Dolmetscher/in und Übersetzer/in: Allgemeine Beeidigung
Datenbank
Zur Information über die in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Dolmetscher und Übersetzer wurde eine Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank https://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/ geschaffen. Neben einer Dolmetschersuche finden Sie hier auch allgemeine Zulassungsvoraussetzungen sowie eine Liste der zuständigen Behörden, Verbände und Organisationen.
Zuständigkeit des Präsidenten des Landgerichts Halle
Der Präsident des Landgerichts Halle ist zuständig für die allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung von Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen, die im Bezirk des Landgerichts Halle ihre berufliche Niederlassung haben. Für Antragsteller/innen ohne berufliche Niederlassung ist die Hauptwohnung maßgebend.
Zum Landgerichtsbezirk Halle gehören neben der Stadt Halle die Bezirke der Amtsgerichte Eisleben, Merseburg, Naumburg, Sangerhausen, Weißenfels und Zeitz. Zu welchem Bezirk Ihr Ort gehört, können sie hier https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche
herausfinden.
Der Präsident des Landgerichts Halle ist darüber hinaus zuständig für die allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung von Personen, die weder ihre berufliche Niederlassung noch ihre Hauptwohnung in Sachsen-Anhalt haben, aber von der zuständigen Stelle des Landes Sachsen-Anhalt den Nachweis der fachlichen Eignung erhalten haben.
Antragstellung
Der Antrag hat schriftlich zu erfolgen. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Nachweis der fachlichen Eignung
- aktueller Bundeszentralregisterauszug
- schriftliche Erklärung, dass gegen d. Antragsteller/in kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Passfoto
Weitere Informationen
Nähere Informationen zu Formalien, Gebühren, Rechtsgrundlagen und Rechtsbehelfen finden Sie hier:
https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?areaId=302225&pstId=29828370 .
Nähere Informationen zur Erlangung des Nachweises der fachlichen Eignung erhalten Sie hier
https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?areaId=302178&pstId=29828385
Kontakt:
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte zu den nachstehend genannten Sprechzeiten an das Vorzimmer des Präsidenten, Tel: 0345 220 3287
Sprechzeiten:
Mo bis Do 08:30 bis 11:30 Uhr und 13.00 bis 15:00 Uhr
Fr 08:30 bis 12:30