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(LG HAL) Urteil wegen Mordes an Ehefrau rechtskräftig
29.03.2012, Halle (Saale) – 7
- Landgericht Halle
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Mit Beschluss vom 20.03.2012 hat
der Bundesgerichtshof die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des
Landgerichts Halle vom 24.08.2011 als unbegründet verworfen, mit dem der
Angeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden
war (BGH 4 StR 627/11, LG Halle 1 Ks 2/11).
Die Schwurgerichtskammer des
Landgerichts hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 10.03.2011 in Halle seien Ehefrau getötet hatte. Dabei
hatte er der zunächst seiner in einem Sessel sitzenden Frau mit einer
Bratpfanne wuchtig auf den Kopf geschlagen und sie denn geschlagen und gewürgt.
Schließlich hatte er ihr ein Küchenmesser dreimal in den Rücken gestochen.
Die
Beziehung zwischen den Eheleuten war seit Jahren durch finanzielle Schwierigkeiten
belastet. Auslöser für die Tat war dann schließlich die Zustellung eines
Versäumnisurteils, mit dem die Familie zur Räumung der Mietwohnung verurteilt
wurde. Aus der Ehe des Angeklagten mit der nunmehr Getöteten waren drei Kinder
hervorgegangen, die in den Jahren 1980, 1984 und 1991 geboren wurden.
In
seinem Beschluss vom 20.03.2012 führt der Bundesgerichtshof ohne weitere Begründung
aus, dass die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen
Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe.
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