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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau für Dezember

29.11.2022, Halle (Saale) – 030/2022

  • Landgericht Halle

Betrug in Zeitz

Tag, Uhrzeit
16.12.22, 09:30 ; 20.12.22, 09:30 ; 09.01.23, 09:30 ; 24.01.23, 09:30 ; 30.12.23, 09:30 ; 07.02.23, 09:30 ; 10.02.23, 09:30

Raum Amtsgericht Zeitz, Raum 210

19 Ns 2/22

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat den Angeklagten mit Urteil vom 15.11.2018 (Az.: 323 Cs 904 Js 10165/17) wegen Betruges im besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt und ihn im Übrigen freigesprochen, nachdem dem Angeklagten zuvor mit Strafbefehl in dieser Sache vorgeworfen worden war, in drei Fällen Subventionsbetrug begangen zu haben.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hat der Angeklagte zu drei Zeitpunkten, beginnend am 25.11.2013 und zuletzt am 09.06.2016, für sein im Frühjahr 2013 in Zeitz für einen Kaufpreis von 1.500 EUR erworbenes und leerstehendes Gebäude, welches im Juni 2013 vom Hochwasser geflutet worden war, unter Vorspiegelung eines erheblichen, durch das Hochwasserereignis 2013 verursachten Sanierungsbedarfs finanzielle Zuschüsse aus dem Programm "Aufbauhilfe Hochwasser 2013" bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragt und in Höhe eines Betrages von 65.766,71 EUR zu Unrecht erhalten, weil er fälschlicherweise behauptet hatte, die Sanierungsmaßnahmen dienten der Beseitigung der bei der Flut entstandenen Schäden.

Auf die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Halle mit Urteil vom 16.06.2020 (Az.: 2 Ns 904 Js 101657/17 (2/19)) das Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht Naumburg das Urteil des Landgerichts mit den Feststellungen mit Urteil vom 15.01.2021 (Az.: 1 Rv 194/20) aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsmittels an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen.

Dies führt grundsätzlich zu einer neuen Hauptverhandlung der Sache vor dem Landgericht, in der nicht das angefochtene Berufungsurteil überprüft, sondern über alle Tat- und Rechtsfragen nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung neu entschieden wird. Das Gericht verhandelt nach seinem Ermessen mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Angeklagten in Zeitz.

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen in Teuchern u.a.

Tag, Uhrzeit
05.12.22, 09:00 ; 14.12.22, 09:00 ; 21.12.22, 09:00

Raum 90

17 KLs 10/22

Dem im Februar 1964 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Jugendlichen in acht Fällen vorgeworfen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit sexuellem Übergriff.

Der Angeklagte soll zwischen Juni und Dezember 2020 an einem ihm bekannten, im Jahr 2004 geborenen Jugendlichen wiederholt sexuelle Handlungen vorgenommen haben.

Der Angeklagte hat sich über seinen Verteidiger eingelassen und bestreitet, sich strafbar gemacht zu haben. Sexueller Missbrauch von Jugendlichen ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht.

Schwerer Raub in Schkopau

Tag, Uhrzeit
07.12.22, 09:00 ; 09.12.22, 09:00

Raum 187

4 KLs 6/22

Dem im Juni 2002 geborenen Angeklagten wird besonders schwerer Raub vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im August 2022 in eine Bäckerei in Schkopau begeben und zunächst Brötchen bestellt haben, um so das Öffnen der Kasse zu erreichen. Nachdem die Verkäuferin die Kasse geöffnet habe, habe der Angeklagte die Herausgabe von Bargeld gefordert. Anschließend habe der Angeklagte sich um den Kassenbereich begeben, mit einem mitgeführten Beil auf den Tresen geschlagen und aus der Kasse ca. 400 EUR Bargeld entnommen.

Der Angeklagte hat sich kurz nach der Tat zur Polizei begeben und die Tat gestanden. Schwerer Raub ist mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bedroht. Der Angeklagte war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt.

