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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau Januar 2019

19.12.2018, Halle (Saale) – 40

  • Landgericht Halle

Sexueller Missbrauch der Enkelin in

Bad Lauchstädt

 

Tag, Uhrzeit

07.01.19, 09:00

; 11.01.19, 09:00 ; 14.01.19,

09:00 ; 15.01.19,

09:00 ; 21.01.19,

09:00 ; 25.01.19,

09:00 ; 28.01.19,

09:00

 

Raum 123

 

14 KLs 15/17

 

Dem

im Februar 1950 geborenen Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller

Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt.

 

Er

soll sich zwischen Februar 2014 und Juni 2015 an seiner im Januar 2010

geborenen Enkelin vergangen haben, die gemeinsam mit ihrer Mutter auf dem

Grundstück des Angeklagten in Bad Lauchstädt gewohnt habe und die der

Angeklagte regelmäßig vom Kindergarten abgeholt habe.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und

fünfzehn Jahren.

 

Das

Verfahren sollte zunächst am 29.05.2018 beginnen, was aber wegen einer

Erkrankung des Angeklagten nicht möglich war.

 

Das

Verfahren sollte bereits im September 2018 beginnen, die Termine mussten aber

wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten aufgehoben werden.

 

Versuchte Vergewaltigung in Halle

 

Tag, Uhrzeit

08.01.19, 09:30

; 14.01.19, 09:30 ; 16.01.19,

09:30 ; 18.01.19,

09:30 ; 21.01.19,

09:30

 

Raum 187

 

4 KLs 9/18

 

Dem

im Februar 1999 geborenen Angeklagten werden versuchte Vergewaltigung in Tateinheit

mit Körperverletzung sowie Einbruchsdiebstahl zur Last gelegt.

 

Er

soll in den frühen Morgenstunden des 11.08.2018 über ein geöffnetes

Balkonfenster in eine Hochparterre-Wohnung in Halle eingestiegen sein und

versucht haben, die 74-jährige Bewohnerin zu vergewaltigen. Als diese sich

wehrte, soll er sie mehrfach mit der Faust geschlagen und gewürgt haben. Als es

der Wohnungsinhaberin dann gelungen sei, einen Alarmknopf zu drücken, soll er

aus der Wohnung geflüchtet sein.

 

Am

frühen Morgen des 14.08.2018 soll er erneut durch ein offenstehendes Fenster in

eine im Hochparterre liegende Wohnung in Halle eingestiegen sein und dort

Bargeld, Ausweise und EC- bzw. Kreditkarten entwendet haben.

 

Der

Angeklagte bestreitet die Taten.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht eine

Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren. Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Taten

Heranwachsender war, kommt je nach Entwicklungsreife auch die Anwendung von

Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren in

Betracht.

 

Abrechnungsbetrug durch Pflegedienste

in Merseburg und Teuchern.

 

Tag, Uhrzeit

09.01.19, 09:00

; 16.01.19, 09:00 ; 23.01.19,

09:00 ; 06.02.19,

09:00 ; 20.02.19,

09:00 ; 27.02.19,

09:00 ; 06.03.19,

09:00 ; 13.03.19,

09:00 ; 20.03.19,

09:00

 

Raum 96

 

13 KLs 11/18

 

Der

Angeklagte G. ist im Oktober 1977 geboren, die Angeklagte L. im Januar 1972.

 

Den

Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 69 Fällen zur Last gelegt.

 

Die

Angeklagten sollen jeweils Inhaber von Pflegediensten in Merseburg und Teuchern

gewesen sein.

 

Der

G. soll im Zeitraum November 2010 bis Dezember 2013 mit seinem Pflegedienst

Vereinbarungen mit einer Krankenkasse geschlossen haben, durch die er sich zur

Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen verpflichtet habe. Tatsächlich

seien die Leistungen aber durch Angestellte des Pflegedienstes der L. erbracht

worden, der allerdings nicht über die erforderliche Zulassung zur

Leistungserbringung verfügt habe. Gleichwohl soll der G. gegenüber der

Krankenkasse die Pflegeleistungen so abgerechnet haben, als hätte er sie mit

seinem Pflegedienst erbracht, woraufhin die Krankkasse insgesamt rund

277.000,00 Euro ausgezahlt habe, was sie unterlassen hätte, wenn sie gewusst

hätte, dass die Leistungen durch ein nicht zugelassenes Unternehmen erbracht

wurden.

