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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Strafverfahren im Juli / August 2012 beim LG Halle
19.07.2012, Halle (Saale) – 15
- Landgericht Halle
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Tag Uhrzeit
23.07.12 10:30
31.07.12 09:00
01.08.12 09:00
06.08.12 10:30
Raum 109
Str. der OdF 1
13 KLs 13/12
Dem
im Januar 1961 geborenen Angeklagten wird Einbruchsdiebstahl in vier Fällen
zur Last gelegt, wobei es in zwei Fällen beim Versuch blieb.
Er
soll im Juli 2011 in ein Einfamilienhaus in Halle eingebrochen und dort
Wertgegenstände im Werte von knapp 3.000,00 Euro entwendet haben. Im November
2011 soll er versucht haben, sich durch Einwerfen der Glasscheibe einer
Balkontür Zutritt zu einem Einfamilienhaus in Gutenberg zu verschaffen, was
aber misslang, weil das Sicherheitsglas der Scheibe standhielt.
Im
März 2012 soll er erneut in ein Einfamilienhaus in Gutenberg eingebrochen und
dort Gegenstände, insbesondere Schmuck, im Werte von ca. 4.600,00 Euro
entwendet haben.
Bei
einem weiteren Einbruch im März 201 in Sennewitz wurde der Angeklagte durch
herbeigerufene Polizeibeamte gestört worden sein, so dass er unverrichteter
Dinge die Flucht ergriffen habe.
Der
Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.
Ein
im Ermittlungsverfahren eingeholtes Gutachten ergab, dass der Angeklagte an
einer psychischen Erkrankung leidet, die womöglich seine Schuldfähigkeit
gemindert hat. Neben einer Bestrafung kommt daher auch die Einweisung in ein
psychiatrisches Krankenhaus in Betracht.
Tag Uhrzeit
02.08.12 09:00
23.08.12 09:00
30.08.12 09:00
05.09.12 09:00
Raum X 0.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16
8 KLs 6/12
Dem
im Mai 1987 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub in drei Fällen zur Last
gelegt.
Er
soll im Dezember 2011 eine Tankstelle
in Naumburg überfallen und gegenüber der Angestellten durch Drohung mit einer
Schusswaffe die Herausgabe von 1.000,00 Euro erzwungen haben.
Im
Januar 2012 soll er in Naumburg eine 56-jährige Frau auf der Straße
umgestoßen und ihr die Taschen mit den Einkäufen entrissen haben. Als die
Frau die Verfolgung aufnahm, soll er sie mit einer Schusswaffe bedroht haben.
Im
Februar 2012 soll er in einem Supermarkt in der Bahnhofstraße in Naumburg
durch Drohung mit einer Schusswaffe die Herausgabe von 170,00 Euro erzwungen
haben.
Der
Angeklagte hat die Tatvorwürfe im Ermittlungsverfahren eingeräumt. Es droht
eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, wenn der Angeklagte voll
schuldfähig ist. Zur Frage der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch
eine mögliche psychische Erkrankung hat die Kammer die Erstattung eines psychiatrischen
Gutachtens veranlasst, welches im Rahmen der Hauptverhandlung erstattet
werden wird.
Tag Uhrzeit
07.08.12 09:00
08.08.12 09:00
Raum 108
Str. der OdF 1
3 KLs 19/12
Der
Angeklagte P. ist im September 1984 geboren, der Angeklagte M. im Juli 1984.
Den
beiden wird versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher
Körperverletzung zur Last gelegt.
Sie
sollen am 27.07.2011 in die Wohnung einer ihnen bekannten Frau in Halle
eingestiegen sein, um von ihr die Begleichung von sogenannten Drogenschulden
zu verlangen.
Den
Freund der Frau, der sich ihnen in den Weg stellte, soll der Angeklagte M.
durch einen Faustschlag ins Gesicht niedergeschlagen haben. Da die Frau über
kein Bargeld verfügte, sollen die Angeklagten die Wohnung ohne Beute wieder
verlassen haben.
Es
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter neun Monaten.
Tag Uhrzeit
07.08.12 09:00
10.08.12 09:00
27.08.12 13:00
05.09.12 13:00
14.09.12 09:00
21.09.12 09:00
Raum X 0.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16
8 KLs 5/12
Dem
im November 1960 geborenen Angeklagten wird ein Verstoß gegen das
Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.
