Menu
menu

Dolmetscher/in und Übersetzer/in: Allgemeine Beeidigung

Datenbank

Zur Information über die in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Dolmetscher und Übersetzer wurde eine Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank https://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/  geschaffen. Neben einer Dolmetschersuche finden Sie hier auch allgemeine Zulassungsvoraussetzungen sowie eine Liste der zuständigen Behörden, Verbände und Organisationen.

Zuständigkeit des Präsidenten des Landgerichts Halle

Der Präsident des Landgerichts Halle ist zuständig für die allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung von Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen, die im Bezirk des Landgerichts Halle ihre berufliche Niederlassung haben. Für Antragsteller/innen ohne berufliche Niederlassung ist die Hauptwohnung maßgebend.

Zum Landgerichtsbezirk Halle gehören neben der Stadt Halle die Bezirke der Amtsgerichte Eisleben, Merseburg, Naumburg, Sangerhausen, Weißenfels und Zeitz. Zu welchem Bezirk Ihr Ort gehört, können sie hier https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche

herausfinden.

Der Präsident des Landgerichts Halle ist darüber hinaus zuständig für die allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung von Personen, die weder ihre berufliche Niederlassung noch ihre Hauptwohnung in Sachsen-Anhalt haben, aber von der zuständigen Stelle des Landes Sachsen-Anhalt den Nachweis der fachlichen Eignung erhalten haben.

Antragstellung

Der Antrag hat schriftlich zu erfolgen. Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • aktueller Bundeszentralregisterauszug
  • schriftliche Erklärung, dass gegen d. Antragsteller/in kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Passfoto

Weitere Informationen

Nähere Informationen zu Formalien, Gebühren, Rechtsgrundlagen und Rechtsbehelfen finden Sie hier:

https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?areaId=302225&pstId=29828370 .

Nähere Informationen zur Erlangung des Nachweises der fachlichen Eignung erhalten Sie hier

https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?areaId=302178&pstId=29828385

Kontakt:

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte zu den nachstehend genannten Sprechzeiten an das Vorzimmer des Präsidenten, Tel: 0345 220 3287

Sprechzeiten:

Mo bis Do    08:30 bis 11:30 Uhr und 13.00 bis 15:00 Uhr

Fr                   08:30 bis 12:30