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Landgericht Halle
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Ri`inLG Dr. Adina Kessler-Jensch
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Termine in Strafsachen im März 2012
05.03.2012, Halle (Saale) – 3
- Landgericht Halle
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Tag Uhrzeit
07.03.12 09:00
13.03.12 09:00
27.03.12 09:00
Raum X 0.1
Justizzentrum
Thüringer Straße 16
13 KLs 2/12
Der
Angeklagte G. ist im Februar 1988 geboren, der Angeklagte M. im April 1987.
Den
Angeklagten werden schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit
gefährlicher Körperverletzung sowie gefährliche Körperverletzung zur Last
gelegt.
Sie
sollen am 29.09.2011 gegen 19:00 Uhr in Halle in der Neustädter Passage an
drei dort sitzende und Bier trinkende Männer herangetreten sein. Nach einem
kurzen Wortwechsel soll der G. einem der Männer die Kappe vom Kopf genommen
und dann - als dieser Einwände erhob - dem Mann mit einem Messer in den
Oberschenkel gestochen haben, so dass dieser eine tiefe Stichverletzung
davontrug. Einen der Begleiter des Geschädigten
sollen die Angeklagten gemeinsam durch Drohungen mit dem Messer dazu
gezwungen haben, ihnen seinen Rucksack mit Bargeld und Telefon sowie Tabak zu
überlassen.
Gegen
21:00 Uhr desselben Abends soll G im
Bereich Carl-Schorlemer-Ring in Halle-Neustadt einen Passanten grundlos mit
dem Messer angegriffen und ihm eine schwere Stichverletzung im Oberarm
zugefügt haben.
Es
drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.
Der
Angeklagte K soll bei den Taten erheblich unter Alkoholeinfluss gestanden
haben, so dass eine Minderung der Schuldfähigkeit und damit auch des
Strafrahmens in Betracht kommt.
Tag Uhrzeit
07.03.12 09:30
09.03.12 09:30
12.03.12 09:30
21.03.12 09:30
11.04.12 09:30
20.04.12 09:30
23.04.12 09:30
Raum X 1.2
Justizzentrum
Thüringer Straße 16
3 KLs 2/12
Dem
im Oktober 1985 geborenen Angeklagten werden 42 Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.
Er
soll zwischen September 2010 und Juni 2011 unerlaubt mit Rauschgift gehandelt
haben. Dabei soll er von bisher unbekannten Personen aus Berlin, Magdeburg
und anderen Orten Haschisch, Marihuana, "Speed" und
"Crystal" sowie Kokain aufgekauft und in seiner Wohnung in Helbra sowie der Wohnung eines Freundes in Klostermansfeld
an andere Dealer sowie an Konsumenten weiterverkauft haben, um so seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten
Die
Ermittlungen gegen den Angeklagten wurden eingeleitet als Folge einer
Telefonüberwachung gegen Personen, die für den Angeklagten als Kuriere tätig
waren und diesen in der Folgezeit in mehreren Vernehmungen erheblich belastet
haben.
Es
droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
Tag Uhrzeit
12.03.12 09:00
14.03.12 09:00
22.03.12 09:00
Raum X 0.2
Justizzentrum
Thüringer Straße 16
8a KLs 2/10 Staatsschutzverfahren
Dem
im Januar 1966 geborenen Angeklagten werden Verstöße gegen das Vereinsgesetz
sowie Besitz kinderpornographischer Schriften zur Last gelegt.
Er
soll bis Oktober 2008 in Magdeburg und anderen Orten die seit 1993 verbotene
Kurdische Arbeiterpartei "PKK" unterstützt haben, indem er in
verantwortlicher Position die Einnahmen und Ausgaben der Organisation in dem
von ihm betreuten Gebiet von Magdeburg über Halle Leipzig und Dresden bis
Chemnitz und Zwickau überwacht und in diesem Gebiet
Publikationen verteilt hat.
Außerdem
sollen in seiner Wohnung Bilddateien mit kinderpornographischem Inhalt
aufgefunden worden sein.
Der
Verstoß gegen as Vereinsgesetz ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
bedroht, wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften droht eine
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Nach
einer Durchsuchung beim Angeklagten im Oktober 2008 wurden die beschlagnahmten
Unterlagen ausgewertet und weitere Ermittlungen geführt, im November 2010
erfolgte die Anklage zum Landgericht Halle. Die Terminslage der Kammer,
insbesondere im Hinblick auf vorrangig und beschleunigt zu behandelnde
Haftsachen, ließ eine frühere Terminierung nicht zu, zumal der Angeklagte auf
freiem Fuße ist.
Das
Landgericht Halle ist zuständig, weil nach § 74a Abs. 1 Nr. 4 StPO
Staatsschutzsachen bei dem Landgericht verhandelt werden, in dessen Bezirk
ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat.
Tag Uhrzeit
26.03.12 09:00
10.04.12 09:00
12.04.12 10:00
16.04.12 09:00
20.04.12 09:00
Raum X 1.1
Justizzentrum
Thüringer Straße 16
5 KLs 1/12
Dem
im November 1970 geborenen Angeklagten werden sexueller Missbrauch eines
Kindes in 234 Fällen sowie schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in weiteren
416 Fällen zur Last gelegt.
Er
soll sich zwischen November 1991 und Februar 1998 in Nebra regelmäßig an seiner am 09.02.1984 geborenen Stiefschwester
vergangen haben.
Es
droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
Das
Ermittlungsverfahren wurde durch eine Strafanzeige der mutmaßlichen
Geschädigten im März 2011 eingeleitet. Der Angeklagte hat sich im
Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen eingelassen.
