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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau für Oktober

27.09.2023, Halle (Saale) – 022/2023

  • Landgericht Halle

Versuchter Totschlag in Tateinheit mit Misshandlung eines Schutzbefohlenen u. a. in Halle

Tag, Uhrzeit
04.10.23, 08:30 ; 06.10.23, 08:30 ; 12.10.23, 08:30

Raum 141

1 Ks 5/23

Dem im Oktober 1980 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit Misshandlung eines Schutzbefohlenen in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zur Last gelegt.

Der Angeklagte, dem als Tagesvater einer Kindertagesstätte in Halle die Betreuung und Beaufsichtigung des im September 2020 geborenen T. oblag, soll diesen im August 2021 derart heftig geschüttelt haben, dass T. ein Schütteltrauma erlitt, das zu einer schweren Hirnverletzung geführt hat. Noch heute leidet T. an epileptischen Anfällen. Er ist stark sehbehindert, linksseitig gelähmt und in seiner motorischen und geistigen Entwicklung deutlich eingeschränkt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten zunächst vor dem Amtsgericht Halle (Saale) - Jugendschöffengericht - wegen Misshandlung eines Schutzbefohlenen angeklagt. Da der Angeklagte jedoch zusätzlich des versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung dringend verdächtig ist, legte das Amtsgericht das Verfahren der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle vor, die das Verfahren übernommen hat. Inzwischen befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte hat die Tat bislang in Abrede gestellt.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung in Halle

Tag, Uhrzeit
11.10.23, 14:00 ; 25.10.23, 09:00 ; 01.11.23, 09:00 ; 22.11.23, 08:30 ; 06.12.23, 09:00 ; 13.12.23, 09:00 ; 21.12.23, 09:00 ; 28.12.23, 13:00 ; 17.01.23, 09:00

Raum 169

2 KLs 1/23

Der im Januar 1977 geborene Angeklagte F. B. und der im August 1973 geborene Angeklagte H. B. sind Brüder. Ihnen werden das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung jeweils in 33 Fällen im Zeitraum von März 2017 bis Januar 2020 zur Last gelegt.

Der Angeklagte F. B. war im zuvor genannten Zeitraum formell Inhaber eines in Halle ansässigen Einzelunternehmens, dessen Gegenstand die Erbringung von Bauleistungen war. Der Angeklagte H. B. soll das Unternehmen mit Einverständnis des Angeklagten F. B. in eigener Verantwortung überwiegend selbst geführt haben.

Zur Erfüllung von Bauaufträgen im zuvor genannten Zeitraum sollen die Angeklagten Arbeitnehmer eingesetzt haben, die sie zu einem großen Teil nicht zur Sozialversicherung angemeldet, sondern mittels Barzahlungen "schwarz" entlohnt haben sollen. Hierdurch hätten die Angeklagten der zuständigen Einzugsstelle Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von ca. 450.000,00 Euro vorenthalten. Gleichermaßen hätten es die Angeklagten bewusst pflichtwidrig unterlassen, auf die Bruttolöhne die Lohnsteuer für die von ihnen "schwarz" beschäftigten Arbeitnehmer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Hierdurch hätten sie Lohnsteuer in Höhe von ca. 156.000,00 Euro verkürzt.

Die Angeklagten haben bislang keine Angaben zur Sache gemacht.

Für die Vergehen der Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.

Raub u. a.  In Halle

Tag, Uhrzeit
24.10.23, 09:00 ; 26.10.23, 09:00 ; 27.10.23, 09:00

Raum 96

13 KLs 12/23

Dem im August 1984 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Oktober 2022 in Halle einen Raub in Tateinheit mit einer Körperverletzung begangen zu haben. Er soll einem jungen Mann ohne Vorwarnung auf offener Straße mehrmals mit der Faust gegen den Kopf geschlagen und sodann wie geplant dessen Bauchtasche ergriffen haben und mit dieser geflohen sein.

Nach einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten leidet der Angeklagte unter einer psychischen Erkrankung, weswegen eine erhebliche Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit, wenn nicht sogar eine völlige Aufhebung seiner Einsichts- und Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit und deshalb möglicherweise auch dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB in Betracht kommen.

Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Außerdem kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

 

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