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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Prozessbeginn am 10.07.2012: Weitere Tatvorwürfe
09.07.2012, Halle (Saale) – 14
- Landgericht Halle
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Ergänzung zur
Pressemitteilung vom 27.06.2012:
Mit der Pressemitteilung vom
27.06.2012 wurde für den morgigen Tag der Prozessbeginn in einem Verfahren
wegen Körperverletzung etc. gegen fünf Männer angekündigt.
Durch die Verbindung mit
weiteren, zunächst beim Amtsgericht anhängigen Verfahren hat sich der
Prozessstoff erweitert. Dem einen Angeklagten werden zwei weitere Körperverletzungen
zur Last gelegt.
Nachstehend finden Sie die
ergänzte Beschreibung der Tatvorwürfe.
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Tag Uhrzeit
10.07.12 09:00
11.07.12 09:00
13.07.12 09:00
18.07.12 09:00
02.08.12 09:00
Raum 109
Str. der OdF 1
6 KLs 2/12
Angeklagt
sind fünf Männer, die zwischen August 1984 und März 1992 geboren sind.
Ihnen
wird gefährliche Körperverletzung in einem bzw. drei Fällen zur Last gelegt.
Der
Angeklagte V. (geb. im August 1987) soll am 01.04.2010, am 23.10.2010 und am
07.08.2010 auf der Straße bzw. in einer Diskothek in Weißenfels ohne
nachvollziehbaren Grund einen Passanten bzw. andere Gäste geschlagen haben.
Bei
der Tat vom 01.04.2010 soll sich der
Angeklagte H. an der Misshandlung eines Passanten beteiligt haben, bei der
Tat am 23.10.2010 soll der Angeklagte R. den angegriffenen Gast geschlagen
und mehrfach getreten haben. Bei der Tat am 07.08.2012 sollen die Angeklagten
T., und G. sich an der Misshandlung eines Diskothek-Besuchers beteiligt
haben.
Mit
weiteren Anklagen werden dem Angeklagten V. zwei weitere Fälle der
Körperverletzung zur Last gelegt. Am frühen Morgen des 19.04.2011 soll
er mit einem anderweitig verfolgten
Mittäter an einer Tankstelle in Weißenfels den beiden Insassen eines Taxis
mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Am 28.05.2011 soll er im Bereich
der Promenade in Weißenfels einen Mann geschlagen haben, der in eine handgreifliche
Außeinandersetzung mit zwei Frauen geraten war - die Frauen sollen den
Angeklagten zu Hilfe gerufen haben.
Es
drohen Freiheitsstrafen nicht unter sechs Monaten.
Die
Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen oder sie
bestritten.
Da
einer der Angeklagten zur Tatzeit noch Heranwachsender war, wird vor der
Jugendkammer verhandelt.
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