeklagten Betrug zur Last gelegt.

Die Angeklagte soll seit mindestens November 2014 als freiberufliche Hebamme in Halle tätig gewesen sein. Dabei soll sie gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen nur zur Abrechnung solcher Leistungen berechtigt gewesen sein, die im Hebammenvertrag vereinbart waren. Hierzu sollen jedoch nicht die von der Angeklagten angebotenen Gruppenkurse wie Yoga und Schwangerschaftsgymnastik oder Akkupunktur und Massage als Wunschleistungen gezählt haben. Wegegeld soll nicht abrechenbar gewesen sein, wenn sich die Schwangere für den Erhalt der Leistungen eigenständig in die Räumlichkeiten der Hebammenpraxis begibt.

Dennoch soll die Angeklagten die von ihr als Hebamme gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen nicht abrechnungsfähige Teilnahme von Schwangeren an den von ihr angebotenen Gruppenkursen oder nicht erstattungsfähige Leistungen wie Akkupunktur oder Massagen abgerechnet haben. Dabei soll sie gegenüber den Krankenkassen unzutreffend behauptet haben, jeweils individuelle Leistungen gegenüber der jeweiligen Schwangeren als sog. Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Wehen, erbracht zu haben. Ferner soll sie Wegegeld abgerechnet haben, obwohl die Kurse ausschließlich in den Praxisräumen der Angeklagten stattgefunden haben sollen.

Nach der ersten Anklageschrift soll die Angeklagte bei 28 Schwangeren derartige Leistungen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet haben. Durch die unberechtigten Abrechnungen soll ein Schaden in Höhe von mindestens 36.000 EUR entstanden sein. Mit der weiteren Anklageschrift soll die Angeklagte wird der weitere Schaden auf zusätzliche ca. 78.800 EUR beziffert.

Die Angeklagte hat eingeräumt, dass in den verfahrensgegenständlichen Fällen Wegegeld auch gegenüber den Kostenträgern der Schwangeren berechnet worden seien, bei denen es an den fraglichen, in den Rechnungen aufgeführten Tagen nicht zu einem Hausbesuch gekommen sei. Dem liege jedoch ein Versehen bei der Übertragung der Information zugrunde. Die von ihr erbrachten Leistungen seien im Übrigen wie geschehen abrechenbar. Das Vergütungsverzeichnis enthalte keine Vorgaben, in welchem situativen Kontext der Hilfen erbracht werden müssten, um abrechnungsfähig zu sein. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Das Verfahren war ursprünglich ab dem 22.04.2022 terminiert (vgl. PM des Landgerichts vom 31.03.2022). Nach umfangreichen Stellungnahmen der Verteidigung und Prüfvermerken der Staatsanwaltschaft zum abgerechneten Weggeld stellte die Verteidigung den Antrag, die Verhandlung zunächst auszusetzen. Diesem Antrag ist die Kammer am 2. Verhandlungstag gefolgt.

Versuchter Totschlag in Halle - NICHT ÖFFENTLICH

Tag, Uhrzeit
07.11.22, 09:00 ; 16.11.22, 09:00 ; 28.11.22, 09:00 ; 16.12.22, 09:00 ; 21.12.22, 09:00

Raum 187

4 KLs 5/22

Der im Oktober 2007 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Die Angeklagte soll sich im Mai 2022 als strafrechtlich verantwortliche Jugendliche mit einem 10 cm langen Messer auf den Marktplatz in Halle begeben haben, um dort auf eine Frau zu treffen. Als die Frau der Angeklagten entgegengekommen sein soll, soll die Angeklagte ohne Veranlassung und ohne rechtfertigenden Grund mindestens vier Mal auf die Frau eingestochen haben. Der Frau soll es gelungen sein, zu flüchten. Die Stichverletzungen sollen durch eine Notoperation behandelt worden sein.

Da die Angeklagte zur Tatzeit noch Jugendliche war, ist die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen gem. § 48 JGG nicht öffentlich. Nähere Einzelheiten zum Tatvorwurf und zur Einlassung können daher nicht mitgeteilt werden.Über den Ausgang des Verfahrens werden Sie durch eine Pressemitteilung informiert.

