Der Präsident des Landgerichts Halle ist Registrierungs- und Aufsichtsbehörde nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz.
Informationen über das seit dem 01.07.2008 geltende Rechtsdienstleistungsgesetz finden Sie unter http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/ , der Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen.
Auf dieser Seite finden Sie beispielsweise eine Liste der zuständigen Registrierungsbehörden, Formulare für einen Registrierungsantrag sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Registrierungsanträge an den Präsidenten des Landgerichts Halle als Registrierungsbehörde können ausschließlich auf dem Postweg eingereicht werden.
Für sonstige Nachfragen oder Beschwerden können Sie sich über die folgende Adresse an die Aufsichtsbehörde wenden: RDG-Aufsicht(at)justiz.sachsen-anhalt.de