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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Beginn von Strafverhandlungen im Mai
21.05.2012, Halle (Saale) – 9
- Landgericht Halle
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Tag Uhrzeit
22.05.12 09:30
23.05.12 09:30
12.06.12 09:30
19.06.12 09:30
20.06.12 09:30
21.06.12 09:30
26.06.12 09:30
28.06.12 09:30
03.07.12 11:00
05.07.12 09:30
06.08.12 09:30
08.08.12 09:30
10.08.12 09:30
Raum 206
Str. der OdF 1
2 KLs 5/11 Wirtschaftsstrafsache
Die
Angeklagte H. ist im September 1969 geboren, der Angeklagte Y. im September
1974, der Angeklagte L. im Juni 1968, die Angeklagte K. im Dezember 1976.
Den
vier Angeklagten wird strafbare Werbung in zwei Fällen zur Last gelegt.
Sie
sollen zwischen April 2006 und März 2009 in Halle, Leipzig, Chemnitz und
anderen Orten nach der Methode eines Schneeballsystems sogenannte
Vertriebsmitarbeiter angeworben haben, die vor allem ein sogenanntes
Persönlichkeitsbildungsseminar eines mit dem Unternehmen der Angeklagten
verbundenen Bildungsunternehmens absetzen sollten. Dabei sollen den so
Geworbenen für die Anwerbung weiterer Vertriebsmitarbeiter beträchtliche
Provisionen in Aussicht gestellt worden sein. Interessenten sollen dann auf
sog. Präsentationsveranstaltungen durch psychologisch und rhetorisch
geschulte Moderatoren zur Unterschrift von Seminarverträgen bewegt worden
sein. Die Strafbarkeit eines solchen Schneeballsystems hat ihren Grund
letztlich in der rasch zunehmenden Marktverengung.
Die
Angeklagte H. soll das System als Firmenchefin aufgebaut und die Finanzen
zentral verwaltet haben. Zwischen Ende April 2006 und Oktober 2006 soll die
H. die zunächst der Firma P. ausgeübte Tätigkeit durch eine andere Firma
fortgesetzt haben, bis sie Ende Juli/Anfang August 2006 wieder auf die alte,
zuvor bestehende Firmenstruktur zurückgegriffen haben soll - daher die
Aufteilung in zwei Tatvorwürfe.
Der
Angeklagte K. soll an dem System als Inhaber des Bildungsinstitutes
mitgewirkt haben, welches trotz der formalen Trennung über das
Unternehmen der H. buchhalterisch mitverwaltet
worden sein soll. Der Angeklagte L. soll als Manager und stellvertretender
Firmenchef beteiligt gewesen sein, die Angeklagte K. schließlich als
Vertriebsmitarbeiterin in der Position einer Moderatorin.
Jede
der beiden Taten kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft werden - es droht also als Höchststrafe eine
Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 11 Monaten.
Tag Uhrzeit
31.05.12 09:00
06.06.12 09:00
Raum 109
Str. der OdF 1
6 KLs 3/12
Dem
im November 1984 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes
in acht Fällen zur Last gelegt.
Er
soll sich zwischen Dezember 2009 und Januar 2010 in Merseburg wiederholt an
einem 13-jährigen, intelligenzgeminderten Mädchen vergangen haben.
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten
und 15 Jahren.
Bislang
gibt es keine Nebenklage.
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