Er
soll im Februar 2011 im Zusammenwirken mit weiteren Tätern knapp 3,5 kg
Heroin sowie etwa 16 kg sogenanntes Katma (ein Paracetamol-Koffein-Gemisch)
von Amsterdam über Frankfurt nach Leipzig verbracht haben.
Der
Angeklagte, der zur Tatbegehung aus Nigeria eingereist und nach der Tat
dorthin ausgereist sein soll - soll in eng mit einem von Halle oder
Weißenfels aus agierenden Mittäter A. kooperiert haben; daraus ergibt sich
die Zuständigkeit des Landgerichts Halle. Der
Mittäter wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 16.11.2011 zu einer
Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt (13 KLs 26/11).
Der
Angeklagte wurde im Januar in Edinburgh aufgrund eines Europäischen
Haftbefehls festgenommen.
Es
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Tag Uhrzeit
08.08.12 09:00
14.08.12 09:00
Raum X 0.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16
13 KLs 7/12
Dem
im Dezember 1987 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung,
Vergewaltigung und Nötigung in insgesamt drei Fällen zur Last gelegt.
Er
soll im April 2011 zusammen mit zwei unbekannt gebliebenen Personen in die
Wohnung eines Mannes in Eisleben eingedrungen sein und diesen mehrfach
geschlagen und getreten haben.
Nachdem
er zunächst die Wohnung verlassen hatte, soll er ca. eine Viertelstunde
später zurückgekehrt sein und sich dann sexuell an dem Mann vergangen haben.
Am
03.09.2011 soll er den Mann erneut aufgesucht haben und ihn unter Schlägen
aufgefordert haben, die zwischenzeitlich wegen der erstgenannten Taten
erstattete Strafanzeige zurückzunehmen.
Der
Angeklagte hat die Körperverletzungshandlungen eingeräumt, stellt aber den
Vorwurf der Vergewaltigung in Abrede.
Es
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Tag Uhrzeit
15.08.12 09:30
Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16
3 KLs 20/12
Dem
im Juli 1980 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub zur Last gelegt.
Er
soll am 04.06.2012 auf einem Parkplatz in Naumburg eine Frau zunächst dabei
beobachtet haben, wie sie von einem Geldautomaten Geld abhob. Alsdann soll er
die Frau mit einer Waffenattrappe bedroht und ihr das Geld (30,00 Euro) aus
der Hand gerissen haben.
Es
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, bei Annahme eines minder
schweren Falles nicht unter einem Jahr.
Der
Angeklagte hat den Anklagevorwurf im Ermittlungsverfahren eingeräumt und mit
seiner Drogensucht zu erklären versucht.
Tag Uhrzeit
21.08.12 09:00
28.08.12 09:00
Raum X 0.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16
13 KLs 10/12
Dem
am 17.08.1983 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub zur Last gelegt,
Er
soll am frühen Morgen des 12.01.2012 in Halle eine Spielothek überfallen und
einen Mitarbeiter durch Drohung mit einem Schraubendreher gezwungen haben, Bargeld
in Höhe von knapp 2.000,00 Euro aus Tresor und Kasse herauszugeben.
Der
Angeklagte hat die Tat im Ermittlungsverfahren im Wesentlichen eingeräumt und
zur Erklärung angegeben, er sei durch seinen Mittäter zu der Tat überredet
worden.
Es
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Tag Uhrzeit
22.08.12 09:00
03.09.12 09:00
11.09.12 09:00
Raum 109
Str. der OdF 1
6 KLs 4/12
Dem
im September 1991 geborenen Angeklagten werden
26 Fälle der Urkundenfälschung in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis
und ohne Pflichtversicherungsschutz sowie
13 Fälle des Betruges zur Last gelegt, mit einer weiteren Anklage versuchter
Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch
sowie ein Fall der Sachbeschädigung. Mit einer weiteren Anklage werden dem
Angeklagten Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz und unter
Alkoholeinfluss sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und
Körperverletzung zur Last gelegt.
Zwischen
Juni und August 2011 soll er Hettstedt und anderen Orten ohne die
erforderliche Erlaubnis und Versicherung ein Kraftfahrzeug mit einem
falschen, aus einer Diebstahlshandlung stammenden Kennzeichen im
Straßenverkehr geführt haben. Dabei soll er in 13 Fällen das Fahrzeug betankt
und dann die Tankstelle ohne zu bezahlen verlassen haben.
