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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Terminvorschau Januar 2019
19.12.2018, Halle (Saale) – 40
- Landgericht Halle
Sexueller Missbrauch der Enkelin in
Bad Lauchstädt
Tag, Uhrzeit
07.01.19, 09:00
; 11.01.19, 09:00 ; 14.01.19,
09:00 ; 15.01.19,
09:00 ; 21.01.19,
09:00 ; 25.01.19,
09:00 ; 28.01.19,
09:00
Raum 123
14 KLs 15/17
Dem
im Februar 1950 geborenen Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller
Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt.
Er
soll sich zwischen Februar 2014 und Juni 2015 an seiner im Januar 2010
geborenen Enkelin vergangen haben, die gemeinsam mit ihrer Mutter auf dem
Grundstück des Angeklagten in Bad Lauchstädt gewohnt habe und die der
Angeklagte regelmäßig vom Kindergarten abgeholt habe.
Der
Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und
fünfzehn Jahren.
Das
Verfahren sollte zunächst am 29.05.2018 beginnen, was aber wegen einer
Erkrankung des Angeklagten nicht möglich war.
Das
Verfahren sollte bereits im September 2018 beginnen, die Termine mussten aber
wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten aufgehoben werden.
Versuchte Vergewaltigung in Halle
Tag, Uhrzeit
08.01.19, 09:30
; 14.01.19, 09:30 ; 16.01.19,
09:30 ; 18.01.19,
09:30 ; 21.01.19,
09:30
Raum 187
4 KLs 9/18
Dem
im Februar 1999 geborenen Angeklagten werden versuchte Vergewaltigung in Tateinheit
mit Körperverletzung sowie Einbruchsdiebstahl zur Last gelegt.
Er
soll in den frühen Morgenstunden des 11.08.2018 über ein geöffnetes
Balkonfenster in eine Hochparterre-Wohnung in Halle eingestiegen sein und
versucht haben, die 74-jährige Bewohnerin zu vergewaltigen. Als diese sich
wehrte, soll er sie mehrfach mit der Faust geschlagen und gewürgt haben. Als es
der Wohnungsinhaberin dann gelungen sei, einen Alarmknopf zu drücken, soll er
aus der Wohnung geflüchtet sein.
Am
frühen Morgen des 14.08.2018 soll er erneut durch ein offenstehendes Fenster in
eine im Hochparterre liegende Wohnung in Halle eingestiegen sein und dort
Bargeld, Ausweise und EC- bzw. Kreditkarten entwendet haben.
Der
Angeklagte bestreitet die Taten.
Im
Falle einer Verurteilung droht bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht eine
Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren. Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Taten
Heranwachsender war, kommt je nach Entwicklungsreife auch die Anwendung von
Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren in
Betracht.
Abrechnungsbetrug durch Pflegedienste
in Merseburg und Teuchern.
Tag, Uhrzeit
09.01.19, 09:00
; 16.01.19, 09:00 ; 23.01.19,
09:00 ; 06.02.19,
09:00 ; 20.02.19,
09:00 ; 27.02.19,
09:00 ; 06.03.19,
09:00 ; 13.03.19,
09:00 ; 20.03.19,
09:00
Raum 96
13 KLs 11/18
Der
Angeklagte G. ist im Oktober 1977 geboren, die Angeklagte L. im Januar 1972.
Den
Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 69 Fällen zur Last gelegt.
Die
Angeklagten sollen jeweils Inhaber von Pflegediensten in Merseburg und Teuchern
gewesen sein.
Der
G. soll im Zeitraum November 2010 bis Dezember 2013 mit seinem Pflegedienst
Vereinbarungen mit einer Krankenkasse geschlossen haben, durch die er sich zur
Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen verpflichtet habe. Tatsächlich
seien die Leistungen aber durch Angestellte des Pflegedienstes der L. erbracht
worden, der allerdings nicht über die erforderliche Zulassung zur
Leistungserbringung verfügt habe. Gleichwohl soll der G. gegenüber der
Krankenkasse die Pflegeleistungen so abgerechnet haben, als hätte er sie mit
seinem Pflegedienst erbracht, woraufhin die Krankkasse insgesamt rund
277.000,00 Euro ausgezahlt habe, was sie unterlassen hätte, wenn sie gewusst
hätte, dass die Leistungen durch ein nicht zugelassenes Unternehmen erbracht
wurden.
