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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Termine in Strafsachen im September 2012
27.08.2012, Halle (Saale) – 18
- Landgericht Halle
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21
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Tag Uhrzeit
03.09.12 09:00
14.09.12 09:00
Raum 108
Str. der OdF 1
3 KLs 39/10
Dem
im August 1975 geborenen Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller
Missbrauch eines Kindes in sieben
Fällen zur Last gelegt.
Er
soll sich zwischen September 1999 und August 2000 in Halle an der im
September 1991 geborenen Nichte seiner Lebensgefährtin vergangen haben, wenn
diese bei ihrer Tante zu Besuch war.
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe im Ermittlungsverfahren bestritten.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 2
Jahren.
Tag Uhrzeit
03.09.12 10:00
20.09.12 09:00
26.09.10 09:00
27.09.12 09:00
04.10.12 09:00
08.10.12 09:00
10.10.12 09:00
15.10.12 09:00
19.10.12 09:00
25.10.12 09:00
26.11.12 09:00
Raum 108
Str. der OdF 1
3 KLs 16/12
Dem
im Januar 1951 geborenen Angeklagten werden Urkundenfälschung und
Strafvereitelung im Amt in fünf Fällen zur Last gelegt.
Der
Angeklagte soll als Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau zwischen April
2005 und August 2007 in fünf Fällen Strafurteile vor Ablauf der gesetzlichen
Urteilsabsetzungsfrist zur Geschäftsstelle gereicht haben und diese Urteile
dann, nachdem die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle den Eingang des
vollständigen Urteils in den Akten vermerkt hatte, noch ergänzt und
überarbeitet haben. Dann soll er einige Seiten des ursprünglich zur Akte
genommenen, unvollständigen Urteils wieder entnommen und durch die
überarbeiteten Seiten ersetzt haben.
Dadurch
soll er dadurch die ursprünglichen Urteile - Urkunden im Sinne des StGB -
verfälscht haben. Weil durch die nachträgliche Urteilsüberarbeitung auch eine
Verfahrensverzögerung eingetreten ist, soll schließlich auch der Tatbestand
der Strafvereitelung durch Verzögerung der Strafvollstreckung erfüllt sein.
Die
Anklage wurde im Dezember 2008 zunächst zum Landgericht Dessau erhoben. Die
dortige Strafkammer lehnte jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens aus
Rechtsgründen ab. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht
Naumburg die Hauptverhandlung mit Beschluss vom 23.04.2012 vor einer
Strafkammer des Landgerichts Halle eröffnet.
Der
Angeklagte hat Handlungen, wie sie Gegenstand der Anklage waren, dem
Grundsatz nach - wenn auch nicht konkret - eingeräumt.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Der
Angeklagte wurde vorläufig des Dienstes enthoben und ist nicht als Richter
tätig. Zu weiteren dienstrechtlichen Fragen werden von hier aus keinerlei
weiteren Auskünfte erfolgen.
Tag Uhrzeit
04.09.12 09:00
Raum X 0.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16
13 KLs 16/12
Der am 04.09.1981 geborenen Angeklagten werden Beleidigung in Tateinheit mit sog.
"Nachstellung" (§ 238 StGB)
in
17 Fällen, außerdem 18 Fälle der Bedrohung in Tateinheit mit Nachstellung,
ferner Androhung von Straftaten in 7 Fällen und Sachbeschädigung in 4 Fällen zur Last gelegt.
Sie
soll zwischen Dezember 2011 und März 2012 einer Mitarbeiterin des Jugendamtes
Zeitz, die sich um die beiden Kinder der Angeklagten (7 und 5 Jahre alt)
kümmerte, wiederholt - oftmals mit Worten sexuellen Inhalts - beleidigende
und drohende SMS geschickt haben und außerdem mehrfach Brandsätze in den
Briefkasten der Geschädigten geworfen haben, ohne dass es allerdings zu
größeren Schäden gekommen wäre.