Raub und Körperverletzung in Sangerhausen und Halle

Tag, Uhrzeit
10.11.22, 09:00 ; 16.11.22, 09:00 ; 17.11.22, 09:00 ; 24.11.22, 09:00

Raum 123

14 KLs 4/22

Gegen den im November 2000 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor. Mit der ersten Anklageschrift wird dem Angeklagten Raub vorgeworfen, mit der zweiten Körperverletzung.

Der Angeklagte soll im September 2021 als Heranwachsender in Sangerhausen von einem ihm bekannten Mann die Herausgabe von dessen iPhone verlangt haben, sonst werde er ihn schlagen. Schließlich soll der Angeklagte dem Mann das iPhone weggenommen haben. Der Angeklagte hat den Tatvorwurf bestritten. Zudem soll der Angeklagte im September 2021 in Halle einem im bekannten Mann zunächst von hinten in den Rücken getreten und dann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Zu diesem Tatvorwurf hat sich der Angeklagte nicht eingelassen.

Der Angeklagte war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt.

Beleidigung, Bedrohung u.a. in Brachwitz

Tag, Uhrzeit
14.11.22, 13:00 ; 24.11.22, 09:00 ; 28.11.22, 09:00 ; 29.11.22, 09:00 ; 05.12.22, 13:00 ; 15.12.22, 13:00

Raum 169

16 KLs 1/22

Dem im Februar 1974 geborenen Angeklagten werden 10 Straftaten, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, vorgeworfen, u.a. Beleidigung, Sachbeschädigung, Bedrohung und Körperverletzung.

Der Angeklagte soll zwischen April 2020 und Oktober 2020 in Brachwitz insbesondere seinen Nachbarn wiederholt beleidigt, bedroht und verletzt haben. Außerdem soll der Angeklagte Teile des Hauses sowie des Fahrzeuges des Nachbarn beschädigt haben.

Der Angeklagte hat sich im Wesentlichen geständig eingelassen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt war. Statt bzw. neben einer Strafe kommt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Das Gericht hat die einstweilige Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, da dringende Gründe dafür vorlägen, dass der Angeklagte die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen habe und dass im Falle einer Verurteilung seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird.

Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern in Weißenfels u.a.

Tag, Uhrzeit
14.11.22, 09:00 ; 24.11.22, 09:00 ; 08.12.22, 12:30 ; 22.12.22, 09:00 ; 04.01.23, 09:00 ; 16.01.23, 09:00 ; 30.01.23, 09:00 ; 15.02.23, 09:00

Raum 96

13 KLs 14/22

Der im Februar 1982 geborenen Angeklagten wird gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern in zwei Fällen vorgeworfen.

Die Angeklagte soll zwischen Februar 2019 und September 2020 gemeinsam mit sechs weiteren, gesondert verfolgten Personen, im Rahmen eines breit gefächerten Firmengefüges, die unter anderem ihren Sitz in Weißenfels gehabt haben sollen, agiert haben. Die Angeklagte und die gesondert verfolgten Personen sollen sich spätestens Anfang 2019 zusammengeschlossen haben, um Drittausländern gefälschte Dokumente zu verschaffen und für die Einreise und den Aufenthalt bereitzustellen, um diese Drittausländer bei dem Unternehmen zu beschäftigen und an andere Unternehmen auszuleihen. Die Angeklagte soll bei der Anwerbung von Arbeitskräften unter anderem in der Ukraine und bei der nachfolgenden Einschleusung eine zentrale Rolle gespielt haben. Sie soll gefälschte Ausweisdokumente beschafft und entsprechende Kontakte hergestellt haben.

Im genannten Zeitraum sollen der Angeklagten 66 gleichartige Fälle zurechenbar sein, in denen Drittausländer unter ihrer Mitwirkung unerlaubt nach Deutschland eingereist und unter Vorlage gefälschter Dokumente einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sein sollen (1.). Ab Mai 2020 sollen die Angeklagte und die gesondert verfolgten Personen überwiegend ukrainische Staatsangehörige als vermeintliche Studenten für eine angebliche Ferienbeschäftigung nach Deutschland geschleust haben, um sie als Arbeitskräfte zu beschäftigen. Im genannten Zeitraum sollen der Angeklagten 49 gleichartige Fälle zurechenbar sein (2.).