Sicherungsverfahren nach gefährlicher Körperverletzung in Mansfeld

Tag, Uhrzeit
09.12.22, 09:00 ; 12.12.22, 09:00 ; 19.12.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 15/22

Dem im Februar 2000 geborenen Beschuldigten wird durch eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren Körperverletzung in sechs Fällen, davon in drei Fällen gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Der Beschuldigte soll im Dezember 2021 und Januar 2022 in Mansfeld wiederholt sowohl ihm bekannte, als auch unbekannte Personen ohne erkennbaren Grund mit der Faust geschlagen und zum Teil mit dem beschuhten Fuß getreten haben. Dabei seien die Verletzung, die der Beschuldigte einem Mann im Januar 2022 zugefügt habe, potentiell lebensbedrohlich gewesen.

Der Beschuldigte hat im Ermittlungsverfahren keine Angaben zur Tat gemacht. Er soll aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Statt einer Bestrafung kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Anmerkung:

Ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO wird durchgeführt, wenn ein Beschuldigter wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden kann, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung (hier eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.

Versuchter Totschlag in Weißenfels

Tag, Uhrzeit
12.12.22, 08:30 ; 15.12.22, 08:30 ; 05.01.23, 08:30 ; 09.01.23, 08:30 ; 10.01.23, 08:30

Raum 141

1 Ks 9/22

Dem im Mai 1981 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Oktober 2003 in Weißenfels gemeinsam mit einem Begleiter, einem zwischenzeitlich verstorbenen Mann, einen anderen Mann vor dessen Haus angegriffen haben. Dabei soll der Begleiter des Angeklagten den Geschädigten am Hals festgehalten haben, während der Angeklagte mindestens zweimal mit einem Backstein auf den Kopf des Geschädigten eingeschlagen habe. Der Geschädigte habe hierdurch einen Schädelbruch sowie Riss- und Quetschwunden am Kopf erlitten.

Der Angeklagte hat eingeräumt, er habe den Geschädigten gekannt. Er habe gewusst, dass dieser Drogen verkaufe. Um diese zu suchen, hätte er sich mit dem zwischenzeitlich verstorbenen Mann zum Haus des Geschädigten begeben und die Hintertür aufgebrochen. Der Geschädigte habe ihn dann mit einem Baseballschläger geschlagen. Im weiteren Verlauf habe sein Begleiter mit einem Backstein auf den Geschädigten eingeschlagen.

Ermittlungen zu möglichen Tätern sollen einen Anfangsverdacht gegen den Angeklagten ergeben haben. Daraufhin sei im April 2022 eine Speichelprobe des Angeklagten entnommen und mit Spuren vom Tatort verglichen worden. Dabei habe sich ergeben, dass das DNA-Profil übereinstimme.

Die Verjährungsfrist für Totschlag beträgt in der Regel 20 Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 Strafgesetzbuch). Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Sexueller Missbrauch von Kindern in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
14.12.22, 10:00

Raum 123

14 KLs 6/22

Dem im Juli 1977 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen.

Der Angeklagte soll an einem nicht näher feststellbaren Tag zwischen Juli und August 2019 sexuelle Handlungen an der im Jahr 2008 geborenen Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin vorgenommen haben.

Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zur Sache gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Schwerer Raub u.a. in Hettstedt

Tag, Uhrzeit
15.12.22, 09:00 ; 19.12.22, 09:00 ; 21.12.22, 09:00

Raum 123

10a KLs 5/22

Dem im März 1989 geborenen Angeklagten werden schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung sowie Erpressung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im Januar 2022 gemeinsam mit zwei weiteren Personen in die Wohnung eines ihm bekannten Mannes begeben und unter Vorhalt einer Machete von dem Mann die Herausgabe von 50 EUR verlangt haben. Aus Angst vor dem Angeklagten habe der Mann das geforderte Bargeld übergeben. Einem ebenfalls in der Wohnung befindlichen Mann soll der Angeklagte mit dem beschuhten Fuß zwei Mal in den Bauch getreten haben. Zudem soll der Angeklagte im März 2022 einer ihm bekannten Frau über WhatsApp- und Sprachnachrichten gedroht haben, er werde sie nur in Ruhe lassen, wenn sie ihm 100 EUR zahle. Die Frau soll dem Angeklagten daraufhin 100 EUR übergeben haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

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