 

Nach

der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt bei der Feststellung des

strafrechtlich relevanten Schadens die sogenannte "streng formale

Betrachtungsweise", nach der ein Vergütungsanspruch insgesamt nicht

besteht, wenn die abgerechneten Leistungen auch nur in Teilen den gesetzlichen

und/oder vertraglich geforderten Anforderungen nicht genügen.

 

Der

G. hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen, die L. hat angegeben, von der

Täuschung nichts gewusst zu haben.

 

Im

Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.

 

Körperverletzung mit Todesfolge in

Eisleben

 

Tag, Uhrzeit

10.01.19, 08:30

; 11.01.19, 08:30 ; 18.01.19,

08:30 ; 21.01.19,

08:30

 

Raum 141

 

1 Ks 5/18

 

Dem

im Juli 1978 geborenen Angeklagten wird Körperverletzung mit Todesfolge zur

Last gelegt.

 

Er

soll im Januar 2018 in seiner Wohnung in Eisleben seinen am 06.10.2017

geborenen Sohn so heftig geschüttelt haben, dass der Säugling verschiedene

Unterblutungen im Kopfbereich erlitten habe, wodurch es zu einer Hirnschädigung

und in deren Folge zu einem Regulierungsversagen für die Herz-Kreislauf- und

Atemtätigkeit gekommen sei. Das Kind habe durch den herbeigerufenen Notarzt

nicht mehr gerettet werden können und sei kurz darauf im Krankenhaus seinen

Verletzungen erlegen.

 

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

 

Gefährliche Körperverletzung nach

Mai-Demo in Halle

 

Tag, Uhrzeit

10.01.19, 09:30

; 11.01.19, 09:30 ; 24.01.19,

09:30 ; 25.01.19,

09:30 ; 07.02.19,

10:30 ; 08.02.19,

09:30

 

Raum 187

 

3 KLs 18/18

 

Der

Angeklagte M. ist im März 1978 geboren, die Angeklagte H. im November 1976.

 

Den

Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt, dem M. darüber

hinaus eine weitere einfache Körperverletzung.

 

Sie

sollen am 01.05.2017 in Halle nach einer nach einer Demonstration in Halle

wahllos Steine auf einen Passanten geworfen und diesen dadurch am Knie verletzt

haben. Darüber hinaus soll der M. einem weiteren Passanten mit einem

Starkstromkabel mehrfach so stark auf den Kopf geschlagen haben, dass dieser

eine blutende Wunde und eine Gehirnerschütterung davongetragen habe.

 

Die

Angeklagten haben sich nicht zur Sache eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter sechs Monaten.

 

Die

Anklage war zunächst vor dem Amtsgericht erhoben worden, durch dieses aber der

Strafkammer vorgelegt worden, die das Verfahren dann wegen der Bedeutung der

Sache übernommen hat. Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, die besondere

Bedeutung ergebe sich daraus, dass die Angeklagten der Anklage zufolge

"völlig wahllos und mit nicht unerheblicher Brutalität unbeteiligte

Passanten attackiert" hätten.

 

Sexueller Missbrauch des 5-jährigen

Sohnes in Eisleben

 

Tag, Uhrzeit

14.01.19, 08:30

; 29.01.19, 08:30

 

Raum 141

 

5 KLs 16/18

 

Der

Angeklagte T.R. ist ebenso wie die Angeklagte J.R. im Januar 1990 geboren.

 

Den

Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Schutzbefohlenen in Tateinheit mit

schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes in 3 Fällen zur Last gelegt, dem

T.R. darüber hinaus Verbreitung kinderpornographischer Schriften in zwei

Fällen.

 

Die

Angeklagten sollen sich im Juli und August 2018 dreimal gemeinsam an ihrem

damals 5 Jahre alten, schwerstgeschädigten gemeinsamen Sohn vergangen haben.

