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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau für April 2023

31.03.2023, Halle (Saale) – 009/2023

  • Landgericht Halle

Betrug im besonders schweren Fall u.a. in Merseburg und Eisleben

Tag, Uhrzeit
03.04.23, 09:00 ; 06.04.23, 09:00 ; 17.04.23, 09:00 ; 20.04.23, 09:00 ; 24.04.23, 09:00

Raum 123

10a KLs 9/22

Dem im November 2000 geborenen Angeklagten werden Anstiftung zum Missbrauch von Berufsbezeichnungen in Tateinheit mit Betrug im besonders schweren Fall sowie Wohnungseinbruchdiebstahl vorgeworfen.

Zur Finanzierung seines aufwändigen Lebensstils soll der Angeklagte im Juni 2022 einer 83-jährigen Frau, die zuvor Opfer eines Betruges geworden war, vorgespiegelt haben, mit Hilfe einer Rechtsanwältin das verlorene Geld zurückholen zu wollen. Hierfür habe der Angeklagte eine gesondert verfolgte Frau mit dem Versprechen, sie an der Beute zu beteiligen, dazu gebracht, sich als Rechtsanwältin auszugeben. Die 83-jährige Frau soll dem Angeklagten bei vier Begegnungen in Merseburg insgesamt 19.500 EUR übergeben haben.

Im Juli 2022 sollen eine bislang unbekannte Frau sowie ein gesondert verfolgter Mann entsprechend einem zuvor gefassten gemeinschaftlichen Tatplan unter der Führung des Angeklagten in ein Wohnhaus in Eisleben eingedrungen sein. Der Angeklagte habe währenddessen im Pkw vor dem Wohnhaus gewartet und sei anschließend mitsamt der Tatbeute geflüchtet.

Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf des Wohnungseinbruchsdiebstahls. Zum Betrugsvorwurf hat der Angeklagte bislang keine Angaben gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Betäubungsmittelhandel u.a. in Zeitz

Tag, Uhrzeit
04.04.23, 10:00 ; 18.04.23, 10:00 ; 25.04.23, 10:00 ; 02.05.23, 10:00

Raum 123

10a KLs 8/22

Dem im Oktober 1980 geborenen Angeklagten S. wird Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in Tatmehrheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Im Februar 2022 soll der gesondert verfolgte D. auf einem Parkplatz in Osterfeld dem Angeklagten S., der als Kurierfahrer des gesondert verfolgten B. tätig gewesen sein soll, einen Karton mit ca. 2.500 Gramm CBD-Hanf sowie ca. 100 Gramm Cannabis übergeben haben. Der Angeklagte S. soll den Karton nach Zeitz transportiert und an den B. an dessen Wohnanschrift übergeben haben. Der B. soll den Karton überprüft, einen Teil der Betäubungsmittel zum Eigenkonsum entnommen und anschließend den Karton zur gesondert verfolgten K. in Zeitz gebracht haben. K. soll für den B. als Depothalterin agiert haben. Der Karton sowie eine geringere Menge Methamphetamin sollen bei einer Durchsuchung der Wohnung der K. im März 2022 sichergestellt worden sein. Der B. soll im März 2022 zudem ca. 10 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum verwahrt haben. Der Angeklagte S. soll ebenfalls im März 2022 ca. 1,8 Gramm Cannabis, ca. 2 Gramm eines Marihuana-Tabak-Gemisches und zwei Ecstasy-Tabletten zum Eigenkonsum verwahrt haben.

Der Angeklagte hat den Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie die Beihilfe hierzu bestritten. Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Monaten.

  1. und K. wurden durch Urteil des Landgerichts Halle vom 18.11.2022 verurteilt (10a KLs 6/22). K. wurde rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 10,00 € verurteilt. B. wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil hat B. Revision eingelegt, die noch anhängig ist.

Betäubungsmittelhandel in Halle u.a.

Tag, Uhrzeit
12.04.23, 08:30 ; 14.04.23, 08:30 ; 19.04.23, 08:30 ; 21.04.23, 08:30 ; 15.05.23, 08:30 ; 22.05.23, 08:30 ; 26.05.23, 08:30 ; 31.05.23, 08:30 ; 02.06.23, 08:30 ; 07.06.23, 08:30 ; 13.06.23, 08:30 ; 23.06.23, 08:30 ; 30.06.23, 08:30

Raum 187

3 KLs 13/22

Dem im Januar 1990 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 33 Fällen, in 13 Fällen davon bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, vorgeworfen.

Der Angeklagte sowie die gesondert verfolgten S. und L. sollen sich an einem nicht mehr genau zu ermittelnden Tag vor dem 28.03.2020 entschlossen haben, gemeinsam und arbeitsteilig Marihuana, Methamphetamin, Amphetamin und Kokain in Kilogrammmengen zu erwerben und gewinnbringend zu verkaufen. Die Absprache soll vorgesehen haben, dass der Angeklagte sowie der S. sich um den An- und Verkauf kümmern, während dem L. die Transporte sowie das Abwiegen der Drogen obliegen sollte. Die Betäubungsmittelgeschäfte seien über besonders gesicherte Mobiltelefone, sog. Krypto-Handys abgewickelt worden, wobei von März bis Juni 2020 Mobiltelefone der Firma "EncroChat" genutzt worden seien.

