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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau für Januar 2024

19.12.2023, Halle (Saale) – 027/2023

  • Landgericht Halle

Schwere Brandstiftung in Merseburg (Sicherungsverfahren)

Tag, Uhrzeit
08.01.24, 09:00 ; 09.01.24, 09:00

Raum 96

13 KLs 20/23

Der im Januar 1995 geborene Beschuldigte leidet unter einer psychischen Erkrankung. Mit einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren wird ihm eine schwere Brandstiftung zur Last gelegt. Der Beschuldigte soll die Tat krankheitsbedingt im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.

Er soll an einem Tag im Februar 2023 dem Befehl eines "Hexers" gehorchend sein Zimmer in der Asylbewerberunterkunft in Brand gesetzt haben. Das Zimmer sei durch den Brand vollständig ausgebrannt.

Statt einer Strafe droht dem Beschuldigten die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Anmerkung:

Ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO wird durchgeführt, wenn ein Beschuldigter wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden kann, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung (hier eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Braunsbedra

Tag, Uhrzeit
08.01.24, 09:30 ; 10.01.24, 09:30 ; 11.01.24, 09:30 ; 19.01.24, 09:30 ; 24.01.24, 09:30 ; 31.01.24, 09:30 ; 14.02.24, 09:30

Raum 123

10a KLs 7/23

Dem im Januar 1977 geborenen Angeklagten H. und dem im Dezember 1981 geborenen Angeklagten S. werden gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last gelegt, wobei es sich bei dem Angeklagten S. dabei um ein bewaffnetes Handeltreiben gehandelt haben soll.

Im November 2022 habe der Angeklagte S. mit Wissen und Wollen des Angeklagten H. 457 g Levmethamphetamin zum Preis von 13.710,00 Euro an einen Abnehmer verkauft, wobei alle Beteiligten davon ausgegangen seien, dass es sich dabei um Methamphetamin handele. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung des S. in Braunsbedra seien 43,04 g Levmethamphetamin, ein ungeladenes Federdruck-Gewehr und dazu passende Munition, eine Machete und ein Schwert zur Absicherung der Betäubungsmittelgeschäfte aufgefunden worden.

Der Angeklagte H. hat sich im Ermittlungsverfahren bestreitend eingelassen, der Angeklagte S. hat die Tat in weiten Teilen eingeräumt.

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, bewaffnetes Handeltreiben mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. in Zeitz

Tag, Uhrzeit
10.01.24, 09:00 ; 11.01.24, 09:00 ; 15.01.24, 09:00

Raum 96

13 KLs 23/23

Dem im März 1990 geborenen Angeklagten wird Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln zur Last gelegt.

Er soll im Juni 2023 in seiner Wohnung zum gewinnbringenden Weiterverkauf 92,7 g Cannabisharz, 58,12 g Marihuana und 24,8 g Methamphetamin verwahrt haben. Außerdem soll er für den Eigenkonsum 5,4 g Kokain und 13,8 g MDMA besessen haben.

Der Angeklagte hat die Tat teilweise eingeräumt.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Vergewaltigung u. a. in Halle u. a.

Tag, Uhrzeit
11.01.24, 09:00 ; 12.01.24, 09:00 ; 23.01.24, 09:00 ; 31.01.24, 09:00 ; 14.02.24, 09:00

Raum 187

3 KLs 7/22

Dem im Dezember 1985 geborenen Angeklagten werden verschiedene Sexualstraftaten, unter anderem sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in drei Fällen, zur Last gelegt.

Der Angeklagte soll zwischen 2015 und 2020 als Physiotherapeut in verschiedenen Physiotherapiepraxen in Halle und Salzatal sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität an Patientinnen vorgenommen haben, obwohl ein therapeutischer oder diagnostischer Zweck für diese Handlungen nicht bestanden habe. Außerdem soll er im April 2017 sexuelle Handlungen an einer Praktikantin vorgenommen haben.

Der Angeklagte hat die Taten in Abrede gestellt.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Weißenfels

Tag, Uhrzeit
12.01.24, 08:30 ; 25.01.24, 08:30 ; 02.02.24, 08:30 ; 09.02.24, 08:30

Raum 141

5 KLs 15/23

Der im Dezember 1986 geborenen Angeklagten B. werden neun Betäubungsmittelstraftaten, darunter bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, fünf Fälle des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und drei Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, zur Last gelegt. Dem im Juni 1985 geborenen Angeklagten K. werden zwei Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Dem im Dezember 1989 geborenen Angeklagten W. wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Die Angeklagte B. soll an fünf Tagen zwischen Dezember 2021 und Juni 2023 diverse Betäubungsmittel zum gewinnbringenden Weiterverkauf bei sich geführt haben. Im Juni 2023 soll sie in drei Fällen Crystal verkauft haben, wobei die nicht geringe Menge jeweils überschritten gewesen und in zwei Fällen der Angeklagte K. beteiligt gewesen sei.