Auf
der Grundlage eines psychiatrischen Gutachtens kann nicht ausgeschlossen
werden, dass die Angeklagte wegen einer erheblichen Intelligenzminderung im
Zustande der erheblich verminderten Schuldfähigkeit gehandelt hat.
Tag Uhrzeit
06.09.12 09:00
13.09.12 09:00
19.09.12 09:00
Raum X 0.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16
8 KLs 10/12
Dem
im Januar 1975 geborenen Angeklagten wird Fahren ohne Fahrerlaubnis in drei
Fällen zur Last gelegt, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Gefährdung des
Straßenverkehrs und in einem Fall in
Tateinheit mit Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Ferner wird ihm
ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit Verstößen
gegen das Waffengesetz und das Arzneimittelgesetz zur Last gelegt.
Der
Angeklagte soll im Oktober 2011, im März 2012 und im April 2012 in Halle ohne
Fahrerlaubnis und in zwei Fällen und Alkohol- und Cannabiseinfluss einen Pkw
geführt haben. In seinem Pkw wurden verschiedene Drogen (Cannabis, Amphetamin),
eine sog. Pumpgun sowie Munition und Tabletten mit dem Wirkstoff Oxymetholon
(ein Dopingmittel) gefunden, ohne dass der Angeklagte über die hierfür
erforderlichen Erlaubnisse verfügt hätte.
Es
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Die
hohe Strafandrohung hat ihren Grund darin, dass der Angeklagte der Anklage
zufolge beim Handel mit Betäubungsmitteln eine Schusswaffe bei sich führte (§
30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG).
Tag Uhrzeit
10.09.12 09:00
13.09.12 09:00
Raum 109
Str. der OdF 1
13 KLs 37/11 Sicherungsverfahren
Dem
im November 1975 geborenen Beschuldigten wird (teils versuchter)
Einbruchsdiebstahl in sieben Fällen, darüber hinaus Nötigung sowie Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt.
Er
soll zwischen Mai und Oktober 2010 in Zeitz wiederholt gewaltsam in die
Wohnhäuser seines Vaters sowie seiner 89-jährigen Großmutter eingedrungen
sein, und dort nach Stehlenswertem zu suchen. Dabei soll er Schmuck und
Goldmünzen und verschiedene
Einrichtungsgegenstände sowie einen Benzinrasenmäher entwendet haben. Am
03.09.2010 soll er dann in der Geschäftsstelle eines Betreuungsvereins in
Zeitz erschienen sein und dort randaliert haben, weil ihm der dort
ausgehändigte Geldbetrag unzureichend erschien. Als die herbeigerufenen
Polizeibeamten ihn aus dem Gebäude bringen wollten, soll er heftigen
Widerstand geleistet haben.
Nach
dem Ergebnis der Ermittlungen war der Beschuldigte bei der Begehung der Taten
wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig. Es kommt die Unterbringung
in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Tag Uhrzeit
10.09.12 10:00
28.09.12 09:30
Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16
3 KLs 27/12
Der
am 11.09.1965 geborene Angeklagte war vom Landgericht Halle mit Urteil vom
20.10.2011 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht
geringer Menge, teilweise in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln
in nicht geringer Menge, in insgesamt 29 Fällen, außerdem wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens
mit Betäubungsmitteln in nichtgeringer Menge in neun Fällen und wegen unerlaubten Handeltreibens mit
Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf
Jahren verurteilt worden.
Auf
die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit
Beschluss vom 21.06.2012 das Urteil in einigen Teilen aufgehoben, und zwar
soweit das Landgericht in neun Fällen von einem zu geringen Strafrahmen
ausgegangen sei. Nach den Ausführungen des Bundesgerichtshof ist auf die
fraglichen Tatzeitpunkte eine Fassung des Betäubungsmittelgesetzes anzuwenden
gewesen welche eine höhere als die vom Landgericht angenommene Höchststrafe
vorsieht.