Die Angeklagte hat sich bisher zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern ist mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht.

Versuchter Mord u.a. in Naundorf und Halle

Tag, Uhrzeit
15.11.22, 09:00 ; 22.11.22, 09:00 ; 25.11.22, 09:00 ; 28.11.22, 09:00 ; 29.11.22, 09:00 ; 06.12.22, 09:00 ; 09.12.22, 09:00

Raum 141

1 Ks 8/22

Der im Februar 1980 geborenen Angeklagten wird versuchter Mord sowie versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Die Angeklagte soll mit ihrer gesondert verfolgten Zwillingsschwester den Entschluss gefasst haben, ihren ehemaligen Lebensgefährten zu töten, um das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu erhalten.

Entsprechend dieses gemeinsamen Tatplans soll sich die Angeklagte im Oktober 2021 mit ihrer Zwillingsschwester auf das Grundstück ihres ehemaligen Lebensgefährten begeben haben. In der Scheune sollen sie die Elektroanlage so manipuliert haben, dass spannungsführende Leitungsteile nicht mehr berührungssicher gewesen sein sollen. Sie sollen beabsichtigt haben, dass der ehemalige Lebensgefährte beim Öffnen des Scheunentores so einen tödlichen Stromschlag erleidet. Dieser soll die Stromkabel beim Öffnen des Scheunentores jedoch bemerkt und die Polizei verständigt haben.

Im Mai 2022 sollen die Angeklagte und deren gesonderte verfolgte Zwillingsschwester den ehemaligen Lebensgefährten der Angeklagten dann vor dem Kindergarten abgepasst und anschließend unauffällig mit einem Pkw verfolgt haben. Als der ehemalige Lebensgefährte am Straßenrand parkte, soll die Angeklagte mehrfach mit einem Messer auf den Oberkörper des Mannes eingestochen haben. Als weitere Personen hinzugekommen sein sollen, sollen die Angeklagte und ihre Zwillingsschwester geflohen sein. Der Mann soll multiple, zum Teil lebensbedrohliche, Stichverletzungen erlitten haben, sodass eine sofortige Notoperation erforderlich gewesen sein soll.

Die Angeklagte hat bislang von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Besonders schwere räuberische Erpressung in Halle

Tag, Uhrzeit
15.11.22, 09:00 ; 17.11.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 11/22

Dem im April 1987 geborenen Angeklagten wird besonders schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt.

Der Angeklagte soll im November 2021 in Halle von einem Mann unter Vorhalt eines Messer die Übergabe von 190 EUR gefordert haben. Das Geld soll der Zeuge M. dem Angeklagten geschuldet haben. Der Angeklagte soll verlangt haben, dass der Mann den Betrag "vorstreckt". Als der Mann sich zunächst geweigert haben soll, dem Angeklagten das Geld zu geben, soll der Angeklagte mit erhobenem Messer an den Mann herangetreten sein, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Der Mann soll daraufhin das Geld an den Angeklagten übergeben haben. Als der Angeklagte gesehen haben soll, dass sich weitere 40 EUR im Portmonee befanden, soll er auch diese sowie den Personalausweis des Mannes mit Erfolg herausverlangt haben.  

Der Angeklagte hat sich bisher nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Besonders schwere räuberische Erpressung u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
21.11.22, 09:00 ; 25.11.22, 09:00

Raum 90

17 KLs 9/22

Dem im August 2001 geborenen Angeklagten wird besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Juli 2022 in Halle mit einer weiteren, noch unbekannten Person von einem Mann unter Vorhalt einer Schusswaffe die Herausgabe von 1.000 EUR gefordert haben. Zur Bekräftigung der Forderung soll der Angeklagte dem Mann sodann mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Der Mann soll zuvor von einem Unbekannten einen Anruf erhalten haben, dass dieser ihn treffen wolle, "um etwas zu klären". Am vereinbarten Treffpunkt habe der Mann dann den Angeklagten getroffen. Da der Mann die Summe am Treffunkt nicht bei sich geführt habe, soll er in Begleitung des Angeklagten sowie der bislang unbekannten Person zu seiner Wohnung gegangen sein. Dort soll er 260 EUR an den Angeklagten übergeben haben.

