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Gruppenpraktika für Studierende der Rechtswissenschaften

Am Landgericht Halle werden einmonatige Gruppenpraktika für Studierende der Rechtswissenschaften angeboten. Diese finden jährlich in zwei Durchgängen vom 1. März bis zum 31. März und vom 1. September bis zum 30. September statt. Die Gruppenpraktika setzen sich aus zwei gleich langen Abschnitten zusammen, in denen erfahrene Richterinnen und Richter strafrechtliche und zivilrechtliche Inhalte vermitteln. Auf diese Weise wird den Studierenden ein umfassender Einblick in die Tätigkeit eines Landgerichts vermittelt.

Interessierte Studierende können sich mittels E-Mail an die Adresse "lg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de" oder mittels Schreiben an die Anschrift "Landgericht Halle, Hansering 13, 06108 Halle" bewerben. Es wird gebeten, als Betreff "Bewerbung für ein Gruppenpraktikum" anzugeben. Ferner sollten aus der Bewerbung der vollständige Name, die Anschrift, eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer hervorgehen. Außerdem wird um die Übersendung einer Immatrikulationsbescheinigung (Ablichtung) gebeten. Der Übersendung eines Motivationsschreibens, eines Lebenslaufs oder von Zeugnissen bedarf es dagegen nicht.

Die Bewerbungen werden für den Durchgang im März ab dem 1. November des Vorjahres und für den Durchgang im September ab dem 1. April desselben Jahres entgegengenommen. Dabei beginnt die Bewerbungsfrist um exakt 0:00 Uhr. Vorher eingehende Bewerbungen müssen leider aus organisatorischen Gründen zurückgewiesen werden. Dies gilt auch für Bewerbungen, die wenige Minuten vor Fristbeginn eintreffen.

Die Vergabe der insgesamt bis zu 27 Praktikumsplätze erfolgt streng nach der chronologischen Reihenfolge der ab dem jeweiligen Stichtag (1. November/1. April) eingehenden Bewerbungen. Eine Mitteilung, ob die Bewerbung berücksichtigt werden kann, erfolgt möglichst zeitnah. Daher wird gebeten, im ersten Monat nach Beginn der Bewerbungsfrist von telefonischen oder elektronischen Sachstandsanfragen abzusehen. Eine förmliche Einladung mit näheren Informationen zum Ablauf des Gruppenpraktikums wird einige Wochen vor dem planmäßigen Beginn versandt.    

Es ist auch aus dringenden persönlichen Gründen nicht möglich, den Beginn und das Ende des Gruppenpraktikums individuell anzupassen. Sollte eine Teilnahme vom ersten bis zum letzten planmäßigen Praktikumstag nicht möglich sein, kommt nur eine Bewerbung im nächsten Durchgang in Betracht.   

Nach Abschluss des Gruppenpraktikums erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Bescheinigung, mit welcher dem Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt praktische Studienzeiten in der Dauer von einem Monat nachgewiesen werden können. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Bescheinigung nicht dem vom Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt ausgegebenen Formular entspricht, aber selbstverständlich dort anerkannt wird. 

Sonstige Praktika für Studierende der Rechtswissenschaften

Aufgrund der hohen Nachfrage ist es leider nicht möglich, außerhalb der Gruppenpraktika individuelle Hospitationen, wissenschaftliche Hilfstätigkeiten oder Praktika für Studierende der Rechtswissenschaften anzubieten. Entsprechende Bewerbungen können leider nicht positiv beantwortet werden.