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Landgericht Halle
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(LG HAL) Weitere Termine im Juni
22.06.2022, Halle (Saale) – 019/2022
- Landgericht Halle
Betäubungsmittelhandel in Goch und Sangerhausen
Tag, Uhrzeit
24.06.22, 09:00 ; 05.07.22, 13:00 ; 15.07.22, 09:00 ; 20.07.22, 11:00 ; 22.07.22, 09:00
Raum 169
16 KLs 5/22
Dem im Februar 1965 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, unerlaubt Betäubungsmittel in nicht geringer Menge eingeführt zu haben, in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Der Angeklagte soll im Januar 2022 aus den Niederlanden kommend über den Grenzübergang Goch in einem Pkw insgesamt ca. 1.990 Gramm Methamphetamin transportiert haben. Zuvor soll er von einem unbekannten niederländischen Betäubungsmittelhändler den Auftrag erhalten haben, die Betäubungsmittel im Raum Leipzig/Weißenfels an einen ebenfalls unbekannten Abnehmer zu übergeben. Als Gegenleistung soll der Angeklagte einen Kurierlohn von 560 EUR erhalten haben. Die Betäubungsmittel sowie 560 EUR Bargeld sollen an der Autobahnausfahrt Sangerhausen Süd durch das Hauptzollamt Erfurt bei einer Kontrolle des Angeklagten sichergestellt worden sein.
Der Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Betäubungsmittelhandel u.a. in Halle (Saale)
Tag, Uhrzeit
28.06.22, 09:00 ; 30.06.22, 09:00 ; 05.07.22, 09:00 ; 12.07.22, 09:00
Raum 90
6 KLs 10/22
Gegen den im Januar 1990 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor.
Mit der ersten Anklageschrift werden dem Angeklagten acht Straftaten vorgeworfen, darunter bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem Fall, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in vier Fällen, Verstoß gegen das Waffengesetz in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in zwei Fällen und besonders schwerer Fall des Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung.
Der Angeklagte soll im September 2019 in dem von ihm genutzten Pkw neben einer Feinwaage insgesamt 14,61 Gramm Methamphetamin aufbewahrt haben, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen. Zur Absicherung des Drogenhandels soll er im Fach der Fahrertür zwei Einhandmesser und auf der Rücksitzbank einen Baseballschläger griffbereit gehalten haben. Zudem soll der Angeklagte wiederholt unerlaubt Betäubungsmittel verwahrt haben. Im Dezember 2020 soll der Angeklagte in die Räumlichkeiten einer ehemaligen Shisha-Bar in Halle eingebrochen sein, dort einen Zigarettenautomaten gewaltsam geöffnet und die Zigaretten entwendet haben, wodurch ein Schaden in Höhe von ca. 6.300 EUR entstanden sein soll. Im September 2021 soll der Angeklagte in einem von ihm genutzten Zimmer sowie einer von ihm bewohnten Wohnung mehrere Patronen und eine funktionsfähige, zerlegte Pistole verwahrt haben. Der Angeklagte hat sich zu den vorgeworfenen Taten nicht eingelassen.
Mit der zweiten Anklageschrift wird dem Angeklagten vorgeworfen, durch 13 Straftaten ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht besessen haben soll. Der Angeklagte soll zwischen Januar 2021 und November 2021 mit verschiedenen Pkw öffentliche Straßen im Stadtgebiet Halle (Saale) und einmal auf der Bundesautobahn 9, Höhe Dessau-Roßlau, befahren haben, ohne die zum Führen eines Kraftfahrzeuges erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen.
Der Angeklagte hat auch bezüglich dieser Vorwürfe umfassend von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
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