Im
Dezember 2011 soll er sich Einlass in die Wohnung eines ihm bekannten Mannes
in Mansfeld (Vatterode) verschafft haben und den Bewohner dann geschlagen und
versucht haben, dessen Fernseher mitzunehmen. Nachdem er die Wohnung zunächst
verlassen hatte, soll er zurückgekehrt sein und die Haustüre eingetreten
haben.
Ende
Dezember 2011 soll der Angeklagte dann in Eisleben ohne Erlaubnis und
Versicherungsschutz und mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 g
o/oo ein mit einem falschen
Kennzeichen versehenes Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt
haben. Als zwei Polizeibeamte, an denen er vorbeifuhr, ihren
Funkstreifenwagen wendeten, soll der Angeklagte stark beschleunigt und mit
bis zu 120 km/h durch Eisleben geflohen sein. Auf der B 180 in Richtung
Gerbstedt soll er dann mit bis zu 180 km/h mehrfach verbotswidrig überholt
und Ampeln mit Rotlicht überfahren haben. Schließlich soll er mit voller
Fahrt ein quergestelltes Polizeifahrzeug aufgefahren sein, mit dem die
Polizeibeamten seine Weiterfahrt verhinderten. Dabei sollen die in dem
Fahrzeug sitzenden Polizeibeamten Prellungen und Schürfungen davongetragen
haben.
Der
Angeklagte, der sich im Ermittlungsverfahren zum Vorwurf nicht eingelassen
hat, war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass die Anwendung von Jugendstrafrecht
in Betracht kommt. Als schärfste Sanktion kommt eine Jugendstrafe bis zu 10
Jahre in Betracht.
Tag Uhrzeit
27.08.12 08:30
11.09.12 13:00
Raum X 0.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16
8b KLs 1/12
Angeklagt
sind drei Frauen und ein Mann, die zwischen Februar 1960 und Oktober 1980
geboren sind.
Mit
Urteil vom 12.10.2010 hatte das Landgericht Halle sie wegen Betruges in
Tateinheit mit strafbarer Werbung zu Freiheitsstrafen zwischen 2 und 3 Jahren
verurteilt. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten
zwischen Mai und Dezember 2006 ein sog. Aus- und Weiterbildungsprogramm in
Gestalt eines mehrteiligen Persönlichkeitsentwicklungs-Seminares vertrieben
haben, wobei die als Kunden geworbenen Verbraucher ihre vertragliche Verpflichtung
nicht eingingen, weil sie das Seminar besuchen wollten, sondern im Hinblick
auf die ihnen in Aussicht gestellten Provisionen für die Mitarbeit in einem
von einem weiteren Täter geführten Unternehmen, wobei die Mitarbeit ausschließlich
in der Anwerbung weiterer Kunden bestehen sollte (sog. Schneeballsystem).
Auf
die Revision der Angeklagten hin hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit
Beschluss vom 09.11.2011 aufgehoben und zur Begründung unter anderem
ausgeführt, es sei nicht ausreichend festgestellt, ob die Neukunden
tatsächlich über die Hintergründe des Schneeballsystems getäuscht wurden, wie
es für die Erfüllung des Betrugstatbestandes erforderlich ist. Es sei auch
denkbar, dass einige Interessenten das System durchschaut und trotzdem
mitgemacht hätten
(BGH, Beschl. V. 09.11.2011,
4 StR 252/11,
vgl. www.bundesgerichtshof.de)
Die
Beweisaufnahme ist nunmehr zu wiederholen.
Tag Uhrzeit
27.08.12 09:00
04.09.12 09:00
05.09.12 09:00
19.09.12 09:00
21.09.12 09:00
Raum 108
Str. der OdF 1
3 KLs 4/12
Dem
am 13.08.1958 geborenen Angeklagten wird versuchte sexuelle Nötigung in
Tateinheit mit Körperverletzung und Bedrohung zur Last gelegt.
Er
soll im Januar 2011 in Halle in der Wohnung einer Frau, die er gerade erst
kennen gelernt hatte, versucht haben, diese Frau zu intimem Kontakt zu
zwingen. Als diese sich jedoch wehrte, soll er sie gegen einen Schrank
gestoßen und gewürgt haben.
Es
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter neun Monaten.
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