Nach
der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt bei der Feststellung des
strafrechtlich relevanten Schadens die sogenannte "streng formale
Betrachtungsweise", nach der ein Vergütungsanspruch insgesamt nicht
besteht, wenn die abgerechneten Leistungen auch nur in Teilen den gesetzlichen
und/oder vertraglich geforderten Anforderungen nicht genügen.
Der
G. hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen, die L. hat angegeben, von der
Täuschung nichts gewusst zu haben.
Im
Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.
Körperverletzung mit Todesfolge in
Eisleben
Tag, Uhrzeit
10.01.19, 08:30
; 11.01.19, 08:30 ; 18.01.19,
08:30 ; 21.01.19,
08:30
Raum 141
1 Ks 5/18
Dem
im Juli 1978 geborenen Angeklagten wird Körperverletzung mit Todesfolge zur
Last gelegt.
Er
soll im Januar 2018 in seiner Wohnung in Eisleben seinen am 06.10.2017
geborenen Sohn so heftig geschüttelt haben, dass der Säugling verschiedene
Unterblutungen im Kopfbereich erlitten habe, wodurch es zu einer Hirnschädigung
und in deren Folge zu einem Regulierungsversagen für die Herz-Kreislauf- und
Atemtätigkeit gekommen sei. Das Kind habe durch den herbeigerufenen Notarzt
nicht mehr gerettet werden können und sei kurz darauf im Krankenhaus seinen
Verletzungen erlegen.
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Gefährliche Körperverletzung nach
Mai-Demo in Halle
Tag, Uhrzeit
10.01.19, 09:30
; 11.01.19, 09:30 ; 24.01.19,
09:30 ; 25.01.19,
09:30 ; 07.02.19,
10:30 ; 08.02.19,
09:30
Raum 187
3 KLs 18/18
Der
Angeklagte M. ist im März 1978 geboren, die Angeklagte H. im November 1976.
Den
Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt, dem M. darüber
hinaus eine weitere einfache Körperverletzung.
Sie
sollen am 01.05.2017 in Halle nach einer nach einer Demonstration in Halle
wahllos Steine auf einen Passanten geworfen und diesen dadurch am Knie verletzt
haben. Darüber hinaus soll der M. einem weiteren Passanten mit einem
Starkstromkabel mehrfach so stark auf den Kopf geschlagen haben, dass dieser
eine blutende Wunde und eine Gehirnerschütterung davongetragen habe.
Die
Angeklagten haben sich nicht zur Sache eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter sechs Monaten.
Die
Anklage war zunächst vor dem Amtsgericht erhoben worden, durch dieses aber der
Strafkammer vorgelegt worden, die das Verfahren dann wegen der Bedeutung der
Sache übernommen hat. Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, die besondere
Bedeutung ergebe sich daraus, dass die Angeklagten der Anklage zufolge
"völlig wahllos und mit nicht unerheblicher Brutalität unbeteiligte
Passanten attackiert" hätten.
Sexueller Missbrauch des 5-jährigen
Sohnes in Eisleben
Tag, Uhrzeit
14.01.19, 08:30
; 29.01.19, 08:30
Raum 141
5 KLs 16/18
Der
Angeklagte T.R. ist ebenso wie die Angeklagte J.R. im Januar 1990 geboren.
Den
Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Schutzbefohlenen in Tateinheit mit
schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes in 3 Fällen zur Last gelegt, dem
T.R. darüber hinaus Verbreitung kinderpornographischer Schriften in zwei
Fällen.
Die
Angeklagten sollen sich im Juli und August 2018 dreimal gemeinsam an ihrem
damals 5 Jahre alten, schwerstgeschädigten gemeinsamen Sohn vergangen haben.