Im Juli 2023 soll der Angeklagte W. in Absprache mit der Angeklagten B. einem Abnehmer vorgespiegelt haben, an diesen 100 g Crystal zu übergeben, obwohl es sich tatsächlich nur um 69,8 g Crystal gehandelt habe. Die Angeklagte B. habe die Abwicklung des Geschäfts telefonisch begleitet und zu diesem Zeitpunkt in einer von ihr genutzten Wohnung über weitere große Mengen von Betäubungsmitteln zum gewinnbringenden Weiterverkauf verfügt. Zudem habe sie in unmittelbarer Nähe der Drogen Zugriff auf diverse Waffen und gefährliche Gegenstände gehabt, um das Handeltreiben abzusichern.

Der Angeklagte K. soll in einer von ihm genutzten Laube in Weißenfels einen verbotenen Schlagring besessen haben.

Die Angeklagten B. und W. haben die Taten teilweise eingeräumt. Der Angeklagte K. hat sich nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten B. und W. eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, dem Angeklagten K. eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Besonders schwere räuberische Erpressung u. a. in Sangerhausen u. a.

Tag, Uhrzeit
16.01.24, 09:00 ; 30.01.24, 09:00 ; 01.02.24, 09:00 ; 08.02.24, 09:00

Raum 169

16 KLs 10/22

Gegen den im Februar 1992 geborenen Angeklagten liegen drei Anklageschriften vor.

Mit Anklageschrift vom 11.07.2022 wird dem Angeklagten eine gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll im Dezember 2021 eine Bierdose gegen den Kopf einer Frau, die sich mit dem Angeklagten und einer weiteren Person in einer Wohnung in Eisleben aufgehalten haben soll, geworfen haben. Hierdurch habe die Frau Schwellungen am Kopf erlitten.

Mit Anklageschrift vom 20.09.2022 wird dem Angeklagten eine besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Er soll im April 2022 in einer Spielhalle in Sangerhausen einen Mitarbeiter unter Vorhalt eines Messers aufgefordert haben, das gesamte Geld herauszugeben. Nachdem der Mitarbeiter das Geld auf den Tresen gelegt habe, habe der Angeklagte dieses in seinen Rucksack gesteckt und anschließend den Mitarbeiter unter weiterem Vorhalt des Messers gedrängt, den Tresor im angrenzenden Büro zu öffnen. Daraufhin habe der Mitarbeiter dem Angeklagten auch das Geld aus dem Tresor übergeben. Insgesamt habe der Angeklagte einen Bargeldbetrag von mindestens 1.500,00 Euro erlangt.

Mit Anklageschrift vom 05.12.2022 wird dem Angeklagten eine Beleidigung in Tateinheit mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Last gelegt. Er soll an einem Abend im August 2022 gegen 23:00 Uhr in einer Wohnung in Eisleben zusammen mit der gesondert verfolgen B. sehr laut Musik abgespielt haben, wodurch sich die Nachbarin und deren Töchter gestört gefühlt hätten. Nachdem die von einem Bekannten der Nachbarin wegen der andauernden Ruhestörung herbeigerufenen Polizeibeamten gegen 01:00 Uhr eingetroffen waren, hätten der Angeklagte und die gesondert verfolgte B. das Fenster geöffnet und mehrfach und laut die Worte "Scheiß Ukrainer" und "Heil Hitler" aus dem Fenster gerufen. Durch diese Äußerungen habe sich die Nachbarin in ihrer Ehre verletzt gefühlt.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Das Verfahren war ursprünglich ab Dezember 2023 terminiert (Pressemitteilung des Landgerichts Halle vom 28.11.2023). Die Termine wurden jedoch aus dienstlichen Gründen aufgehoben.

Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes u. a. in Eisleben u. a.

Tag, Uhrzeit
16.01.24, 09:00 ; 19.01.24, 09:00 ; 29.01.24, 14:00 ; 14.02.24, 13:00 ; 16.02.24, 09:00 ; 21.02.24, 09:00

Raum 187

4 KLs 9/23

Der im Januar 2003 geborenen Angeklagten werden der gemeinschaftliche sexuelle Missbrauch eines Kindes und Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes, dem im August 1996 geborenen Angeklagten der gemeinschaftliche sexuelle Missbrauch eines Kindes, zwei Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und der Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte zur Last gelegt.

Der Angeklagte soll an zwei Tagen im Mai 2023 sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität in einem Fall mit der Angeklagten gemeinschaftlich, in zwei Fällen alleine an der damals 11 Jahre alten Tochter einer gemeinsamen Bekannten in zwei Wohnungen in Eisleben vorgenommen haben. Zu einer der beiden Taten, die der Angeklagte alleine begangen haben soll, habe die Angeklagte ihm Hilfe geleistet. Außerdem soll der Angeklagte kinder- und jugendpornografische Inhalte auf seinem Mobiltelefon gespeichert haben.

Der Angeklagte hat bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Die Angeklagte hat bei der Verkündung des Haftbefehls Angaben zur Sache gemacht.

Sexueller Missbrauch eines Kindes wird mit Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und 15 Jahren, schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes mit Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und 15 Jahren bestraft. Die Angeklagte war zur Tatzeit Heranwachsende, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt.