Dabei soll die J.R. mit Händen und Mund sexuelle Handlungen am entblößten

Unterlaib des Kindes vorgenommen haben, während der T.R. den Jungen

festgehalten und das Geschehen mit dem Mobiltelefon gefilmt haben soll.

 

Der

T.R. soll dann die so hergestellten Videos an zwei Männer verschickt haben.

 

Die

Angeklagten haben die Taten weitgehend eingeräumt.

 

Ihnen

drohen Freiheitsstrafen nicht unter 2 Jahren.

 

Gewerbsmäßige Hehlerei in Zeitz

 

Tag, Uhrzeit

15.01.19, 09:30

; 28.01.19, 09:30 ; 29.01.19,

09:30 ; 04.02.19,

09:30

 

Raum 187

 

3 KLs 17/17

 

Dem

im Juli 1978 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßige Hehlerei in 56 Fällen zur

Last gelegt.

 

Er

soll zwischen März 2011 und April 2015 von Drogenkonsumenten werthaltige

Gegenstände zu Preisen weit unter Marktwert erworben haben und dabei gewusst

und billigend in Kauf genommen haben, dass es sich um Diebesgut handelt.

 

Bei

Durchsuchungen des Grundstücks des Angeklagten in Zeitz im April 2014 und

Oktober 2015 seien unter anderem ein Bohrhammer, eine Schlagbohrmaschine,

Fahrräder, ein Luftdruckgewehr, ein Partikelmessgerät (Wert 10.500,00 Euro),

zwei Nivelliergeräte, eine Kettensäge, eine Motorsense und weiteres Werkzeug

aufgefunden worden.

 

Die

Gegenstände wurden im Rahmen von Durchsuchungen vorgefunden.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen sechs

Monaten und fünfzehn Jahren.

 

Versuchter sexueller Missbrauch einer

Jugendlichen in Halle

 

Tag, Uhrzeit

19.01.19, 09:30

 

Raum 187

 

4 KLs 8/17

 

Dem

im Dezember 1993 geborenen Angeklagten wird Nötigung sowie versuchter sexueller

Missbrauch einer Jugendlichen in Tateinheit mit versuchter sexueller Nötigung

zur Last gelegt.

 

Der

Angeklagte soll im Sommer 2016 in Halle ein 15-jähriges Mädchen durch Drohungen

gezwungen haben, es zuzulassen, dass der Angeklagte eine Fotoaufnahme vom

unbekleideten Unterkörper des Mädchens anfertigte.

 

Bei

einer anderen Gelegenheit im Sommer 2016 soll er das Mädchen, das sich in

seiner Wohnung  in Halle aufhielt,

gezwungen haben, es zu zulassen, dass er Nachaufnahmen von dem Mädchen fertigte;

darüber hinaus soll er versucht habe, das Mädchen durch Drohungen zum

Geschlechtsverkehr zu zwingen, hiervon aber abgesehen haben, als es an der Tür

geklingelt habe.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

 

Sexueller

Missbrauch von Jugendlichen wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder

mit Geldstrafe bestraft.

 

Sexuelle Nötigung in Benndorf

 

Tag, Uhrzeit

22.01.19, 09:00

; 29.01.19, 09:00

 

Raum 123

 

10a KLs 19/18

 

Dem

im März 1963 geborenen Angeklagten werden Störung der Totenruhe in einem Fall

sowie sexuelle Nötigung in drei Fällen zur Last gelegt.

 

Der

Angeklagte soll Ende April 2017 im Kühlschrank der Wohnung seiner

Lebensgefährtin in Benndorf eine Tüte mit einer Babyleiche vorgefunden haben, diesen

Fund aber nicht gemeldet und die Leiche auch nicht in anderer Weise einer

Bestattung zugeführt haben.

 

In

der Folgezeit soll er seine Lebensgefährtin durch Drohungen, er werde wegen des

toten Babys die Polizei verständigen, dazu genötigt haben, sexuell mit ihm zu

verkehren.

 

Der

Angeklagte hat eingeräumt, die Babyleiche gefunden und nichts weiter

unternommen zu haben. Die übrigen Vorwürfe bestreitet er.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten.

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