Dabei soll die J.R. mit Händen und Mund sexuelle Handlungen am entblößten
Unterlaib des Kindes vorgenommen haben, während der T.R. den Jungen
festgehalten und das Geschehen mit dem Mobiltelefon gefilmt haben soll.
Der
T.R. soll dann die so hergestellten Videos an zwei Männer verschickt haben.
Die
Angeklagten haben die Taten weitgehend eingeräumt.
Ihnen
drohen Freiheitsstrafen nicht unter 2 Jahren.
Gewerbsmäßige Hehlerei in Zeitz
Tag, Uhrzeit
15.01.19, 09:30
; 28.01.19, 09:30 ; 29.01.19,
09:30 ; 04.02.19,
09:30
Raum 187
3 KLs 17/17
Dem
im Juli 1978 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßige Hehlerei in 56 Fällen zur
Last gelegt.
Er
soll zwischen März 2011 und April 2015 von Drogenkonsumenten werthaltige
Gegenstände zu Preisen weit unter Marktwert erworben haben und dabei gewusst
und billigend in Kauf genommen haben, dass es sich um Diebesgut handelt.
Bei
Durchsuchungen des Grundstücks des Angeklagten in Zeitz im April 2014 und
Oktober 2015 seien unter anderem ein Bohrhammer, eine Schlagbohrmaschine,
Fahrräder, ein Luftdruckgewehr, ein Partikelmessgerät (Wert 10.500,00 Euro),
zwei Nivelliergeräte, eine Kettensäge, eine Motorsense und weiteres Werkzeug
aufgefunden worden.
Die
Gegenstände wurden im Rahmen von Durchsuchungen vorgefunden.
Der
Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen sechs
Monaten und fünfzehn Jahren.
Versuchter sexueller Missbrauch einer
Jugendlichen in Halle
Tag, Uhrzeit
19.01.19, 09:30
Raum 187
4 KLs 8/17
Dem
im Dezember 1993 geborenen Angeklagten wird Nötigung sowie versuchter sexueller
Missbrauch einer Jugendlichen in Tateinheit mit versuchter sexueller Nötigung
zur Last gelegt.
Der
Angeklagte soll im Sommer 2016 in Halle ein 15-jähriges Mädchen durch Drohungen
gezwungen haben, es zuzulassen, dass der Angeklagte eine Fotoaufnahme vom
unbekleideten Unterkörper des Mädchens anfertigte.
Bei
einer anderen Gelegenheit im Sommer 2016 soll er das Mädchen, das sich in
seiner Wohnung in Halle aufhielt,
gezwungen haben, es zu zulassen, dass er Nachaufnahmen von dem Mädchen fertigte;
darüber hinaus soll er versucht habe, das Mädchen durch Drohungen zum
Geschlechtsverkehr zu zwingen, hiervon aber abgesehen haben, als es an der Tür
geklingelt habe.
Der
Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Sexueller
Missbrauch von Jugendlichen wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
Sexuelle Nötigung in Benndorf
Tag, Uhrzeit
22.01.19, 09:00
; 29.01.19, 09:00
Raum 123
10a KLs 19/18
Dem
im März 1963 geborenen Angeklagten werden Störung der Totenruhe in einem Fall
sowie sexuelle Nötigung in drei Fällen zur Last gelegt.
Der
Angeklagte soll Ende April 2017 im Kühlschrank der Wohnung seiner
Lebensgefährtin in Benndorf eine Tüte mit einer Babyleiche vorgefunden haben, diesen
Fund aber nicht gemeldet und die Leiche auch nicht in anderer Weise einer
Bestattung zugeführt haben.
In
der Folgezeit soll er seine Lebensgefährtin durch Drohungen, er werde wegen des
toten Babys die Polizei verständigen, dazu genötigt haben, sexuell mit ihm zu
verkehren.
Der
Angeklagte hat eingeräumt, die Babyleiche gefunden und nichts weiter
unternommen zu haben. Die übrigen Vorwürfe bestreitet er.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten.
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