Tag Uhrzeit
28.03.12 09:00
30.03.12 09:00
Raum 109
Str. der OdF 1
6 KLs 1/12
Dem
im Mai 1981 geborenen Angeklagten werden sexuelle Missbrauch einer
widerstandsunfähigen Person sowie Nötigung in Tateinheit mit fährlässiger
Körperverletzung zur Last gelegt.
Der
Angeklagte soll am 26.03.2011 in seiner Wohnung in Kabelsketal eine
16-jährige, infolge intensiven Alkoholkonsums widerstandsunfähige Frau
sexuell missbraucht haben.
Als
die Geschädigte sich im weiteren Verlauf des Abends außerhalb der Wohnung im
Hausflur aufhielt, soll der Angeklagte sie grob in die Wohnung zurückgezerrt
und ihr dabei Schürfwunden an Armen und Beinen zugefügt haben.
Es
droht eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren.
Tag Uhrzeit
28.03.12 09:00
30.03.12 09:00
Raum 109
Str. der OdF 1
6 KLs 1/12
Dem
im Mai 1981 geborenen Angeklagten werden sexuelle Missbrauch einer
widerstandsunfähigen Person sowie Nötigung in Tateinheit mit fährlässiger
Körperverletzung zur Last gelegt.
Der
Angeklagte soll am 26.03.2011 in seiner Wohnung in
Kabelsketal eine 16-jährige, infolge intensiven Alkoholkonsums
widerstandsunfähige Frau sexuell missbraucht haben.
Als
die Geschädigte sich im weiteren Verlauf des Abends außerhalb der Wohnung im
Hausflur aufhielt, soll der Angeklagte sie grob in die Wohnung zurückgezerrt
und ihr dabei Schürfwunden an Armen und Beinen zugefügt haben.
Es
droht eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren.
Bitte beachten sie noch die
nachstehenden Hinweise zur Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen.
Im Auftrag
gez. Ehm
Vorsitzender Richter am Landgericht
? Pressesprecher -
Diese Mitteilung wird
elektronisch versandt und ist daher nicht unterschrieben.
Hinweise zu Film- und Fotoaufnahmen
im Zusammenhang mit der Berichterstattung
über Gerichtsverfahren
Vertretern der Medien, die sich
-
durch einen gültigen Presseausweis oder
-
durch ein Auftragsschreiben der Redaktion eines Presseorganes,
das unterschrieben ist, den Aussteller erkennen lässt und gegebenenfalls die
Möglichkeit einertelefonischen Rückfrage eröffnet,
ausweisen können, ist die
Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen in folgendem Umfange gestattet:
I. Landgerichtsgebäude Straße der OdF 1
1.
Bei Sitzungen in den Räumen
des Landgerichtsgebäudes in der Straße der ODF 1 sind Aufnahmen in folgendem
Umfange zugelassen:
a) Im Sitzungssaal:
Bis
zum Aufruf der Sache durch den Vorsitzenden oder den von ihm ersuchten
Justizbediensteten (Protokollkraft, Wachtmeister etc.)
b) Im sonstigen Gebäude:
In
dem Bereich des Landgerichtsgebäudes, der sich auf derselben Etage befindet
wieder Sitzungssaal, und von dem aus die Eingangstür des Sitzungssaales ohne
technische Hilfsmittel zu sehen ist,
soweit
der ordnungsgemäße Sitzungsverlauf nicht beeinträchtigt wird und insbesondere
die Verfahrensbeteiligten und die Zuschauer auf ihrem Weg zum Sitzungssaal und
vom Sitzungssaal nach draußen nicht behindert werden. Anordnungen der
Wachtmeister ist in jedem Falle Folge zu leisten.
Einzelfallanordnungen des/der Vorsitzenden haben Vorrang.
2.
Im Übrigen sind Film- und
Fotoaufnahmen ohne Einzelgenehmigung nicht gestattet.
II. Justizzentrum Halle
1.
Bei
Sitzungen in den Räumen des Justizzentrums Halle sind Aufnahmen zugelassen:
a) Im Sitzungssaal:
Bis
zum Aufruf der Sache durch den Vorsitzenden oder den von ihm ersuchten
Justizbediensteten (Protokollkraft, Wachtmeister etc.)
b) Im Sitzungssaaltrakt:
In den Fluren unmittelbar vor den jeweiligen
Sitzungssälen, soweit
der ordnungsgemäße Sitzungsverlauf nicht beeinträchtigt wird und insbesondere
die Verfahrensbeteiligten und die Zuschauer auf ihrem Weg zum Sitzungssaal und
vom Sitzungssaal nach draußen nicht behindert werden. Anordnungen der
Wachtmeister ist in jedem Falle Folge zu leisten.
Einzelfallanordnungen
des/der Vorsitzenden haben Vorrang.
c) Im sonstigen Gebäude:
In den im Zugangsbereich zum Sitzungssaaltrakt gelegenen
öffentlich zugänglichen Fluren, soweit die Zugangsmöglichkeiten zum
Sitzungssaaltrakt oder der allgemeine Dienstbetrieb einschließlich der
Bewegungsmöglichkeiten der Besucher des Justizzentrums nicht beeinträchtigt
werden.
Den Anordnungen der Wachtmeister und anderem
Aufsichtspersonal des Justizzentrums ist unbedingt Folge zu leisten. Der
Präsident des Amtsgerichts Halle (Saale) als Hausrechtsinhaber behält sich
Einzelfallregelungen vor.
2.
Im Übrigen sind Film- und
Fotoaufnahmen ohne Einzelgenehmigung nicht gestattet.
Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de