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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Weitere Prozessauftakte im August

20.08.2021, Halle (Saale) – 020/2021

  • Landgericht Halle

Betäubungsmittelhandel in Eisleben

Tag, Uhrzeit
24.08.21, 09:30 ; 27.08.21, 09:00 ; 30.08.21, 09:30 ; 03.09.21, 09:00

Raum 169

16 KLs 11/21

Dem im November 1987 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter in zwei Fällen mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben und dabei als Mitglied einer Bande gehandelt zu haben, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. Der Angeklagte soll bei der zweiten Tat eine Schusswaffe mit sich geführt haben.

Der Anklagte und sein Mittäter sollen zu einem nicht genau feststellbaren Zeitpunkt zwischen Mai 2020 und Januar 2021 insgesamt 1.207 Cannabispflanzen in vier Zelten auf einem Gelände in Eisleben angebaut haben. Aus den Pflanzen sollen ca. 53 kg Marihuana gewonnen worden sein. Bei einer Durchsuchung des Geländes im Januar 2021 sollen neben diversem Equipment zum Trocknen aufgehängte Pflanzen mit einem Gewicht von ca. 41 kg festgestellt werden. In einem weiteren Gebäude sollen über 700 Pflanzen gefunden worden sein, die sich noch der Wachstumsphase befunden haben sollen. Der Angeklagte soll zur Absicherung der Cannabisplantage in einem von ihm genutzten Schlafzimmer einen geladenen Revolver verwahrt haben.

Der Angeklagte hat im Rahmen seiner Einlassung angegeben, sich um die Pflanzen zu kümmern. Seine Chefs seien für den Verkauf zuständig.

Im Fall einer Verurteilung drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.

Besonders schwere räuberische Erpressung in Merseburg

Tag, Uhrzeit
25.08.21, 09:00 ; 26.08.21, 09:00

Raum 187

4 KLs 1/20

Das Landgericht Halle hat den Angeklagten S. sowie zwei weitere ursprünglich Angeklagte mit Urteil vom 30. April 2019 (Az. 14 KLs 10/18) der besonders schweren räuberischen Erpressung schuldigt gesprochen und den Angeklagten S. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte S. als Mittäter mit den zwei weiteren ursprünglich Angeklagten in der Nacht auf den 17. Juni 2017 in Merseburg einen Fahrradfahrer überfallen haben. Durch Drohungen mit einem Messer sollen sie den Fahrradfahrer gezwungen haben, ihnen 70,00 Euro Bargeld sowie das Fahrrad im Wert von 60,00 Euro zu überlassen.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil mit Beschluss vom 19. November 2019 mit den Feststellungen betreffend den Angeklagten S. sowie einen weiteren ursprünglich Angeklagten aufgehoben und im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Verhandelt wird nunmehr allein das Verfahren gegen den Angeklagten S.

Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Der Angeklagten S. war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu 10 Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt. Die Verhandlung ist gleichwohl öffentlich.

Betäubungsmittelhandel in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
30.08.21, 10:00 ; 08.09.21, 13:00

Raum 187

4 KLs 9/21

Der im Oktober 2001 geborenen Angeklagten Z. und dem im Februar 1997 geborenen Angeklagten G. wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Die Angeklagten sollen im März 2021 in der gemeinsam bewohnten Wohnung insgesamt 74 Gramm Cannabis aufbewahrt haben, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen. Im Kleiderschrank im Schlafzimmer, in welchem auch der Großteil der aufgefundenen Betäubungsmittel gelagert gewesen sein soll, soll sich zudem zur Absicherung der Drogengeschäfte eine Schreckschusspistole mit dazugehöriger Munition befunden haben.

Die Angeklagten haben sich bislang nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

 

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