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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge u. a. rechtskräftig

11.05.2023, Halle (Saale) – 012/2023

  • Landgericht Halle

Die Verurteilung eines im Oktober 2000 geborenen Angeklagten wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung u. a. ist rechtskräftig.

Zunächst hatte das Amtsgericht Halle (Saale) den Angeklagten am 03.03.2022 wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zugleich hatte es dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten nicht vor Ablauf von noch einem Jahr eine Fahrerlaubnis zu erteilen (Az.: 330 Ls 17/20).

Gegen dieses Urteil hatte der Nebenkläger, der Ehemann der Fußgängerin, die bei dem anlässlich des Kraftfahrzeugrennens verursachten Verkehrsunfall getötet worden war, Berufung eingelegt.

Auf die Berufung des Nebenklägers hat das Landgericht Halle den Angeklagten am 21.11.2022 wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Tötung sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Ferner hat es angeordnet, dass die Fahrerlaubnis des Angeklagten entzogen und der Führerschein eingezogen wird. Weiterhin hat es die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten nicht vor Ablauf von noch einem Jahr und sechs Monaten eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen (Az.: 14 Ns 3/22).

Nach den Feststellungen der Kammer hat der Angeklagte an einem Abend im Dezember 2019 in Halle den Hansering in Richtung der Kreuzung Am Leipziger Turm mit überhöhter Geschwindigkeit befahren und dabei an einem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen. Dabei hat er eine Fußgängerin, die aus der Leipziger Straße in Richtung Stadtmitte auf den Hansering getreten war, übersehen und ist mit dieser zusammengestoßen. Die Fußgängerin verstarb zwei Tage später an den Folgen der durch den Unfall erlittenen Verletzungen.

Gegen das Urteil des Landgerichts vom 21.11.2022 hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Revision nunmehr mit Beschluss vom 18.04.2023 mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass zwei Monate der verhängten Jugendstrafe wegen Verfahrensverzögerung, die der Angeklagte nicht zu vertreten hat, als vollstreckt gelten (Az.: 1 ORs 34/23). Da das Verfahren vom Eingang der Akten bei Gericht bis zum Berufungsurteil nahezu zweieinhalb Jahre gedauert hat, hat das Oberlandesgericht einen Ausgleich von zwei Monaten Jugendstrafe als Entschädigung für die lange Verfahrensdauer als angemessen angesehen. Das Urteil des Landgerichts ist damit seit dem 19.04.2023 rechtskräftig.

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