Auf
die Revision des Angeklagten hat der BGH das Urteil aufgehoben, soweit das
Landgericht den "Verfall" des Wertes der mit den Drogenverkäufen
erzielten Verkaufserlöses angeordnet hat, ohne sich damit
auseinanderzusetzen, ob der Wert dieser Erlöse im Vermögen des Angeklagten noch vorhanden
sei (vgl. BGH 4 StR 77/12, abrufbar
auf www.bundesgerichtshof.de).
Nur
mit diesen beiden Fragen hat sich die neue Kammer in der Verhandlung im
September 2012 noch zu befassen.
Zur
Erläuterung:
Das
Gericht kann den Verfall von Gegenständen anordnen, die aus einer Straftat
erlangt wurden. Ist dies aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht
möglich, kann der Verfall eines Geldbetrages angeordnet werden, der dem Wert
des fraglichen Gegenstandes entspricht. Der Verfall eines Gegenstandes hat
zur Folge, dass das Eigentum an dem Gegenstand auf den Staat übergeht, soweit
nicht Dritte Rechte daran haben (vgl.
§§ 73 - 73e StGB).
Tag Uhrzeit
11.09.12 09:00
13.09.12 09:00
Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16
3 KLs 18/12
Dem
im August 1973 geborenen Angeklagten wird - teils schwere - räuberische
Erpressung in fünf Fällen zur Last gelegt.
Er
soll zwischen Juli 2010 und Januar 2012 mehrere Banken überfallen haben:
Am
06.07.2010 soll er die die Volks- und Raiffeisenbank in Bad Dürrenberg
überfallen und die Angestellte durch Drohung mit einer Pistolenimitation zur
Herausgabe von 450,00 Euro bewegt haben.
Am
10.09.2010 soll er die Stadt- und Kreissparkasse in der Lessingstraße in
Leipzig überfallen haben. Auf die Drohung mit einer Pistolenimitation habe
jedoch die Angestellte angegeben, sie habe nur Zugriff auf das Münzgeld, von
dessen Mitnahme der Angeklagte dann abgesehen haben soll.
Am
21.09.2010 soll er in der Volks- und Raiffeisenbank in Freyburg durch Drohung
mit einer Pistolenimitation die Herausgabe von 700,00 Euro erreicht haben.
Am
09.12.2010 soll er in der Volksbank-Filiale in Koblenz unter Drohungen mit
einer Pistolenimitation die Herausgabe von Geld verlangt haben, woraufhin ihn
aber der Filialleiter an der Jacke gegriffen und in Richtung Ausgang gestoßen
haben, woraufhin der Angeklagte geflohen sei.
Am
09.01.2012 schließlich soll er in der Sparkasse in Großkorbetha durch
Drohungen mit der Pistolenimitation knapp 6.500,00 Euro erbeutet haben.
Die
ersten vier Taten hat der Angeklagte eingeräumt, zur fünften hat er sich
nicht eingelassen. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei
Jahren.
Tag Uhrzeit
12.09.12 09:00
14.09.12 09:00
26.09.12 09:00
02.10.12 09:00
Raum 109 Str. der OdF 1
13 KLs 9/12
Dem
im Dezember 1963 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung in Tateinheit
mit Körperverletzung in vier Fällen sowie Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung in einem und
mit versuchter Körperverletzung in einem weiteren Fall zur Last gelegt.
Er
soll zwischen Frühjahr 2006 und September 2011 in Weißenfels regelmäßig eine
Frau vergewaltigt haben. Zu dieser Frau soll der Angeklagte zunächst eine einvernehmliche Beziehung
gehabt haben, die dann aber seitens der Frau beendet worden sei. Dennoch habe
die Frau den Angeklagten immer wieder in ihre Wohnung eingelassen, weil er
auf der Straße laut schreiend damit gedroht habe, ihrer Familie etwas anzutun.
Darüber
hinaus soll er der Geschädigten wiederholt aufgelauert und sie beleidigt und
bedroht haben.
