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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Verurteilung wegen Verleumdung, Volksverhetzung u.a. rechtskräftig

27.03.2023, Halle (Saale) – 008/2023

  • Landgericht Halle

Die Verurteilung eines im September 1970 geborenen Angeklagten wegen Verleumdung, Volksverhetzung u.a. ist rechtskräftig.

Zunächst hatte das Amtsgericht Halle (Saale) den Angeklagten am 14.09.2020 wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, Beleidigung, übler Nachrede, Volksverhetzung und wegen Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde (Az.: 304 Ds 424 Js 14199/18).

Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt.

Auf die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Halle den Angeklagten am 24.10.2022 wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, Volksverhetzung und wegen Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt (Az. 18 Ns 2/22). Die Bewährungszeit hat das Landgericht auf 3 Jahre festgesetzt. Zudem wurde dem Angeklagten aufgegeben, 250 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung des Sozialen Dienstes der Justiz in Halle zu leisten.

Nach den Feststellungen der Kammer hat der Angeklagte im Oktober 2016 und März 2017 in dem Wissen, dass die Aussagen nicht von den vorgeblichen Personen stammten, vermeintliche Zitate von bundesweit bekannten Politiker veröffentlicht, um die Politiker zu diskreditieren. Zudem hatte die Beweisaufnahme ergeben, dass der Angeklagte auf seiner Internetseite ab Oktober und November 2018 volksverhetzende Aufkleber sowie seit Oktober 2019 Aufkleber mit der Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen vertrieb. Die Verfahren wegen Beleidigung und übler Nachrede hatte die Kammer zuvor eingestellt, da die insoweit zu erwartenden Strafen nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen wären.

Gegen das Urteil des Landgerichts vom 24.10.2022 hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht hat die Revision nunmehr mit Beschluss vom 20.03.2023 als unbegründet verworfen (Az.: 18 Ns 2/22). Das Urteil des Landgerichts ist damit seit dem 21.03.2023 rechtskräftig.

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