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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Weiterer Prozessauftakt am 01.02.2022

01.02.2022, Halle (Saale) – 005/2022

  • Landgericht Halle

Beihilfe zum Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
01.02.22, 09:00 ; 03.02.22, 09:00 ; 10.02.22, 09:00 ; 24.02.22, 09:00

Raum 90

6 KLs 13/21

Dem im Oktober 1992 geborenen Angeklagten wird Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in neun Fällen vorgeworfen.

Die gesondert verfolgten H. und S. (Az.: 13 KLs 26/21) sollen sich regelmäßig, mindestens jedoch im Zeitraum April 2020 bis Juni 2020 große Mengen Betäubungsmittel verschafft haben, um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen. Der Angeklagte soll die Aufgaben eines Kurierfahrers sowie des Depothalters übernommen haben. Als Gegenleistung soll der Angeklagte für seine Dienste von den gesondert Verfolgten Geld für seine Dienste bekommen haben. Die Handelsgeschäfte der gesondert Verfolgten sowie die Koordination der Unterstützungsleistung des Angeklagten sollen über besonders gesicherte Mobiltelefone, sog. "Kryptotelefone" der Firma "EncroChat" abgewickelt worden sein.

So soll der Angeklagte im April 2020 auf dem Parkplatz des Peißen-Centers in Landsberg, OT Peißen vier Kilogramm Cannabis (1.) und auf dem Rastplatz Linthe an der Bundesautobahn 9 vier Kilogramm Cannabis (2.) von unbekannten Lieferanten übernommen sowie weitere vier Kilogramm an einen unbekannten Käufer geliefert haben (3.). Im Mai 2020 soll der Angeklagte zwei Kilogramm Cannabis nach Plauen geliefert haben (4.), in Brandenburg an der Havel zehn Kilogramm Cannabis abgeholt und anschließend aus diesem Vorrat weisungsgemäß drei Kilogramm Cannabis zum Preis von 15.000 EUR weiterverkauft haben (5.), 500 Gramm Kokain vom gesondert verfolgten H. erhalten haben, von denen er 475 Gramm nach Plauen zu einer unbekannt gebliebenen Person transportiert haben soll, die weiteren 25 Gramm sowie 1.000 EUR soll er als Entlohnung erhalten haben (6.), zwei Kilogramm Amphetamin von Erfurt nach Halle transportiert haben (7.) und sechs Kilogramm Cannabis nach Plauen geliefert haben (8.). Im Juni 2020 soll der Angeklagte 900 Gramm Kokain in seinem Keller in Halle gelagert haben.

Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Am 1. Verhandlungstag (01.02.2022) hat sich der Angeklagte umfassend eingelassen und die Tat bestritten. Insbesondere hat er zum sog. "Identifizierungsvermerk" des EncroChat Nutzers detaillierte Angaben gemacht, die seine Identifizierung widerlegen sollen. Zudem wurden vier Polizeibeamte zu Durchsuchungsmaßnahme vernommen.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

 

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