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Elsteraue

Tag, Uhrzeit
17.01.24, 09:00 ; 24.01.24, 09:00 ; 29.01.24, 09:00

Raum 187

3 KLs 10/23

Dem im Dezember 1985 geborenen Angeklagten werden sechs Betäubungsmittelstraftaten, darunter bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, der Anbau von Betäubungsmitteln und vier Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, zur Last gelegt.

Er soll im Juli 2023 in seiner Wohnung in Elsteraue diverse Betäubungsmittel, u. a. knapp 80 g Kokain und 526 g Methamphetamin, zum gewinnbringenden Weiterverkauf und Eigenkonsum aufbewahrt haben. Zum Schutz seines Betäubungsmittelvorrats habe er im Wohnzimmer eine Schreckschusspistole zugriffsbereit aufbewahrt. Außerdem habe er in seiner Wohnung in einer Indooranlage 8 Cannabispflanzen angebaut. Ferner soll der Angeklagte bei verschiedenen Lieferanten Methamphetamin zum gewinnbringenden Weiterverkauf und Eigenkonsum erworben haben, so im Januar 2023 1 kg Methamphetamin zum Preis von 20.000,00 Euro, im Juni 2023 eine Testmenge von 100 g Methamphetamin und im Juli 2023 0,5 kg Methamphetamin zum Preis von 4.500,00 Euro. Schließlich habe er im Juli 2023 bei einem Lieferanten 1 kg Methamphetamin zum Preis von 12.000,00 Euro bestellt, wobei ihn die Lieferung aufgrund seiner Festnahme nicht mehr erreicht habe.

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Taten eingeräumt.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Sexueller Missbrauch eines Kindes u. a. in Halle

Tag, Uhrzeit
18.01.24, 09:00 ; 02.02.24, 09:00

Raum 187

4 KLs 7/23

Dem im April 1985 geborenen Angeklagten wird der sexuelle Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen zur Last gelegt.

Er soll im Januar 2022 in seiner Wohnung in Halle sexuelle Handlungen an der damals 12 Jahre alten Tochter einer "guten Freundin", die ihn als "Ersatzvater" angesehen habe, vorgenommen haben.

Der Angeklagte hat bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Zeitz

Tag, Uhrzeit
22.01.24, 09:00 ; 31.01.24, 09:00

Raum 96

13 KLs 22/23

Dem im September 1980 geborenen Angeklagten wird Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last gelegt.

Er soll im Juni 2023 im Büro des von ihm bewohnten Anwesens in Zeitz zum gewinnbringenden Weiterverkauf 5.291 g Methamphetamin, 2,22 g Amphetamin, 12 LSD-Trips, 19,17 g MDMA, 12,5 g THC, 5,57 g Kokain und 0,33 g Heroin verwahrt haben.

Der Angeklagte hat bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. in Halle u. a.

Tag, Uhrzeit
29.01.24, 09:00 ; 01.02.24, 09:00 ; 05.02.24, 09:00 ; 06.02.24, 09:00 ; 07.02.24, 09:00

Raum 141

5 KLs 10/23

Dem im Februar 1986 geborenen Angeklagten werden fünf Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und ein Fall des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln und unerlaubter Besitz von Munition zur Last gelegt.

Der Angeklagte soll seit März 2020 - teilweise im Kilogrammbereich - Handel mit Betäubungsmitteln, vornehmlich Methamphetamin, Ecstasy-Tabletten, Marihuana, LSD und Kokain, betrieben haben. So soll er im März 2020 von dem gesondert verfolgten W. in Petersberg vier Kilogramm Marihuana und im April 2020 ein Kilogramm Methamphetamin erworben haben. Ebenfalls im April 2020 habe der Angeklagte von W. 500 LSD-Sticks, zwei Kilogramm Marihuana und 100 g Kokain erworben. Im Juni 2020 soll er von W. an einem Tag drei Kilogramm Marihuana und an einem anderen Tag 2000 Ecstasy-Tabletten erworben haben. Im April 2021 habe der Angeklagte zum gewinnbringenden Weiterverkauf in einem Haus in Querfurt 45,8 g Cannabis und zum Eigenkonsum 1,67 g Methamphetaminracemat, 3,48 g Cannabis, 0,09 g CBD-Hanf und 1,44 g Kokain verwahrt. In einem anderen Haus in Querfurt habe er vier Gewehrpatronen und eine Schrotpatrone verwahrt.

Der Angeklagte hat sich teilweise zur Sache eingelassen.

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes u. a. in Merseburg

Tag, Uhrzeit
30.01.24, 09:00 ; 06.02.24, 09:00 ; 07.02.24, 09:00 ; 08.02.24, 09:00 ; 26.02.24, 09:00

Raum 90

17 KLs 6/23

Dem im November 1962 geborenen Angeklagten werden 19 Fälle des sexuellen Missbrauchs eines Kindes vorgeworfen, davon fünf Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und vier Fälle der Vergewaltigung.

Er soll zwischen 2013 und 2016 sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität an den damals unter 14 Jahre alten Kindern einer Bekannten in deren oder in seiner Wohnung in Merseburg vorgenommen haben.

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Für die Straftaten des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und der Vergewaltigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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