Der Angeklagte hat bislang von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Er war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt.

Betäubungsmittelhandel in Weißenfels

Tag, Uhrzeit
22.11.22, 09:30 ; 02.12.22, 09:30 ; 08.12.22, 09:30

Raum 169

16 KLs 9/22

Dem im Juni 1979 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in Weißenfels im Mai 2022 sollen ca. 1.400 Gramm Cannabis und 975 Gramm Methamphetamin sichergestellt worden sein. Die Betäubungsmittel soll der Angeklagte zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt haben. Zum Eigenkonsum soll der Angeklagte zudem 0,5 Gramm Methamphetamin und 0,69 Gramm Cannabis aufbewahrt haben. Zudem sollen 10.990 EUR Bargeld sichergestellt worden sein, die aus dem Drogenhandel stammen sollen.

Der Angeklagte soll den Polizeibeamten die Betäubungsmittel und das Bargeld bei der Durchsuchung gezeigt. Zu den Tatvorwürfen hat sich der Angeklagte nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Sicherungsverfahren nach versuchter gefährlicher Körperverletzung u.a. in Lutherstadt Eisleben

Tag, Uhrzeit
23.11.22, 09:00 ; 28.11.22, 10:00

Raum 96

13 KLs 10/22

Dem im Januar 1985 geborenen Beschuldigten werden durch eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Körperverletzung vorgeworfen.

Der Beschuldigte soll im Juni 2020 die Radmuttern sowie die dazugehörige Radsicherung eines in Lutherstadt Eisleben geparkten Fahrzeuges gelockert haben, um dadurch einen Unfall bei einer anschließenden Fahrt mit dem Pkw durch eine ihm bekannte Frau zu bewirken. Im Mai 2020 soll der Beschuldigte zudem die Eingangstür eines Mehrfamilienhauses mehrfach gegen den beschuhten Fuß einer weiteren Frau gedrückt haben, wodurch die Frau Schmerzen im Bereich des Mittelfußes erlitten haben soll.

Der Beschuldigte hat keine Angaben zur Tat gemacht. Er soll aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Statt einer Bestrafung kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Anmerkung:

Ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO wird durchgeführt, wenn ein Beschuldigter wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden kann, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung (hier eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.

Betäubungsmittelhandel u.a. in Merseburg u.a.

Tag, Uhrzeit
24.11.22, 09:00 ; 25.11.22, 09:00 ; 01.12.22, 09:00 ; 13.12.22, 11:00 ; 19.12.22, 09:00

Raum 187

3 KLs 10/22

Dem im April 1983 geborenen Angeklagten werden neun Straftaten vorgeworfen, darunter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, Verstoß gegen das Waffengesetz, Unterschlagung in drei Fällen, besonders schwerer Fall des Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung sowie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen, davon in einem Fall bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Der Angeklagte soll im August 2019 in seiner Bauchtasche 0,8 Gramm Marihuana sowie einen Taschenlampen-Elektroschocker verwahrt haben. Ebenfalls im August 2019 soll der Angeklagte in dem von ihm genutzten Pkw Personalausweise und andere Dokumente verschiedener Personen verwahrt haben, die diese entweder verloren bzw. die diesen gestohlen wurden. Zudem soll der Angeklagte im August 2019 mit zwei gesondert verfolgten Personen in Garagen und Arbeitshallen von zwei Firmen in Schkopau eingedrungen sein und dort Arbeitstechnik im Wert von ca. 11.000 EUR entwendet haben. Im April 2022 soll der Angeklagte an einen gesondert verfolgten Mann ca. 250 Gramm Methamphetamin verkauft haben. Zudem soll der Angeklagte im April 2022 in der Wohnung seiner Lebenspartnerin ca. 250 Gramm Methamphetamin verwahrt haben, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen. Zur Absicherung der Drogengeschäfte soll der Angeklagte unmittelbaren Zugriff auf einen Golfschläger sowie einen Schlagring gehabt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

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