Es
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Tag Uhrzeit
18.09.12 08:30
19.09.12 08:30
24.09.12 08:30
25.09.12 08:30
26.09.12 08:30
16.10.12 08:30
19.10.12 08:30
Raum X 1.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16
5 Ks 1/12 Schwurgerichtsverhandlung
Dem
im Mai 1991 geborenen Angeklagten werden versuchter Totschlag in Tateinheit
mit gefährlicher Körperverletzung sowie Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll im Juli 2011 im Asylbewerberheim in Zeitz einem Besucher des Heimes mit
einem Messer - womöglich einem sog. Butterfly-Messer - zwei Stiche in den
Oberkörper zugefügt haben. Einer dieser Stiche soll zur Perforation der
Achselhöhlenarterie geführt haben, der andere soll in den Abdominalraum bis
in die Nähe der Milz gereicht haben. Der Tod des Geschädigten soll nur durch
eine sofortige notärztliche Behandlung abgewendet worden sein.
Im
Anschluss an die Tat soll der Angeklagte den Hausmeister des Heimes, bei dem
der Geschädigte Schutz gesucht hatte, mit der Faust ins Gesicht geschlagen
haben.
Der
Anlass der Tat konnte bislang nicht im Einzelnen aufgeklärt werden. Im
Vorfeld der Tat soll der später Geschädigte Interesse am Kauf von
"etwas" geäußert haben, zum Kauf sei es aber nicht gekommen.
Der
Angeklagte hat angegeben, der Geschädigte haben von ihm Drogen kaufen wollen
und ihn dann plötzlich mit einem abgebrochenen Flaschenhals angegriffen. Er
habe den Angriff abwehren können, dabei müsse sich der Geschädigte wohl
verletzt haben.
Es
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 11 Jahren. Da der Angeklagte zur
Tatzeit Heranwachsender war, kommt auch die Anwendung von Jugendstrafrecht in
Betracht. Dann droht eine Jugendstrafe bis zu 10 Jahren.
Tag Uhrzeit
19.09.12 09:00
Raum 108 Str. der OdF 1
3 KLs 17/12
Dem
im April 1983 geborenen Angeklagten werden 8 Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.
Er
soll zwischen September 2008 und Mai 2009 in Halle, Eisleben und anderen
Orten unerlaubt gewerbsmäßig mit verschiedenen Betäubungsmitteln
(Amphetaminen, Kokain, Cannabis) gehandelt haben.
Es
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Zu
dem Termin sind keine Zeugen geladen.
Tag Uhrzeit
24.09.12 09:30
25.09.12 09:30
01.10.12 09:30
Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16
3 KLs 3/12
Der
Angeklagte ist im Dezember 1953 geboren. Ihm werden Vergewaltigung in
Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt, außerdem
Verwendung verfassungswidriger Organisationen sowie drei weitere Fälle der
Vergewaltigung, ein weiterer Fall der Körperverletzung sowie Sachbeschädigung
in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Der
Angeklagte soll sich im Dezember 2009 an seiner ehemaligen Lebensgefährtin
vergangen haben, die ihn in seiner Wohnung in Halle aufgesucht habe, um eine
"letzte Aussprache" durchzuführen. Im April 2011 soll der
Angeklagte an einer Straßenbahnhaltestelle in Halle den sog. Hitlergruß
gezeigt haben. Ebenfalls im April und Mai 2011 soll sich der Angeklagte
erneut an seiner ehemaligen Lebensgefährtin vergangen haben.
Noch
im Mai 2011 schließlich soll der Angeklagte versucht haben zu verhindern,
dass seine ehemalige Lebensgefährtin die Rollläden zu den Fenstern ihrer
Wohnung herunterließ, wobei er diese beschädigt habe. Ein herbeieilender
Nachbar, der dem Treiben des Angeklagten habe Einhalt gebieten wollen, soll
dabei eine Schürfwunde davongetragen haben.
Der
Angeklagte steht im Hinblick auf eine Alkoholerkrankung unter Betreuung. Ob
seine Schuldfähigkeit beeinträchtigt war, muss die Hauptverhandlung
ergeben.
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