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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Bevorstehende Verhandlungen in Strafsachen beim LG Halle
15.08.2012, Halle (Saale) – 17
- Landgericht Halle
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Tag Uhrzeit
20.08.12 10:00
21.08.12 09:30
23.08.12 09:30
28.08.12 09:30
31.08.12 09:30
04.09.12 13:00
18.09.12 13:00
Raum X 0.2
oder X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16
3 KLs 25/12
Dem
im April 1981 geborenen Angeklagten werden sieben Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.
Er
soll zwischen Januar und März 2012 in Halle und anderen Orten unerlaubt mit
Betäubungsmitteln, insbesondere Marihuana und Haschisch gehandelt haben
Der
Angeklagte hat den Besitz von Betäubungsmitteln (400 Gramm Amphetamin, 11,8
Gramm Haschisch) eingeräumt, jedoch angegeben, es habe sich um Mengen zum
Eigenverbrauch gehandelt.
Es
droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
Tag Uhrzeit
21.08.12 09:00
28.08.12 09:00
11.09.12 09:00
14.09.12 09:00
05.10.12 09:00
18.10.12 09:00
Raum X 0.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16
13 KLs 10/12
Der
Angeklagte C. ist am 17.08.1983 geboren, der Angeklagte A. im November 1983.
Den
beiden wird schwerer Raub zur Last gelegt, dem C. darüber hinaus
Vergewaltigung.
Beide
Angeklagte sollen am frühen Morgen des 25.01.2011 eine als Bordell genutzte
Wohnung in Halle aufgesucht und die
dort angetroffene Prostituierte durch Drohungen mit Messern gezwungen haben, es zu dulden, dass
die Angeklagten 140,00 Euro und außerdem einen Laptop und ein Handy entwendeten.
Der
C. soll die Geschädigte außerdem durch weitere Drohungen mit dem Messer
gezwungen haben, den Geschlechtsverkehr mit ihm zu dulden.
Es
drohen Freiheitsstrafen nicht unter 5 Jahren.
Tag Uhrzeit
21.08.12 08:30
24.08.12 08:30
31.08.12 08:30
Raum X 1.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16
1 Ks 4/12 Schwurgerichtsverhandlung
Der
Angeklagte K. ist im November 1979 geboren, der Angeklagte R. im Mai 1972.
Den
beiden werden gefährliche Körperverletzung sowie versuchter Totschlag in
Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt, dem K. darüber
hinaus versuchte Nötigung, dem R. außerdem Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit
im Verkehr.
Beide
Angeklagte sollen am 03.04.2012 in Braunsbedra im Pkw des R. einen
gemeinsamen Bekannten geschlagen und getreten haben, weil dieser angeblich
ein Handy des K. nicht zurückgegeben habe.
K
soll dem Geschädigten die Geldbörse aus der Hosentasche genommen haben und
erklärt haben, er werde diese solange behalten, bis er sein Handy
zurückbekomme.
Alsdann
sollen die beiden Angeklagten mit dem Geschädigten zu einer Diskothek in
Braunsbedra gefahren sein und den Geschädigten erneut heftig geschlagen und
mehrfach mit voller Wucht ins Gesicht und an den Kopf getreten haben. Sie
sollen erst von ihm abgelassen haben, als er kein Lebenszeichen mehr von sich
gegeben habe. Der Geschädigte soll multiple, lebensbedrohliche Knochenbrüche
im Gesicht davongetragen haben.
Danach
soll R. mit einem Pkw in alkoholisiertem Zustand und ohne Fahrerlaubnis
davongefahren sein.
Es
droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
Tag Uhrzeit
23.08.12 08:30
27.08.12 08:30
05.09.12 08:30
11.09.12 08:30
14.09.12 08:30
21.09.12 08:30
Raum X 1.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16
1 Ks 5/12 Schwurgerichtsverhandlung
Dem
im Mai 1973 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit
gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll am 03.05.2012 in Halle versucht haben, durch drei gezielte Schüsse durch
die Seitenscheibe eines Pkw den Fahrer des Pkw zu töten. Dem Geschädigten
soll es trotz der erlittenen Steckschüsse gelungen sein, mit dem Pkw das Klinikum
Bergmannstrost zu erreichen.
Bei
dem Geschädigten soll es sich um den Präsidenten des Motorradclubs
"Underdogs MC" handeln, der Angeklagte soll Mitglied der
rivalisierenden "Bandidos" sein. Die Ermittlungsbehörden gehen
davon aus, dass Hintergrund der Tat ein Machtkampf im Rockermilieu ist
Der
Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft, er hat sich zur Sache nicht
eingelassen. Es droht eine
Freiheitsstrafe bis zu 11 Jahren.
Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise:
Für
die Verhandlung sind besondere Sicherheitsvorkehrungen angeordnet.
Für
Pressevertreter sind maximal 15
Sitzplätze im Verhandlungssaal reserviert. Diese können nur in Anspruch
genommen werden, wenn bis spätestens
zum 21.08.2012, 15.00 Uhr eine Akkreditierung bei der Pressestelle des
Landgerichts erfolgt.
Auch
Medienvertreter, die keinen Platz im Sitzungssaal benötigen, werden gebeten,
sich bis zum genannten Zeitpunkt zu akkreditieren.
Die
Akkreditierung soll per E-Mail
erfolgen. Auf demselben Wege erfolgt eine formlose Bestätigung, die dann zur
Berichterstattung und ggf. Einnahme eines Presse-Sitzplatzes berechtigt.
Der
Pressesprecher des Landgerichts steht am 23.08.2012 aus Termingründen nur zwischen 11.00 und 12.00 Uhr für
O-Töne zur Verfügung, und zwar im Gebäude in der Straße der Opfer des
Faschismus. Gegebenfalls kann zur Aufnahme eines O-Tones ein Termin für den 22.08.2012 vereinbart
werden.
Tag Uhrzeit
29.08.12 09:00
04.09.12 09:00
07.09.12 09:00
10.09.12 09:00
Raum X 1.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16
5 KLs 3/12
Der
Angeklagte S. ist im September 1987 geboren, der Angeklagte B. im Juni 1991,
der Angeklagte D. im November 1990.
Den
Angeklagten B. und D. wird versuchte schwere räuberische Erpressung in
Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt, dem Angeklagten
S. Beihilfe zu dieser Tat.
B.
und D. sollen am 27.12.2011 in Weißenfels einem ihnen bekannten Mann mit
einem Messer zwei Stichverletzungen im Brustbereich zugefügt und ihn dann
gezwungen haben, ihnen Zutritt zu seiner Wohnung zu verschaffen, wo sie ihn
mit Unterstützung des S. mehrfach geschlagen und getreten und ihm mit einem
heißen Bügeleisen Verbrennungen am Arm zugefügt haben sollen. Auf diese Weise
hätten die Angeklagten den Geschädigten zwingen wollen, an sie 300,00 Euro zu
zahlen, welche der Angeklagte S. habe entgegennehmen sollen - hierzu habe
sich dieser bereit erklärt.
Nach
Angaben des geständigen Angeklagten S. könnte der Hintergrund der Tat in
vorangegangenen Drogengeschäften liegen.
Es
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bzw. - bei der Anwendung
von Jugendstrafrecht hinsichtlich des Angeklagten B. - eine Jugendstrafe bis
zu 10 Jahren.
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