So sollen sich der Angeklagte sowie S. und L. zwischen März und Juni durch 20 Straftaten erhebliche Mengen Betäubungsmittel, u.a. mehrere Kilogramm Methamphetamin, Marihuana (dabei im Mai 2020 einmal 60 Kilogramm Marihuana) und Kokain sowie ca. 3.000 Ecstasy-Tabletten verschafft und diese weiterverkauft haben.

Spätestens ab Juli 2020 habe der Angeklagte Mobiltelefone der Firma "Sky-ECC" genutzt und allein die Absprachen übernommen, wobei er den gesondert verfolgten K. in seine Verkaufsstrukturen eingegliedert habe. So soll der Angeklagte zwischen Juli 2020 und Februar 2021 durch 13 Straftaten erhebliche Mengen Betäubungsmittel, u.a. mehrere Kilogramm Methamphetamin, Marihuana (dabei im August einmal 73 Kilogramm und einmal 10 Kilogramm Marihuana) und Kokain erworben und diese an L. und K. weiterverkauft haben.

Bei Durchsuchungen in Halle im Juli 2021 seien Betäubungsmittel, Bargeld und Betäubungsmittelutensilien sichergestellt worden. Insgesamt habe die Tätergruppierung durch die Taten ca. 1,44 Mio EUR erlangt. Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Das Verfahren gegen S., L. und K. wurde mit Urteil des Landgerichts Halle vom 29.06.2022 rechtskräftig abgeschlossen (Az.: 13 KLs 1/22). S. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten, L. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren sowie weiteren 3 Jahren und 10 Monaten und K. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 8 Monaten verurteilt.

Sicherungsverfahren nach Brandstiftung und Sachbeschädigung in Hettstedt

Tag, Uhrzeit
14.04.23, 09:00 ; 02.05.23, 09:00 ; 10.05.23, 09:00

Raum 96

13 KLs 18/22

Dem im Mai 1990 geborenen Beschuldigten werden durch eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren zwei Straftaten vorgeworfen: Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung sowie Sachbeschädigung. 

Der Beschuldigte soll im November 2021 in Hettstedt auf dem Gelände einer Ausbildungswerkstatt mehre Glasscheiben zerstört und anschließend einen Teil des Gebäudekomplexes in Brand versetzt haben. Anschließend habe er sich zu einer Klinik in Hettstedt begeben und dort durch gezielte Würfe mit Pflastersteinen die Eingangstür im Eingangsbereich der Klinik zerstört.

Der Beschuldigte hat erklärt, er könne sich an den Tattag und auch an die Tatbegehung nicht erinnern. Er soll aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Statt einer Bestrafung kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Anmerkung:

Ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO wird durchgeführt, wenn ein Beschuldigter wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden kann, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung (hier eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.

Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
17.04.23, 09:00 ; 08.05.23, 09:00 ; 12.05.23, 09:00

Raum 96

13 KLs 2/23

Dem im Mai 1995 geborenen Angeklagten wird Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in neun Fällen vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich vor dem 11.10.2022 entschlossen haben, Marihuana im Kilogrammbereich in Spanien anzukaufen und per UPS nach Deutschland liefern zu lassen, um dieses anschließend gewinnbringend zu verkaufen. Die Lieferungen habe er unter Angabe eines falschen Namens an einen UPS-Point in Halle veranlasst und dort Lieferung mit gefälschter ID-Card abgeholt. Im Zeitraum von Oktober 2022 bis Dezember 2022 habe der Angeklagte mindestens 9 Lieferungen mit jeweils zwischen ca. 10 kg und ca. 48 kg Marihuana erhalten.

Der Angeklagte hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Betäubungsmittelhandel in Lützen

Tag, Uhrzeit
19.04.23, 10:00 ; 24.04.23, 10:00 ; 03.05.23, 10:00

Raum 96

13 KLs 20/22

Dem im September 1976 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Im September 2020 sollen bei einer Durchsuchung des Hauses und Grundstückes des Angeklagten im Garten 31 Cannabispflanzen und im Lagerraum ca. 50 Gramm Cannabis sowie 1,6 Gramm Amphetamin sichergestellt werden. Zur Absicherung seiner Drogenvorräte und des laufenden Anbaus habe der Angeklagte zwei Schreckschussrevolver, ein Butterflymesser, ein Messer, eine Pistole und eine Machete griffbereit gehabt.

Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass ihm weder der Besitz noch der Anbau der Pflanzen nachzuweisen sei. Im Rahmen der Durchsuchung gab der Angeklagte an, er konsumiere Cannabis. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Vergewaltigung u.a. in Hettstedt -  NICHT ÖFFENTLICH

Tag, Uhrzeit
20.04.23, 09:00 ; 25.04.23, 09:00 ; 04.05.23, 09:00

Raum 90

17 KLs 2/23

Der im Mai 2004 geborene Angeklagte soll zwischen Februar 2020 und Dezember 2022 in Hettstedt sexuelle Handlungen an zwei ihm bekannten Mädchen vorgenommen haben.

Da der Angeklagte zur Tatzeit zum Teil noch Jugendlicher war, ist die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen gem. § 48 JGG nicht öffentlich. Nähere Einzelheiten zum Tatvorwurf und zur Einlassung können daher nicht mitgeteilt werden.

Betäubungsmittelhandel in Naumburg

Tag, Uhrzeit
24.04.23, 09:30 ; 02.05.23, 09:30 ; 16.05.23, 09:30

Raum 90

6 KLs 28/22

Dem im Februar 1991 geborenen Angeklagten wird bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im November 2021 in seiner Wohnung in Naumburg u.a. ca. 310 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf und teilweisen Eigenkonsum verwahrt haben. Zudem habe der Angeklagte zur Absicherung seines Betäubungsmittelhandels griffbereit ein Khukuri aufbewahrt.

Der Angeklagte schweigt zum Tatvorwurf. Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betrug im besonders schweren Fall in Jessen

Tag, Uhrzeit
24.04.23, 09:45 ; 03.05.23, 09:34 ; 10.05.23, 09:45

Raum 169

19 KLs 6/22

Dem im Oktober 1957 geborenen Angeklagten und der im Juli 1959 geborenen Angeklagten wird Betrug im besonders schweren Fall vorgeworfen, dem Angeklagten durch 64 Straftaten, der Angeklagten durch 57 Straftaten.

Der Angeklagte soll seit 1990 als Verkaufsberater eines Unternehmens in Jessen gewesen tätig sein. Teil der Beratungen sei die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen gewesen. Für die Organisation der Fortbildungsveranstaltungen habe der Angeklagte Reiseunternehmen beauftragt, die direkt mit dem Unternehmen, bei dem der Angeklagte angestellt gewesen sei, abrechneten. Bei der Angeklagten soll es sich um die zwischenzeitlich vom Angeklagten geschiedene Ehefrau handeln.

Bereits im Jahr 2009 sollen die Angeklagten den Entschluss gefasst haben, regelmäßig privat veranlasste Reisen und Veranstaltungen über das Reisebüro einer gesondert verfolgten Frau in Anspruch zu nehmen und über fiktive Veranstaltungen auf Kosten des Unternehmens, bei dem der Angeklagte angestellt war, abzurechnen. Hierzu habe die Angeklagte in Absprache mit dem Angeklagten Reisedaten zur Organisation vorgegeben. Das Reisebüro habe die Reise entsprechend gebucht und gegenüber dem Unternehmen abgerechnet. In ähnlicher Weise sollen die Angeklagten für sich und ausgewählte Geschäftspartner Veranstaltungen und Reisen bei einem Busunternehmen gebucht haben. Die Abrechnung sei in diesen Fällen unter Einsatz unrechtmäßig gebuchter Prämienpunkte und Veranstaltungen, die nicht durchgeführt worden seien, erfolgt. Auf diese Weise hätten die Angeklagten zwischen Januar 2012 und März 2015 mindestens 64 Rechnungen zur Erstattung eingereicht. Der durch die Angeklagten gemeinschaftlich verursachte Schaden zum Nachteil des Unternehmens betrage insgesamt ca. 108.000 EUR.

Zudem soll der Angeklagte, um sich neben seinem Gehalt weitere regelmäßige Einnahmen zu verschaffen, Gutscheine unter Einsatz unrechtmäßig gebuchter Prämienpunkte bestellt haben. Der hierdurch durch den Angeklagten verursachte weitere Schaden betrage insgesamt 10.200 EUR.

Die Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Betrug im besonders schweren Fall ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.

Versuchter Totschlag in Halle

Tag, Uhrzeit
27.04.23, 09:00 ; 08.05.23, 08:30 ; 09.05.23, 08:30 ; 15.05.23, 08:30

Raum 141

1 Ks 2/23

Die Staatsanwaltschaft Halle wirft dem im Januar 1994 geborenen Angeklagten gefährliche Körperverletzung vor.

Der Angeklagte soll im August 2021 auf einen ihm bis zu diesem Zeitpunkt unbekannten Mann getroffen sein. Ohne vorausgegangene Konversation oder eines Streits habe der Angeklagte unvermittelt mit einem von ihm mitgeführten Teleskopschlagstock mehrfach auf den Kopf des Mannes eingeschlagen, wodurch der Mann u.a. ein offenes Schädel-Hirn-Trauma mit einem Schädelbasisbruch erlitten habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren zunächst beim Amtsgericht Halle (Saale) angeklagt. In der dortigen Verhandlung ergab sich zur Überzeugung des Strafrichters der hinreichende Tatverdacht des versuchten Totschlages. Das Amtsgericht hat das Verfahren daher durch Beschluss an das zuständige Schwurgericht verwiesen.

Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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